Häusliche Quarantäne und Meldepflichten für Einreisende

17.06.2020

Einreise Gruppe
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Für Einreisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gelten Quarantäne- und Meldepflichten. Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht. Zur aktuellen Liste der Risikogebiete

Wer über den Luft-, Land- oder Seeweg nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet in Berlin einreist, muss sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung bzw. Haus oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig aufhalten. Dies gilt auch für Menschen, die zunächst über ein anderes Bundesland in die Bundesrepublik eingereist sind. Während der Quarantäne ist jeder Kontakt mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, strikt zu meiden.

Darüber hinaus besteht für genannte Rückkehrende die Pflicht, sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und auf die Einreise hinzuweisen. Die Meldung bei anderen Stellen – Hausarzt, kassenärztliche Dienste usw. – ersetzt die verpflichtende Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt nicht. Sofern bei den Rückkehrenden COVID-19-Symptome auftreten, ist dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden.

Ausnahmen

Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne gelten laut Verordnung für Menschen, die keine der vom Robert Koch-Institut definierten COVID-19-Symptome vorweisen und

  1. die ein ärztliches Zeugnis und einen aktuellen Laborbefund in deutscher oder in englischer Sprache vorweisen können, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen. Diese Dokumente müssen für mindesten 14 Tage aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden. Das Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist.
  2. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen zwingend notwendig und vom Arbeitgeber bescheinigt ist.
  3. die nur zur Durchreise in das Land Berlin einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Berlin auf unmittelbarem Weg zu verlassen.
    Für genannte Ausnahmen besteht weiterhin eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Menschen, die sich nach ihrer Einreise unmittelbar in staatlicher Unterbringung befinden und deren Meldepflicht durch eine andere Stelle wahrgenommen wird. Weiterhin können in begründeten Fällen Befreiungen zugelassen werden, sofern dies unter Abwägung aller betroffenen Belange und epidemiologischer Aspekte vertretbar ist.

Weitere Maßnahmen

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin

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09.06.2020
Ziel ist es, den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall an die Hand zu geben. Dabei sind die Bußgelder in Form von Rahmen angegeben. Weitere Informationen

Einzelhandel: Supermärkte, Spätis, Drogerien und Geschäfte

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02.06.2020
Ladengeschäfte aller Art dürfen öffnen – allerdings nur unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsvorgaben. Kund*innen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weitere Informationen

Gastronomie und Hotels: Restaurants, Cafés, Bars und touristische Übernachtungsangebote

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09.06.2020
Restaurants und Gaststätten, Bars und Kneipen dürfen unter Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen. Hotels können touristische Übernachtungen anbieten. Weitere Informationen

Gottesdienste und religiöse Versammlungen

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16.06.2020
Religiös-kultische Veranstaltungen im Freien und in Innenräumen sind mit unbegrenzter Personenanzahl erlaubt. Weitere Informationen

Hochschulen und Forschungseinrichtungen

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29.05.2020
Seit 11. Mai können die Hochschulen in Berlin den Präsenznotbetrieb, der seit dem 20 März galt, beenden und in einen eingeschränkten Betrieb übergehen. Die digitale Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 hat am 20. April begonnen. Weitere Informationen

Kontaktbeschränkungen

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29.05.2020
Um die Infektionsrate weiterhin möglichst unter Kontrolle zu halten, wurden Kontaktbeschränkungen beschlossen, die bis einschließlich 04. Juli gelten. Weitere Informationen

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

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02.06.2020
Der Besuch in Krankenhäusern und Hospizen wird eingeschränkt. Krankenhäuser müssen außerdem, soweit medizinisch vertretbar, planbare Operationen und Eingriffe aussetzen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 zu schaffen. Weitere Informationen

Mobilität und Verkehr

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05.06.2020
Berlin bleibt auch während der Corona-Krise mobil. Busse, S- und U-Bahnen sowie Trams fahren weiter durch die Stadt. Berliner:innen müssen im ÖPNV, in Bahnhöfen und an Haltestellen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weitere Informationen

Orientierungshilfe für Gewerbe

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11.06.2020
Anwendungsempfehlungen und Auflagen für den Einzelhandel, den Betrieb von besonderen Gewerbe- und Kulturbetrieben sowie Gaststätten und Hotels. Weitere Informationen

Schulen, Kitas und Berufsschulen

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16.06.2020
Alle Schüler*innen erhalten seit 29. Mai wieder Präsenzunterricht in ihren Schulen. Kitas kehren spätestens am 22. Juni in den Regelbetrieb zurück. Eine Sommerschule und die Ferienbetreuung in den Sommerferien wurde eingerichtet. Weitere Informationen

Sport und Freizeit: Schwimmbäder, Sportanlagen, Zoos und Spielplätze

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02.06.2020
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen dürfen ab dem 2. Juni unter Auflagen wieder öffnen. Sportvereine können Training und Lehrbetrieb unter Auflagen ausweiten. Strand- und Freibäder dürfen nach Genehmigung ihres Nutzungs- und Hygienekonzeptes öffnen. Weitere Informationen

Veranstaltungen, Versammlungen und Kulturleben: Museen, Messen und Clubs

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16.06.2020
Öffentliche und private Veranstaltungen sowie Versammlungen dürfen vorerst bis einschließlich 04. Juli nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Unter Einhaltung der Hygienestandards dürfen Museen, Galerien und ähnliche Bildungseinrichtungen für den Publikumsverkehr öffnen. Weitere Informationen

Verhalten im Verdachtsfall

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Die Senatsgesundheitsverwaltung empfiehlt in der jetzigen Lage und nach Anpassung der Kriterien durch das Robert-Koch-Institut (RKI) die Abklärung in folgenden Fällen. Alle Kontaktaufnahmen sollten zuerst telefonisch stattfinden. Der direkte Kontakt zu anderen Personen sollte vermieden werden. Weitere Informationen

Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie (Großveranstaltungsverbotsverordnung – GroßveranstVerbV)

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Bild: dpa

Der Senat hat eine Verordnung zum Verbot von Großveranstaltungen beschlossen. Sie gilt bis einschließlich 24. Oktober 2020. Weitere Informationen

Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV)

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Der Senat hat eine Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) beschlossen. Darin werden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Weitere Informationen