(Translated by https://www.hiragana.jp/)
Der Kuckuck hat ausgedient
  1. www.wn.de
  2. >
  3. Welt
  4. >
  5. Vermischtes
  6. >
  7. Der Kuckuck hat ausgedient

  8. >

Mythos Gerichtsvollzieher

Der Kuckuck hat ausgedient

Der Job kann sehr unangenehm sein. Zum Beispiel, wenn eine Wohnung geräumt werden muss. Frank Kröger berichtet aus dem Alltag eines Gerichtsvollziehers und räumt mit Mythen auf.

Annegret Schwegmann

Besuch vom Gerichtsvollzieher:Frank Kröger versucht immer, persönlich Kontakt mit den Schuldnern aufzunehmen. Wilfried Gerharz
Besuch vom Gerichtsvollzieher:Frank Kröger versucht immer, persönlich Kontakt mit den Schuldnern aufzunehmen. Wilfried Gerharz

Ein früherer Kollege von Frank Kröger hat Berufsanfängern gern sein Arbeitsmotto an die Hand gegeben. „Dem Gläubiger nutzen, den Schuldner schützen“, pflegte er zu sagen. Und wenn sein Gegenüber nicht so recht wusste, wie er den Menschen, die bei anderen finanziell in der Schuld stehen, denn ganz konkret nützlich sein könne, wurde der ältere Gerichtsvollzieher konkreter: „Nehmt dem Schuldner nicht die Würde.“

Ein kalter Novembertag. Der eisige Wind spielt mit den letzten Herbstblättern vor dem Eingang zum Gemeinschaftsbüro der zehn Gerichtsvollzieher in Münster. Die Büros befinden sich in einem Mehrfamilienhaus, vor dem gerade eine Frau die Augen zusammenkneift, um das richtige Türschild zu finden. Eine Bewohnerin bietet ihre Hilfe an. „Wen suchen Sie?“, fragt sie. Als die Fremde erklärt, dass sie einen Termin beim Gerichtsvollzieher habe, rückt die Bewohnerin unwillkürlich einen Schritt zur Seite und mustert ihr Gegenüber gründlicher. Eine kurze Begegnung, die viel erzählt: Wer seine Schulden nicht bezahlt, weckt augenblicklich Misstrauen.

Kein Traumberuf

Frank Kröger steht am Anfang eines typischen Arbeitstages. Bis in die Mittagsstunden sucht er knapp 30 Schuldner auf. Wer nicht zu Hause ist, findet nach seiner Rückkehr eine Benachrichtigung des Gerichtsvollziehers vor, die ihm klarmachen wird, dass er dessen Besuch auf Dauer nicht ausweichen kann.

Seit mehr als 20 Jahren arbeitet Kröger als Gerichtsvollzieher. Morgens in seinen Bezirken, nachmittags am Schreibtisch. Kein Traumberuf, doch einer, den er gewissenhaft und letztendlich gern macht. „Wenn das nicht so wäre, hält man das nicht durch“, sagt der Sendenhorster. 60-Stunden-Wochen sind keine Seltenheit.

Wenn ihn Menschen, die er gerade kennengelernt hat, nach seinem Beruf fragen, ist die Reaktion fast immer gleich: „Ach, das wäre nichts für mich.“ Und wenn ihnen Kröger erklärt, wie sein Arbeitsalltag aussieht, hören seine Gesprächspartner interessiert zu. Tauschen würden sie trotzdem nicht mit ihm. Es bleibt beim Das-wäre-nichts-für-mich.

Immer mehr Menschen in der Konsumfalle

Für jeden ist dieser Beruf auch tatsächlich nicht geeignet. „Man muss einiges aushalten können, empathisch und geduldig sein.“ Ein Gerichtsvollzieher kennt alle Spielarten des Schicksals. Die Stunden, in denen er die Lebensgeschichten vieler Schuldner gehört hat, sind beim besten Willen nicht zusammenzuzählen. Kröger lässt sie erzählen von Trennungen und Schuldenbergen, von der Schwierigkeit, als alleinerziehende Frau über die Runden zu kommen, und von den Versuchungen des Online-Handels. Im Internet bestellen, den Überblick verlieren und nicht zahlen: Immer mehr Menschen geraten in diese Konsumfalle.

Insgesamt nimmt die Zahl der Fälle jedoch seit Jahren ab. Für den Gerichtsvollzieher ist dennoch mehr zu tun. Denn in manchen Bereichen übernimmt er heute Aufgaben, die früher nur von Rechtspflegern erledigt werden durften. „Wir organisieren Ratenzahlungen bis zu einer bestimmten Höhe“, erklärt Kröger. Manchmal übergeben ihm Schuldner die erste Rate gleich bar beim Erstkontakt. Manche Menschen sieht er nie wieder, weil ihnen die Erfahrung, einmal in der Kreide gestanden zu haben, genügt. Andere sind Stammkunden des Mannes, der vor einigen Jahren zum Obergerichtsvollzieher befördert worden ist.

Pfändungen gibt es kaum noch

Im Nebenzimmer des Büros, in dem Kröger zweimal in der Woche Sprechzeiten für Gläubiger und Schuldner anbietet, hängt ein Plakat, auf dem das alte preußische Pfandsiegel mit einem Adler in der Mitte zu sehen ist. Jemand muss den Vogel irgendwann für einen Kuckuck gehalten haben. „Seitdem heißt es: Der Kuckuck kommt“, erzählt Kröger.

Dabei sind sowohl das Kuckuckssiegel als auch Pfändungen nahezu ausgestorben. „Die kommen nur noch selten vor.“ Kaum ein Einrichtungsstück entspricht dem Wert der säumigen Summe. Das Prozedere der Pfändung würden den Wert in vielen Fällen deutlich übersteigen.

Berufsgeschichte

Das Amtsgericht Osnabrück hat die Geschichte des Gerichtsvollziehers aufgearbeitet. Das Gerichtsvollziehersystem in Deutschland hat demnach in weiten Teilen des Landes Vorläufer im französischen Recht. „In einigen Landesteilen war der deutsche ,Fronbote‘ für die Durchführung der Vollstreckung zuständig, in den anderen Landesteilen wurde der ,Code de Procedure‘ eingeführt, der teilweise bis 1879 Bestand hatte.“ Vor 1814, so heißt es weiter, wurde der Gerichtsvollzieher nach dem französischen Vorbild Huissier genannt, nach 1814 änderte sich die Bezeichnung in Gerichtsvollzieher. Ab 1848 wurden in Nassau, 1850 in Hannover und 1869 in Bayern Vollstreckungsordnungen nach französischem Vorbild geschaffen, die Gerichtsvollzieher waren schon damals für ihren Geschäftsbetrieb selbst verantwortlich, teilweise bezogen sie dafür ein Staatsgehalt, das sehr gering war.

Zudem darf ein Gerichtsvollzieher nicht willkürlich pfänden. Dinge des täglichen Lebens sind tabu. Zu ihnen gehören beispielsweise Fernsehgeräte. „Ich könnte also erst den Zweitfernseher pfänden.“ Und auch in diesem Fall wären die Kosten höher als der Nutzen.

Fälle, die unter die Haut gehen

Seit 2013 hat sich der Beruf des Gerichtsvollziehers gründlich geändert. Zuvor stand vor der eidesstattlichen Versicherung, mit der das Vermögen offengelegt wird, die Pfändung. „Heute ist die Vermögensauskunft sofort möglich.“ Welche Einkünfte liegen vor, welche Vermögenswerte und laufende Kredite: Kröger klärt die Schuldner darüber auf, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen müssen.

Unter die Haut gehen dem Gerichtsvollzieher ganz andere Fälle. Wohnungsräumungen beispielsweise. Wenn der Schuldner auf alle Zahlungsanordnungen und Auszugsaufforderungen nicht reagiert, klingelt Kröger in Begleitung von Spediteuren an der Tür und veranlasst die augenblickliche Haushaltsauflösung. In anderen Fällen bleibt das Mobiliar, doch der Bewohner muss gehen. „Meistens haben die Mieter die Wohnung schon verlassen. Dann reicht es, das Schloss auszutauschen.“

Polizeischutz beim letzten Mittel

In etlichen Fällen holt der Gerichtsvollzieher Informationen über die Schuldner bei der Polizei ein. „Ich will wissen, ob ich es mit einem gewaltbereiten Menschen zu tun habe.“ Um Polizeischutz musste er trotzdem in den mehr als 20 Jahren erst wenige Male bitten. Und das immer, wenn er mit einer Verhaftung zum äußersten Mittel greifen musste. „Ich könnte die theoretisch auch allein vornehmen.“ Die Vorstellung allerdings, einen Schuldner in seinem Auto zum nächsten Gefängnis zu bringen, „ist, sagen wir es mal so, eher nicht so entspannt“.