Hochschulen und Forschungseinrichtungen

29.05.2020

Corona Maßnahmen Hochschulen Onlinevorlesung
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Seit 11. Mai 2020 befinden sich die staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen in Berlin in einem eingeschränkten Betrieb. Sie können für den Forschungsbetrieb auf dem Campus unter Auflagen wieder öffnen und auch Verwaltungstätigkeiten wieder zulassen, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern. Für die Präsenzlehre und für den Publikumsverkehr bleiben die Hochschulen weiterhin geschlossen, Lehrveranstaltungen finden digital statt. Eine Ausnahme bilden Praxisformate in der Lehre, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern. Auch Präsenzprüfungen, einschließlich Zugangs- und Sprachprüfungen, dürfen wieder unter Auflagen vor Ort durchgeführt werden.

Mit den Änderungen der Verordnung vom 28.05.2020 dürfen Mensen an den Hochschulen ihren Betrieb wieder aufnehmen, um Speisen und Getränke zur Abholung anzubieten. Das Studierendenwerk Berlin bereitet dafür an ausgewählten Standorten einen Probebetrieb mit einem Click & Collect Konzept vor.

Zudem können Bibliotheken und Archive der Hochschulen nunmehr zusätzlich zum Leihbetrieb auch in begründeten Ausnahmefällen die Lesesäle zur Nutzung von Präsenzbeständen wieder öffnen. Dabei müssen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten sowie die Beschränkung und Steuerung der Zugangszahlen gewährleistet werden. Über die Umsetzung der jeweiligen Zugangsmöglichkeiten informieren die Hochschulen ihre Mitglieder und Studierenden.

Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen können ihren Betrieb unter Einhaltung der Hygieneregeln fortsetzen.

Diese Bestimmungen gehen auf Teil 5 der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin zurück.

Berliner Sommersemester 2020

Die digitale Vorlesungszeit für das Sommersemester 2020 hat an den staatlichen, konfessionellen und privaten Hochschulen hat am 20. April begonnen. Das Sommersemester wird nicht auf die Fachstudienzeit angerechnet. Für Studierende, die im Sommersemester nicht alle eingeplanten Lehrveranstaltungen belegen und Prüfungen ableisten konnten, wirkt sich dies bezüglich der Einhaltung der Regelstudienzeit nicht nachteilig aus.

Weitere Informationen zum Berliner Sommersemester 2020

PDF-Dokument (97.9 kB) Dokument: Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung

Aktuelle Informationen zu Corona-Maßnahmen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung hat eine Taskforce eingerichtet, in der notwendige Maßnahmen und ihre Umsetzung laufend beraten werden.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen für die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gegen die Verbreitung des Coronavirus sowie Informationen zum Sommersemester 2020 finden Sie unter: berlin.de/wissenschaft/corona

FAQ

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Fragen und Antworten zur Bekämpfung des Coronavirus in Berlin Weitere Informationen

Weitere Maßnahmen

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin

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09.06.2020
Ziel ist es, den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall an die Hand zu geben. Dabei sind die Bußgelder in Form von Rahmen angegeben. Weitere Informationen

Einzelhandel: Supermärkte, Spätis, Drogerien und Geschäfte

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02.06.2020
Ladengeschäfte aller Art dürfen öffnen – allerdings nur unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsvorgaben. Kund*innen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weitere Informationen

Gastronomie und Hotels: Restaurants, Cafés, Bars und touristische Übernachtungsangebote

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09.06.2020
Restaurants und Gaststätten, Bars und Kneipen dürfen unter Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen. Hotels können touristische Übernachtungen anbieten. Weitere Informationen

Gottesdienste und religiöse Versammlungen

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16.06.2020
Religiös-kultische Veranstaltungen im Freien und in Innenräumen sind mit unbegrenzter Personenanzahl erlaubt. Weitere Informationen

Häusliche Quarantäne und Meldepflichten für Einreisende

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17.06.2020
Für Einreisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gelten Quarantäne- und Meldepflichten. Weitere Informationen

Kontaktbeschränkungen

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29.05.2020
Um die Infektionsrate weiterhin möglichst unter Kontrolle zu halten, wurden Kontaktbeschränkungen beschlossen, die bis einschließlich 04. Juli gelten. Weitere Informationen

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

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02.06.2020
Der Besuch in Krankenhäusern und Hospizen wird eingeschränkt. Krankenhäuser müssen außerdem, soweit medizinisch vertretbar, planbare Operationen und Eingriffe aussetzen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 zu schaffen. Weitere Informationen

Mobilität und Verkehr

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05.06.2020
Berlin bleibt auch während der Corona-Krise mobil. Busse, S- und U-Bahnen sowie Trams fahren weiter durch die Stadt. Berliner:innen müssen im ÖPNV, in Bahnhöfen und an Haltestellen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weitere Informationen

Orientierungshilfe für Gewerbe

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11.06.2020
Anwendungsempfehlungen und Auflagen für den Einzelhandel, den Betrieb von besonderen Gewerbe- und Kulturbetrieben sowie Gaststätten und Hotels. Weitere Informationen

Schulen, Kitas und Berufsschulen

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16.06.2020
Alle Schüler*innen erhalten seit 29. Mai wieder Präsenzunterricht in ihren Schulen. Kitas kehren spätestens am 22. Juni in den Regelbetrieb zurück. Eine Sommerschule und die Ferienbetreuung in den Sommerferien wurde eingerichtet. Weitere Informationen

Sport und Freizeit: Schwimmbäder, Sportanlagen, Zoos und Spielplätze

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02.06.2020
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen dürfen ab dem 2. Juni unter Auflagen wieder öffnen. Sportvereine können Training und Lehrbetrieb unter Auflagen ausweiten. Strand- und Freibäder dürfen nach Genehmigung ihres Nutzungs- und Hygienekonzeptes öffnen. Weitere Informationen

Veranstaltungen, Versammlungen und Kulturleben: Museen, Messen und Clubs

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16.06.2020
Öffentliche und private Veranstaltungen sowie Versammlungen dürfen vorerst bis einschließlich 04. Juli nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Unter Einhaltung der Hygienestandards dürfen Museen, Galerien und ähnliche Bildungseinrichtungen für den Publikumsverkehr öffnen. Weitere Informationen

Verhalten im Verdachtsfall

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Die Senatsgesundheitsverwaltung empfiehlt in der jetzigen Lage und nach Anpassung der Kriterien durch das Robert-Koch-Institut (RKI) die Abklärung in folgenden Fällen. Alle Kontaktaufnahmen sollten zuerst telefonisch stattfinden. Der direkte Kontakt zu anderen Personen sollte vermieden werden. Weitere Informationen

Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie (Großveranstaltungsverbotsverordnung – GroßveranstVerbV)

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Der Senat hat eine Verordnung zum Verbot von Großveranstaltungen beschlossen. Sie gilt bis einschließlich 24. Oktober 2020. Weitere Informationen

Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV)

Link zu: Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV)
Bild: ligorosi - Depositphotos

Der Senat hat eine Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) beschlossen. Darin werden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Weitere Informationen