Kurz vor mehreren Personen.
Sebastian Kurz hat bereits Berufung angekündigt.
Heribert Corn

Wien – Knapp drei Monate nachdem Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Wiener Straflandesgericht wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss erstinstanzlich zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden ist, liegt nun das schriftliche Urteil vor. Das berichtete die Presse am Mittwoch. Kurz und seine Rechtsvertretung haben nun vier Wochen Zeit, die bereits von ihm angemeldete volle Berufung auszuarbeiten.

Kurz-Sprecher: "Schwer nachvollziehbar"

Ein Sprecher von Kurz bekräftigte am Mittwoch gegenüber der APA abermals, dass der Ex-Kanzler Berufung einlegen werde. Nach wie vor sei nämlich "schwer nachvollziehbar, dass es möglich ist, dass man bei einer Aussage im Untersuchungsausschuss unterbrochen wird, nicht ausreden kann und dann für eine angeblich unvollständige Antwort verurteilt wird".

Ein weiterer Grund sei, dass man den Richter für befangen hält. "Auch wenn der Richter sich selbst nicht für befangen erachtet, werden wir selbstverständlich auch wegen Befangenheit berufen", so der Sprecher.

Kurz wurde von Richter Michael Radastizcs am Ende eines mehrwöchigen Gerichtsprozesses schuldig gesprochen, weil er die Rolle, die er als Kanzler bei der Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding Öbag innehatte, heruntergespielt haben soll. Kurz selbst bestreitet dies. Freigesprochen wurde der ehemalige ÖVP-Chef hingegen vom Vorwurf der Falschaussage in Zusammenhang mit der Bestellung von Thomas Schmid als Öbag-Vorstand.

Vier Wochen Zeit für Berufung

Wie die Presse berichtet, liegt das Urteil seit Montag vor und wurde Kurz bereits zugestellt. Er und seine Rechtsvertretung haben nun vier Wochen Zeit, um die bereits angekündigte Berufung auszuarbeiten. Die anklagende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat keine Rechtsmittel angekündigt, das Oberlandesgericht Wien muss als zweite Instanz somit allein über die Berufung der Verteidigung entscheiden.

Sebastian Kurz' ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Auch er hat bereits umgehend ein Rechtsmittel angemeldet. (APA, 15.5.2024)