Triebwagen: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
Zeile 1: Zeile 1:
'''Triebwagen'''; der - häufig fäschlicherweise als Wagen zum Antreiben bezeichnet ist doch vieleher ein Synonym für [[Schlafwagen]] insbesondere die mit geschlossenen [[Doppelbetten]] bei denen der [[Zugbegleiter]] noch nichtmal im [[Berufsverkehr]] die [[Fahrkarte]]n kontrolliert. Als gegenausgleich dafür müssen [[Urheberrechtsabgaben]] für eventuelle Erzeugnisse in den sog. Triebwägen [[GEZ]]ahlt werden, die meist in [[Form]] der Leibeigenschaft an die [[Deutschland|deutsche]] [[Bahn]] als [[Zugbegleiter]] abgeführt werden...
+
'''Triebwagen'''; der - häufig fäschlicherweise als Wagen zum Antreiben bezeichnet ist doch vieleher ein Synonym für [[Schlafwagen]] insbesondere die mit geschlossenen [[Doppelbetten]] bei denen der [[Zugbegleiter]] noch nichtmal im [[Berufsverkehr]] die [[Fahrkarte]]n kontrolliert. Als gegenausgleich dafür müssen [[Urheberrechtsabgaben]] für eventuelle Urs-Erzeugnisse in den sog. Triebwägen [[GEZ]]ahlt werden, die meist in [[Form]] der Leibeigenschaft an die [[Deutschland|deutsche]] [[Bahn]] als [[Zugbegleiter]] abgeführt werden...

Version vom 21. September 2004, 23:13 Uhr

Triebwagen; der - häufig fäschlicherweise als Wagen zum Antreiben bezeichnet ist doch vieleher ein Synonym für Schlafwagen insbesondere die mit geschlossenen Doppelbetten bei denen der Zugbegleiter noch nichtmal im Berufsverkehr die Fahrkarten kontrolliert. Als gegenausgleich dafür müssen Urheberrechtsabgaben für eventuelle Urs-Erzeugnisse in den sog. Triebwägen GEZahlt werden, die meist in Form der Leibeigenschaft an die deutsche Bahn als Zugbegleiter abgeführt werden...