(Translated by https://www.hiragana.jp/)
FCL hält an Anzeige gegen Philipp Studhalter fest

FCL-Streit
FCL hält an Anzeige gegen Ex-Präsident Studhalter fest

Die Staatsanwaltschaft sah kein strafrechtlich relevantes Verhalten von Ex-FCL-Präsident Philipp Studhalter und verzichtete auf Ermittlungen. Der FCL legt gegen diesen Entscheid Beschwerde ein - der heutige SFL-Präsident sieht dies gelassen.

Cyril Aregger und Martin Messmer
Drucken

Der FC Luzern will, dass gegen seinen ehemaligen Präsidenten Philipp Studhalter wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrugs ermittelt wird. Wie das Online-Portal Zentralplus berichtete, hat der Klub deshalb Beschwerde gegen den Entscheid der Luzerner Staatsanwaltschaft eingereicht. Diese kam vor rund drei Wochen zum Schluss, dass sich Studhalter rund um den Stadionverkauf an FCL-Aktionär Bernhard Alpstaeg strafrechtlich nichts zuschulden kommen liess – und verzichtete deshalb darauf, Ermittlungen aufzunehmen. Studhalter kommentierte dies anschliessend so: «Die Staatsanwaltschaft kam offensichtlich zum gleichen Schluss wie mein Anwalt und ich selbst – nämlich, dass an diesen Vorwürfen schlicht nichts dran ist. Das Ganze war eine konstruierte Geschichte. Bloss fehlte es an jeglicher Substanz, was nun auch die Staatsanwaltschaft bestätigt.»

Der FCL will, dass gegen seinen Ex-Präsidenten Philipp Studhalter wegen seiner Rolle beim Stadionverkauf ermittelt wird.

Der FCL will, dass gegen seinen Ex-Präsidenten Philipp Studhalter wegen seiner Rolle beim Stadionverkauf ermittelt wird.

Bild: Urs Lindt/Freshfocus (Bern, 19. 11. 2021)

Die Begründung der Staatsanwaltschaft zur «Nichtanhandnahme» war deutlich. «Es wurde keine Untersuchung eröffnet, weil die Verdachtslage dafür nicht ausreichend war», erklärte Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft am 3. Mai. Dennoch hält der FCL nun am Vorwurf fest. Wieso?

«Wir gehen nach wie vor davon aus, dass sich Philipp Studhalter im Prozess des Verkaufs der Stadionaktien als damaliger CEO und Verwaltungsratspräsident des FCL nicht korrekt verhalten hat», sagt FCL-Medienchef Markus Krienbühl auf Anfrage, «und damit mutmasslich strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllte». Ob der Beschwerde vor Kantonsgericht neue Belege oder Beweise beiliegen, will Krienbühl mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht sagen.

Beim FCL ist man also nach wie vor überzeugt, dass Studhalter als damaliger Klubpräsident die Aktionäre – mit Ausnahme von Bernhard Alpstaeg – bewusst getäuscht habe, indem er wiederholt versicherte, dass es kein Vorkaufsrecht für den FCL für das Stadion gebe. Dies erst habe ermöglicht, dass Alpstaeg im Jahr 2019 60 Prozent des Aktienpakets an der Stadion Luzern AG habe übernehmen können und seither Besitzer der Swisspor-Arena ist. Damit sei der Baurechtsvertrag verletzt worden. Der FCL beantragte deshalb, dass die Strafanzeige vom 21. Dezember 2022, die der FCL gegen Alpstaeg angestrengt hatte, auf Studhalter ausgeweitet wird.

Studhalter wehrte sich damals umgehend gegen die Vorwürfe. Das mögliche Vorkaufsrecht sei nicht zum Tragen gekommen, weil mit Alpstaeg auch der Eigentümer der FCL Holding AG und somit eine dem FCL «ideell oder wirtschaftlich nahestehende Person» die Mehrheit der Stadion-Aktien übernommen habe, argumentierte er etwa. Es habe in seiner Zeit auch gar nie ein strategisches Interesse seitens des FCL bestanden, an das Stadion zu gelangen.

Der Beschwerde des FCL sieht Philipp Studhalter, der im November als Präsident der Swiss Football League (SFL) wiedergewählt wurde, gelassen entgegen. Sein Medienberater Andreas Bantel meint dazu nur: «Tatsachenwidrige Behauptungen werden in aller Regel auch durch ständiges Wiederholen nicht wahrer.»