Diskussion:Fahrradhelm: Unterschied zwischen den Versionen

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: Ja und denn: diese DIN gilt ausdrücklich nicht für selbstgebaute Spielplätze…  das sind laut Definition auch alle Spielplätze, die auf privatem Baugelände errichtet wurden (auch wenn die Baugenehmigung für das Mehrfamilienhaus an die Errichtung eines solchen Spielplatzes gebunden ist, selbst wenn im gesamten Haus nur Rentner wohnen: da gibbet auch eine spezielle Extra-3 Video auf: [https://www.youtube.com/watch?v=PL5cV0rEOqs DeineTube!]) --[[Kamel:Charly|Charly]] ([[Kamel Diskussion:Charly|Diskussion]]) 20:05, 11. Okt. 2021 (NNZ)
 
: Ja und denn: diese DIN gilt ausdrücklich nicht für selbstgebaute Spielplätze…  das sind laut Definition auch alle Spielplätze, die auf privatem Baugelände errichtet wurden (auch wenn die Baugenehmigung für das Mehrfamilienhaus an die Errichtung eines solchen Spielplatzes gebunden ist, selbst wenn im gesamten Haus nur Rentner wohnen: da gibbet auch eine spezielle Extra-3 Video auf: [https://www.youtube.com/watch?v=PL5cV0rEOqs DeineTube!]) --[[Kamel:Charly|Charly]] ([[Kamel Diskussion:Charly|Diskussion]]) 20:05, 11. Okt. 2021 (NNZ)
 
::Dear Charly, da tust du dich irren tun. Die 1176 macht den Spielgeräteherstellern bestimmte Vorschriften, die dann dazu führen, dass sie jegliche Gewährleistung ausschließen, wenn nicht der Spielplatzbetreiber per Aushang/Schild/etc. den Gebrauch von Helmen verbietet. Das hat mit der Möglichkeit zu tun, dass sich Kinder mit dem Helmgurt strangulieren könnten. Wenn auf einem Spielplatz so raue Sitten herrschen, dass einem auf die Rübe gekloppt wird dann liegt IMHO das Problem auch ganz woanders und nicht bei der Helmpflicht. Davon abgesehen, ja die 1176 gilt nicht für private Spielplätze (es sei denn sie wären öffentlich zugänglich, z.B. bei einem Supermarkt) aber man täte gut daran sie trotzdem einzuhalten. --[[Kamel:Wüstenspitz|Wüstenspitz]] ([[Kamel Diskussion:Wüstenspitz|Diskussion]]) 10:49, 12. Okt. 2021 (NNZ)
 
::Dear Charly, da tust du dich irren tun. Die 1176 macht den Spielgeräteherstellern bestimmte Vorschriften, die dann dazu führen, dass sie jegliche Gewährleistung ausschließen, wenn nicht der Spielplatzbetreiber per Aushang/Schild/etc. den Gebrauch von Helmen verbietet. Das hat mit der Möglichkeit zu tun, dass sich Kinder mit dem Helmgurt strangulieren könnten. Wenn auf einem Spielplatz so raue Sitten herrschen, dass einem auf die Rübe gekloppt wird dann liegt IMHO das Problem auch ganz woanders und nicht bei der Helmpflicht. Davon abgesehen, ja die 1176 gilt nicht für private Spielplätze (es sei denn sie wären öffentlich zugänglich, z.B. bei einem Supermarkt) aber man täte gut daran sie trotzdem einzuhalten. --[[Kamel:Wüstenspitz|Wüstenspitz]] ([[Kamel Diskussion:Wüstenspitz|Diskussion]]) 10:49, 12. Okt. 2021 (NNZ)
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:::Ihr habt Sorgen. Mein Fahrrad trägt keinen Helm. Ich stelle es auch nicht im Sandkasten ab, damit die dort spielenden Kinder sich nicht daran verletzen. Die Versuchung ist natürlich groß, es beim Abstellen an der Kletterstange anzuschließen, weil die solide im Boden verankert ist, aber auch damit halte ich mich zurück. Die Kinder können ohnehin besser klettern als mein Fahrrad. [[Kamel:Kamelurmel|Kamelurmel]] ([[Kamel Diskussion:Kamelurmel|Diskussion]]) 11:44, 12. Okt. 2021 (NNZ)

Version vom 12. Oktober 2021, 11:44 Uhr

Ein Fahrradhelm taugt dem gemeinen Jungkamel nur dann als die Pickelhaube verdeckende Kopfbekleidung, wenn er peripher ergänzt wird durch einen Maulkorb oder neumodischer einen Schwalldämpfer.

Am Rande bemerkt und völlig ungewitzt: Auf deutschen Spielplätzen ist das Tragen von Helmen verboten (DIN EN 1176). --Wüstenspitz (Diskussion) 17:14, 11. Okt. 2021 (NNZ)

Eigentlich steht da nur, dass die Spielplätze so sicher sein sollen, dass da keine Helme benötigt werden. Aber dann muss auch gesichert sein, dass das Kind auch allein spielt (ohne die körperliche Gewalt anderer Kinder).
Ja und denn: diese DIN gilt ausdrücklich nicht für selbstgebaute Spielplätze… das sind laut Definition auch alle Spielplätze, die auf privatem Baugelände errichtet wurden (auch wenn die Baugenehmigung für das Mehrfamilienhaus an die Errichtung eines solchen Spielplatzes gebunden ist, selbst wenn im gesamten Haus nur Rentner wohnen: da gibbet auch eine spezielle Extra-3 Video auf: DeineTube!) --Charly (Diskussion) 20:05, 11. Okt. 2021 (NNZ)
Dear Charly, da tust du dich irren tun. Die 1176 macht den Spielgeräteherstellern bestimmte Vorschriften, die dann dazu führen, dass sie jegliche Gewährleistung ausschließen, wenn nicht der Spielplatzbetreiber per Aushang/Schild/etc. den Gebrauch von Helmen verbietet. Das hat mit der Möglichkeit zu tun, dass sich Kinder mit dem Helmgurt strangulieren könnten. Wenn auf einem Spielplatz so raue Sitten herrschen, dass einem auf die Rübe gekloppt wird dann liegt IMHO das Problem auch ganz woanders und nicht bei der Helmpflicht. Davon abgesehen, ja die 1176 gilt nicht für private Spielplätze (es sei denn sie wären öffentlich zugänglich, z.B. bei einem Supermarkt) aber man täte gut daran sie trotzdem einzuhalten. --Wüstenspitz (Diskussion) 10:49, 12. Okt. 2021 (NNZ)
Ihr habt Sorgen. Mein Fahrrad trägt keinen Helm. Ich stelle es auch nicht im Sandkasten ab, damit die dort spielenden Kinder sich nicht daran verletzen. Die Versuchung ist natürlich groß, es beim Abstellen an der Kletterstange anzuschließen, weil die solide im Boden verankert ist, aber auch damit halte ich mich zurück. Die Kinder können ohnehin besser klettern als mein Fahrrad. Kamelurmel (Diskussion) 11:44, 12. Okt. 2021 (NNZ)