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Das '''Pflegenotstandsgesetz''' ist das Gesetz das in [[Kraft]] tritt, wenn der [[Staat]] seine verfassungsgemäßen Aufgaben im Bereich der Kranken- und Altenpflege nicht mehr wahrnehmen kann, damit Aufgaben an Pflegenotdienste delegiert werden können, um eine geregelte Pflege aufrecht zu halten. __Toc__ Dieses [[Gesetz]] kann nach einem Krieg, nach einer [[Epidemie]] oder nach einer [[Unfall]]serie angewendet werden, wenn mehr als 80% der Bevölkerung gleichzeitig und an einem [[Tag]] durch einen Unfall verletzt worden sind. [[Datei:Euthanasie Sammelstelle.jpeg|thumb|350px| Sammelstelle der Euthanasiekandidaten]] Das Gesetz lässt dabei offen um welche [[Art]] der Verletzung es sich handeln muss und in wieweit der verunfallte [[Bürger]] seine Bürgerrechte noch wahrnehmen kann. Erfahrungsgemäß kann bei einem Aua-Finger der Betreffende noch zur [[Wahl]] gehen oder bei einem Kratzerchen am Knie an Demos teilnehmen. So bezweifeln Flachleute, dass ein 80%tiger Ausfall jemals [[eintreten]] wird. Der Unfallexperte und [[Mediziner]] Prof. Dr. Dr. Hans Schrillfinger zu dieser Frage: „Da muss schon ein halber Planet auf [[Deutschland]] knallen, damit diese Rate erreicht wird.“ Gleichzeitig räumt Schrillfinger aber ein, dass ein zeitgleich stattfindender Super-GAU aller [[AKW]]S in Deutschland, mit anschließenden [[Explosion]]en im Reaktorgebäude, schon ausreichen würde diese prozentuale Ausfallrate zu erreichen. Darüber hinaus wird auch bezweifelt, dass es [[Sinn]] macht, Gesetze zu erlassen für den [[Fall]], dass die staatliche Pflege zusammenbricht. Dann gäbe es auch keine [[Sau]], die die Einhaltung dieser Gesetze gewährleisten könne. Beispielsweise wird durch das Pflegenotstandsgesetz das Patientenverfügungsrecht ausgehebelt, womit [[Sozialverträgliches Frühableben|Euthanasieprogramme]] verwirklicht werden könnten. Denn da wo es keinen Sinn mehr macht, die lebenserhaltenden Maschinen am Laufen zu halten, sollte man ohne lange zu [[fackel]]n diese den Menschen zugute kommen lassen, die es verdient haben. [[Gang|Bänker, Politiker und andere wichtige Menschen]] gehen nun mal vor. [[Datei:401px-Hungerstreik gegen die Notstandsgesetze.jpg|thumb|left|210px|Einige Langhaarige die nichts besseres zu tun haben, als vor der Kirche zu demonstrieren ]] ===Inhalt des Pflegenotstandgesetzes=== Das Pflegenotstandsgesetz wurde als, zunächst noch [[geheim]]e, Ergänzung zum Grundgesetz 1968 in einer geheimen Sitzung der Alliierten [[Streitkräfte]] beschlossen. Erst nach der offiziellen [[Ratten]]infizierung durch den Bundestag erhielt die damalige BRD den Status der <s> Souwer </s>.. <s> Suveri </s>... Eigenständigkeit und konnte [[autonom]], ohne die Siegermächte um Erlaubnis zu bitten, kommunale [[Krankenhäuser]] einrichten. Das Gesetz enthält Regelungen für den Verteidigungsfall gegen [[Bettler]] in Krankenhäusern, den Spannungsabfall in den Stromleitungen der [[Klinik]]en und den [[Schweinehund|inneren Schweinehund]] in katastrophalen Anfällen. In diesen Fällen werden die [[Grund|Grundrecht]]e der Patienten eingeschränkt. Ferner werden alle kinderlosen Deutschen unter 50 Jahren zu einem [http://www.finanzen.de/news/15205/pflegenotstandsgesetz-jeder-deutsche-muss-pflegejahr-leisten einjährigen Pflegedienst zwangsverpflichtet], um dem Mangel an Pflegekräften vorzubeugen. ===Gegenstimmen und Proteste=== Nach Bekanntwerden des Pflegenotstandsgesetzes, gab es ein oder zwei zaghafte Versuche die Bevölkerung durch Demos wachzurütteln. Die wenigen ungewaschenen, jungen [[Hippie]]s, die nichts besseres zu tun hatten als mit langen Haaren und Pappplakaten (damals noch Papplakat) im strömenden Regen "Ha - Ha - Ha tschi - Moin!" zu skandieren, konnten letztendlich nichts gegen die Einführung unternehmen. ===Einschränkung von Patientenrechten=== * Wegfall des Patientenverfügungsrechts * Wegfall der freien [[Zimmer]]wahl * Wegfall des Rechts auf eine eigene [[Toilette]] * Wegfall des Rechts das labberige Klinik[[essen]] zu verweigern * Nächtliche Ausgangssperre ===Ultima Ratio=== Das Krankenhauspersonal ist im Pflegenotfall berechtigt von der [[Waffelgewalt|Schusswaffe]] Gebrauch zu machen, wenn es zu Verstößen gegen das Pflegenotstandsgesetz kommt und alle [[Strick]]e reißen, mit denen man aufrührerische und/oder vergreiste Patienten aufknüpfen sollte. {{lm}} [[Schwester]], [[Bruder]], [[Vater]], [[Mutter]], [[Kind]] {{Gesundheitshinweis}} {{Rentnerschwemme}} [[wiki:Notstandsgesetz]] [[Kategorie:Hygiene]] [[Kategorie:Medizin]] [[Kategorie:Politik]]
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