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Bezahlkarte für Asylbewerber: Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Konzept
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Skepsis bleibt bestehen

Paritätischer Wohlfahrtsverband: Bezahlkarte für Asylbewerber wird nicht funktionieren

Ein Mann hält während einer Pressekonferenz eine Bezahlkarte in der Hand.

Ein Mann hält während einer Pressekonferenz eine Bezahlkarte in der Hand.

Berlin. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, rechnet nicht damit, dass die am Freitag vom Bundesrat beschlossene Bezahlkarte für Asylbewerber ein Erfolg wird. „Die Bezahlkarte funktioniert nach dem jüngsten Kompromiss noch weniger als vorher“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn es wird vor Ort entschieden werden müssen, wie viel Geld mit der Bezahlkarte abgehoben werden kann. Der Verwaltungsaufwand wird also nicht ganz unerheblich sein. Außerdem muss mit Klagen gerechnet werden.“

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Schneider fügte hinzu: „Das Ganze ist eine Lösung ohne Problem. Denn man weiß gar nicht, wie viele Flüchtlinge bisher überhaupt Geld in die Heimat zurücküberwiesen haben. Die Zahl dürfte bei 460 Euro verschwindend gering sein. Es geht hier um reine Symbolpolitik gegenüber den Rechten.“

Länder behalten eigenen Entscheidungsspielraum

Das Bundesrat hatte die in der Ampelkoalition lange umstrittene Bezahlkarte für Asylbewerber am Freitag verabschiedet. Mehrere Länder hatten den Bund aufgefordert, einen gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen. Asylbewerber sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben über die Karte enthalten. Dafür soll es weniger Bargeldzahlungen geben. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder an Familie und Freunde im Ausland überweisen.

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Der Bundesrat beschloss bei seiner Sitzung am Freitag, dass die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber grundsätzlich möglich wird.

Der Bundesrat beschloss bei seiner Sitzung am Freitag, dass die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber grundsätzlich möglich wird.

Ob sie die Karte tatsächlich einführen und wie sie die Nutzung ausgestalten, können die Länder aber jeweils selbst entscheiden. Außerdem können die zuständigen Behörden selbst darüber bestimmen, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Der Deutsche Städtetag hatte dies beklagt und eine klare Obergrenze angemahnt.

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