File:DEU Oberstadtfeld COA.svg

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Originaldatei (SVG-Datei, Basisgröße: 484 × 562 Pixel, Dateigröße: 15 KB)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung

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Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Oberstadtfeld
English: of the municipality of Oberstadtfeld
Blasonierung
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Deutsch: Durch blauen, schrägrechten Stufenbalken geteilt. Vorne in Silber eine Scheune mit schwarzem Dach, hinten in Gold eine rote Flamme.
Tingierung
InfoField
argentorazuregulessable
Provenienz
Deutsch: Der blaue Stufenbalken ist dem Wappen der Herrschaft Pyrmont entnommen. 1392 bekundet Erzbischof Werner von Trier, dass er Oberstadtfeld und Weidenbach von Lyse von Lussenich, Witwe von Pyrmont, gepachtet habe, diese Dörfer jedoch nach dem Tode an Heinrich von Pyrmont zurückfallen sollen. Auch 1447 bestätigt ein anderer Heinrich von Pyrmont, dass er die Dörfer Stadtfeld noch besitzt, ebenso im Jahre 1503. Ein weiteres wichtiges Indiz für die Herrschaftsverhältnisse ist, dass bis zum Jahre 1780 in der Oberstadtfelder Mühle stets das Pyrmonter Maß verwendet worden ist. Die Scheune im vorderen Teil des Wappens soll auf die dem Kurfürsten gehörenden vier Oberstadtfelder Höfe, Achter-, Heinen-, Hahner- und Hundswinkeler Hof hinweisen. Über die Verpachtung dieser Höfe befinden sich im Landesarchiv 9 Verpachtungsprotokolle aus den Jahren 1698 bis 1792. Die rote Flamme im hinteren Teil des Wappens symbolisiert die Ortspatronin, die heilige Brigida. Das Attribut der heiligen Brigida ist die so genannte Geistflamme.
Künstler
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Original:
traditional
Vektor:
Quelle [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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