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„Die Freiheit“: Niederlage gegen Freistaat

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Michael Stürzenberger - das Foto aus dem Jahr 2013 zeigt eine Anti-Demonstration - ist bei der Hooligan-Demo in Hannover aufgetreten.
Michael Stürzenberger, Landeschef der rechtspopulistischen Partei „Die Freiheit“. © Haag Klaus

Die rechtspopulistische Kleinstpartei „Die Freiheit“ hat vor dem Verwaltungsgerichtshof eine Niederlage kassiert. Es war rechtens vom Freistaat Bayern, "Die Freiheit" im Verfassungsschutzbericht zu nennen.

Innenminister Joachim Herrmann, CSU, hat die rechtspopulistische Kleinstpartei „Die Freiheit“ als „verfassungsfeindliche Bewegung“ bezeichnet. 2013 wurde sie das erste Mal im Verfassungsschutzbericht aufgeführt. Beides war rechtens, urteilte jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

In erster Instanz hatte auch das Verwaltungsgericht schon geurteilt, dass der Bayerische Verfassungsschutz die „Freiheit“ beobachten darf. Bei der Partei gebe es ausreichend Ansätze für verfassungsfeindliche Bestrebungen, so das Gericht. Allerdings hatte es der „Freiheit“ Recht gegeben, dass sowohl eine Nennung im Verfassungsschutzbericht als auch die Bezeichnung als „islamfeindliche Bewegung“ durch Innenminister Herrmann zu weit gegangen seien. Dagegen klagte der Freistaat nun vor dem Verwaltungsgerichtshof – und gewann.

Es war mal wieder ein denkwürdiger Auftritt des „Freiheits“-Landesvorsitzenden Michael Stürzenberger und seines Anwalts. Das Gericht ließ Stürzenberger gewähren, als er an Beteiligte und Zuschauer der Verhandlung eine Broschüre mit brutalen Fotos von Verbrechen des „Islamischen Staates“ verteilte. Einer seiner Münchner Mitstreiter machte den Gerichtssaal zum Ort seiner ganz persönlichen Demonstration und hatte ein Schild mit der Aufschrift „Islam begeht täglich Mord“ an den Rollstuhl gehängt. Stürzenbergers Anwalt erklärte, Innenminister Herrmann habe Stürzenberger an den „Pranger“ stellen wollen, Stürzenberger habe nie Muslime als Menschen angegriffen. Es gehe seinem Mandanten um den „Islam als Ideologie“.

Stürzenberger ist vielen Münchnern durch seine zeitweise fast täglichen Auftritte auf den Plätzen der Stadt bekannt. 2013 und 2014 hatte er auf seinen Kundgebungen für ein Bürgerbegehren gegen die angeblich „am Stachus“ geplante große Moschee geworben – und damit einerseits viel Protest hervorgerufen, andererseits aber auch zehntausende Unterstützer-Unterschriften gesammelt. Die Stadt erklärte das Bürgerbegehren schließlich aus rechtlichen Gründen für nicht zulässig. Inzwischen ist er viel außerhalb Münchens auf Demonstrationen unterwegs – bundesweit ist Stürzenberger einer der Stars der islamfeindlichen Szene.

Das Gericht aber konnte er nicht überzeugen. In beiden Streitfällen erlitt er eine Niederlage. Das Innenministerium hatte in der Verhandlung erklärt, Stürzenberger werfe Muslimen vor, wegen ihres Glaubens potenziell Terroristen zu sein.

Innenminister Herrmann zeigte sich erfreut über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. „Damit hat der Freistaat Bayern einen weiteren Punktsieg im Kampf gegen extremistische Umtriebe in unserem Staat errungen“, erklärte der Minister. Sollte Stürzenberger weiter prozessieren wollen: Die nächste Instanz ist nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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