(Translated by https://www.hiragana.jp/)
„Synthetisches Urteil a priori“ – Versionsunterschied – Wikipedia

„Synthetisches Urteil a priori“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Änderungen von 87.188.17.136 (Diskussion) auf die letzte Version von Aka zurückgesetzt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2:
Der Artikel folgt den Unterscheidungen, wie sie im Text der Einleitung in der zweiten Auflage (B) der [[Kritik der reinen Vernunft]] vorgestellt werden.
 
== UrteileMeinung a priori und a posteriori ==
{{Hauptartikel|a priori}}
Für Kant findet wahrheitsfähige Erkenntnis in Urteilen statt. Als Urteile bezeichnet Kant die gedankliche Verbindung von Begriffen oder anderen Urteilen, die problematisch, wahr („assertorisch“) oder sogar notwendig sein können. Im einfachsten Fall des [[kategorisches Urteil|kategorischen Urteils]] wird einem [[Subjekt (Philosophie)|Subjekt]] (im Sinne von {{ELSalt|[[Hypokeimenon|ὑποκείμενον]]}}) ein [[Prädikat (Logik)|Prädikat]] zugesprochen, z. B. „Der Schimmel ist drei Jahre alt“. Urteile, die nur nach einer Erfahrung aufgestellt werden können, nennt Kant „Urteile [[a posteriori]]“ (''{{LaS|a posteriori}}'' ‚im Nachhinein‘). Urteile, die sich nicht auf eine Erfahrung stützen, nennt Kant „Urteile a priori“ (''{{LaS|a priori}}'' ‚von vornherein‘). Sie entstammen dem Gemüt des Erkennenden selbst.