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Benutzung und Auskunft aus der digitalisierten NSDAP-Mitglieder­kartei

Der Begriff der NSDAP-Mitgliederkartei umfasst sowohl die "Zentralkartei" als auch die "Gaukartei", die jeweils in den Beständen R 9361-VIII KARTEI und R 9361-IX KARTEI (ehemals Sammlung BDC/"Berlin Document Center") erfasst sind.

Zugangsmöglichkeiten

Recherchen zu einzelnen Personen in der Mitgliederkartei werden auf Antrag durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesarchivs durchgeführt. Nutzerinnen und Nutzer erhalten daraufhin eine entsprechende Auskunft und – sofern vorhanden – Scans der Karteikarten.

Im Rahmen von wissenschaftlichen und amtlichen Anfragen sowie zu Zwecken der Historischen Bildungsarbeit besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die digitalisierte Kartei vor Ort im Mikrofilmlesesaal in Berlin-Lichterfelde selbstständig zu benutzen. Dies ist insbesondere für Listenanfragen und umfangreiche Rechercheprojekte sinnvoll. Der vollständige Zugang zur Datenbank ist allerdings an bestimmte rechtliche Voraussetzungen und Verpflichtungen geknüpft. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Fachreferat ist daher unbedingt erforderlich, um die Möglichkeiten des Zugangs abzuklären.

Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf die digitalisierte Kartei aufgrund noch bestehender personenbezogener Schutzfristen über das Internet grundsätzlich nicht möglich ist.

Inhalt

Die NSDAP-Mitgliederkartei liegt mittlerweile in vollständig digitalisierter Form vor. Aufgrund der enormen Masse von über 12,7 Millionen Digitalisaten ist allerdings keine einfache Volltextrecherche in der Datenbank möglich. Vielmehr bleibt auch in ihrer digitalisierten Form der Aufbau der ursprünglichen Papierkarteien bestehen: Jede 50. Karte ist indexiert, sodass die Anwendung bei Eingabe eines Namens in den passenden Abschnitt "springt". Die weitere Suche innerhalb des Abschnitts ähnelt dem Durchblättern eines Karteikastens mit 50 Karten. Hat man die gewünschte Karteikarte gefunden, kann sie mit einer Lupenfunktion betrachtet und ein Ausdruck erstellt werden.

Beide NSDAP-Mitgliederkarteien sind heute alphabetisch nach Nachnamen geordnet. Die ursprünglich nach Orten gegliederte Gaukartei wurde bereits im Jahr 1945 kurz nach Kriegsende ebenfalls in eine alphabetische Ordnung nach Namen umsortiert. Eine rein geografische Recherche nach den Mitgliedern einzelner Ortsgruppen oder Gaue ist daher leider nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie schließlich auch, dass nur ein Teil der Karteikarten den Krieg überstanden hat. Aus diesem Grund lässt sich die Mitgliedschaft einer Person in der NSDAP nicht immer allein anhand der NSDAP-Mitgliederkartei belegen. Ergänzt wird diese durch die NSDAP-Aufnahmeanträge, von denen jedoch heute ebenfalls nur ein geringer Rest (ca. 600.000 Anträge) erhalten ist. Oftmals ist es daher notwendig, auch andere Bestände des Bundesarchivs hinzuzuziehen, die ebenfalls über personenbezogene Informationen zu Parteimitgliedern verfügen. Als zentrale Bestände gelten hier u.a. R 9361-I und -II (Personenbezogene Unterlagen NSDAP/Parteikorrespondenz), NS 1 (Reichsschatzmeister der NSDAP), NS 36 (Oberstes Parteigericht der NSDAP) sowie NS 26 (Hauptarchiv der NSDAP). Insgesamt können so ca. 80% der NSDAP-Mitgliedschaften nachgewiesen werden.

Kontakt

Für alle Fragen rund um die Benutzung und Auskunft aus der NSDAP-Mitgliederkartei nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. E-Mail-Adresse und Rufnummer des archivfachlichen Dienstes in Berlin-Lichterfelde finden Sie auf dieser Seite unter "Kontakt".