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Jugendschutz

DIE WELT nimmt Jugendschutz sehr ernst. Für den Online-Jugendschutz gibt es in Deutschland nun ein offiziell anerkanntes System, das von verantwortungsbewussten Eltern zuhause installiert werden kann.

JUGENDSCHUTZ: SO NUTZEN SIE DIE FREIWILLIGE ALTERSKENNZEICHNUNG VON DER WELT

Jugendschutz ist auch im Internet unverzichtbar. Für den Online-Jugendschutz gibt es in Deutschland nun ein offiziell anerkanntes System: Die freiwillige Alterskennzeichnung durch Anbieter plus Jugendschutzprogramm, das von verantwortungsbewussten Eltern zuhause installiert werden kann.

Weil wir als Anbieter unsere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz sehr ernst nehmen, unterstützen wir die Bund-Länder-Initiative " Sicher online gehen " und nutzen das vom Bundesministerium beworbene technische Mittel zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten und unzulässigen Internetinhalten für unsere Website.

Überwiegend sind die Inhalte auf www.welt.de für Kinder unbedenklich. Einige Inhalte richten sich aber gezielt an Jugendliche oder Erwachsene und sind daher für Kinder eher ungeeignet.

Diese Bereiche haben wir mit der technischen Alterskennzeichnung versehen. Damit haben wir die Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz eines offiziell anerkannten Jugendschutzprogrammes bei Ihnen zuhause geschaffen.
Sie als Eltern können nun entscheiden, welche Inhalte Sie Ihren Kindern zugänglich machen wollen.

Wie funktioniert es?

• Die auf unserer Website eingebaute technische Alterskennzeichnung kann von dem anerkannten Jugendschutzprogrammen Jusprog zutreffend erkannt werden (man sieht es nicht, aber es wirkt).

• Laden Sie auf www.jugendschutzprogramm.de das JS-Programm Jusprog kostenlos herunter.

• Installieren Sie das Programm nach Anleitung Anleitung auf Ihrem PC und stellen Sie es auf das Alter Ihrer Kinder ein.

• Nachdem Sie das Programm aktiviert haben, erkennt es unsere Alterskennzeichnung. Wenn Sie also angeben, dass nur Inhalte angezeigt werden sollen, die ab 0 Jahren beziehungsweise ab 6 Jahren oder ab 12 Jahren freigegeben sind, werden Inhalte mit Altersfreigabe von mindestens 16 Jahren gesperrt.

• So bleibt das Angebot grundsätzlich frei zugänglich und wird nur den Kindern nicht angezeigt, auf deren PC ein Jugendschutzprogramm installiert und das Angebot für diese Altersstufe nicht freigegeben ist.