Dienstfahrt

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Wenn bei Bus oder Bahn als Fahrtziel Dienstfahrt, angegeben ist, dann darf der oder die FahrerIn keine zusätzliche Person einsteigen und mitfahren lassen. Der oder die FahrerIn muss schließlich aus dienstlichen Gründen mal irgendwohin fahren. Und diese Dienstfahrt ist formal eine Amtshandlung und darf durch niemanden behindert werden. Kommt vor!

Der Umkehrschluss liegt nahe: Wenn die Fahrt also nicht ausdrücklich als Dienstfahrt ausgewiesen ist, dann ist es eine Privatfahrt und der oder die FahrerIn kann auf dieser Fahrt mitnehmen, wen sie (oder er) will. Freundlicherweise nennt sie (oder er) oft auf dem gleichen Display (da, die wo sonst Dienstfahrt draufsteht) dann auch ihr (oder sein) persönlich-privates Fahrziel.

Wenn man während der Arbeitszeit die meiste Zeit privat hin- und herkutschen darf, braucht man sich natürlich nicht wundern, das der Lohn für diese sonst lukrative Tätigkeit nicht berauschend sein kann. Die BeschäftigtInnen von Bus und Bahn sollten also froh sein, dass sie soviel herumkommen und nicht immer zusätzliche Forderungen stellen. Jawoll!


Früher war Dienstfahrt auch eine Gemeinde bei St. Nimmerlein, ist aber wie das benachbarte Fahrschule wegen mangelndem Kontakt mit der Außenwelt und entsprechend schlechter Versorgungslage aufgelöst worden.