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„Geprüfter Fachberater im Vertrieb (IHK)“ – Versionsunterschied – Wikipedia

„Geprüfter Fachberater im Vertrieb (IHK)“ – Versionsunterschied

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==Zulassungsvoraussetzungen==
Zur Prüfung sind [[Reisender|Reisende]] oder [[Handelsvertreter]] zuzulassen, die eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige kaufmännische Praxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige kaufmännische Praxis nachweistnachweisen. Die kaufmännische Berufspraxis muß der beruflichen Fortbildung zum Fachberater im Außendienst dienlich sein.
 
Abweichend davon kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daßdass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
 
Die Aufstiegsqualifikationen sind [[Fachkaufmann für Vertrieb (IHK)]] und [[Handelsfachwirt]].