Ab dem 1. Juli ändern sich die Preise für alle rezeptpflichtigen Medikamente. Was die Reform für Dafalgan, Xarelto und Co. bedeutet.
Exklusiv für Abonnenten
Je teurer das Medikament, desto grösser ist heute die Vertriebsmarge für den Verkäufer. Das soll sich nun ändern. Ab dem 1. Juli erhalten Apotheken, Arztpraxen und Spitäler in absoluten Frankenbeträgen immer gleich viel Marge – ganz egal, ob sie ein teures Originalpräparat oder ein günstigeres Generikum verschreiben.
Mit dieser Änderung sollen die hierzulande relativ tiefen Verkaufszahlen von Generika und Biosimilars, das heisst von Nachahmerprodukten von Biopharmaka, gesteigert und die Medikamentenkosten gesenkt werden.
Der Spitalverband H+, die Apothekerorganisation Pharmasuisse, der Kassenverband Curafutura, die Ärzte mit Patientenapotheke (APA) sowie die Ärztegesellschaft FMH, welche den Margenkompromiss zusammen ausgehandelt haben, versprechen sich davon unmittelbar jährliche Einsparungen von 60 Millionen Franken – und mittelfristig «zusätzliche jährliche Einsparungen von mehreren hundert Millionen» Franken, wie sie am Donnerstag mitteilten. Denn sie gehen davon aus, dass in naher Zukunft mehr Generika und Biosimilars auf die sogenannte Spezialitätenliste (SL) aufgenommen und folglich von der obligatorischen Grundversicherung vergütet werden.
Solange die Apotheken, Praxen und Spitäler bei teuren Medikamenten deutlich mehr verdienten als bei günstigen, war der Anreiz für sie, den Patienten billigere Präparate zu verkaufen, klein. Mit der neuen
Margenregelung werden nun – vereinfacht gesagt – die teuren Medikamente ziemlich günstiger, die billigen hingegen etwas teurer.
Mit der Revision des Vertriebsanteils werden gemäss Curafutura zwei Drittel der Medikamente günstiger, ein Drittel wird teurer. Dieser zweite Teil der Reform ist der Preis, den die Krankenkassen bereit waren, zu zahlen, um eine einheitliche Marge durchzusetzen und damit die kostentreibenden Fehlanreize im Vertriebssystem zu eliminieren.
Die Preisanpassungen betreffen aber ausschliesslich jene Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, also von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden.
Bei den nicht rezeptpflichtigen Medikamenten ändert sich nichts. Sie sind von der neuen Margenregelung nicht betroffen. Eine Packung Dafalgan 500 Milligramm mit 16 Tabletten etwa kostet in der Apotheke auch weiterhin 2.70 Franken. Der Preis für ein Fläschchen Vitamin-D3-Tropfen Vi-De 3 bleibt bei 4.60 Franken.
Die neue Margenregelung, die nun am 1. Juli in Kraft tritt, eliminiert auch einen Fehlanreiz, der die Patienten derzeit teuer zu stehen kommen kann. Denn seit Anfang Jahr müssen sie bei Medikamenten, für welche es ein günstigeres Generikum mit dem identischen Wirkstoff gibt, 40 statt nur
10 Prozent Selbstbehalt zahlen.
Solange aber Ärzte, Apotheken und Spitäler beim Verkauf teurer Originalpräparate mehr verdienten als beim billigeren Nachahmerprodukt, mussten die Patienten letztlich selber darüber wachen, ob es für sie nicht eine günstigere Alternative gäbe. Nun, da der Margenverdienst für alle vereinheitlicht wurde, dürften sie dabei mehr Hilfe bekommen.