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Politik

Blutspende-Rege­lungen für homosexuelle und transge­schlechtliche Menschen in der Diskussion

Montag, 20. April 2020

/dpa

Berlin – Nach der letzten Überarbeitung der „Richtlinie Hämotherapie“ im Jahr 2017 ste­hen jetzt die Blutspenderegelungen für homosexuelle und transgeschlechtliche Men­schen in der Diskussion. Entsprechende Neufassungen im Transfusionsgesetz (TFG) befür­worten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD.

„Die Bewertung des Risikos, das zu einem gruppenbezogenen Ausschluss von der Blut­spen­de führt, ist regelmäßig zu aktualisieren und zu überprüfen, ob noch erforderlich, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen“, heißt es in den Änderungsanträgen zum „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“, das im Augenblick in der parlamentarischen Abstimmung ist. Der Antrag liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Wie bei vielen anderen Gesetzen bezieht sich dessen Inhalt nicht allein auf die im Titel genannte Intensivpflege und Rehabilitation, sondern regelt auch weitere Inhalte – nach Wunsch der Regierungsfraktionen eben auch Regelungen für Blutspenden.

Seit der Änderung der Hämotherapie-Richtlinie 2017 sind homosexuelle Männer unter bestimmten Bedingungen zur Blutspende zugelassen. Zwölf Monate nach Beendigung „sexuellen Risikoverhaltens“ dürfen sie demnach Blut spenden. Zuvor waren sie als Risi­ko­gruppe von Blutspenden ganz ausgeschlossen gewesen.

„Wissenschaftlich-epidemiologisch begründete Rückstellungen von Gruppen mit einer stark erhöhten HIV-Prävalenz und/oder einer risikobehafteten Sexualpraktik und damit einem erhöhten Infektionsrisiko sind nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich zulässig“, heißt es in den Begründungen für die Änderungsanträge.

Sie würden allerdings von vielen Personen, die der betreffenden Gruppe angehören, häufig als diskriminierend empfunden, weil bereits die abstrakte Gruppenzugehörigkeit für den Ausschluss beziehungsweise die Rückstellung entscheidend sei.

Das TFG selbst regelt die Blutspendepraxis allerdings nicht direkt, sondern die „Richtlinie Hämotherapie“. Das Gesetz soll deshalb künftig den Richtliniengeber verpflichten, die Re­gelungen für Gruppenrückstellungen „regelmäßig darauf hin zu überprüfen, ob die wissen­schaftlichen Erkenntnisse aktuell sind oder ob es nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik gleich geeignete weniger belastende Ver­fah­ren gibt, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfän­gern von Blutspenden sicherzustellen“, heißt es in dem Änderungsantrag.

„Richtliniengeber“ ist in diesem Fall die Bundesärztekammer (BÄK), welche die Richtlinie Hämotherapie gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut verabschiedet.

Zustimmung zu der neuen Regelung signalisiert die FDP. „Die regelmäßige Überprüfung der Risikobewertung einzelner Spendergruppen ist eine wichtige Klarstellung. Medizi­nisch nicht notwendige Blutspendeverbote wie das für homo- und bisexuelle Männer müssen gelockert werden“, heißt es in einem Brief des sogenannten LSBTI-politischen Sprechers und der Gesundheitsexpertin der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jens Brandenburg und Katrin Helling-Plahr. LSBTI steht für „Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Personen“. © hil/aerzteblatt.de

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