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„Glaubensgemeinschaft“ – Versionsunterschied – Wikipedia

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Eine '''Glaubensgemeinschaft''' oder '''Religionsgemeinschaft''' ist eine [[Organisation]], die die gemeinschaftliche Ausübung einer [[Religion]] bezweckt. Die Mitgliedschaft in einer Glaubensgemeinschaft wird als ''Religionszugehörigkeit'' bezeichnet.
 
== Judentum ==
{{Hauptartikel|Judentum#Glaube|titel1=Jüdischer Glaube}}
Das [[Judentum]] hat verhältnismäßig geschlossene Gemeinden, die sich im Laufe der Zeit durch eine starke [[Diaspora]] recht unterschiedlich entwickelt haben. Bei den Hauptrichtungen wird heutzutage meist das [[orthodoxes Judentum]] und ein [[liberales Judentum]] unterschieden. Mittelpunkt der geistlichen Gemeinschaft im Judentum ist die [[Synagoge]].
 
Glaube selbst ist kein religiöses Konzept des [[Judentum]]s, das verschiedene Gruppierungen hat, die sich im Laufe der Zeit durch eine starke [[Diaspora]] unterschiedlich entwickelt haben.
Bei den Hauptrichtungen existieren heutzutage [[Orthodoxes Judentum]], [[Konservatives Judentum]], [[Liberales Judentum]] und [[Jüdischer Säkularismus]].
Mittelpunkte der Gemeinschaften im Judentum sind [[Wohlfahrtsverband|Wohlfahrtsverbände]], [[Jüdischer Frauenbund|Frauenbund]], Schulen und [[Jeschiwa|Hochschulen]], [[Zentralrat der Juden in Deutschland|Gemeinden]], [[Jüdischer Weltkongress|Vereine]] und [[Synagoge]]n.
 
== Christentum ==
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== Hinduismus ==
 
 
[[Hinduismus]], Der '''Hinduismus''', auch ''Sanatana Dharma'' (Sanskrit: सनातन धर्म ''sanātana dharma'', für ''das ewige Gesetz'') genannt, ist mit rund einer Milliarde Anhängern und einem Anteil von etwa 15 % der Weltbevölkerung nach dem [[Christentum]] (rund 31 %) und dem [[Islam]] (rund 23 %) die drittgrößte [[Religion|Religionsgruppe]], oder ein vielgestaltiger Religionskomplex, der Erde.
 
== Sekte ==
{{Hauptartikel|Sekte}}
Manche Glaubensgemeinschaften werden herkömmlich oft als [[Sekte]] bezeichnet. Die Verwendung des Begriffs wird von den Angehörigen dieser Gemeinschaften häufig als [[pejorativ]] empfunden. Auch wird das Fehlen von sachgerechten Abgrenzungskriterien bemängelt. Vor allem für Gruppierungen, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden und damals als [[Jugendreligion]]en bzw. als [[Neue religiöse Bewegungen]] bezeichnet wurden, weil sie anfänglich viele junge Mitglieder hatten, wurde der Begriff „Sekte“ als Kampfbegriff gebraucht.<ref>Martin Kriele: ''Sekte als ‚Kampfbegriff‘''. In: ''Frankfurter Allgemeine Zeitung'', 6. April 1994; [[Hansjörg Hemminger]]: [{{Webarchiv|url=http://www.weltanschauungsbeauftragte.elk-wue.de/fileadmin/mediapool/einrichtungen/E_weltanschauungsbeauftragte/DoksO-T/Was_ist_eine_Sekte.pdf |wayback=20140731090609 |text=''Was ist eine Sekte?''] }} Evangelische Landeskirche in Württemberg, abgerufen am 4.&nbsp;Oktober 2015 (PDF; 49&nbsp;kB)</ref> Als neutralere Bezeichnung wurde in der christlichen Theologie der Begriff [[religiöse Sondergemeinschaft]] eingeführt.
 
== Neureligiöse Bewegung ==
In jüngerer Zeit hat sich der Begriff der [[Neue Religiöse Bewegung|neureligiösen Bewegung]] etabliert, wobei dieser unscharf auch für Strömungen verwendet wird, die sich in der Öffentlichkeit nicht als Glaubensgemeinschaften darstellen. Eine besonders in englischsprachigen Ländern stark vertretene Bewegung ist der [[Neopaganismus]]. Der englische Historiker Ronald Hutton schätzte die Zahl der Anhänger dieser Bewegung im Jahre 1999 im [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] auf 250.000 Menschen.<ref>Ronald Hutton: ''The Triumph of the Moon: A History of Modern Pagan Witchcraft.'' Oxford University Press, New York 1999, ISBN 978-0-19-820744-3.</ref> [[Wicca]] und verwandte Bewegungen sind in Deutschland die größte neuheidnische Richtung.<ref>[http://www.remid.de/info_wicca.html Remid Kurzinformation Wicca]</ref> Um das Jahr 1990 wurde die Zahl der Wicca-Anhänger weltweit auf 800.000 geschätzt.<ref name="ADHERENTS1">{{Internetquelle |url=http://www.adherents.com/Na/Na_666.html#4222 |titel=adherent statistic citations: membership and geography data for 4,300+ religions, churches, tribes, etc |werk=adherents.com |zugriff=2016-04-16 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20190617085439/http://www.adherents.com/Na/Na_666.html#4222 |archiv-datum=2019-06-17 |offline=ja }}</ref> Die traditionellen Wicca-Anhänger schließen sich üblicherweise einem Konvent oder ''[[Coven]]'' an, wobei die Zahl der Mitglieder in der einzelnen Gruppe begrenzt ist.
 
== Finanzierung ==
{{Hauptartikel|Kirchenfinanzierung}}

Glaubensgemeinschaften können sich auf unterschiedliche Weise finanzieren. Neben freiwilligen [[Spende]]n oder [[Steuer]]n der Mitglieder gibt in manchen Ländern das Modell der [[Kirchensteuer]] (in [[Deutschland]] und [[Österreich]]) oder das der [[Mandatssteuer]] (z.&nbsp;B. in [[Spanien]]). {{Hauptartikel|Kirchenfinanzierung}}
 
== Spannungsverhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ==
[[Axel Freiherr von Campenhausen]], emeritierterschrieb deutscherin Hochschullehrer und Kirchenrechtler, veröffentlichteeinem 2008 einen grundlegendenveröffentlichten Aufsatz. Er schrieb darin unter anderem:
{{Zitat|Das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ist zu allen Zeiten und in allen Ländern immer auch ein Rechtsproblem. Der Staat ist Herr der weltlichen Rechtsordnung und versteht sich als Hüter des Friedens. Er nimmt seine Einwohner als Bürger in Anspruch. An dieselben Menschen richten sich religiöse Botschaften, die auch das Handeln der Menschen in der Welt betreffen. Staat und Religionsgemeinschaften stehen deshalb immer in einem Verhältnis der Auseinandersetzung, Abgrenzung und Spannung. Das Verhältnis von Staat und Kirche (oder Religionsgemeinschaften) im Sinne eines geordneten Gegenübers von weltlichem Gemeinwesen und rechtlich selbständigen Religionsverbänden ist eine Besonderheit der christlich-abendländischen Welt, denn gerade das Christentum hat diese Unterscheidung hervorgebracht.|ref=<ref>Aufsatz in [[Humboldt Forum Recht]] (2008): [{{Webarchiv|url=http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=188 |wayback=20130208015304 |text=Staat und Religion nach dem Grundgesetz (PDF,; 5&nbsp; Seiten)] }}</ref>}}
 
Dieses Spannungsfeld ist im [[Staatskirchenrecht]] (oder: Religionsverfassungsrecht) geregelt. Es ist der Teil des staatlichen [[Verfassungsrecht]]s, der die Beziehungen des Staates zu den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften regelt. {{Hauptartikel|Staat und Kirche|Trennung von Kirche und Staat}}
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== Weblinks ==
{{Wiktionary|Religionsgemeinschaft}}
* {{DNB-Portal|4049401-9}}
* [http://www.cloeser.org/ext/Staatskirchenrechtliche_Studie_BEFG.pdf Der rechtliche Status von Religionsgemeinschaften am Beispiel des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland] (PDF-Datei; 231&nbsp;kB).
* [https://www.gesetze-im-internet.de/wrv/index.html#BJNR013830919BJNE000200314 Die kirchenrechtlichen Artikel der Weimarer Verfassung, die laut Grundgesetz weiter gelten]
 
== Einzelnachweise ==
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{{Normdaten|TYP=s|GND=4049401-9|LCCN=sh85112620}}
 
[[Kategorie:Organisation (Religion)| ]]