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„Synthetisches Urteil a priori“ – Versionsunterschied – Wikipedia

„Synthetisches Urteil a priori“ – Versionsunterschied

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Der Ausdruck „'''synthetisches Urteil [[a priori]]'''“ entstammt der Philosophie [[Immanuel Kant]]s. Kant bezeichnet damit [[Urteil (Logik)|Urteile]], die nicht auf der Basis von [[Erfahrung]] gefällt werden, also a priori sind, und deren Wahrheit nicht auf der Zerlegung von Begriffen beruht, weswegen die Urteile nicht [[analytisches Urteil| analytisch]] sind. Reine synthetische Urteile a priori sind nach Kant das Ziel einer wissenschaftlichen [[Metaphysik]]. Insofern diese Metaphysik auch die Strukturen der Alltagserkenntnis beschreibt, enthält diese ebenfalls synthetische Urteile a priori. Die Frage, wie wir zu solchen Urteilen kommen und unter welchen Bedingungen sie wahr sind, nimmt einen zentralen Platz in Kants [[Erkenntnistheorie]] ein.
Der Artikel folgt den Unterscheidungen, wie sie im Text der Einleitung in der zweiten Auflage (B) der [[Kritik der reinen Vernunft]] vorgestellt werden.