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„Verwaltungseinheit“ – Versionsunterschied – Wikipedia

„Verwaltungseinheit“ – Versionsunterschied

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{{Dieser Artikel|erläutert den Begriff der Verwaltungseinheit in der Geographie, siehe auch [[Verwaltung]] für Organisationseinheiten.}}
[[Datei:World administrative levels.png|mini|hochkant=1.5|Verwaltungsgliederung der Erde]]
Als '''Verwaltungseinheiten''' werden Gebiete bestimmtbezeichnet, die sich aus der Aufteilung eines [[Staatsgebiet]]s in räumliche Zuständigkeitsbereiche ergeben. Jedes Gebiet, für das innerhalb der [[Öffentliche Verwaltung|öffentlichen Verwaltung]] Zuständigkeiten definiert wurden, kann als eine separate Verwaltungseinheit angesehen werden.
{{Quellen}}
== Gliederung und Bezeichnungen ==
Die Einheiten der regionalen Gliederung sind die (üblicherweise hierarchisch und überlappungsfrei) einander über- und untergeordneten [[Verwaltungsebene]]n. In vielen Staaten gibt es jeweils vier bis sechs solcher Ebenen, zu denen vor allem gehören:
# [[Region]], [[Provinz]] (früher auch [[Gau]]), [[Gouvernement]] usw. ([[NUTS#Hierarchieebenen|NUTS 1, NUTS 2]])
# [[Regierungsbezirk]] (in vier deutschen Ländern), in [[Tschechien]] und der [[Slowakei]] [[Landschaftsverband]] ([[Kraj]]), in England [[Grafschaft]], in [[Russland]] [[Gebiet]] ([[Oblast]]), in Frankreich, Griechenland und Japan [[Präfektur]] usw. ([[NUTS#Hierarchieebenen|NUTS 2, NUTS 3]])
# [[Landkreis]], kreisfreie Stadt, Stadtkreis bzw. [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]], [[Verwaltungsbezirk|Verwaltungs]]- bzw. politischer [[Bezirk]] ([[NUTS#Hierarchieebenen|NUTS 3]])
# [[Distrikt]] als teilweise gemeinsame Verwaltung selbständiger Gemeinden desselben Landkreises; in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich benannt: z. B. in Bayern [[Verwaltungsgemeinschaft (Bayern)|Verwaltungsgemeinschaft]], in Niedersachsen [[Samtgemeinde]] oderund in Rheinland-Pfalz [[Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz)|Verbandsgemeinde]]; andernorts auch [[Gerichtsbezirk]] und anderes ([[Local administrative unit|LAU 1]])
# Politische [[Gemeinde]] als unterste Verwaltungseinheit ([[Local administrative unit|LAU 2]])
für verschiedene Belange kann sie noch unterteilt sein in:
# [[Ortsteil]]e, [[Ortschaft]]en oder [[Katastralgemeinde]]n
 
Für die Durchführung politischer [[Wahl]]en werden viele Gemeinden noch weiter untergliedert; die [[Wahlsprengel]] haben im Regelfall Einwohnerzahlen von einigen Hundert (siehe auch [[Wahlkommission]]).
 
In föderalen Staaten können Verwaltungseinheiten sowohl auf [[Teilstaat]]s- als auch auf Bundesebene existieren. Letztere können sich an den Grenzen der Teilstaaten orientieren, müssen es aber nicht. Teilstaaten werden in [[Kanada]], [[Argentinien]], [[Südafrika]] und [[Pakistan]] als Provinzen bezeichnet.
 
== Die Gemeinden als unterste Verwaltungseinheit ==
In den Staaten Kontinentaleuropas sind die „Kommunen“ (siehe [[Gemeinde]]) mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Wie auch der Staat selbst werden sie als „[[Gebietskörperschaft]]en“ aufgefasst, denen auf einem abgegrenzten Territorium in bestimmten sachlichen Zuständigkeitsbereichen [[Hoheit (Staatsrecht)|Hoheitsrechte]] zukommen. Parlamente und Kommunalvertretungen sind rechtlich „[[Organ (Recht)|Organe]]“ dieser Körperschaft. Den Staaten des ''[[common law]]'' ist die Vorstellung von Verwaltungseinheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit unbekannt: ''[[district]]s'' oder ''[[County|counties]]'' sind im juristischen Sinn nicht existent. Der überkommenen Vorstellung des englischen Rechts von Identität von Staat und Krone entspricht es, dass Rechte und Pflichten nur bestimmten Institutionen zukommen, im Falle der Kommunalverwaltung den ''local authorities'' bzw. ''local councils.''<ref>{{Literatur |Autor=[[Hellmut Wollmann]] |Titel=Reformen in Kommunalpolitik und -verwaltung |Verlag=VS Verlag |Ort= |Datum=2008 |ISBN=978-3-531-15748-1 |Seiten=24}}</ref>
 
== Siehe auch ==