Hochschulen und Forschungseinrichtungen
29.05.2020
Seit 11. Mai 2020 befinden sich die staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen in Berlin in einem eingeschränkten Betrieb. Sie können für den Forschungsbetrieb auf dem Campus unter Auflagen wieder öffnen und auch Verwaltungstätigkeiten wieder zulassen, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern. Für die Präsenzlehre und für den Publikumsverkehr bleiben die Hochschulen weiterhin geschlossen, Lehrveranstaltungen finden digital statt. Eine Ausnahme bilden Praxisformate in der Lehre, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern. Auch Präsenzprüfungen, einschließlich Zugangs- und Sprachprüfungen, dürfen wieder unter Auflagen vor Ort durchgeführt werden.
Mit den Änderungen der Verordnung vom 28.05.2020 dürfen Mensen an den Hochschulen ihren Betrieb wieder aufnehmen, um Speisen und Getränke zur Abholung anzubieten. Das Studierendenwerk Berlin bereitet dafür an ausgewählten Standorten einen Probebetrieb mit einem Click & Collect Konzept vor.
Zudem können Bibliotheken und Archive der Hochschulen nunmehr zusätzlich zum Leihbetrieb auch in begründeten Ausnahmefällen die Lesesäle zur Nutzung von Präsenzbeständen wieder öffnen. Dabei müssen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten sowie die Beschränkung und Steuerung der Zugangszahlen gewährleistet werden. Über die Umsetzung der jeweiligen Zugangsmöglichkeiten informieren die Hochschulen ihre Mitglieder und Studierenden.
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen können ihren Betrieb unter Einhaltung der Hygieneregeln fortsetzen.
Diese Bestimmungen gehen auf Teil 5 der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin zurück.
Berliner Sommersemester 2020
Die digitale Vorlesungszeit für das Sommersemester 2020 hat an den staatlichen, konfessionellen und privaten Hochschulen hat am 20. April begonnen. Das Sommersemester wird nicht auf die Fachstudienzeit angerechnet. Für Studierende, die im Sommersemester nicht alle eingeplanten Lehrveranstaltungen belegen und Prüfungen ableisten konnten, wirkt sich dies bezüglich der Einhaltung der Regelstudienzeit nicht nachteilig aus.
Aktuelle Informationen zu Corona-Maßnahmen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung hat eine Taskforce eingerichtet, in der notwendige Maßnahmen und ihre Umsetzung laufend beraten werden.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen für die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gegen die Verbreitung des Coronavirus sowie Informationen zum Sommersemester 2020 finden Sie unter: berlin.de/wissenschaft/corona