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− | '''Erbwörter''' sind Fachbegriffe aus dem Juristentum. Erbwörter beschreiben immer in irgendeiner [[Form]] den Übergang des Nachlasses eines [[Kamel]]s auf seine [[Nachkommen]] nach seinem [[Tod]]e. Der Begriff "Erbwort" stammt aus einer frühen Entwicklungsstufen des Kamelischen, geerbt wurde halt schon immer. Offiziell in den Status eines Erbwortes gelangt ein [[Begriff]] durch Aufnahme in das Kamelo-Weltkulturerbe. Davor sind es nicht weniger als 185 [[Herde]]n, die mehr oder weniger über die Aufnahme entscheiden. Anfangs waren die Kriterien für die Ernennung eines Erbwortes noch [[recht]] hoch, heute muss ein Wort für die Ernennung aber nicht mehr zwangsläufig auch eine [[Erbinformation]] enthalten.
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− | Bislang sind aber noch nicht alle Erbwörter überhaupt entdeckt worden. Historiker vemuten in den Weiten von [[Norddeutschland]] z.B. noch einen ganzen Erbwortschatz.
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− | {{sa}} [[Sterben]], [[Wort]]
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− | [[wiki:Erbwort]]
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− | [[Kategorie:Sprache]]
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Version vom 10. Dezember 2015, 20:32 Uhr
Wer nichts weiß, malt einen Kreis!