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Mord, Folter: Dschihadist Nils Donath aus Dinslaken zu zehn Jahren Haft verurteilt | Politik | BILD.de

Erster deutscher ISIS-Terrorist verurteilt: Nils Donath folterte Gefangenen mit Elektrokabel

Diese Rolle spielte BILD bei der Verurteilung des Islamisten

Der ISIS-Terrorist Nils Donath wurde wegen Mordes und Kriegsverbrechen verurteilt

Der ISIS-Terrorist Nils Donath wurde wegen Mordes und Kriegsverbrechen verurteilt

Foto: Tim Oelbermann
Von: Björn Stritzel

Erstmals ist ein deutscher ISIS-Terrorist wegen Mordes verurteilt worden. Nils Donath (31) aus Dinslaken hat in Syrien einen Gefangenen zu Tode gefoltert, urteilte der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf. Dennoch fiel die Strafe mit zehn Jahren Gefängnis vergleichsweise mild aus.

Der Prozess dauerte mehr als zwei Jahre und es war bereits das zweite Mal, dass Donath sich wegen seiner Taten beim „Islamischen Staat“ vor Gericht verantworten musste. Nach seiner Rückkehr aus Syrien war er 2016 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Als Mitglied eines ISIS-„Sturmtrupps“ hatte Donath tatsächliche oder vermeintliche Gegner der Dschihadistengruppe gefangen genommen und in einen Folterkerker verschleppt – jedoch stritt er stets ab, das Gefängnis selbst betreten und dort Gefangene gequält zu haben.

Zwar glaubten ihm die Ermittler schon damals nicht, nachweisen konnte man ihm jedoch nur die Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischen Staat“. Da Donath zudem gegen zwei andere deutsche ISIS-Rückkehrer aussagte, kam er mit viereinhalb Jahren Haft davon.

BILD fand einen wichtigen Zeugen aus Syrien

Kurz vor der Urteilsverkündung 2016 hatte BILD einen syrischen Zeugen gefunden, der Donath schwer belastete: Mohammed A. war selber in dem Gefängnis in der nordsyrischen Stadt Manbij inhaftiert und sah, wie Donath dort folterte und mordete.

2019 klagte der Generalbundesanwalt Donath deshalb erneut an, diesmal wegen Mordes und Kriegsverbrechen.

Mohammed A. benannte schließlich einen weiteren Zeugen, der mit ihm im Gefängnis gesessen hatte: Mahmoud S. lebte bereits in Deutschland. Doch die Vernehmungen der beiden Männer waren schwierig: Mohammed A. durfte nicht aus der Türkei ausreisen, konnte nur von türkischen Ermittlern vernommen werden; Mahmoud S. wiederum hatte zunächst Angst, seinem Peiniger vor Gericht gegenüberzustehen, sagte dann aber doch aus.

▶︎ Im Laufe des Verfahrens spürten die Ermittler des LKA mit aufwendigen Recherchen weitere Zeugen auf, die ebenfalls 2014 im ISIS-Kerker inhaftiert waren und Donath schwer belasteten. Der Vorsitzende Richter Jan van Lessen lobte die Polizisten und namentlich den Chef der Ermittlungsgruppe in seiner Urteilsbegründung deshalb ausdrücklich: Ohne diese jahrelange akribische Arbeit hätte der Prozess nicht stattfinden können.

Anschließend begründete van Lessen das Urteil: Donath habe aus einer verachtenswerten Gesinnung heraus gehandelt und habe das Leben seiner Opfer unter seine Ideologie gestellt, wonach „Ungläubige“ kein Lebensrecht hätten.

Die brutalen Verbrechen des Deutschen

Noch einmal fasste der Richter schließlich die Schilderungen der Zeugen zusammen, zählte die Fälle grausamer Misshandlungen durch den selbsternannten „Herrenmenschen“ Nils Donath auf:

• Wie dieser gemeinsam mit anderen ISIS-Schergen im Hof des Gefängnisses auf einen kurdischen Gefangenen einprügelte – zur Abschreckung der Mithäftlinge.

• Wie er auf einen anderen Gefangenen – der auch im Verfahren gegen ihn aussagte – so lange mit einem Stock einschlug, bis der Stock zerbrach.

• Wie er einen Häftling, dem Zigarettenschmuggel vorgeworfen wurde, erst verprügelte und dann mehrere Tage in eine winzige Stehzelle von 50 mal 50 Zentimetern sperrte.

• Wie er einen Gefangenen an Händen und Füßen quer aufhängen ließ und dann minutenlang mit Elektrokabeln auf ihn einschlug.

• Wie er auf einen weiteren Häftling im Gefängnishof so lange einschlug, bis dieser nicht mehr laufen konnte – und Donath dessen blutigen und zerschundenen Körper über den Hof schleifte, um ihn den anderen Gefangenen zu zeigen.

„Balango“

Und schließlich die Tat, deretwegen Nils Donath wegen Mordes verurteilt wurde: Als er am 28. Juli 2014 im Folterraum des Gefängnisses wieder einmal Gefangene mittels „Balango“ quälte: Der Gefangene wird an den gefesselten Händen an der Decke aufgehängt und mit Schlägen und Tritten malträtiert.

An jenem Abend foltern die ISIS-Schergen zwei junge Brüder, die für die Freie Syrische Armee gegen das Assad-Regime und gegen ISIS kämpften. Hassan N. schreit unter den Qualen, flucht schließlich. Die ISIS-Dschihadisten interpretieren das Fluchen als Gotteslästerung, Hassan N. ist für sie ein „Ungläubiger“, er hat kein Lebensrecht mehr. Hasserfüllt schlagen und treten Donath und drei weitere Dschihadisten auf den wehrlosen Hassan N. ein, der gefesselt von der Decke hängt. Donath habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, urteilt der Düsseldorfer Staatschutzsenat.

Nach der Tortur wird Hassan N. abgebunden, er kann nicht mehr laufen. Sein zerschlagener und zertretener Körper landet bei den Mitgefangenen, nach einigen Stunden stirbt Hassan N. Nils Donath wirft einem der syrischen Zeugen einen Leichensack zu, er solle den „Ungläubigen“ darin einpacken. Höhnisch wirft er dem Zeugen dann einen zweiten Leichensack ins Gesicht: „Der ist für dich!“

Die Schilderungen der Zeugen wurden vom Gericht als glaubwürdig eingestuft, auch habe es keine Absprache oder gar ein Komplott mit BILD gegeben, erklärte der Vorsitzende Richter.

Denn zuvor hatte Donaths Verteidiger BILD scharf angegriffen: Der ganze Prozess habe mit einem BILD-Artikel begonnen und er traue BILD nicht; Nils Donath müsse freigesprochen werden, sagte Strafverteidiger Lars Brögeler, der auch nach mehr als zwei Jahren in einem Prozess, der sich um den Krieg in Syrien dreht, selbst grundlegende Dinge nicht begriffen hat.

So behauptete Brögeler etwa, einer der Zeugen habe gelogen, weil dieser zunächst angegeben habe, er sei bei der FSA gewesen und später dann erklärt habe, er sei Mitglied der Gruppe Liwa al-Tawhid gewesen – tatsächlich jedoch war Liwa al-Tawhid einer der bedeutendsten und bekanntesten Großverbände der FSA. Anschließend bezeichnete Brögeler Liwa al-Tawhid mehrfach als „Terrorgruppe“, suggerierte also, dass der syrische Zeuge, der von Nils Donath gefoltert und misshandelt worden war, der wahre „Terrorist“ sei – während er für den Dinslakener ISIS-Mörder Donath einen Freispruch forderte. Diese höhnische Täter-Opfer-Umkehr verfing jedoch nicht, der Vorsitzende Richter belehrte Brögeler zudem, dass der Zeuge bereits in seiner ersten Vernehmung auch klar seine Mitgliedschaft bei Liwa al-Tawhid benannt habe. Schließlich verlegte der Dortmunder Strafverteidiger in einer Nebenbemerkung Syrien gar nach Nordafrika, doch der Senat ersparte Brögeler in der Urteilsbegründung eine Nachhilfe in Geographie. Obwohl die Verteidigung also einigermaßen schlecht aussah und Nils Donath wegen Mordes verurteilt wurde, fiel das Strafmaß überraschend gering aus – statt lebenslanger Freiheitsstrafe wurde Donath nur zu zehn Jahren verurteilt. Der Vorsitzende Richter erklärte, bei der Strafzumessung müsse berücksichtigt werden, dass Donath nach seiner Rückkehr gegen andere deutsche ISIS-Mitglieder ausgesagt habe – dass diese Aussagen tatsächlich angemessen hilfreich gewesen seien, bezweifelten hingegen die Ermittler und der Generalbundesanwalt.

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