Gesetz zur Regelung der Arbeitszeiten von Dieben und Bettlern (GRAD): Unterschied zwischen den Versionen

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Dieses [[Gesetz]] wurde 1869 das erste mal von der ägyptischen [[Regierung]] erlassen und wurde seit dem immer weiter Ausgebaut. Das erste Gesetz[[buch]] hatte anfänglich noch 15 Paragraphen. Heute zählt man an die 400 Stück. Doch so genau läst sich dies nicht sagen, das immer mal wieder einige Parapraphen geklaut werden. so [[fe lt]] z.B. D r Paragrph § 145 zur [[Kleiderordnung]] eines Bettlers oder der Paragraph § 281 zur [[Arm]]längenregelung eines [[Handlanger]]s.
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Dieses [[Gesetz]] wurde 1869 das erste mal von der ägyptischen [[Regierung]] erlassen und wurde seit dem immer weiter ausgebaut. Das erste Gesetz[[buch]] hatte anfänglich noch 15 Paragraphen. Heute zählt man an die 400 Stück. Doch so genau läst sich dies nicht sagen, das immer mal wieder einige Parapraphen geklaut werden. so [[Fe len|fe lt]] z.B. D r Paragrph § 145 zur Kleiderordnung eines [[Bettler]]s oder der Paragraph § 281 zur [[Arm]]längenregelung eines Handlangers.
  
 
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[[Montag]]s, [[mittwoch]]s, und [[freitag]]s sowie an [[Wochenende]]n und [[Feiertag]]en dürfen alle [[Dieb]]e, deren [[Name]]n, welcher [[echt]] und nicht geklaut oder geliehen ist, mit den Anfangs[[buchstabe]]n [[A]] bis [[M]] anfangen, ihrer [[Arbeit]] nachgehen. Diebe, deren Namen, welcher echt und nicht geklaut oder geliehen ist, mit den Anfangsbuchstaben [[N]] bis [[Z]] anfangen, dürfen ihrer Arbeit  
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Hierbei darf der einzelne Dieb jedoch nicht mehr als 15 [[Pottmonay]]s, drei [[Handtasche]]n und 2 [[Sonnenschirm]]e entwenden. Jede weitere [[Entwendung]] kann nicht als [[Mehraufwand]] gewertet werden, und wird daher nicht endgeldlich entlohnt.
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Hierbei darf der einzelne Dieb nicht mehr als 15 Portmonnaies, drei [[Handtasche]]n und 2 [[Sonnenschirm]]e entwenden. Jede weitere Entwendung kann nicht als Mehraufwand gewertet werden und wird daher nicht entgeltlich entlohnt.
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Des Weiteren ist es einem gewöhnlichen [[Dieb]] untersagt, [[Kamel]]e zu entwenden. Dies gilt auch, wenn ein Kamel auf den ersten Blick herrenlos durch die [[Wüste]] zieht. Das diebische Entladen eines [[Lastkamel|Lastentieres]], also eines Kamels in einer [[Karawane]], ist jedoch gestattet.<br />
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Um dem [[Tier]] und seinem [[Kameltreiber]] unnötigen [[Ärger]] zu ersparen, wird gebeten, eine Nachricht an dem Kamel zu hinterlassen. Somit muss das Kamel nicht mit wüsten Beschimpfungen seines [[Treiber]]s rechnen.<br />
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In einzelnen Fällen ist es jedoch erlaubt, einzelne, als [[Weihnachtsmann]] verkleidete Kamele, zu entwenden. Hierfür muss jedoch eine Genehmigung beim zuständigen Standesamt eingeholt werden.
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{{sn}} [[Riesen-Bärenklau]]<br>
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{{nt}} [[Grundbuch]]
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{{Rechtshinweis}}

Aktuelle Version vom 23. April 2012, 19:10 Uhr

Ein komischer Vogel beim Verteilen der Gesetzesblätter zur Regelung von Arbeitszeiten von Dieben und Bettlern.

Dieses Gesetz wurde 1869 das erste mal von der ägyptischen Regierung erlassen und wurde seit dem immer weiter ausgebaut. Das erste Gesetzbuch hatte anfänglich noch 15 Paragraphen. Heute zählt man an die 400 Stück. Doch so genau läst sich dies nicht sagen, das immer mal wieder einige Parapraphen geklaut werden. so fe lt z.B. D r Paragrph § 145 zur Kleiderordnung eines Bettlers oder der Paragraph § 281 zur Armlängenregelung eines Handlangers.

1965 erkannte die Gilde der Diebe diese Gesetz erstmals öffentlich an.

Hier ein Beispiel:

GRAD § 365a Abs. 2 Ziff. 4:

Montags, mittwochs, und freitags sowie an Wochenenden und Feiertagen dürfen alle Diebe, deren Namen, welcher echt und nicht geklaut oder geliehen ist, mit den Anfangsbuchstaben A bis M anfangen, ihrer Arbeit nachgehen. Diebe, deren Namen, welcher echt und nicht geklaut oder geliehen ist, mit den Anfangsbuchstaben N bis Z anfangen, dürfen ihrer Arbeit an den restlichen Tagen der Woche nachgehen.

Hierbei darf der einzelne Dieb nicht mehr als 15 Portmonnaies, drei Handtaschen und 2 Sonnenschirme entwenden. Jede weitere Entwendung kann nicht als Mehraufwand gewertet werden und wird daher nicht entgeltlich entlohnt.

Des Weiteren ist es einem gewöhnlichen Dieb untersagt, Kamele zu entwenden. Dies gilt auch, wenn ein Kamel auf den ersten Blick herrenlos durch die Wüste zieht. Das diebische Entladen eines Lastentieres, also eines Kamels in einer Karawane, ist jedoch gestattet.
Um dem Tier und seinem Kameltreiber unnötigen Ärger zu ersparen, wird gebeten, eine Nachricht an dem Kamel zu hinterlassen. Somit muss das Kamel nicht mit wüsten Beschimpfungen seines Treibers rechnen.
In einzelnen Fällen ist es jedoch erlaubt, einzelne, als Weihnachtsmann verkleidete Kamele, zu entwenden. Hierfür muss jedoch eine Genehmigung beim zuständigen Standesamt eingeholt werden.


Siehe auch.png Siehe auch:  Liste aller Gesetze in Ägypten
Siehe auch.png Siehe besser nicht:  Riesen-Bärenklau
Siehe auch.png Hat gar nichts zu tun mit:  Grundbuch


Paragraphenreiten2005.jpg Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!