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„Deutschland“ – Versionsunterschied – Wikipedia
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Herzmut (Diskussion | Beiträge)
→‎Recht: Fortbestand einiger DDR-Gesetze durch Art. 9 EinigVtr als Landesrecht
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In der DDR wurde das Recht durch die [[Einparteiensystem#Realsozialismus|Einparteienherrschaft]] der SED gelenkt; die [[Gewaltenteilung]] und Unabhängigkeit der Gerichte, die von der [[Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik|Verfassung]] vorgeschrieben waren, wurden in der [[Verfassungswirklichkeit]] umgangen.<ref>[[Hermann Weber (Historiker, 1928)|Hermann Weber]]: ''Die DDR 1945–1990.'' 5. Auflage, Oldenbourg Verlag, München 2012, S.&nbsp;52.</ref> In der Rechtspflege und der Gesetzgebung bemühte sich die DDR über die Zeit ihrer Existenz, sich von der bürgerlichen Rechtstradition, die im Kaiserreich begründet und in der Bundesrepublik fortgesetzt wurde, zu entfernen und rechtshistorisch eigenständige Rechtsquellen zu schaffen. Anders als die Bundesrepublik lehnte die DDR juristisch sowohl die Identität mit dem, als auch die [[Nachfolgestaat|Rechtsnachfolge]] des [[Deutsches Reich|Deutschen Reiches]] ab. Im [[Zivilgesetzbuch (DDR)|Zivilgesetzbuch der DDR]], das 1976 in Kraft trat, standen die „Versorgungsbeziehungen“ der Bürger im Vordergrund.<ref>Uebeler: ''Zur historischen Misere des Zivilrechts der DDR.'' [[Deutsch-Deutsche Rechts-Zeitschrift]] (DtZ) 1990, S.&nbsp;10.</ref> Fragen des [[Eigentum]]s wurden unter deutlichen Vorzeichen der sozialistischen Planwirtschaft geregelt, eine Definition von [[Besitz]] gab es mit der Einführung des Zivilgesetzbuches nicht mehr.
 
Durch den [[Deutsche Wiedervereinigung|Beitritt der DDR]] endete sowohl die Entwicklung als auch der Fortbestand des DDR-Rechts. Außer bei Altfällen in der Rechtspflege übt Straf- und Zivilrecht der DDR auf das deutsche Recht der Gegenwart keinen Einfluss mehr aus. Durch Artikel 9 des [[Einigungsvertrag|Einigungsvertrages]] gingen einige Gesetze und Verordnungen aus der DDR in Landesrecht der [[Neue Länder|neuen BundesländerLänder]] über.
 
Die [[Todesstrafe]] wurde in Deutschland mit {{Art.|102|gg|juris}} des Grundgesetzes schon bei seiner Verkündung abgeschafft. In der DDR erfolgte die Abschaffung erst 1987, wenige Jahre vor ihrem Ende.