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Berlin: Wahlunterlagen für Europawahl werden verschickt

Ab Dienstag in Berliner Briefkästen: Wahlunterlagen für Europawahl werden verschickt

Am 9. Juni sind in Berlin rund 2,8 Millionen Menschen zur Europawahl aufgerufen. Nun bekommen die Berliner nach und nach ihre Unterlagen.

Die Berliner erhalten ab Dienstag die Wahlunterlagen für die Europawahl.
Die Berliner erhalten ab Dienstag die Wahlunterlagen für die Europawahl.Müller-Stauffenberg/imago

Die Berliner und Berlinerinnen erhalten ab Dienstag ihre Wahlunterlagen für die Europawahl in rund sechs Wochen. Knapp 2,8 Millionen Wahlberechtigte dürfen in Berlin wählen gehen.

Gleichzeitig öffnen in den Bezirken die Briefwahlämter. Wer statt am Wahltag im Wahllokal lieber per Briefwahl abstimmen möchte, kann vor Ort sein Kreuzchen setzen. Es können aber auch Briefwahlunterlagen beantragt werden, um Zuhause eine Entscheidung zu treffen. Die Unterlagen können online, mittels eines formlosen schriftlichen Antrags oder durch Rücksendung der entsprechend ausgefüllten Wahlbenachrichtigung angefordert werden.

Laut Wahlleitung sollen die ersten Wahlbenachrichtigungen am Dienstag in den Briefkästen landen. Bis 19. Mai – drei Wochen vor der Wahl – sollen alle zugestellt sein. Unter den knapp 2,8 Millionen Wahlberechtigten in Berlin sind nach Angaben von Landeswahlleiter Stephan Bröchler rund 251.000 hier lebende Menschen aus anderen EU-Staaten. Erstmals dürfen nach Änderung eines Bundesgesetzes auch schon 16- und 17-Jährige bei der Europawahl abstimmen, in Berlin sind das rund 36.000 junge Menschen. Auf dem Stimmzettel stehen 34 Parteien.

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Die Europawahl ist ein bedeutendes Ereignis, deren Ausgang die europäische Gesetzgebung voraussichtlich für die kommenden fünf Jahre prägen wird. Vom 6. bis zum 9. Juni können die Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Ländern Vertreterinnen und Vertreter wählen, die sie im Europäischen Parlament repräsentieren, in Deutschland findet die Wahl am 9. Juni statt.

Europaparlament: Deutschland stellt die meisten Abgeordneten

Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes Land der EU auch die meisten Abgeordneten im Parlament. Trotzdem sind deutsche Abgeordnete im Vergleich zur Bevölkerungszahl unterrepräsentiert, Abgeordnete kleinerer Länder überrepräsentiert. Das liegt unter anderem daran, dass es bei gleichen Verhältnissen entweder deutlich mehr Abgeordnete geben müsste oder Länder wie Malta, Luxemburg und Zypern nur durch eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten vertreten wären.

Da auf EU-Ebene auch die EU-Staaten maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt sind, ist der Einfluss der Abgeordneten auf die neuen Gesetze zwar etwas beschränkt, aber dennoch erheblich. Sie müssen zahlreichen Gesetze zustimmen und können sie im Zweifel auch verhindern. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung auf EU-Ebene eher auf Kompromissfindung mit teils wechselnden Mehrheiten ausgelegt, als dies etwa im Bundestag der Fall ist. Auch bei der Verteilung von Geldern, wie beispielsweise der milliardenschweren EU-Agrarförderung, hat das Parlament ein entscheidendes Wort mitzureden.

Europawahl: Wahlverfahren variieren je nach Land

Die Wahlverfahren variieren je nach Land, prinzipiell gilt aber: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze hat sie am Ende im Parlament. Dabei gibt es auch nationale Besonderheiten, so gibt es in Deutschland etwa keine Sperrklausel. In Frankreich muss eine Partei beispielsweise mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen, um ins Parlament einzuziehen.

Nach der Wahl beeinflusst das Europäische Parlament auch die Besetzung der EU-Kommission. Es kann Vorschläge der EU-Staaten für die Besetzung der Kommission ablehnen.