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„Synthetisches Urteil a priori“ – Versionsunterschied – Wikipedia

„Synthetisches Urteil a priori“ – Versionsunterschied

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Urteile a posteriori beschreiben zwar die Wirklichkeit, aber ohne Notwendigkeit und Allgemeinheit: Es ist vorstellbar, dass es sich anders verhielte; der beschriebene Sachverhalt gilt nicht für alle Fälle des Subjekts oder nicht für alle Zeit. Gestützt auf Erfahrung können durch [[Induktion (Denken)|induktive]] Verallgemeinerung nur vergleichsweise allgemeine Urteile gefällt werden, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es Ausnahmen gibt. Es handelt sich um Regeln, jedoch nicht um [[Kausalität|Gesetz]]mäßigkeiten.
 
Ein klassisches [[Induktionsproblem|Beispiel]] ist „Alle Schwäne sind weiß.“ Dieses Urteil stammt aus der Erfahrung und musste in Europa für allgemeingültig gehalten werden, bis mit der Entdeckung AustralienAustraliens die Nachricht von der Existenz [[Trauerschwan|schwarzer Schwäne]] nach Europa gelangte. Da es der zoologische Begriff „Schwan“ nicht erlaubt, die schwarzen Schwäne auszuschließen, stellte sich das Urteil als falsch heraus – es galt ''nur'' für alle zuvor beobachteten Fälle.
 
Eine besondere Untergruppe der Urteile a priori bezeichnet Kant als „''reine'' Urteile a priori“. Bei diesen Urteilen ist nicht nur die Vorstellungsverbindung unabhängig von der Erfahrung, sondern auch die Vorstellungen selbst: Es darf sich dabei nicht um empirische Vorstellungen handeln.