„Erfindung“ – Versionsunterschied
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Eine [[patent]]fähige Erfindung wird am jeweiligen [[Stand der Technik (Patentrecht)|Stand der Technik]] gemessen und ist eine
* [[Neuheit|neue]],
* auf einer [[Erfinderische Tätigkeit|erfinderischen Tätigkeit]] beruhende,
* gewerblich anwendbare
nicht naheliegende Lehre zum technischen Handeln, das heißt eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs.
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