(Translated by https://www.hiragana.jp/)
„Glaubensgemeinschaft“ – Versionsunterschied – Wikipedia

„Glaubensgemeinschaft“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
→‎Spannungsverhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften: Stil: nicht zweimal hintereinander den Satz mit "Dieses" beginnen.
Zeile 28:
{{Zitat|Das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ist zu allen Zeiten und in allen Ländern immer auch ein Rechtsproblem. Der Staat ist Herr der weltlichen Rechtsordnung und versteht sich als Hüter des Friedens. Er nimmt seine Einwohner als Bürger in Anspruch. An dieselben Menschen richten sich religiöse Botschaften, die auch das Handeln der Menschen in der Welt betreffen. Staat und Religionsgemeinschaften stehen deshalb immer in einem Verhältnis der Auseinandersetzung, Abgrenzung und Spannung. Das Verhältnis von Staat und Kirche (oder Religionsgemeinschaften) im Sinne eines geordneten Gegenübers von weltlichem Gemeinwesen und rechtlich selbständigen Religionsverbänden ist eine Besonderheit der christlich-abendländischen Welt, denn gerade das Christentum hat diese Unterscheidung hervorgebracht.|ref=<ref>Aufsatz in [[Humboldt Forum Recht]] (2008): [http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=188 Staat und Religion nach dem Grundgesetz (PDF, 5&nbsp;Seiten)]</ref>}}
 
Dieses Spannungsfeld ist im [[Staatskirchenrecht]] (oder: Religionsverfassungsrecht) geregelt. DiesesEs ist der Teil des staatlichen [[Verfassungsrecht]]s, der die Beziehungen des Staates zu den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften regelt. {{Hauptartikel|Staat und Kirche|Trennung von Kirche und Staat}}
 
== Siehe auch ==