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„Verwaltungseinheit“ – Versionsunterschied – Wikipedia

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== Die Verwaltungseinheiten mitteleuropäischer Staaten ==
Die Einheiten der ''regionalen'' Gliederung sind die einander über- und untergeordneten ''[[Verwaltungsebene]]n''. In den Staaten [[Mitteleuropa]]s gibt es jeweils vier bis sechs solcher Ebenen, zu denen vor allem gehören:
# [[Distrikt]] als teilweise gemeinsame Verwaltung selbständiger Gemeinden desselben Landkreises; in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich benannt: z. B. in Bayern [[Verwaltungsgemeinschaft (Bayern)|Verwaltungsgemeinschaft]], in Niedersachsen [[Samtgemeinde]] oder in Rheinland-Pfalz [[Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz)|Verbandsgemeinde]]; andernorts auch [[Gerichtsbezirk]] und anderes ([[Local administrative unit|LAU 1]])
# [[Landkreis]], Stadtkreis bzw. [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]], [[Verwaltungsbezirk|Verwaltungs]]- bzw. politischer [[Bezirk]] ([[NUTS#Hierarchieebenen|NUTS 3]])