Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Unterschied zwischen den Versionen

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(Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: etwas genauer)
(Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Wird schon bei Vorlage erklärt inkl. weiterführender Links)
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*[[wikipedia:de:Panoramafreiheit|Panoramafreiheit]]: <br>Urheberrechtlich geschützte Gegenstände, z.B. Plakate, Kunstwerke und Gebäude, dürfen nur unter bestimmten Umständen abgebildet werden.
 
*[[wikipedia:de:Panoramafreiheit|Panoramafreiheit]]: <br>Urheberrechtlich geschützte Gegenstände, z.B. Plakate, Kunstwerke und Gebäude, dürfen nur unter bestimmten Umständen abgebildet werden.
*'''Achtung [[:wiki:Recht am eigenen Bild|Persönlichkeitsrechte]]:''' <br>Sollten auf Deinem Bild Personen abgebildet sein, dann verwende bitte [[Vorlage:Bild/Person|diese Vorlage]].<br>Grundsätzlich müssen etwaige auf dem Bild erkennbare Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein, sonst darf das Bild nicht veröffentlicht werden, Ausnahme: offiziell agierende Prominente. Für weitere Ausnahmen und Besonderheiten bitte dem Link folgen. 
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*'''Achtung [[:wiki:Recht am eigenen Bild|Persönlichkeitsrechte]]:''' <br>Sollten auf Deinem Bild Personen abgebildet sein, dann verwende bitte [[Vorlage:Bild/Person|diese Vorlage]].  
 
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Version vom 5. August 2009, 23:46 Uhr


Bildrechte sind eine ziemlich komplizierte Angelegenheit durch die kein Kamel komplett rechtssicher durchsteigen kann.
Mit der folgenen Tabelle wollen wir dir bei deiner Entscheidung helfen, ob Du ein Bild in der Kamelopedia hochladen darfst oder lieber nicht.

Bedeutung der Farben

Schau in der Tabelle nach, in welche Farb-Kategorie das Bild fällt, das du hochladen möchtest.
Dann bedeutet ...

rot: Bild darf nicht hochgeladen werden. Trotzdem hochgeladene Bilder werden bei offensichtlichen Rechtsverstößen gelöscht.
gelb: Bild darf unter Umständen hochgeladen werden.
grün: Bild darf hochgeladen werden.


Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern

Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in:

  1. "freie", durch die Bilder ohne Erlaubniseinholung verbreitet werden dürfen – Hier eine Übersicht.
  2. "geschützte": Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", also die, die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.
Mit diesen Bildern... ...darfst du das machen: Zu beachten gibts dazu:
  • Geschützte Bilder
  • Ausschnitte von geschützten Bildern
  • Screenshots von geschützten Werken
gar nix.
gar nix.

Ausnahme: Falls Du eine Erlaubnis des Urhebers hast, das Bild unter einer freien Lizenz hier hochzuladen (Erlaubnis bitte auf der Datei-Seite oder deren Diskussionsseite hinterlegen)

  • Selbstphotographiertes, das urheberrechtlich geschützte Werke abbildet.
gar nix.
gar nix. gar nix.
eigene Bilder, z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ("Freie Benutzung"):

Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende Regeln - siehe rechts. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand.

Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass das Bild deine eigene Schöpfung ist, musst du beim Hochladen die Bezugswerke angeben (Was wurde inwiefern berabeitet und/oder parodiert?).

Die rechts stehenden Entscheidungshilfen geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Daß wir mit dieser Entscheidung in jedem Fall richtig liegen, kann leider keiner garantieren.

Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader.

Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Kamelwüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre...
(Grenzwertbeispiel: Der "Spiegel" übernahm für dieses Cover weitgehend das Titelbild "der Bunten" und ist damit zu dicht aufgefahren! )

Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen.

Maßgebliche Paragraphen: UrhG §24 (Freie Benutzung) und UrhG §23 (unfreie Bearbeitung)
Faustformel zur Eigenüberprüfung
Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss mindestens einer der folgenden beiden Fragestellungen uneingeschränkt und klar bejaht werden können, damit es sich auch rechtlich um ein eigenes Werk handelt. Sonst nicht hochladen!

  1. Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheidet? (Sind Deine Handschrift als weitergestaltender Künstler, Deine Bearbeitungen das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – Fallbeispiel 1
  2. Ist der Kontext der Bildaussage klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – Fallbeispiel 2

Bei einer Bildparodie auf das verwendete Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – auch das wäre legtim, solange Deine antithematischen Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragen bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um Dein eigenes Werk handelt. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragestellungen bitte nicht hochladen.

Siehe auch.png Siehe auch:  Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung

  • Bilder oder Bildteile, die diese Lizenzen verwenden:
     ! Lizenz wählen !, CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-nd, CC/by-nc-sa, CC/by-nd, CC/by-sa, CC/by-sa+GFDL, CC/zero, GFDL, GGPL, LAL, LGPL, by, frei, gemeinfrei, geschützt oder PD (Gemeinfreies)
  • Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken (Eigene Werke, nicht nur einfach Abgedingstes), die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden.
  • Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden.
  • Geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben), das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen.
  • Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.
Kannst du bedenkenlos hochladen.
  • Panoramafreiheit:
    Urheberrechtlich geschützte Gegenstände, z.B. Plakate, Kunstwerke und Gebäude, dürfen nur unter bestimmten Umständen abgebildet werden.
  • Achtung Persönlichkeitsrechte:
    Sollten auf Deinem Bild Personen abgebildet sein, dann verwende bitte diese Vorlage.


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Fallbeispiel 1

Umdenisnedschad.jpg

Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.

Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.

Fallbeispiel 2

GurkBirn.png

Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.

Fragestellung 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.

Fragestellung 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus"). Damit ist das neue Werk klar erkennbar eine Parodie auf das verwendete Werk, und ist damit eine freie Benutzung, auch wenn der Fragenkomplex 1 nicht bejaht werden kann. Wichtig: Das Ziel der Parodie muß in diesem Fall das verwendete Werk sein.