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Private Krankenversicherung Vergleich: Die besten PKV Tarife sichern

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Private Krankenversicherung Vergleich – Jetzt mit Top Leistungen im PKV Vergleich privat versichern



In Deutschland ist jeder dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Der Versicherungsschutz muss mindestens ambulante und stationäre Behandlungen beinhalten. Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung (PKV) bieten diesen Schutz an. Allerdings unterscheiden sich die private und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in vielerlei Hinsicht. Dabei hat die private Krankenversicherung gegenüber der GKV viele Vorteile. Nun kann aber nicht jeder eine Krankenversicherung privat abschließen. Privat krankenversichern dürfen sich grundsätzlich alle freiberuflich beziehungsweise selbstständig Tätigen sowie alle Beamten. Angestellten Arbeitnehmern steht die private Krankenversicherung erst dann offen, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Darüber hinaus können Studierende spezielle private Studententarife buchen. Der private Krankenversicherung Rechner, kurz PKV Rechner genannt, ist ein sehr hilfreiches Tool, um unter den mehr als 50 Gesellschaften, von denen jede ein ganzes Bündel verschiedener Tarife anbietet, eine günstige private Krankenversicherung zu finden. Um wirklich die beste private Krankenversicherung zu ermitteln, die exakt auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, können Sie auf STERN.de mithilfe des PKV Rechners einen Vergleich der privaten Krankenversicherungen durchführen. Ein solcher PKV Vergleich online hilft Ihnen dabei, schnell die Spreu vom Weizen zu trennen. Alles Wissenswerte über die PKV haben wir hier im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Vergleich: Jetzt Tarife vergleichen und online abschliessenDie gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Hauptbestandteil unseres Gesundheitssystems. Zusammen mit der Arbeitslosen-, Renten-, Pflege– und Unfallversicherung ist sie ein wichtiger Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Bei der GKV handelt es sich um eine Pflichtversicherung für alle Personen, sofern sie nicht als versicherungsfrei eingestuft sind und gegebenenfalls anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert sind. Die GKV-Mitgliedschaft kann unter Umständen auch freiwillig erworben werden. Jede gesetzliche Krankenkasse ist ein Träger für die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) handelt es sich um privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie bieten Verträge für private Krankenversicherungen an. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommen diese Versicherungsverhältnisse nicht gesetzlich verordnet, sondern per privatrechtlichen Vertrag zustande. Die Versicherungsunternehmen, bei denen solche privaten Krankenversicherungsverträge abgeschlossen werden können, werden umgangssprachlich oftmals als „private Krankenkassen“ bezeichnet, was aber den rechtlichen und organisatorischen Sachverhalt nicht ganz trifft.

Die private Krankenversicherung ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sichert verschiedene, unvorhergesehene Kosten ab, die durch Unfälle und Krankheiten entstehen können, wobei das Spektrum der Kostenübernahme durchaus anders beziehungsweise sogar erweitert im Vergleich zur GKV ist. So übernimmt sie neben den Kosten für „medizinisch notwendige Leistungen“ zum Beispiel auch Kosten für:

  • Diagnostische und vorbeugende (präventive) Gesundheitsmaßnahmen
  • Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Rollstuhl
  • Zahnersatz (Brücken, Implantate)
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Sehhilfen (auch Kontaktlinsen)
  • Alternative Behandlungsmethoden (zum Beispiel durch Heilpraktiker)
  • Massagen
  • Physiotherapien
  • Psychotherapien

Zurzeit sind in Deutschland ungefähr neun Millionen Menschen privat (vollumfänglich) krankenversichert. Darüber hinaus bestehen mehr als 22 Millionen Zusatzversicherungen. Die Unternehmen, die in Deutschland private Krankenversicherungen anbieten, unterstehen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen, durch Rentner und freiwillig gesetzlich versicherte Personen sowie durch Zuzahlungen und Bundeszuschüsse. Die privaten Krankenversicherer arbeiten im Gegensatz dazu mit dem Prinzip der Kapitaldeckung, das bedeutet, dass aus den Beiträgen jedes einzelnen Versicherten ein individuelles Deckungskapital aufgebaut wird, aus dem spätere Leistungen bezahlt werden können. Dabei werden die Beiträge der Versicherten durch das Unternehmen am Kapitalmarkt angelegt, um dort zusätzlich eine Rendite zu erwirtschaften. Da dem Versicherer die statistische Erkenntnis, dass mit zunehmendem Alter die Gesundheitsausgaben deutlich ansteigen, bekannt ist, arbeitet er mit den sogenannten Altersrückstellungen. Auf diese Weise wird ermöglicht, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung einigermaßen stabil bleiben können. Im Grunde genommen bezahlt dadurch der jüngere Privatversicherte mehr ein, als seine aktuellen Arztbesuche kosten, und im Alter produziert die privat versicherte Person etwas höhere Gesundheitskosten, als sie an Beiträgen einzahlt.

Unterschiedlich hohe Beiträge in der PKVBei der privaten Krankenversicherung werden die (garantierten) Leistungen im Vorfeld vertraglich vereinbart. Der Kunde entscheidet also selbst darüber, welche Leistungen durch die PKV übernommen werden sollen. Wenn es Ihnen wichtig ist, im Krankenhaus in einem Einzelzimmer untergebracht und durch den Chefarzt behandelt zu werden, dann kreuzen Sie diese Leistungen bei Vertragsabschluss eben an. Das hat sehr wohl gewisse Auswirkungen auf Ihre monatliche Prämienzahlung. Bei den gesetzlichen Krankenkassen verhält sich dies ganz anders. Hier legt der Gesetzgeber weitestgehend fest, was durch eine GKV erstattet werden kann, und der Gesetzgeber kann diese Kriterien jederzeit ändern beziehungsweise modifizieren. Man kann fast sagen, dass es die gesetzlich Versicherten schon gewohnt sind, dass immer wieder Leistungen aus dem Angebot der GKV gestrichen oder zumindest drastisch gekürzt werden, erinnert sei in diesem Zusammenhang an den Zahnersatz.

Ganz im Gegensatz zur PKV orientieren die gesetzlichen Krankenkassen die Höhe der Beiträge ihrer Versicherten direkt an deren Einkommen, um so vermeintlich einem Solidaritätsprinzip zu genügen. Die Betreiber privater Krankenversicherungen wissen, dass sich die entstehenden Gesundheitskosten rein statistisch aus dem Alter, der Lebensweise, dem Gesundheitszustand und natürlich auch aus den vereinbarten Leistungen ergeben, und orientieren die Beiträge entsprechend an diesen Parametern. Es gilt bei der privaten Krankenversicherung das sogenannte Äquivalenzprinzip, das bedeutet, dass im Zuge des Vertragsabschlusses die Prämie so kalkuliert wird, dass der Beitrag für die private Krankenversicherung das individuelle Erkrankungsrisiko des Versicherten und seinen gewünschten Versicherungsschutz widerspiegelt. Im Ergebnis sieht das so aus, dass junge, gesunde Menschen ohne Vorerkrankungen geradezu mit einer nachhaltig günstigen Versicherungsprämie belohnt werden. So gesehen lohnt sich eine gesunde Lebensführung auch finanziell, wobei der Beitrag für die PKV ein ganz konkretes Beispiel dafür ist. Dies gilt bei der privaten Krankenversicherung völlig unabhängig vom Einkommen des Versicherten. Wie oben bereits angedeutet gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzip. Demnach wird der Beitrag an der Höhe des Einkommens und ungeachtet des Gesundheitszustandes des Versicherten ausgerichtet. Gutverdiener zahlen grundsätzlich mehr in die GKV ein, um mit ihren Beiträgen die Geringverdiener indirekt zu unterstützen.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen PKV und GKV besteht darin, dass Letztere gemäß Leistungskatalog direkt mit den Leistungs-Erbringern abrechnen, man spricht in diesem Zusammenhang vom „Sachleistungsprinzip“. Der privat versicherte Patient bezahlt die erbrachten medizinischen Leistungen zunächst aus eigener Tasche und erhält sein Geld auf Antrag von der PKV zurück, in diesem Fall spricht man vom „Kostenerstattungsprinzip“. Falls Sie nun denken, dass dies für den Versicherten viel bürokratischen Aufwand bedeutet, sei an dieser Stelle angemerkt, dass der Versicherte dadurch einen Zugewinn an Transparenz erlangt, weil jede Arztrechnung durch seine Hände geht. Wer Mitglied bei einer GKV ist, kann nicht einmal erahnen, was da hinter seinem Rücken der Kassenärztlichen Vereinigung in Rechnung gestellt wird.

Bei kostenintensiven, stationären Krankenhausaufenthalten werden die Kosten oftmals direkt zwischen den Kliniken und den privaten Krankenversicherungen abgerechnet. Hierzu erhalten auch privat Versicherte von Ihrer PKV eine Versicherungskarte.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung

Wenn man sich nicht mit dem PKV-Basistarif zufriedengibt, bietet die PKV deutlich bessere Leistungen als jede gesetzliche Versicherung. Mit der privaten Krankenversicherung erreichen Sie einen Versicherungsschutz, der signifikant Leistungsumfang der GKV übersteigt. Aber woran liegt das?

  • Bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung können Ärzte höhere Honorare abrechnen, was die Ärzte ihre Patienten auch spüren lassen, indem beispielsweise die Terminvergabe zeitnah erfolgt und der Aufenthalt im Wartezimmer auf ein erträgliches Maß schrumpft. Es gibt Ärzte, die ihren privat versicherten Patienten eine Telefonsprechstunde oder Termine an Samstagen anbieten.
  • Bei einer PKV haben Sie freie Wahl bei den Krankenhäusern, Ärzten und Zahnärzten. Es kann bei einer komplizierten OP oder seltenen Krankheit sehr wichtig für den Betroffenen sein, sich für eine bestimmte Spezialklinik und die Behandlung durch den dortigen Chefarzt oder einen anderen Spezialisten entscheiden zu können. Dass besonders qualifizierte Ärzte bei ihrem Honorar nicht zimperlich sind, ist eine bekannte Tatsache, die auch kaum jemanden überrascht. Dies kann bei Kassenpatienten zur existenziellen Frage werden. Die private Krankenversicherung übernimmt aber Kosten bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zahnärzte verlangen häufig noch höhere Sätze. Mit Blick auf die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bekommen Privatpatienten sogar den 3,5-fachen Satz erstattet. Was sich für eine schnelle Genesung im Krankenhaus immer wieder als entscheidend herausgestellt hat, das ist der Komfort durch ein Ein- oder Zweibettzimmer, der ebenfalls von der PKV bezahlt wird.
  • Abhängig vom gewählten Tarif können Sie alternative Heilverfahren als Therapien einsetzen. Dies ist ein weites Feld, das die gesetzlich Versicherten vollständig privat, also auf eigene Kosten, beackern müssen. Auch bei den Heilmitteln erstattet die PKV viel großzügiger als die GKV. Dies betrifft insbesondere die Ergotherapie, Massagen und Krankengymnastik, die von der privaten Krankenversicherung zu 80 Prozent, oftmals sogar zu 100 Prozent erstattet werden.
  • Eine medizinische Behandlung muss grundsätzlich medizinisch notwendig sein, um erstattet werden zu können. So sieht das auch Ihre private Krankenversicherung, die normalerweise rein kosmetische Eingriffe nicht bezahlt. Die gesetzliche Krankenversicherung setzt aber noch die Kriterien „zweckmäßig“ und „wirtschaftlich“ oben drauf. Dies wirkt sich zum Beispiel so aus, dass der Kassenpatient maximal 20 Minuten lang massiert werden darf. Wer sich nur dann wohlfühlt, wenn die Massage länger andauert, muss als Kassenpatient jede zusätzliche Minute selbst bezahlen. Solche strikten, unflexiblen Vorgaben gibt es bei den privaten Krankenversicherungen nicht.
  • Die PKV erstattet stets den größten Teil der Kosten für Zahnersatz. Arzneimittelkosten werden sogar komplett übernommen und die Kostenbeteiligung an allen Arten von Heil- und Hilfsmitteln fällt deutlich großzügiger aus als bei der GKV. Zahnbehandlungen werden in aller Regel zu 100 Prozent übernommen, während die Leistungsmarge bei Zahnersatz in etwa zwischen 50 und 80 Prozent liegt.
  • Fast jeder PKV-Tarif bietet die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag bei Bedarf später zu modifizieren.
  • Leistungen, die durch eine PKV einmal vertraglich festgelegt und garantiert wurden, können später nicht einfach einseitig gekürzt werden.
  • Wenn eine PKV längere Zeit nicht in die Leistung gehen muss, besteht bei einigen Tarifen die Möglichkeit, Beiträge zurückerstattet zu bekommen.
  • Wer seine Selbstbeteiligung bei der PKV erhöht oder auf bestimmte zuvor vereinbarte Leistungen doch verzichtet, kann jederzeit eine Beitragssenkung erwirken.
  • Gutverdiener werden bei einer PKV nicht stärker zur Kasse gebeten als Menschen mit geringerem Einkommen.

Für wen ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?

Gerade der letzte Punkt oben zeigt, dass die private Krankenversicherung für gut verdienende Angestellte, höhere Beamte und vor allem für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll ist. Da sich bei Beamten das Beihilfesystem durchgesetzt hat, kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Beamten in Deutschland ohnehin privat versichert sind.

Einer der gravierenden Vorteile der privaten Krankenversicherung ist die enorme Ersparnis, die Angestellte mit relativ hohem Einkommen im Laufe der Jahre durch eine PKV anhäufen können. In der GKV richtet sich der Beitrag nach der Höhe des Einkommens. Dabei wird der Beitrag für die Krankenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze prozentual auf das Einkommen erhoben. Dagegen wird der Beitrag für die private Krankenversicherung am Erkrankungsrisiko des Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, also am Alter und am allgemeinen Gesundheitszustand, orientiert. Der Verdienst spielt dabei gar keine Rolle.

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Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet mit darüber, ob Sie überhaupt das Recht in Anspruch nehmen können, sich privat zu versichern und die GKV verlassen dürfen. Sie ist zugleich jener ominöse Grenzwert, bis zu dem Ihr Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung prozentual bezogen auf Ihr Brutto-Einkommen erhoben wird. Wenn Sie über die Beitragsbemessungsgrenze verdienen und dennoch freiwillig Mitglied in einer GKV bleiben, wird sich Ihr Versicherungsbeitrag nicht mehr weiter erhöhen, weil sozusagen die Beitrags-Obergrenze erreicht worden ist.

Auch bei einer privaten Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Versicherungsbeitrags, wobei der Arbeitgeberzuschuss PKV auf die Beitragsbemessungsgrenze (knapp 695 Euro in 2018) gedeckelt ist. Konkret bedeutet das, dass der Arbeitgeber höchstens 7,3 Prozent der Bemessungsgrenze bei 4.425 Euro brutto zusteuert, also maximal circa 323 Euro.

Die PKV als besondere Option bei Beamten

Es beginnt schon bei den Beamtenanwärtern während ihres Referendariats, dass sie der Vorteile einer privaten Krankenversicherung gewahr werden, weil fast jede PKV den Beitrag der GKV schlägt. Bei Beamten und Beamtenanwärtern besteht ein Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Das bedeutet, der Bund, das jeweilige Bundesland oder die Kommune übernimmt einen festgelegten Teil der Krankheitskosten. Der Beamte schließt daher eine private Beihilfeversicherung ab, und zwar nur für jenen Kostenanteil, der eben nicht mehr von der Dienststelle übernommen wird. Diese Konstruktion ist deutlich günstiger, als wenn der Beamte freiwilliges Mitglied in einer GKV bleibt. Darüber hinaus genießt der Beamte alle Vorteile, die die PKV zu bieten hat.

Selbstständige und Freiberufler

Die perfekte Absicherung für Selbstständige: PKVAlle Selbstständigen und Freiberufler können sich privat krankenversichern. Dabei profitieren auch sie von den festen, kalkulierbaren Beiträgen der privaten Krankenversicherung. Zwar können Freiberufler und Selbstständige eine Mitgliedschaft in einer GKV erwerben, aber privat versichert sparen sie zunächst viel Geld. Gerade für jüngere Selbstständige, deren Einkommen noch etwas zu wünschen übrig lässt, bietet sich eine PKV an, weil der Mindestbeitrag, den die GKV in solchen Fällen festlegt, vergleichsweise ziemlich hoch angesetzt ist. Dabei machen sich bei Selbstständigen die relativ günstigen Beiträge zur PKV gleich doppelt bemerkbar, denn sie haben ja keinen Arbeitgeber, der ihnen die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge zuschießt.

Wann sollte die private Krankenversicherung abgeschlossen werden?

So früh wie möglich sollte eine PKV abgeschlossen werden, kann man darauf lapidar antworten. Rein statistisch sind jüngere Menschen gesünder als ältere Menschen, das bedeutet, in jüngerem Alter liegen weniger Vorerkrankungen vor, die PKV muss noch nicht mit Risikozuschlägen aufgestockt werden. Ohnehin wird der Beitrag einer privaten Krankenversicherung immer direkt an das Alter des Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekoppelt.

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Seine private Krankenversicherung sollte man bis zum Alter von in etwa 45 Jahren abgeschlossen haben. Auf diese Weise bleibt noch Zeit, Rückstellungen für das Alter zu akkumulieren. Diese sind wichtig, damit in den späteren Jahren die Beiträge einigermaßen konstant gehalten werden können.

Wer darf sich privat krankenversichern?

Sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, darf jeder Selbstständige (Freiberufler) oder Beamte. Angestellte Arbeitnehmer dürfen sich nur dann privat krankenversichern, wenn ihr Brutto-Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Für Studierende kommen spezielle Studententarife infrage.

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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr neu, unter anderem an die Inflationsrate, angepasst. Im Jahre 2018 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei brutto 4.950 Euro pro Monat, das entspricht 59.400 Euro pro Jahr. Wie immer gibt es auch hierbei Ausnahmen: Für all jene, die am 31. Dezember 2002 nicht versicherungspflichtig und damals bereits privat versichert waren, liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze zehn Prozent unter der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze. Dies gilt so zeitlich unbegrenzt, unabhängig davon, ob inzwischen ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat oder Sie temporär in der GKV Mitglied waren. Ausgenommen von dieser Regel sind jene Menschen, die zu diesem Stichtag als Student privat versichert waren, ohne damals die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu überschreiten.

Falls Ihr Bruttoeinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, können Sie bei Bedarf (wieder) Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Wer arbeitslos wird, wird automatisch bei einer GKV geführt. Allerdings können Sie in diesem Fall, wenn Sie das möchten, eine „Anwartschaft auf die private Krankenversicherung“ beibehalten. Wer privat versichert ist und bereits das 55. Lebensjahr erreicht hat, erhält keine Möglichkeit mehr, in eine GKV zurückzukehren.

Die Zusatzversicherungen in der PKV

Wenn Sie dem großen Heer der Pflichtversicherten angehören, sich aber dennoch gern privat versichern würden, dann haben Sie sehr wohl die Möglichkeit, einige Leistungen, so wie sie Privatpatienten zustehen, ebenfalls zu bekommen. Sie können nämlich bei den Versicherungsunternehmen, die private Krankenvollversicherungen anbieten, eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, um damit all jene Versorgungslücken zu schließen, die bekanntlich mit der GKV verbunden sind. Viele gesetzliche Krankenkassen kooperieren sogar mit einigen Privatversicherern, um selbst noch an der Vermittlung solcher Zusatzpolicen mitzuverdienen. Ganz typisch sind hier die Policen für Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld. Wer viel verreist, tut gut daran, eine global gültige Reise- bzw. Auslandskrankenversicherung (privat) abzuschließen. Darüber hinaus stehen Ihnen „Kombi-Pakete“ zur Verfügung, in denen mehrere Zusatzversicherungen gebündelt angeboten werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier auf STERN.de unter dem Button Krankenzusatzversicherung Vergleich.

Die private Krankenversicherung nimmt nicht jeden

Private Krankenversicherungen müssen als Wirtschaftsunternehmen Gewinne machen. Dies gelingt ihnen am besten, wenn das Gros ihrer Versicherten junge, gesunde Menschen sind, die äußerst selten zum Arzt gehen. Tatsächlich machen die Versicherungsunternehmen ganz erhebliche Gewinne, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie, ganz im Gegensatz zur GKV, bestimmte Antragsteller, die hohe Kosten erwarten lassen, einfach ablehnen können. Wer sich privat krankenversichern möchte, ist also gut beraten, (noch) in guter gesundheitlicher Verfassung zu sein, denn jede Versicherungsgesellschaft fragt im Vorfeld eines Vertragsabschlusses Ihren Gesundheitszustand ab. Im Falle nennenswerter Vorerkrankungen wird automatisch ein Risikozuschlag eingebaut oder Ihr Antrag wird sogar kategorisch abgelehnt.

Gesundheitsfragen in der Privaten KrankenversicherungWer sich privat versichern möchte, sollte die Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich beziehungsweise nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Wenn Sie an dieser Stelle zu lax verfahren, laufen Sie Gefahr, der „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ bezichtigt zu werden. Damit können Sie im Leistungsfall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Bedenken Sie dabei, dass Sie Ihren Arzt gegenüber Ihrer Krankenkasse von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.

Zu den Gesundheitsfragen gehören übrigens auch die Körpergröße und das Gewicht, um daraus den Body-Mass-Index (BMI) zu berechnen. Auf diese Weise weiß die Versicherungsgesellschaft sofort Bescheid über Ihren Grad an Übergewicht, der möglicherweise sofort einen Alarm in Richtung auf einen empfindlichen Risikozuschlag auslöst, wie er auch bei Vorerkrankungen oder Allergien üblich ist. Senken können Sie dagegen Ihre Beiträge durch verbrieften Verzicht auf bestimmte Leistungen. Eine Überprüfung solcher Ausschlüsse oder Zuschlägen ist normalerweise erst nach zwei Jahren möglich.

Typische Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung einer privaten Krankenversicherung führen, sind zum Beispiel Epilepsie, Asthma, aber auch psychische Erkrankungen. So ist eine psychotherapeutische Behandlung innerhalb der letzten fünf Jahre ein absolutes „No-Go“ für privaten Versicherungsschutz. Hier eine kurze exemplarische Liste von Erkrankungen, die eine Ablehnung nach sich ziehen können:

  • Diabetes
  • Epilepsie
  • Krebs
  • Psychische Erkrankungen
  • Trisomie 21 (Downsyndrom)

Nachteile der privaten Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen haben nicht nur Vorteile, sondern durchaus auch nennenswerte Nachteile im Vergleich zur GKV:

  1. Vorerkrankungen führen zu deutlich erhöhten Beiträgen, zu Ausschlüssen bestimmter Leistungen oder zur kompletten Ablehnung einer privaten Krankenversicherung.
  2. Oftmals steigen die Prämien im Alter empfindlich an.
  3. Es besteht eigentlich immer die volle Beitragspflicht, so auch bei längerer Erkrankung über sechs Wochen hinaus und während der Mutterschafts- und Erziehungszeiten.
  4. Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist in aller Regel mit finanziellen Nachteilen verbunden.
  5. Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
  6. Psychotherapeutische Behandlungen werden von der PKV nicht standardmäßig übernommen.
  7. Eine Haushaltshilfe sowie der häusliche Krankenpflegedienst werden ebenfalls äußerst selten bezahlt.

Gibt es bei der PKV eine Familienversicherung?

Nein, eine Familienversicherung, so wie wir sie von der gesetzlichen Krankenversicherung kennen, gibt es bei den privaten Krankenversicherungen nicht. Jedes Familienmitglied muss hierbei seinen eigenen, persönlichen Vertrag abschließen und die entsprechende Prämie regelmäßig bezahlen. Das bedeutet aber auch, dass jedes Familienmitglied seinen Vertrag ganz individuell an seine persönlichen Bedürfnisse anpassen kann. Wenn also ein Ehepartner sehr viel Wert auf Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie legt, während der andere nur die Schulmedizin für geeignet hält, können beiden Verträgen entsprechend unterschiedliche Schwerpunkte zugeordnet werden.

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Da in den Tarifen für Kinder keine Altersrückstellungen aufgenommen werden, ist eine private Krankenversicherung für das Kind relativ günstig. Kindertarife gelten bis zum 20. Lebensjahr. Danach wird auf einen Erwachsenentarif umgeschwenkt.

Kinder können privat versichert werden

In zahlreichen Fällen sind die Eltern in einer GKV pflichtversichert und ihr Kind ist folgerichtig im Rahmen der Familienversicherung mit abgesichert. Dennoch wünschen die Eltern für Ihr Kind einen deutlich höherwertigen Versicherungsschutz, den sie mit einer zusätzlichen privaten Police erreichen. Allerdings braucht dann jedes Kind seinen eigenen Beitrag für die private Krankenversicherung.

Kind bei einer Untersuchung beim ZahnarztNun kann seitens der privaten Versicherung auch ein Antrag auf Kinderversicherung abgelehnt werden, wenn ein Kind droht, hohe Kosten zu verursachen. Dies lässt sich aber dadurch umgehen, dass ein Elternteil selbst schon privat versichert ist. In diesem Fall nämlich muss das Kind von Geburt an in der gleichen privaten Krankenversicherung aufgenommen werden. Das bedeutet konkret, dass die normalerweise übliche Risikoprüfung wegfällt, das Kind wird selbst bei schweren Vorerkrankungen und sogar bei einer Behinderung durch diese Gesellschaft versichert werden müssen. Auch ein Risikozuschlag oder bestimmte Leistungsausschlüsse sind dann kein Verhandlungsgegenstand. Zu beachten ist lediglich, dass der privat versicherte Elternteil innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Kindes den Antrag auf Kindernachversicherung stellen muss.

Bei der Beamtenbeihilfe ist ebenfalls die Übertragung auf die Kinder gegeben. Jeder Beamte des Bundes erhält für seine Kinder 80 Prozent Beihilfe. Der restliche Kostenanteil kann wiederum durch eine PKV aufgefangen werden. Für jedes einzelne Kind ist ein relativ kleiner Beitrag zur privaten Krankenversicherung aufzubringen. Wenn beide Elternteile als Beamte beihilfeberechtigt sind, ordnet man demjenigen das Kind zu, der auch den Anteil des Familienzuschlags für das Kind bekommt. So ist gewährleistet, dass die Beihilfe für das Kind nur an einen Elternteil gezahlt wird. Solange ein Kind Kindergeld erhält, was in aller Regel bis Ausbildungsabschluss, maximal bis Vollendung des 25. Lebensjahrs gilt, ist das Kind über die Beihilfe abgesichert. Wer länger studiert, braucht seine eigene private Krankenversicherung.

Höhe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Die Prämie für die private Krankenversicherung orientiert sich im Wesentlichen an diesen drei Parametern:

  1. Eintrittsalter
  2. Gesundheitszustand
  3. gewünschte Leistungen

Allgemein steigende Kosten im Gesundheitswesen führen unweigerlich dazu, dass die Prämien im Laufe der Jahre erhöht werden müssen. Dahinter verbirgt sich nicht nur die Inflationsrate, sondern vor allem der medizinische Fortschritt im Verein mit der zunehmenden, statistischen Lebenserwartung. Insbesondere betrifft dies den PKV Basistarif, den jedes Versicherungsunternehmen anbieten muss, der aber nicht um besondere Risikozuschläge aufgestockt sein darf.

Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist ganz allgemein mit einer Wartezeit verknüpft. Diese beträgt in der Regel ausgehend vom Datum des Vertragsabschlusses drei Monate. Vorher können keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Es gibt darüber hinaus eine Liste sogenannter besonderer Leistungen, die sogar eine achtmonatige Wartezeit voraussetzen, dazu gehören:

  • Entbindungen
  • Zahnbehandlungen
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädische Eingriffe
  • Psychotherapien

Beim Wechsel von einer GKV oder einer anderen PKV können allerdings Vorversicherungszeiten anerkannt werden, wodurch sich die Wartezeiten reduzieren oder sogar ganz entfallen. Werden in dem neuen Tarif allerdings Leistungen vereinbart, die zuvor nicht berücksichtigt worden waren, müssen für diese Teilbereiche die üblichen Wartezeiten akzeptiert werden. Auf Antrag können diese Wartezeiten dennoch erlassen werden, vorausgesetzt, man ist dazu bereit, der Versicherung diesbezüglich ein aktuelles ärztliches Attest vorzulegen.

Wer bereits privat versichert ist und seinen frisch vermählten Ehepartner dazu überredet, sich bei demselben Unternehmen ebenfalls privat zu versichern, oder sein neugeborenes Kind privat versichert, muss sich um Wartezeiten keinen Kopf machen. Falls Behandlungen wegen eines plötzlichen Unfalls erforderlich werden, sind auch diese nicht mit dem Bann der Wartezeit belegt.

Bedeutung einer Anwartschaftsversicherung

Wenn Sie sowohl gesetzlich als auch privat versichert sind, was keinen Widerspruch darstellt, können Sie vor jeder einzelnen Behandlung entscheiden, ob Sie als Patient mit Ihrer GKV oder PKV in Erscheinung treten möchten. Entsprechend wird der Arzt mit Ihrer GKV abrechnen oder er lässt Ihnen persönlich die Rechnung zukommen, deren Betrag Sie sich dann von Ihrer PKV zurückerstatten lassen.

Nun kann es passieren, dass Sie (wieder) versicherungspflichtig werden, da zum Beispiel Ihr Gehalt etwas unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze abgesunken ist. Wenn Sie vorhaben, sich später erneut privat zu versichern, sollten Sie in einer solchen Situation die sogenannte Anwartschaftsversicherung anstreben. Auf diese Weise wird bei der Versicherungsgesellschaft formal Ihr aktueller Gesundheitszustand „eingefroren“ und es gilt weiterhin das Alter, das Sie einst bei Abschluss Ihrer PKV hatten. Selbstverständlich ist es lukrativ, sich später wieder unter diesen viel günstigeren Bedingungen privat zu versichern. Natürlich gibt es eine solche Anwartschaftsversicherung nicht zum Nulltarif, aber die Prämie dafür ist minimal.

Diesen Hinweis darf man auch gern berücksichtigen, wenn man gerade als Student privat versichert ist. Möglicherweise werden Sie unmittelbar nach dem Studium befristet erst einmal pflichtversichert sein. Aber dann mag sich eine lange Phase mit besserem Gehalt anschließen, in der Sie sich gern zu besonders günstigen Konditionen privat versichern möchten. In dieser Situation ist eine bestehende Anwartschaftsversicherung äußerst hilfreich.

Worauf Sie beim PKV Vergleich achten sollten

Darauf müssen Sie beim PKV Vergleich achtenEs ist fast wie beim Heiraten, denn mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung binden sich die meisten ziemlich langfristig an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft, oft genug bis zum Jüngsten Tag. Aus diesem Grunde will die Entscheidung mit Bedacht getroffen sein. Die für Sie beste private Krankenversicherung zeichnet sich nicht allein nur durch besonders günstige Beiträge aus. Eine günstige private Krankenversicherung besticht unter anderem durch eine stabile langfristige Beitragsentwicklung.

Wir betonen das deshalb, weil es einige Anbieter gibt, die ganz gezielt Neukunden mit Traumtarifen einfangen wollen, die aber kalkulatorisch auf Dauer so nicht gehalten werden können. Beitragsstabilität ist eigentlich nur mit recht konservativer Planung und einer ausgewogenen Kundenstruktur zu realisieren. Aber wie sollte man als normaler Verbraucher das Gebaren einer Gesellschaft hinsichtlich ihrer Beitragsstabilität überhaupt einschätzen können?

Falls Sie auf der Suche nach einem Test der privaten Krankenversicherungen sind, empfehlen wir zum Beispiel einen Blick auf die Internetseite von Stiftung Warentest, die mehrere Versicherungsgesellschaften genauer unter die Lupe genommen hat. Zuletzt befasste sich die Stiftung Warentest im Oktober 2019 mit den privaten Krankenversicherungen. Dabei hat die Stiftung Warentest 120 Angebote privater Kranken­versicherer für Beamte, Angestellte und Selbst­ständige im Detail getestet. Die Fachredakteure der Verbraucherorganisation untersuchten und verglichen 53 Tarife für Selbständige, 41 für Angestellte und 26 für Beamte. Hierbei vergab die Stiftung Warentest drei Mal die Note Sehr Gut und 16 Mal ein Gut. Die detaillierten Testergebnisse können Sie auf dieser Seite im Detail einsehen.

Was für Sie aber bestimmt noch wichtiger ist, das ist der konkrete Vergleich der privaten Krankenversicherungen, bei dem Ihre individuellen Bedürfnisse mit eingebaut werden können. Auf STERN.de finden Sie genau zu diesem Zweck einen sehr hilfreichen PKV Rechner. Der PKV Rechner greift in einer Datenbank auf die Ergebnisse mehrerer unabhängiger Institute wie Öko-Test, Finanztest oder Stiftung Warentest zurück, die die Tarife verschiedener PKV-Anbieter in regelmäßigen Abständen prüfen. Ihre persönlichen Wünsche können Sie im Zuge des PKV Vergleichs einfließen lassen. Um schließlich eine günstige private Krankenversicherung zu finden, spielen im PKV Vergleich die folgenden Parameter eine wichtige Rolle:

  1. Beitragsstabilität im Alter
    Der PKV Rechner betrachtet hierzu die vergangenen Beitragsentwicklungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften und setzt diese ins Verhältnis zu den getätigten Alterungsrückstellungen. Im Grunde genommen wird damit bewertet, wie gut oder wie schlecht eine Gesellschaft mit dem Geld ihrer Kunden umgeht (Stichwort: Anlageerfolg).
  2. Unternehmenssicherheit
    Auch dies ist ein wichtiger wirtschaftlicher Gesichtspunkt: Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Zukunftsaussichten der Unternehmen insgesamt. Wie an der Börse werden dazu bestimmte Bilanzkennzahlen analysiert, wobei auch die Entwicklung der Mitgliederzahlen und der Eigenkapitalquote eine Rolle spielt.
  3. Kundenorientierung
    Der Kundenservice ist bei guten Unternehmen immer großgeschrieben. Statistisch erfassbar ist dieser zum Beispiel über die Beschwerdequote, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jederzeit abgefragt werden kann. Zu einem guten Service gehören zum Beispiel auch Online-Funktionen oder spezielle Apps, die das Einreichen von Rechnungen und deren Abrechnung besonders einfach machen.

Der PKV Rechner ist überaus leicht und intuitiv zu bedienen und dieses wertvolle Tool wird regelmäßig aktualisiert. Im Folgenden gehen wir näher darauf ein, was Sie beim PKV Vergleich unbedingt beachten sollten, damit Sie die beste private Krankenversicherung für sich selbst und Ihre Familie finden. Eine günstige private Krankenversicherung zeichnet sich vor allem durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und optimalen individuellen Schutz aus.

Die besonders relevanten Leistungen beim PKV Vergleich

Auf Ihrer Suche nach einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich nicht von den vielen kleinen „Sonderangeboten“, die eher unwichtig sind oder selten vorkommen, beirren lassen, sondern Ihren Fokus auf wesentliche Elemente richten, die gut versichert sein sollten. Dazu gehören:

  • Die Behandlung durch den Chefarzt, was schon fast Standard in der PKV ist.
  • Das Recht auf stationäre Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer (ebenfalls ein Standard).
  • Erstattung von Arztrechnungen, die die Gebührenordnung 3,5-fach übersteigen.
  • Der Hilfsmittelkatalog sollte offen, also ohne Einschränkungen, sein. Das ist auch wichtig vor dem Hintergrund, dass die medizinische Forschung weitergeht. Es macht keinen Sinn, wenn moderne, wirksame Medikamente nicht erstattet werden, weil sie noch nicht in einem Hilfsmittelkatalog aufgeführt sind.
  • Bei der Erstattung psychotherapeutischer Behandlungen sollte die Begrenzung nicht zu eng gesetzt sein (mindestens 50 Sitzungen sollten jährlich gewährt werden).
  • Es sollte eine Option auf Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung eingebaut sein.
  • Wenn Vorerkrankungen ausgeschlossen werden, kann dies für Sie unkalkulierbare Kosten bedeuten.
  • Achten Sie besonders auf eventuelle Beschränkungen bei Zahnbehandlungen.
  • Bei Auslandsaufenthalten brauchen Sie ebenfalls eine gute medizinische Absicherung. Dazu gehört zum Beispiel die Kostenübernahme für den Rücktransport, die auch dann gewährt wird, wenn die Aktion „nur“ als „medizinisch sinnvoll“ erachtet wird. Viele Anbieter erwarten an dieser Stelle die „medizinische Notwendigkeit“.

Um Ihnen einen noch prägnanteren Überblick über die wirklich beachtenswerten Punkte beim privaten Krankenversicherung Vergleich zu geben, fassen wir diese Stichpunkte noch einmal zusammen:

  • Ambulante Leistungen
    Beachten Sie hierbei, dass bei manchen Tarifen die Facharzt-Kosten nur dann erstattet werden, wenn zuvor der Hausarzt konsultiert wurde.
  • Bewertung des Versicherers
    Hier geht es um eine Art Bonität der Gesellschaft. Ist diese fraglich, muss im schlimmsten Fall mit einer Insolvenz des Unternehmens gerechnet werden. Damit verlieren Sie alle Altersrückstellungen und fangen bei einer anderen Gesellschaft wieder bei null an, das heißt, Ihr aktueller Gesundheitszustand wird für die Prämienfestlegung neu bewertet.
  • Krankentagegeld
    Beamte und Beamtenanwärter benötigen das Krankentagegeld nicht unbedingt, weil ihre Dienststelle bei Krankheit die normalen Bezüge weiter überweist. Erkrankte Angestellte erhalten in der Regel bis zu sechs Wochen lang ihre Lohnfortzahlung. Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält danach von seiner GKV maximal 72 Wochen lang das sogenannte Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts, wobei darauf geachtet wird, dass dabei 90 Prozent des Nettogehalts nicht überschritten werden.Privat Krankenversicherte sollten bereits bei Vertragsabschluss Krankentagegeld vereinbaren, das spätestens ab dem 43. Tag der Erkrankung ausbezahlt wird. Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich unterwegs sind, ist es wichtig, dass Sie schon bei kurzzeitigen Erkrankungen Ihren unmittelbaren Verdienstausfall einigermaßen über ein Krankentagegeld kompensieren können. Natürlich macht sich eine sehr frühzeitige Beziehung von Krankentagegeld beim Monatsbeitrag für Ihre private Krankenversicherung bemerkbar. Manche entscheiden sich daher für eine Kompromisslösung, die in einer gestaffelten Auszahlung besteht, zum Beispiel dergestalt, dass ab dem 20. Krankheitstag 50 Euro und ab dem 43. Krankheitstag 100 Euro pro Tag gezahlt werden.Die Höhe des Krankentagegeldes sollten Sie in etwa auf 100 Prozent Ihres Nettogehalts (geteilt durch 30) einstellen. Um es zu erhalten, reichen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, die von Ihrem Arzt ausgestellt wurde. Krankentagegeld ist grundsätzlich steuer- und abgabenfrei. Es wird so lange ausgezahlt, bis sie wieder arbeitsfähig sind oder möglicherweise eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber einer GKV, die die Zahlung von Krankentagegeld auf maximal 18 Monate begrenzt, völlig unabhängig davon, ob Sie dann gesund oder noch immer krank sind.
  • Kurleistungen
    In einigen Tarifen sind Leistungen bei ambulanten oder stationären Kurbehandlungen enthalten. Bedenken Sie aber, dass derartige Maßnahmen meistens schon vom Rentenversicherungsträger übernommen werden.
  • Rückerstattungen und Boni
    Bei manchen Tarifen wird ein Teil der Versicherungsbeiträge zurückerstattet, wenn im vorangegangenen Jahr keine Rechnungen eingereicht worden sind. Eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen, besteht in der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Nahezu jede Gesellschaft bietet derartige Selbstbehalt-Tarife in recht unterschiedlicher Ausgestaltung an. Die damit erreichbaren Beitragseinsparungen können in der Tat beträchtlich sein, dazu ein Beispiel:
    Sie vereinbaren eine Selbstbeteiligung von 600 Euro. Ihre erste Arztrechnung innerhalb des laufenden Jahres beträgt 420 Euro. Diese bei der Versicherung einzureichen, macht keinen Sinn. Allerdings müssen Sie in diesem Jahr noch einmal zum Arzt gehen, dieses Mal stellt er Ihnen 480 Euro in Rechnung. In diesem Fall reichen Sie beide Arztrechnungen über insgesamt 900 Euro bei Ihrer Versicherung ein, von denen Sie nun 300 Euro zurückerstattet bekommen, weil Sie so den vereinbarten Selbstbehalt von 600 Euro aus eigener Tasche bezahlt haben.
  • Stationäre Leistungen
    Dieser Punkt ist weiter oben ausführlich erläutert worden. Hier geht es zum Beispiel um den Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer.
  • Zahnleistungen
    Der gewählte Tarif der privaten Krankenversicherung bestimmt darüber, welcher Kostenanteil der Zahnbehandlung oder des Zahnersatzes übernommen wird. Weiterhin regelt der Tarif, inwieweit die Zahnarztkosten über dem Regelhöchstsatz beziehungsweise über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegen dürfen.

Wenn der Beitrag für die private Krankenversicherung zu teuer wird

Was tun wenn der Beitrag zu hoch wird?Eine Krankenversicherung privat zu haben, kann eine tolle Sache sein, aber gute Leistungen haben einen Preis. Wer das interessante Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung ausschöpfen möchte, muss durchaus etwas tiefer in die Tasche greifen. Das geht solange gut, wie es das regelmäßige Einkommen erlaubt. Doch manchmal gibt es im Leben auch finanzielle Rückschläge. Gleichzeitig steigen die Kosten im Gesundheitswesen ständig weiter an mit der Folge moderater Verteuerungen der Versicherungsprämien. Die GKV reagiert darauf zuweilen mit weiteren Beschränkungen der Leistungen einschränken, um so ihre Kosten zu senken. Die PKV kann ihren Kunden nur anbieten, jederzeit in einen günstigeren Tarif überzuwechseln. Wenn man in dieser Situation beim gleichen Anbieter verbleibt, ist eine erneute Gesundheitsprüfung in der Regel nicht nötig.

Seit 2009 gibt es in der privaten Krankenversicherung den PKV Basistarif. Er ist eine gute Option für jene Kunden, die den Ausschluss bestimmter Vorerkrankungen sowie hohe Risikozuschläge vermeiden möchten. Der Beitrag dafür entspricht in etwa dem Höchstsatz bei der GKV. Auch die Leistungen werden beim PKV Basistarifs an jenen der GKV orientiert, das heißt, Praxisgebühren oder Zuzahlungen sind hier gang und gäbe.

Darüber hinaus gibt es innerhalb der PKV den sogenannten Standardtarif, ebenfalls eine Ausweichmöglichkeit insbesondere für ältere Menschen, die sich ihre Beiträge für die private Krankenversicherung kaum mehr leisten können. Auf den Standardtarif dürfen allerdings nur (treue) Kunden zurückgreifen, die bereits viele Jahre bei einer Gesellschaft privat versichert sind. Beim Tarifwechsel bleiben bestehende Risikozuschläge erhalten, falls Sie in diesem Zuge zusätzliche Leistungen vereinbaren möchten, könnte es zu einer erneuten Gesundheitsprüfung und weiteren Risikozuschlägen kommen.

Die Bedingungen für den Wechsel in den Standardtarif sind im Einzelnen:

  • Ihre private Krankenversicherung muss vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen worden sein.
  • Sie sind mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen Mitglied in einer PKV.
  • Sie haben das 65. Lebensjahr überschritten.
  • Sie sind älter als 55 Jahre und Ihr jährliches Einkommen befindet sich unterhalb der aktuellen Bemessungsgrenze in Höhe von 53.100 Euro (Stand 2018).
  • Sie sind Bezieher einer gesetzlichen Rente (zum Beispiel Erwerbsminderungsrente), die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
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Vor 2009 wurden in der PKV ausschließlich „Bisex-Tarife“ abgeschlossen, das heißt, die Geschlechter wurden damals strikt unterschieden. Das gibt es mit den Unisex-Tarifen heute nicht mehr. Insofern muss für den Wechsel in den Standardtarif PKV noch ein solcher Bisex-Tarif vorliegen. Wer zwischenzeitlich einen moderneren Unisex-Tarif abgeschlossen hat, könnte sich damit die Möglichkeit auf den Standardtarif verbaut haben.

Die gute Nachricht zum Standardtarif PKV ist die, dass dieser auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt ist, in 2018 beträgt er also knapp 646 Euro pro Monat. Die Selbstbeteiligung, die beispielsweise für Medikamente, Heilmittel oder Gehhilfen anfällt, ist ebenfalls auf 306 Euro begrenzt. Falls zuvor Altersrückstellungen gebildet worden sind, werden diese beim Wechsel in den Standardtarif in voller Höhe übertragen, da geht Ihnen also nichts verloren. Dies wirkt sich dann dahin gehend aus, dass Ihr Beitrag für den Standardtarif entsprechend reduziert wird. Sie sehen schon, dass wir an dieser Stelle keine konkrete Auskunft geben können über Ihren Standardtarif, da dieser ja auch noch von Ihrem Alter und von Ihrer Vorversicherungszeit abhängt. Insofern raten wir dringend dazu, sich vor einem Wechsel zum Standardtarif in die PKV bei dem Anbieter über den genauen individuellen Beitrag zu informieren.

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Wenn ein Ehepaar lange privat krankenversichert war und beide Personen in den Standardtarif wechseln möchten, bezahlen beide zusammen höchstens 150 Prozent des GKV-Höchstbetrages, sofern das Gesamteinkommen des Ehepaares die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet. Diese Regelung kann für viele Ehepaare eine günstige Variante der privaten Krankenversicherung sein.

Der Standardtarif PKV wurde am Leistungskatalog der GKV orientiert und ist daher bei allen Versicherungsunternehmen gleichartig. Es gibt sogar einige Beispiele, wo der Standardtarif sogar geringere Leistungen als die GKV oder der PKV-Basistarif anbietet. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden nur zu 80 Prozent erstattet, solange der Selbstbehalt noch nicht ausgeschöpft ist, erst danach werden die Kosten voll erstattet. Im Falle einer ambulanten Psychotherapie übernimmt der Standardtarif maximal 25 Sitzungen pro Jahr. Nicht übernommen werden im Standardtarif die Kosten für Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen, Haushaltshilfen oder Soziotherapien.

Anders als beim PKV Basistarif kann der Standardtarif nicht weiter durch private Zusatzversicherungen aufgestockt werden. Allein eine Krankentagegeldversicherung und eine Auslandskrankenversicherung können zusätzlich zum Standardtarif abgeschlossen werden.

Wer in den Standardtarif wechseln darf, könnte sich ebenso für den PKV Basistarif entscheiden, allerdings ist der Standardtarif in aller Regel deutlich kostengünstiger. Sogar gilt im Standardtarif die freie Arztwahl, die aber in der Praxis eingeschränkt ist, weil die Versicherung hier bei den Honoraren enge Grenzen setzt. Bei Ärzten wird maximal der 1,8-fache Satz der GOÄ übernommen, bei Zahnärzten liegt die Begrenzung beim doppelten Satz, der in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgeschrieben ist. Es ist für alle Beteiligten sehr hilfreich, wenn Sie Ihren Arzt im Vorfeld der Behandlung über Ihren Standardtarif PKV informieren.

Der Standardtarif kann in der Tat als eine Art Sozialtarif bei den privaten Krankenversicherungen aufgefasst werden und trotzdem kann er beispielsweise die finanziellen Möglichkeiten eines Rentners sprengen. Wer eine eher kleine gesetzliche Rente bezieht, kann einen Zuschuss bei der Rentenversicherung beantragen. Wenn die Kosten für die private Krankenversicherung so hoch sind, dass der Versicherte im Sinne des Sozialrechts hilfebedürftig wird, sollte unverzüglich der Kontakt zum Sozialamt aufgenommen werden. Aber auch die Krankenversicherungen selbst kann man auf das Thema „Notfalltarif“ ansprechen. Dieser wurde extra dafür geschaffen, zeitlich begrenzte finanzielle Engpässe überwinden zu helfen.

Unser Fazit

Jeder möchte zurecht nach dem neuesten Stand der medizinischen Forschung versorgt werden. Wem die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichen, kann eine Krankenversicherung privat abschließen. Der Arbeitgeberzuschuss für die PKV ist ähnlich geregelt und gewährleistet wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Tarife der PKV sind unabhängig vom Einkommen gestaltet, stattdessen wird der Beitrag für die private Krankenversicherung auf der Basis mehrerer Parameter ganz individuell bestimmt. Die private Krankenversicherung unterscheidet sich hinsichtlich der Leistungen erheblich von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei gilt: Die private Krankenversicherung hat viele Vorteile. Allerdings unterscheiden sich die verschiedenen Gesellschaften deutlich in ihren Leistungen. Im Zuge der Anwendung des PKV Rechners können Sie Ihre individuellen Bedürfnisse genau berücksichtigen lassen und so eine für Sie besonders günstige private Krankenversicherung finden. Der PKV Vergleich online ist sehr einfach und intuitiv zu handhaben. Die Frage „Was kostet eine private Krankenversicherung?“ sollte stets mit der Frage verknüpft werden: „Was leistet die PKV für mich persönlich?“ Fall Sie eine Krankenversicherung privat nicht abschließen können und Mitglied in einer GKV sind, müssen Sie auf die Vorteile der privaten Krankenversicherung nicht verzichten. Sie haben nämlich die Möglichkeit, jederzeit eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, die es Ihnen erlaubt, in den Genuss der Leistungen einer PKV zu kommen.


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