Spitzensportler, die beim Doping erwischt werden, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben sich nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung auf einen entsprechenden Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz geeinigt. Es soll am Mittwoch in Berlin vorgestellt werden. Bisher war das Arzneimittelgesetz einzige Grundlage für eine Strafe.

Erstmals sollen nun gezielt Sportler belangt werden, die sich durch Doping einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dem Gesetz zufolge können Sportler belangt werden, die mit ihrer Disziplin "erhebliche Einnahmen" erzielen oder in einem der Testpools der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) erfasst sind. Das betrifft demnach rund 7.000 deutsche Spitzensportler. Freizeitsportler sind ausgenommen. Ausländische Sportler sollen bei Verstößen in Deutschland ebenfalls belangt werden können.

Das Gesetz stellt auch den Besitz von Doping-Mitteln unter Strafe. Dafür ist ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren Haft vorgesehen. Doping-Ärzte und andere Hintermänner könnten noch härter bestraft werden als Athleten. Laut dem Gesetzentwurf droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, wenn jemand "die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet". Das Gleiche gilt, falls durch das Doping schwere gesundheitliche Schäden riskiert werden oder gar der Tod des Sportlers. Wenn der Sportler minderjährig ist, wirkt sich das strafverschärfend aus.

Die Befugnisse der Sportgerichtsbarkeit, die Sportler bei Dopingverdacht für Wettkämpfe sperren kann, werden durch das Gesetz nicht angetastet. 

Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im kommenden April vom Kabinett verabschiedet werden. Wettbetrug und Manipulation von Sportwettkämpfen – zwei Punkte, die besonders für den Fußball wichtig sind – werden in diesem Gesetz nicht geregelt.