Zuschlagskalkulation
Zuschalgskalkulation, die … ist nicht etwas ein hochkomplexes Berechnungsverfahren für den Auktionator der mit dieser Berechnungsmethode ein mögliches Mindestgebot ermittelt, nein, die Zuschlagskalkulation gehört eher schon in den Bereich der profanen Volksweisheiten.
Dabei handelt es sich um die schnelle Berechnung während einer Schlägerei, bei der der Austeilende ermittelt, ob das Kinn des Zieles eventuell stabiler ist als die zuschlagende Faust. Aufgrund der Blitzartigkeit dieser hochkomplexen Berechnung kommt es oftmals zu Fehlkalkulationen.
Eine finale aber dafür sehr präzise Zuschlagskalkulation erfolgt zwangsläufig nach einer solchen Aktion, wobei dann der Richter die Anzahl der Brüche und die Dauer des Krankenhausaufenthaltes des Opfers wohldosiert per Urteil in einen exakten Knastaufenthalt umrechnet. Für die eigentliche Zuschlagskalkulation werden dann noch die Fußtritte, die Kopfnüsse, die Nasenstüber und alle anderen ausgeführten Einzelaktionen des vorherigen, strafbewährten Zuschlags dem Strafmaß hinzugerechnet.
Siehe auch: Faustregel