Merke:
Was bei van Gogh zu langen Diskussionen im Internet führt, ist bei Pamela Anderson kein Thema. 1. Sie kann schwimmen. 2. Die Fotos von ihr sind noch Jahrzehnte lang geschützt. Siehe auch die Links und Zitate unter http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm |
Merke:
Fotos aus Zeitschriften und vor allem die Fotos bekannter Fotografen aber auch individuelle Bilder von Amateurfotografen können Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sein. Sie dürfen ohne Zustimmung der Urheber nicht einmal als Vorlage für fotografische Nachbildungen oder fotorealistische Gemälde verwendet werden. Gegen eine originalgetreue Vervielfältigung ist praktisch auch jedes andere Foto geschützt. |
Merke:
Die Kunst bei der Herstellung von Fotomontagen und Collagen besteht in der Beantwortung der Frage, ob die Verwendung der hierfür erforderlichen Bildausschnitte rechtlich überhaupt zulässig ist. |
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Um auf meiner Website keine Rechte anderer Künstler zu verletzen, habe ich als Zitatbeispiel ein Gemälde von Yves Klein (1928 - 1962) von minimaler Schöpfungshöhe ausgewählt und die Farbe ein wenig geändert.
Das Original mit dem Titel "Monochrom blau" hängt im Museum Ludwig in Köln (Pigment in Kunstharz, Nessel, Sperrholz, 194 x 140,5 cm). |
Merke:
Kunstwerke dürfen parodiert und als Anregung für eigene schöpferische Leistungen verwendet werden. Im äußersten Notfall dürfen sogar Parodien parodiert werden. Aber Vorsicht, Asterix versteht da wenig Spaß (BGH GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen). |
In der Verwendung der Ausdrucksmittel sah der BGH keine Beeinträchtigung. "Solche abstrakte Eigenschaften eines Werkes sind im Interesse der allgemeinen künstlerischen Entwicklung als allgemeinfrei anzusehen und dürfen vom Künstler nicht monopolisiert werden." |
Merke:
Ein Hobby-Fotograf, der auf seiner Homepage eigene Fotos veröffentlicht, von denen eines zufällig dem Foto eines anderen Künstlers ähnelt, hat damit nichts Unrechtes getan. Manchmal sind Gestaltungen in der Kunst so banane, dass sich Doppelschöpfungen nicht vermeiden lassen. |
Merke: Für bloße Ideen gibt es keinen Urheber- oder Geschmacksmusterschutz. Die müssen sich irgendwie anders durchsetzen. |
Merke: Über Geschmack läßt sich noch streiten. |
Merke:
Es kommt auf den Zusammenhang an, in dem sich ein Kunstwerk als Kunstwerk präsentiert. Während ein monochromes Gemälde von Yves Klein möglicherweise noch gerade eben urheberrechtlich geschützt sein kann, ist fraglich, ob das auch für eine karierte Tischdecke gilt. |
Merke:
Der kennzeichnungsrechtliche Schutz von Marken und Werktiteln schließt auch ähnlich klingende Bezeichnungen ein. Den Begriff "Gelbe Saiten" kann ich jedoch als Titel für die linke Bildmontage benutzten, weil die Parodie klar ersichtlich ist und keine Gefahr einer Verwechslung mit dem fast gleichnamigen und allseits bekannten Branchenverzeichnis besteht. |
Merke:
Praktisch kann jeder dekorativ gestaltete Gegenstand urheber- oder geschmacksmusterrechtlich geschützt sein. Theoretisch ist selbst ein Schokoladenhase auf einer Osterkarte mit Vorsicht zu genießen. |
Merke:
Mit Tierfotos macht man am wenigsten falsch. |
"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt" (aus [SCHULZE]).
Das gilt allerdings nicht für das linke Bild. |
Es wird trotzdem immer wieder versucht, gemeinfreie Werke mit Hilfe des Markenrechts zu re-monopolisieren, wie jüngst mit dem Schokoladenmädchen des Schweizer Malers Jean-Etienne Liotard (s. Bericht in der Zeitschrift ART 3/2001).
Die Eintragung in abgewandelter Form und die Verwendung in der Werbung sind allerdings nach wie vor unumstritten. Ein Pferd von Franz Marc wäre doch ein tolles Logo für einen Riegel aus Stutenmilchschokolade ("Der blaue Raider"). |
Merke:
Ein Pflaster am Daumen ist noch kein Beinbruch. |
In der leider nicht mehr online verfügbaren Publikation http://www.fotorecht.de/publikationen/hundertwasserhaus1.html hieß es hierzu:
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Merke:
Momentan ist davon auszugehen, dass sich die Instanzgerichte in Streitfällen wohl auch weiterhin an den Urteilen des BGH orientieren werden, die in der Literatur nach wie vor stark kritisiert werden. weitere Anmerkungen, Zitate und Links: http://www.schmunzelkunst.de/sachfoto.htm |
Merke:
Der Schneemann ist schön blöd, wenn er schmilzt. Es nützt ihm gar nichts. |
Merke:
Es gibt kein geistiges Eigentum. Dies ist übrigens die einzige authentische Abbildung von Klaus Störtebeker. Weniger sorgfältige Autoren zeigen stattdessen immer ein Bild von Kunz von der Rosen: http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_St%C3%B6rtebeker#Rezeption Interview mit dem Piraten: http://www.youtube.com/... ca. 100 sec. Und hier das Buch zum Film [SCHMIERS/vanSCHIJNDEL] |
FIfF-Kommunikation
Schöpfungen, Heft 1/2004 Mit dem Beitrag "Konnte van Gogh schwimmen?" als Schluss-FIfF. www.fiff.de Seitenanfang |