„Geprüfter Fachberater im Vertrieb (IHK)“ – Versionsunterschied
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==Zulassungsvoraussetzungen==
Zur Prüfung sind [[Reisender|Reisende]] oder [[Handelsvertreter]] zuzulassen, die eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige kaufmännische Praxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige kaufmännische Praxis
Abweichend davon kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht,
Die Aufstiegsqualifikationen sind [[Fachkaufmann für Vertrieb (IHK)]] und [[Handelsfachwirt]].
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