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„Wiedertaufe“ – Versionsunterschied – Wikipedia
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{{Belege}}Die '''Wiedertaufe''' ist die erneute [[Taufe]] eines bereits getauften Menschen. Die meisten [[Christentum|christlichen]] [[Konfession|KircheKirchen]]n betrachten die Taufe als ein einmaliges Geschehen, wobei; die Begründungen dafür sind unterschiedlich sind.
 
== [[Exegetisch]]e Unterschiede ==
 
== [[Exegetisch]]eExegetische Unterschiede ==
{{Hauptartikel|Exegese}}
Insbesondere die Kirchen, die die [[Kindertaufe]] praktizieren, gehen in ihrer Tauflehre davon aus, dass in der Taufe nicht der Mensch, sondern der [[Dreifaltigkeit|dreieinige Gott]] der Handelnde ist (siehe auch: [[Sakrament]]). Bei einer erneuten Taufe, so die Argumentation, werde damit die Handlung Gottes bei der Ersttaufe verworfen. Aus dieser Sicht heraus wird die Wiedertaufe als gegen [[Gott]] gerichtetes Handeln verstanden.
 
Vertreter der [[Gläubigentaufe]] hingegen betrachten die biblische Taufe als ein Zeugnis und einmaliges Festmachen der eigenen Glaubensentscheidung vor der Gemeinde. Eine Kindertaufe erfülle diese Voraussetzungen nicht.
 
== „Wiedertaufe“ im Neuen Testament ==
Um zu belegen, dass bereits im [[Neues Testament|neuen Testament]] die Wiedertaufe vorkommt, wird zuweilen eine Stelle in der [[Apostelgeschichte]] {{Bibel|Apg|19|1-71–7}} angeführt. Sie schildert die Begegnung zwischen dem [[Apostel]] [[Paulus von Tarsus|Paulus]] und Jüngern des [[Johannes der Täufer|Täufers Johannes]]. Paulus fragt sie, auf welchen Namen sie getauft seien. Sie antworten, dass sie die Johannes-Taufe empfangen hätten. Daraufhin tauft sie Paulus sie erneut, allerdings auf den Namen JesusJesu. Dieser Abschnitt wirft die Frage nach dem Verhältnis von Johannes-Taufe und christlicher Taufe auf. Man hat diese Frage unter anderem so beantwortet: Johannes habe sich als Wegbereiter Jesu verstanden. Die Johannes-Taufe sei eine Taufe zur Vergebung der Sünden, eine [[Buße (Christentum)|Bußtaufe]]. Die christliche Taufe hingegen erfolgt auf den Namen des Dreieinigen Gottes bzw. auf den Namen Jesu. Beide Taufen sind also theologisch voneinander zu unterscheiden. In der interkonfessionellen Taufdiskussion gebrauchen zuweilen die Vertreter der Gläubigentaufe diese Deutung: Die Kindertaufe sei eine „Weg bereitende“ Taufe auf Christus hin und könne deshalb „noch einmal“ vollzogen werden, wenn der als Kind Getaufte Christus persönlich gefunden habe. Diese Analogie ist allerdings nicht schlüssig, da die Johannes-Taufe die bewusste Umkehr (Buße) eines Menschen voraussetzt.
 
Um zu belegen, dass bereits im [[Neues Testament|neuen Testament]] die Wiedertaufe vorkommt, wird zuweilen eine Stelle in der [[Apostelgeschichte]] {{Bibel|Apg|19|1-7}} angeführt. Sie schildert die Begegnung zwischen dem [[Apostel]] [[Paulus von Tarsus|Paulus]] und Jüngern des [[Johannes der Täufer|Täufers Johannes]]. Paulus fragt sie, auf welchen Namen sie getauft seien. Sie antworten, dass sie die Johannes-Taufe empfangen hätten. Daraufhin tauft sie Paulus erneut, allerdings auf den Namen Jesus. Dieser Abschnitt wirft die Frage nach dem Verhältnis von Johannes-Taufe und christlicher Taufe auf. Man hat diese Frage unter anderem so beantwortet: Johannes habe sich als Wegbereiter Jesu verstanden. Die Johannes-Taufe sei eine Taufe zur Vergebung der Sünden, eine [[Buße (Christentum)|Bußtaufe]]. Die christliche Taufe hingegen erfolgt auf den Namen des Dreieinigen Gottes bzw. auf den Namen Jesu. Beide Taufen sind also theologisch voneinander zu unterscheiden. In der interkonfessionellen Taufdiskussion gebrauchen zuweilen die Vertreter der Gläubigentaufe diese Deutung: Die Kindertaufe sei eine „Weg bereitende“ Taufe auf Christus hin und könne deshalb „noch einmal“ vollzogen werden, wenn der als Kind Getaufte Christus persönlich gefunden habe. Diese Analogie ist allerdings nicht schlüssig, da die Johannes-Taufe die bewusste Umkehr (Buße) eines Menschen voraussetzt.
 
== Konditionaltaufe ==
Die [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholische Kirche]]<ref>[http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P2X.HTM Vgl. Can. 869 CIC 1983], abgelesen am 20. April 2011.</ref> und die [[Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche]] (SELK)<ref>{{Webarchiv | url=http://www.lutherisch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1169:06102010-titus-35-7-mittwoch-nach-dem-18-sonntag-n-trinitatis&catid=68:jahrgang-2010&Itemid=91 | archive-is=20120905003953 | text=Vgl. beispielhaft die Predigt anlässlich einer Konditionaltaufe in der SELK}}, abgelesen am 20. April 2011.</ref> kennen die so genannte Konditionaltaufe (''(baptismus [[sub conditione]])''). Hier werden Menschen getauft, die sich nicht sicher sind, ob sie bereits gültig getauft wurden. Die Konditionaltaufe wird mit den Worten eingeleitet: ''Unter der Bedingung, dass du nicht gültig getauft bist, taufe ich dich…dich&nbsp;…''. So wird die alsUnsicherheit strengüber verbotenden Empfang der Taufe beseitigt, zugleich aber die in diesen Kirchen streng angeseheneverbotene Wiedertaufe vermieden.
 
Die [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholische Kirche]] und die [[Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche]] (SELK) kennen die so genannte Konditionaltaufe (''baptismus sub conditione''). Hier werden Menschen getauft, die sich nicht sicher sind, ob sie bereits gültig getauft wurden. Die Konditionaltaufe wird mit den Worten eingeleitet: ''Unter der Bedingung, dass du nicht gültig getauft bist, taufe ich dich…''. So wird die als streng verboten angesehene Wiedertaufe vermieden.
 
== Heutige Kontroverse ==
Kirchen, in denen die Praxis der Kindertaufe die Regel ist, erheben gegenüber [[taufgesinnte]]n [[Freikirchen]] manchmal den Vorwurf, sie seien [[''Wiedertäufer]]'', wenn sie jemanden, der die Kindertaufe empfangen hat, taufen. Freikirchen dieser Prägung betrachten jedoch die Kindertaufe als [[Bibel|unbiblisch]] und deshalb ungültig. Ihr fehlt nach dieser Auffassung ein wesentliches Element: Diedie persönliche Entscheidung des Täuflings für ein Leben in der Nachfolge [[Jesus von Nazareth|Jesu]]. Wenn sie also einen Menschen erst nach seiner Entscheidung taufen, betrachten sie diesdieses Vorgehen als biblisch begründete Ersttaufebegründet. DabeiFür spieltsie handelt es aussich dieserauch Sichtweisedann herausum keineeine RolleErsttaufe, obwenn derdieser Täufling bereits aus Sicht einer Herkunftskirche als Unmündiger, z.&nbsp;B. als Säugling, gültig getauft worden warist. Eine Taufe wird auch in taufgesinnten Freikirchen nicht an Menschen vollzogen, die bereits aufgrund einer bewussten Glaubensentscheidung für Christus getauft wurdenworden sind, werdenda auch insie taufgesinnteneine Freikirchengültige inTaufe derfür Regelunwiederholbar nicht erneut getaufthalten.
 
Daher wird deutlich, dass die Bewertung, ob eine Wiedertaufe vorliegt oder nicht, davon abhängig ist, ob eine frühere Handlung als gültige Taufe angesehen wird oder nicht.
Kirchen, in denen die Praxis der Kindertaufe die Regel ist, erheben gegenüber [[taufgesinnte]]n [[Freikirchen]] manchmal den Vorwurf, sie seien [[Wiedertäufer]]. Freikirchen dieser Prägung betrachten jedoch die Kindertaufe als [[Bibel|unbiblisch]] und deshalb ungültig. Ihr fehlt nach dieser Auffassung ein wesentliches Element: Die persönliche Entscheidung des Täuflings für ein Leben in der Nachfolge [[Jesus von Nazareth|Jesu]]. Wenn sie also einen Menschen nach seiner Entscheidung taufen, betrachten sie dies als biblisch begründete Ersttaufe. Dabei spielt es aus dieser Sichtweise heraus keine Rolle, ob der Täufling bereits als Unmündiger getauft worden war. Menschen, die bereits aufgrund einer bewussten Glaubensentscheidung für Christus getauft wurden, werden auch in taufgesinnten Freikirchen in der Regel nicht erneut getauft.
 
Aus der Sicht der Evangelischen Kirche Deutschlands wie z.&nbsp;B. der [[Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens|Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens]], aber auch der SELK ist eine Taufe, die sie als Wiedertaufe ansehen, gleichbedeutend mit dem Kirchenaustritt:
 
{{Zitat
{{Zitat |Text=Wer sich wiedertaufen lässt, bezweifelt die Geltung der als Kind oder Erwachsener empfangenen Taufe und widerspricht der Lehre und Praxis der Taufe in der evangelisch-lutherischen Kirche. Dem ist seelsorgerlich nachzugehen, auch der bekundeten Absicht dazu. Mit einer Wiedertaufe geschieht die Trennung von der Landeskirche, solange die Betreffenden sich nicht von der Wiedertaufe distanzieren und ihr Einverständnis mit Lehre und Praxis der Taufe in der evangelisch-lutherischen Kirche bekunden.|Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens: ''Taufordnung'' vom 11. April 2005.<ref>Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens: ''Taufordnung'' vom 11. April 2005, in: ''[http://www.kirchenrecht-ekd.de/getpdffile/id/3589 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland 9 (2005)]'', S. 452.</ref>|}}
|Quelle=Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens: ''Taufordnung'' vom 11. April 2005.
|ref=<ref>Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens: ''Taufordnung'' vom 11. April 2005, in: ''[http://www.kirchenrecht-ekd.de/getpdffile/id/3589 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland 9 (2005)]'', S. 452.</ref>}}
 
== Verfolgungsgeschichte ==
In den [[Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche]] werden die „[[Täufer|Wiedertäufer]]“ mit dem [[Anathema]] (zu deutsch: Kirchenbann) belegt. So heißt es beispielsweise im grundlegenden Bekenntnis der [[Evangelisch-Lutherische Kirchen|lutherischen Kirchen]], dem [[Confessio Augustana|Augsburger Bekenntnis]] im Artikel &nbsp;9:
 
In den [[Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche]] werden die Wiedertäufer mit dem [[Anathema]] (zu deutsch: Kirchenbann) belegt. So heißt es beispielsweise im grundlegenden Bekenntnis der [[Evangelisch-Lutherische Kirchen|lutherischen Kirchen]], dem [[Confessio Augustana|Augsburger Bekenntnis]] im Artikel 9:
 
''Von der Taufe wird gelehrt, dass sie nötig sei, und dass dadurch Gnade angeboten werde; dass man auch die Kinder taufen soll, welche durch die Taufe Gott überantwortet und gefällig werden. Derhalben werden die Wiedertäufer verworfen, welche lehren, dass die Kindertaufe nicht recht sei.''
 
Im 16. Jahrhundert kam es durch römisch-katholische und [[Reformierte Kirche|evangelisch-reformierte]] Machthaber zu Verfolgungen der sogenannten Wiedertäufer. [[Ulrich Zwingli]] gab schon 1519 den Glauben auf, dass nicht getaufte Kinder, die dann sterben, für das ewige Heil verloren seien. 1521 nannte er die Lehre, dass die Taufe von der [[Erbsünde]] reinigen könne, einen [[Aberglaube]]n. Dennoch distanzierte sich Zwingli von den [[Täufer]]n, weil diese die [[Trennung von Kirche und Staat]] wollten. Er befürchtete, dass die [[Reformation]] in Zentraleuropa[[Zürich]] bisdadurch zurscheitern Mittekönnte desund der [[19Katholizismus]] wieder eingeführt würde. JahrhundertDadurch wurden auch die Täufer in Zürich verfolgt, wie z.&nbsp;B. [[Felix Manz]]s.<ref>Alfred Kuen: ''Gemeinde nach Gottes andauertenBauplan.'' Tausende3. ließenAuflage. hierbeiVerlag ihrund LebenSchriftenmission der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland, Wuppertal 1986, ISBN 3-7256-0020-1, S. 189.</ref>
 
In Zentraleuropa dauerte die Verfolgung bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts an. Tausende starben dabei.
 
''== Siehe auch:'' ==
* [[Märtyrer der Täuferbewegung]]
* [[Augsburger Märtyrersynode]]
* [[Wiedertäufermandat]] von Speyer
* [[Märtyrerspiegel]]
 
Eine Sonderrolle innerhalb der [[Zeittafel zur Geschichte der Täufer|Täufergeschichte]] spielt das [[Täuferreich von Münster]]. Die münsterschen Täufer herrschten in den [[1530er]]n Jahren in [[Münster (Westfalen)|Münster]] ([[Westfalen]]), dem von ihnen so benannten [[Neues Jerusalem|Neuen Jerusalem]].
 
== Einzelnachweise ==
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== Weblinks ==
* [http://www.livenet.ch/www/index.php/D/article/347/22318 Livenet.ch: ''Markiges Plädoyer für die Zulassung der Wiedertaufe'']
* [http://www.ref-sh.ch/_upload/D331-sek_positionspapier_wiedertaufe.pdf Positionspapier Wiedertaufe des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes] (PDF-Datei; 230 kB)
* [http://www.oekumenischer-christusdienst.de/sites/weitere-artikel/weitere_33.html Ökumenischer Christusdienst: Plädoyer eines evangelischen Pfarrers gegen Wiedertaufe]
 
[[Kategorie:Taufe]]