Das Mediationsgesetz

Nun ist endlich das Mediationsgesetz in Kraft getreten! Mit diesem Bundesgesetz ist eine Richtlinie der Europäischen Union über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen aus dem Jahre 2008 umgesetzt worden, durch die Deutschland verpflichtet worden war, die Mediation in Zivil- und Handelssachen für den Bereich der grenzüberschreitenden Streitigkeiten

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Gerichtsinterne Mediation in Rheinland-Pfalz

Auf der Grundlage eines landesweiten Konzepts habe die rheinland-pfälzische Justiz Anfang 2009 begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und möglichst an allen Gerichtsstandorten eine gerichtsinterne Mediation anzubieten. Gerichtsinterne Mediation wird zwischenzeitlich bei den ordentlichen Gerichten und auch bei allen Fachgerichtsbarkeiten angeboten; insgesamt bei gut 2/3 aller Gerichte in Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz wird

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Justizministerium prüft gerichtsinterne Mediation

Eine Expertenkommission bei Bundesjustizministerium untersucht, ob und unter welchen Umständen unter anderem auch gerichtinterne Mediation sinnvoll ist. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit. Ende Mai vorigen Jahres haben Europaparlament und Rat die Richtlinie über bestimmte Aspekte

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