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Bußgeldrechner: Was zu schnelles Fahren kostet - DER SPIEGEL
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Bußgeldrechner Was zu schnelles Fahren kostet

Zu schnell gefahren und geblitzt worden? Wie teuer wird die Strafe wohl, drohen Punkte oder sogar ein Fahrverbot? Mit dem Bußgeldrechner vom SPIEGEL erfahren Sie, was auf Sie zukommen könnte.
Bußgeldrechner: Welche Strafe könnte drohen?

Bußgeldrechner: Welche Strafe könnte drohen?

Foto: Ronald Wittek/ picture alliance / dpa

Haben Sie möglicherweise gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und befürchten nun eine Strafe? In unserem Bußgeldrechner können Sie das Vergehen auswählen und vorab herausfinden, welche Konsequenzen Ihnen drohen.

© bussgeldrechner.org 

Bußgelder: Das müssen Sie wissen

Seit 1958 landen Verkehrsteilnehmer, die der Straßenverkehrsordnung grob zuwider handeln, im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Im Zuge einer Reform heißt die Sammelstelle ab 1. Mai 2014 Fahreignungsregister und parallel dazu tritt auch ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft.

Die wichtigsten Fragen rund um die Neuordnung beantwortet SPIEGEL ONLINE:

  • Was ändert sich am Punktesystem?

Ab dem 1. Mai 2014 gilt in Flensburg ein neues Punktesystem. Verstöße werden je nach Schwere künftig nur noch mit 1 bis 3 Punkten geahndet, statt wie bisher mit 1 bis 7 Punkten. Allerdings wird der Führerschein künftig bereits ab 8 Punkten eingezogen, statt wie bisher bei 18 Punkten. Die bereits vorhandenen Punkte werden zum Stichtag 1. Mai umgerechnet, und zwar folgendermaßen: 1 bis 3 "alte" Punkte entsprechen künftig 1 Punkt im neuen System, 4 oder 5 Punkte werden zu 2 Punkten, 6 oder 7 Punkte zu 3 Punkten, 8 bis 10 Punkte zu 4 Punkten, 11 bis 13 Punkte zu 5 Punkten, 14 oder 15 Punkte zu 6 Punkten und 16 oder 17 Punkte zu 7 Punkten im neuen System umgerechnet.

  • Was wird im Verkehrszentralregister eingetragen?

Als Verkehrsteilnehmer erhält man einen Eintrag im neuen Fahreignungsregister in Flensburg, sobald man entweder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die laut Verkehrsrecht im Bußgeldkatlog nach der neuen Regelung ab dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld von 60 Euro (derzeit: 40 Euro) oder mehr geahndet wird. In diesem Fall werden automatisch auch ein oder mehrere Punkte eingetragen. Punkte kassiert ebenso, wer eine Straftat in Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz begangen und damit die Verkehrssicherheit direkt gefährdet hat. Hierzu zählen beispielsweise das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht.

  • Was wird nach der Reform am 1. Mai 2014 mehr eingetragen?

Entsprechend der Vereinfachung des Punktesystems werden künftig nur noch Verkehrsverstöße im neuen Fahreignungsregister gespeichert, die als gefährlich eingestuft werden. Ordnungswidrigkeiten wie etwa das unerlaubte Befahren einer Umweltzone ziehen künftig keinen Eintrag mehr nach sich. Auch Straftaten wie Beleidigung im Straßenverkehr werden künftig nicht mehr im Register vermerkt.

Damit die nicht mehr eintragungspflichtigen Verstöße nicht als Kavaliersdelikte wahrgenommen werden, wurden die entsprechenden Bußgelder zum Teil drastisch erhöht. Das unberechtigte Befahren einer Umweltzone etwa kostet künftig 80 Euro, das Missachten des Fußgänger-Vorrechts an einem Zebrastreifen 120 Euro (obwohl in beiden Fällen keine Punkte eingetragen werden).

  • Was bedeutet die Neuerung für bestehende Eintragungen im Register?

Bestehende Verstöße, die nach dem neuen Recht nicht mehr eingetragen würden, werden zum 1. Mai 2014 automatisch gelöscht. Ein Beispiel: Aktuell weist ein Konto 10 Punkte auf, von denen 5 aufgrund von Beleidigung im Straßenverkehr erteilt wurden. Da dieser Tatbestand nach der neuen Regelung nicht mehr eintragungsfähig ist, werden diese Punkte gelöscht und das Konto schrumpft auf 5 Punkte. Diese werden ins neue System umgerechnet und belaufen sich dann noch auf 2 Punkte. Aufgrund dieser Erlassung könnten nach Schätzung des Autoclubs "Mobil in Deutschland" von den derzeit rund 9 Millionen eingetragenen Verkehrssündern etwa 1 Million ganz aus der Kartei verschwinden.

  • Wie viele Punkte gibt es für Verkehrsverstöße?

Derzeit werden für Ordnungswidrigkeiten je nach Schwere 1 bis 4 Punkte und für Straftaten 5 bis 7 Punkte eingetragen. Mit der Neuregelung gelten künftig drei Abstufungen: Einen Punkt gibt es für Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis wird mit der Eintragung von 3 Punkten geahndet.

  • Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Jeder Autofahrer hat das Recht auf eine kostenlose Auskunft über seinen Punktestand im Fahreignungsregister. Dabei müssen jedoch gewisse Formalitäten beachtet werden. So kann der Antrag ausschließlich schriftlich per Post, nicht aber per Fax gestellt werden. Auch telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Das zur Abfrage notwendige Formular gibt es auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Der Personalausweis muss in Kopie mitgeschickt oder vor Ort vorgezeigt werden. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann den Kontostand auch online abfragen.

  • Wie ändern sich die Tilgungsfristen?

Derzeit bleiben Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre, Straftaten 5 Jahre und Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug mindestens 10 Jahre eingetragen. Neue Verkehrsverstöße können dabei zur Verlängerung der Eintragungsdauer von bis zu 5 Jahren führen. Die neue Regelung sieht starre Tilgungsfristen vor, die sich nicht durch neue Eintragungen verlängern. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt bleiben künftig 2,5 Jahre eingetragen. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten die mit 2 Punkten belegt wurden bleiben jeweils 5 Jahre und Straftaten mit 3 Punkten 10 Jahre im Register bestehen.

  • Ist ein Abbau der Punkte möglich?

Die Möglichkeit, Punkte abzubauen bleibt auch nach neuem Recht bestehen: Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch die freiwillige Teilnahme an einem etwa 400 € teuren Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden. Wer noch nach altem Recht ein Aufbauseminar oder eine verkehrspsychologische Schulung freiwillig absolviert hat, dessen Rabatt wird bei der Umstellung der alten Punkte berücksichtigt. Punkte durch eine freiwillige Seminarteilnahme können allerdings nur einmal binnen fünf Jahren abgebaut werden.

  • Was ändert sich mit dem neuen Bußgeldkatalog?

Das bisherige Bußgeldsystem gehört zu einem der kompliziertesten Bereiche des Straßenverkehrsrechts. Der neue Bußgeldkatalog soll einfacher, gerechter und transparenter werden und dazu auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit abzielen. Die Eintragungsgrenze für Delikte, die einen Eintrag ins Register und somit auch Punkte nach sich ziehen, wird von 40 Euro auf 60 Euro angehoben.

  • Welche Verstöße werden mit der Punktereform teurer?

Um möglichst alle Verstöße, die die Verkehrssicherheit stark gefährden, künftig ins Fahreignungsregister eintragen zu können, werden die entsprechenden Bußgelder auf mindestens 60 Euro angehoben. Beispielsweise beim Telefonieren mit dem Mobiltelefon am Steuer, der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht oder die Missachtung der Kindersicherungspflicht künftig mit 60 statt bislang mit 40 Euro geahndet. Beim Missachten der Vorfahrt, dem Fahren ohne Zulassung oder einem Versäumnis der Hauptuntersuchung von mehr als 8 Monaten müssen statt bisher 50 dann 70 Euro Bußgeld gezahlt werden.

  • Bußgelder für überhöhte Geschwindigkeit

Tempoüberschreitungen innerorts von bis zu 20 km/h kosten maximal 35 Euro, ab 21 km/h Überschreitung werden 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho steigt das Bußgeld auf 160 Euro, es werden 2 Punkte eingetragen und der Fahrer erhält einen Monat Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts bis 20 km/h kosten 30 Euro, ab 21km/h steigt das Bußgeld auf 70 Euro und es wird 1 Punkt eingetragen und ab 41 km/h zu viel werden 160 Euro fällig, zwei Punkte eingetragen und der Fahrer erhält einen Monat Fahrverbot.

  • Bußgelder für Rotlichtverstöße

Wer bei rot über eine Ampel fährt, zahlt 90 Euro und bekommt 1 Punkt. Steht die Ampel bei Überquerung schon länger als eine Sekunde auf rot, kostet es 200 Euro, 2 Punkte werden eingetragen und der Fahrer erhält einen Monat Fahrverbot.

  • Bußgelder bei Alkohol oder Drogen am Steuer

Fahren im Rauschzustand wird richtig teuer. Wer sich mit 0,5 Promille oder mehr hinters Lenkrad setzt oder unter Drogeneinfluss ein Auto fährt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und der Eintragung von 2 Punkten rechnen, dazu kommt noch ein einmonatiges Fahrverbot. Bei Wiederholung in beiden Fällen steigt die Strafe auf 1000 Euro, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot.

  • Wie und wann kann man Widerspruch einlegen?

Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann sowohl gegen einen Bußgeldbescheid als auch gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist nicht beachtet, wird der Bescheid rechtskräftig. Wurde Einspruch eingelegt, entscheidet ein Gericht den Fall - es sei denn, die Behörde gibt dem Einspruch statt oder der Beschuldigte zieht den Einspruch vorher zurück.