Pressefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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''auch: '''Erpresserfreiheit'''''. Die Erpresserfreiheit ist im kamelopedianischen [[Grundgesetz]] verankert und garantiert die [[Freiheit]] zu [[Erpressung|Erpressungen]]. In [[Artikel]] 5 Abs. 1 S. 2 heißt es:
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[[Datei:Pressefreiheit.jpg|miniatur|Saftpresse aus Hartholz mit gesetzlicher Pressefreiheit]]
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'''Pressefreiheit''' ist ein [[Begriff]] aus dem Arbeitsschutzgesetz. Um den [[unfall]]freien Betrieb von mechanischen Saftpressen im Kleingartenbereich zu gewährleisten, ist ein freier [[Bereich]] um diese Saftpresse herum als Pressefreiheit einzurichten.
  
:''"Jeder hat das [[Recht]], andere [[Kamel|Kamele]] durch [[Wort]], [[Schrift]] und [[Bild]] frei zu erpressen und zu bedrohen. Die Erpresserfreiheit und die Freiheit zur [[Bestattung]] der Opfer durch Rundfunkanstalten und Filmproduzenten werden gewährleistet. Eine [[Frisur]] findet nicht statt."''
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Mechanische Saftpressen sind meist aus [[Stahl|Edelstahl]] oder [[Holz|Harthölzern]] hergestellte Behälter, in denen mit einer Spindel, einem Gewindestab und mehreren Pressklötzern ein [[Druck]] auf die in einem [[Saft]]sack verpackten Obstschnitzel ausgeübt wird. Dieser Druck ist erheblich. Auf die Pressklötze wirkt eine Spindel, die auf einem großen Gewindestab gedreht wird. Diese Spindel benötigt einen langen [[Friedrich Hebbel|Hebel]], um den für die Entsaftung notwendigen Druck aufzubauen. Innerhalb dieses Drehbereiches darf jedoch kein [[Hindernis]] hineinragen.  
  
In der Regel werden die Opfer von den [[Reporter|Presseleuten]] in Pressen erpresst. Oft sind das kamelunwürdige Methoden, die hier nicht näher erläutert werden können.
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Die Pressefreiheit betrifft eigentlich überwiegend nur ältere Kleingärtner die sich noch die Mühe machen, ihren Saft selbst zu pressen. Jüngere Menschen trinken entweder nur [[Bier]] oder Säfte als Markenprodukte aus dem Handel. Durch die demoskopische Fehlentwicklung in Deutschland haben diese Kleingärtner jedoch erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung. Kleingärtner haben schließlich die Zeit, um zu [[Wahl]]en überhaupt erst hinzugehen. Deshalb hat es die Pressefreiheit im Gegensatz zum [[Reinheitsgebot]] sogar geschafft, im [[Grundgesetz]] verankert zu werden, wirkt dort allerdings etwas deplaciert.
  
Derzeit wird in der [[Regierung]] über ein generelles Verbot diskutiert, dass unter anderem das Auspressen von [[Zitrone|Zitronen]] und [[Kamellentee|Kamillenteebeutel]] verhindern soll.
 
  
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[[Kategorie:Recht]]
 
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Aktuelle Version vom 2. Mai 2017, 15:09 Uhr

Saftpresse aus Hartholz mit gesetzlicher Pressefreiheit

Pressefreiheit ist ein Begriff aus dem Arbeitsschutzgesetz. Um den unfallfreien Betrieb von mechanischen Saftpressen im Kleingartenbereich zu gewährleisten, ist ein freier Bereich um diese Saftpresse herum als Pressefreiheit einzurichten.

Mechanische Saftpressen sind meist aus Edelstahl oder Harthölzern hergestellte Behälter, in denen mit einer Spindel, einem Gewindestab und mehreren Pressklötzern ein Druck auf die in einem Saftsack verpackten Obstschnitzel ausgeübt wird. Dieser Druck ist erheblich. Auf die Pressklötze wirkt eine Spindel, die auf einem großen Gewindestab gedreht wird. Diese Spindel benötigt einen langen Hebel, um den für die Entsaftung notwendigen Druck aufzubauen. Innerhalb dieses Drehbereiches darf jedoch kein Hindernis hineinragen.

Die Pressefreiheit betrifft eigentlich überwiegend nur ältere Kleingärtner die sich noch die Mühe machen, ihren Saft selbst zu pressen. Jüngere Menschen trinken entweder nur Bier oder Säfte als Markenprodukte aus dem Handel. Durch die demoskopische Fehlentwicklung in Deutschland haben diese Kleingärtner jedoch erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung. Kleingärtner haben schließlich die Zeit, um zu Wahlen überhaupt erst hinzugehen. Deshalb hat es die Pressefreiheit im Gegensatz zum Reinheitsgebot sogar geschafft, im Grundgesetz verankert zu werden, wirkt dort allerdings etwas deplaciert.


statt Freibier

Orangensaft für Alle!


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