Forum:Intergalaktische Kooperation: Unterschied zwischen den Versionen

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::::Ach Du lieber Kameltreiber!<br/><br/>{{zitat|Nur der [[Flachwitz]] ist ein Lachwitz|Aristotlaches|mageren Humor}}<br/>[[Kamel:Saharasani|Saharasani]] ([[Kamel Diskussion:Saharasani|Diskussion]]) 12:52, 12. Jan. 2024 (NNZ)
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„[…]dass der Artikel gleich mit einem interwiki-Link auf die Kamelopedia-Version versehen ist.“
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: Volle Zustimmung.
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„Wo kein interwiki-Kürzel zum interwiki-Verlinken zur Kamelo besteht, ist die Zusammenarbeit IMHO witzlos.“
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: Das ist meistens „nds:“, oder? Das wäre zu prüfen.
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„Zu allem Überfluss fällt mir aber nun gerade die Frage ein, ob die Übersetzung eines eigenen eigenständigen Werkes nicht selbst den Charakter eines eigenständigen Werkes hat, gerade bei Wikis.“
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: Ja, sind sie. Aber das bedeutet nicht, dass der Übersetzer damit machen kann, was er will.
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: Übersetzungen sind Bearbeitungen (s. §3 UrhG). Bearbeitungen können nur mit Erlaubnis des ursprünglichen Autors veröffentlicht werden (s. §23 UrhG). (Die Erlaubnis liegt hier vor durch die CC-BY-SA 3.0.) Die Übersetzung hat mehrere Urheber: den ursprünglichen Autor und den Übersetzer. Diese sind sog. Miturheber (s. § 8 UrhG). Die Miturheber müssen sich einigen, wie und sie das gemeinsame Werk nutzen wollen. (ebenda) (Dies ist hier durch die CC-BY-SA im Vorfeld geklärt.)
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„Wird so nicht die SA-Lizenz relativiert? Wird etwa aus der Übersetzung ein eigenständiges Werk, basierend auf ...“
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: Nein. Es ist ein eigenständiges Werk im Sinne einer eigenständigen Version. Der Übersetzer erhält kein Urheberrecht an der ursprünglichen Version, aber der ursprüngliche Autor bleibt Miturheber der übersetzten Version.
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„naturrechtlich“
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: Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern positives Recht. Das haben sich hirnverbrannte Politiker ausgedacht.
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„und kann nicht naturrechtlich der Gebraucher einer SA-Lizenz davon ausgehen, dass eine Lizenz mit neuer Versionsnummer abwärtskompatibel zu einer niedrigeren Nummer sein muss?“
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: Nein. Wenn das nicht ausdrücklich im Lizenztext drinsteht, sind sie nicht kompatibel.
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„Wie man bei Software ja auch leichtsinnigerweise davon ausgeht?“
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: Die GPL 2.0 und die GPL 3.0 sind zueinander inkompatibel. Linux (der Kernel) ist GPL 2.0 only. Wollte man das auf GPL 3.0 umlizensieren, müsste man alle Autoren fragen, ob sie zustimmen. Das ist so gut wie aussichtslos.
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„Auf jeden Fall ist die Annahme, von einer CC-BY-SA3.0-Wiki einen Artikel direkt oder übersetzt in eine CC-BY-NC-SA3.0-Wiki zu übertragen naturrechtlich betrachtet eine um das Nichtkommerzialitäts-Versprechen erweitert kompatible Lizensierung, da bei der Übersetzung ja Fehler nie auszuschließen sind und der Artikel auf der Empfänger-Plattform daher ganz anders ankommt als in der Kamelopedia, womöglich mit peinlich weniger Humor.“
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: Nein. Wenn man einen Artikel, den man nicht zu 100 % selbst geschrieben hat, kopieren und verbreiten will, braucht man nach dem UrhG die Erlaubnis des Inhabers der ausschließlichen Rechte, und das ist entweder der Urheber oder irgendein Verlag, dem der Urhber die Rechte abgetreten hat. Wenn der Rechteinhaber sagt, der Artikel darf zu den Bedingungen der CC-BY-SA 3.0 genutzt werden, dann ist das ein Vertragsangebot, dem man zustimmen kann oder nicht. Stimmt man nicht zu, darf man den Artikel nicht kopieren, verbreiten etc.
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: In der CC-BY-SA 3.0 steht drin, dass man Bearbeitungen nur dann verbreiten darf, wenn man die bearbeitete Version wieder unter die gleiche Lizenz stellt, d.h. CC-BY-SA 3.0, nicht CC-BY-NC-SA. (Falls es Ausnahmen von dieser Regel gibt, z.B. die Erlaubnis, neuere Lizenz-Versionen zu nutzen, müsste das im Lizenztext aufgeführt sein.)
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: Wenn jemand einen fremden Artikel, der unter CC-BY-SA 3.0 steht, bearbeitet und weiterverbreitet mit dem Hinweis, der Artikel sei unter CC-BY-NC-SA 3.0 lizensiert, der begeht eine Urheberrechtsverletzung:
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:# Da der Bearbeiter den bearbeiteten Artikel nicht unter die CC-BY-SA 3.0 gestellt hat, hatte er kein Recht, diese Bearbeitung zu verbreiten. Das Recht zur Verbreitung seiner bearbeiteten Version bekommt er vom ursprünglichen Autor nämlich erst, wenn er die bearbeitete Version unter die CC-BY-SA 3.0 stellt.
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:# Die Angabe, die bearbeitete Version sei unter CC-BY-NC-SA 3.0 lizensiert, ist nicht wahrheitsgemäß, denn der ursprüngliche Autor ist immer noch Miturheber der bearbeiteten Version. Diese Version kann nur unter CC-BY-NC-SA 3.0 lizensiert werden, wenn sich alle Rechteinhaber gemeinsam darauf einigen.
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-- [[Kamel:Sloyment|Sloyment]] ([[Kamel Diskussion:Sloyment|Diskussion]]) 20:53, 12. Jan. 2024 (NNZ)

Version vom 12. Januar 2024, 21:53 Uhr

H 15.gif Forum > Intergalaktische Kooperation
Hinweis: Dieser Fred wurde seit 111 Tagen nicht bearbeitet. Dieser Fred ist offiziell versandet - die Diskussion damit Geschichte. Bitte nichts mehr hinzufügen.
Bei Bedarf dann halt einen neuen Fred starten oder diesen notfalls reanimieren.


Ich habe gerade zwei Gedanken:

1. Es sollte mehr Kooperation mit den kompatiblen Wikis geben, z.B. Übersetzungen.

2. Es sollte ein englischsprachiges Wiki unter CC-BY-SA 3.0 geben.

Übersicht:

Wiki Lizenz Kompatiblität
Kamelopedia CC-BY-SA 3.0
Uncyclopedia (de) CC-BY-SA 3.0 gleiche Lizenz wie Kamelopedia
Spademanns (da) CC-BY-SA 3.0 gleiche Lizenz wie Kamelopedia
Nonsensopedia (pl) CC-BY-SA 3.0 gleiche Lizenz wie Kamelopedia
Absurdopedia (ru) CC-BY-SA 3.0 gleiche Lizenz wie Kamelopedia
Nonciclopedia (it) CC-BY-SA 4.0 Kompatiblität klären
Stupidedia GFDL 1.2 inkompatible Lizenz, Wiki tot
Désencyclopédie (fr) GFDL & CC-BY-NC-SA inkompatible Lizenz
Uncyclopedia (en) CC-BY-NC-SA 2.0 inkompatible, unfreie Lizenz
Illogicopedia (en) CC-BY-NC-SA 3.0 inkompatible, unfreie Lizenz
Necyklopedie (cs) CC-BY-NC-SA 3.0 inkompatible, unfreie Lizenz
Hikipedia (fi) CC-BY-NC-SA 3.0 inkompatible, unfreie Lizenz
Ansaikuropedia (ja)¹ CC-BY-NC-SA 3.0 inkompatible, unfreie Lizenz
Ikkepedia (no) CC-BY-NC-SA 3.0 inkompatible, unfreie Lizenz
Desciclopédia (pt) CC-BY-NC-SA 3.0 inkompatible, unfreie Lizenz
Psyklopedin (sv) CC-BY-NC-SA 3.0 inkompatible, unfreie Lizenz

¹) neue URL: https://ansaikuropedia.org

Leider stehen die englischsprachigen Wikis unter NC-Lizenzen und sind daher kamelopedia-inkompatibel. Es sollte daher ein englischsprachiges Wiki unter CC-BY-SA 3.0 geben. -- Sloyment

Diskussion, 1. Runde:

Übersetzungen sind kleine Abenteuerausflüge, ebenso wie eigenständige fremdsprachige Uncyclopedia-Beiträge von unsereins. Zusammenarbeit mit den anderen Wikis ist auch erstklassig, solang sie das mit dem NC naturrechtlich vollkommen richtig als "nichtkommerziell" interpretieren. Du misstraust dem weil es juristisch von Winkeladvokaten evtl. unnatürlich interpretiert wird. Es kommt ja auch auf die Sprache an, in der kamel Artikel zustande zu bringen vermag. Die Deutsche Uncyclopedia wurde durch die englische vor dem Untergang gerettet. Außerdem gibt es zwei unterschiedliche Entwicklungszweige der englischen Uncy. Zusammenarbeiten können wir meiner Meinung bevorzugt mit all den Wikis, die mit interwiki-Kürzel nds:, kp: oder kamel: zu uns verlinken können. Kamelurmel (Diskussion) 23:57, 11. Jan. 2024 (NNZ)
Wenn man selber der Autor des Artikels ist, und zwar der einzige, kann man den Artikel unter so vielen verschiedenen Lizenzen parallel anbieten, wie man will. Wenn es aber um Artikel geht, die man nicht selbst bzw. nicht allein geschrieben hat, und mit dem Autor oder den Co-Autoren nichts anderes aushandeln kann, ist man an die Lizenz gebunden. Die CC-BY-SA erlaubt die Weitergabe nur unter exakt den gleichen Bedingungen. Man darf z.B. keine NC-Bedingung hinzufügen. Wie „NC“ zu interpretieren ist, ist dabei völlig irrelevant. Mir ist noch nicht einmal klar, ob CC-BY-SA 3.0 und CC-BY-SA 4.0 miteinander kompatibel sind.
D.h. mit den NC-Wikis können wir zwar, wie bisher, durch Verlinkung zusammenarbeiten, aber mit den CC-BY-SA-3.0-Wikis können wir außerdem übersetzte Artikel austauschen. In einem englischsprachigen CC-BY-SA-3.0-Wiki könnten außerdem übersetzte Artikel aller CC-BY-SA-3.0-Wikis zusammenfließen. -- Sloyment (Diskussion) 01:44, 12. Jan. 2024 (NNZ)
Nur zur Verdeutlichung: Wenn wir einen Kamelopedia-Artikel übersetzt in einer entsprechendsprachigen Humorwiki veröffentlichen, ist es IMHO wesentlich, dass der Artikel gleich mit einem interwiki-Link auf die Kamelopedia-Version versehen ist. Früher hab ich ein paar eigenständige News-Artikel in einer der englischen Uncyclopedias untergebracht, und bisweilen auch einen interwiki-Link zur Kamelopedia gesetzt, d.h. wenn es hier in der Wiki eine aktuelle aber inhaltlich verschiedene News zum selben Thema, zum selben Vorgang oder zur selben Person gab, einen Link genau dahin. Durch diese Links wird für die anderen Wikis die Zusammenarbeit erkennbar unter dem Motto "Wir sind am gleichen Thema" oder "Wir geben euch unseren Artikel". Wo kein interwiki-Kürzel zum interwiki-Verlinken zur Kamelo besteht, ist die Zusammenarbeit IMHO witzlos.

Zu allem Überfluss fällt mir aber nun gerade die Frage ein, ob die Übersetzung eines eigenen eigenständigen Werkes nicht selbst den Charakter eines eigenständigen Werkes hat, gerade bei Wikis. Bei den News etwa gab es in einer der englischen Uncys einmal einen engagierten Paten, welcher meine dort gebrachten Artikel sprachlich aufmöbeln zu müssen glaubte und dies dann auch tat. Leider ist der nicht mehr aktiv. Leider, denn der machte es nicht sinnentstellend, zeigte also Formulierungsalternativen auf, aber solche aufmerksamen sprachlichen Wiki-Überarbeiter tauchen hin und wieder in Wiki-Projekten auf, und sind mitunter nützlich - unsereins fühlt sich bei einem guten Überarbeiter sogar um so besser wahrgenommen in der anderen Wiki. Dies nur als Gedanke, welcher Natur die Zusammenarbeit sein kann. Ein anderer Eingriffmodus ist von der Natur der Humorwikis her der, dass zu deiner Übersetzung noch jemand anders muttersprachlich formulierte zusätzliche Pointen einbaut, oder als Kompromiss lediglich die Schreibweise sprachlich witziger gestaltet.

Und noch eine Frage: Wird so nicht die SA-Lizenz relativiert? Wird etwa aus der Übersetzung ein eigenständiges Werk, basierend auf ..., und kann nicht naturrechtlich der Gebraucher einer SA-Lizenz davon ausgehen, dass eine Lizenz mit neuer Versionsnummer abwärtskompatibel zu einer niedrigeren Nummer sein muss? Wie man bei Software ja auch leichtsinnigerweise davon ausgeht? Philosophie und Juristerei können sich anscheinend ganz schön in die Haare kriegen, wenn es um die Auslegung dieses offenbar so schnell wie Habecks politische Schnellschüsse zur Überkomplexität hingebogenen CC-Lizenssystems. Auf jeden Fall ist die Annahme, von einer CC-BY-SA3.0-Wiki einen Artikel direkt oder übersetzt in eine CC-BY-NC-SA3.0-Wiki zu übertragen naturrechtlich betrachtet eine um das Nichtkommerzialitäts-Versprechen erweitert kompatible Lizensierung, da bei der Übersetzung ja Fehler nie auszuschließen sind und der Artikel auf der Empfänger-Plattform daher ganz anders ankommt als in der Kamelopedia, womöglich mit peinlich weniger Humor. Das Nichtkommerzialitätsversprechen lässt uns daher annehmen, dass wir nix falsch machen mit der Übertragung - niemand sollte Geld verdienen an magerem Humor? Und unser fetter Humor falsch übersetzt kann in der anderen Wiki mager sein. NC verspricht jedenfalls Nichtkommerzialität. Kamelurmel (Diskussion) 12:21, 12. Jan. 2024 (NNZ)
Ach Du lieber Kameltreiber!

„Nur der Flachwitz ist ein Lachwitz“
– Aristotlaches über mageren Humor

Saharasani (Diskussion) 12:52, 12. Jan. 2024 (NNZ)

„[…]dass der Artikel gleich mit einem interwiki-Link auf die Kamelopedia-Version versehen ist.“

Volle Zustimmung.

„Wo kein interwiki-Kürzel zum interwiki-Verlinken zur Kamelo besteht, ist die Zusammenarbeit IMHO witzlos.“

Das ist meistens „nds:“, oder? Das wäre zu prüfen.

„Zu allem Überfluss fällt mir aber nun gerade die Frage ein, ob die Übersetzung eines eigenen eigenständigen Werkes nicht selbst den Charakter eines eigenständigen Werkes hat, gerade bei Wikis.“

Ja, sind sie. Aber das bedeutet nicht, dass der Übersetzer damit machen kann, was er will.
Übersetzungen sind Bearbeitungen (s. §3 UrhG). Bearbeitungen können nur mit Erlaubnis des ursprünglichen Autors veröffentlicht werden (s. §23 UrhG). (Die Erlaubnis liegt hier vor durch die CC-BY-SA 3.0.) Die Übersetzung hat mehrere Urheber: den ursprünglichen Autor und den Übersetzer. Diese sind sog. Miturheber (s. § 8 UrhG). Die Miturheber müssen sich einigen, wie und sie das gemeinsame Werk nutzen wollen. (ebenda) (Dies ist hier durch die CC-BY-SA im Vorfeld geklärt.)

„Wird so nicht die SA-Lizenz relativiert? Wird etwa aus der Übersetzung ein eigenständiges Werk, basierend auf ...“

Nein. Es ist ein eigenständiges Werk im Sinne einer eigenständigen Version. Der Übersetzer erhält kein Urheberrecht an der ursprünglichen Version, aber der ursprüngliche Autor bleibt Miturheber der übersetzten Version.

„naturrechtlich“

Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern positives Recht. Das haben sich hirnverbrannte Politiker ausgedacht.

„und kann nicht naturrechtlich der Gebraucher einer SA-Lizenz davon ausgehen, dass eine Lizenz mit neuer Versionsnummer abwärtskompatibel zu einer niedrigeren Nummer sein muss?“

Nein. Wenn das nicht ausdrücklich im Lizenztext drinsteht, sind sie nicht kompatibel.

„Wie man bei Software ja auch leichtsinnigerweise davon ausgeht?“

Die GPL 2.0 und die GPL 3.0 sind zueinander inkompatibel. Linux (der Kernel) ist GPL 2.0 only. Wollte man das auf GPL 3.0 umlizensieren, müsste man alle Autoren fragen, ob sie zustimmen. Das ist so gut wie aussichtslos.

„Auf jeden Fall ist die Annahme, von einer CC-BY-SA3.0-Wiki einen Artikel direkt oder übersetzt in eine CC-BY-NC-SA3.0-Wiki zu übertragen naturrechtlich betrachtet eine um das Nichtkommerzialitäts-Versprechen erweitert kompatible Lizensierung, da bei der Übersetzung ja Fehler nie auszuschließen sind und der Artikel auf der Empfänger-Plattform daher ganz anders ankommt als in der Kamelopedia, womöglich mit peinlich weniger Humor.“

Nein. Wenn man einen Artikel, den man nicht zu 100 % selbst geschrieben hat, kopieren und verbreiten will, braucht man nach dem UrhG die Erlaubnis des Inhabers der ausschließlichen Rechte, und das ist entweder der Urheber oder irgendein Verlag, dem der Urhber die Rechte abgetreten hat. Wenn der Rechteinhaber sagt, der Artikel darf zu den Bedingungen der CC-BY-SA 3.0 genutzt werden, dann ist das ein Vertragsangebot, dem man zustimmen kann oder nicht. Stimmt man nicht zu, darf man den Artikel nicht kopieren, verbreiten etc.
In der CC-BY-SA 3.0 steht drin, dass man Bearbeitungen nur dann verbreiten darf, wenn man die bearbeitete Version wieder unter die gleiche Lizenz stellt, d.h. CC-BY-SA 3.0, nicht CC-BY-NC-SA. (Falls es Ausnahmen von dieser Regel gibt, z.B. die Erlaubnis, neuere Lizenz-Versionen zu nutzen, müsste das im Lizenztext aufgeführt sein.)
Wenn jemand einen fremden Artikel, der unter CC-BY-SA 3.0 steht, bearbeitet und weiterverbreitet mit dem Hinweis, der Artikel sei unter CC-BY-NC-SA 3.0 lizensiert, der begeht eine Urheberrechtsverletzung:
  1. Da der Bearbeiter den bearbeiteten Artikel nicht unter die CC-BY-SA 3.0 gestellt hat, hatte er kein Recht, diese Bearbeitung zu verbreiten. Das Recht zur Verbreitung seiner bearbeiteten Version bekommt er vom ursprünglichen Autor nämlich erst, wenn er die bearbeitete Version unter die CC-BY-SA 3.0 stellt.
  2. Die Angabe, die bearbeitete Version sei unter CC-BY-NC-SA 3.0 lizensiert, ist nicht wahrheitsgemäß, denn der ursprüngliche Autor ist immer noch Miturheber der bearbeiteten Version. Diese Version kann nur unter CC-BY-NC-SA 3.0 lizensiert werden, wenn sich alle Rechteinhaber gemeinsam darauf einigen.

-- Sloyment (Diskussion) 20:53, 12. Jan. 2024 (NNZ)