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„Glaubensgemeinschaft“ – Versionsunterschied – Wikipedia

„Glaubensgemeinschaft“ – Versionsunterschied

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== Spannungsverhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ==
[[Axel Freiherr von Campenhausen]], ein emeritierter deutscher Hochschullehrer und Kirchenrechtler, veröffentlichte 2008 einen grundlegenden Aufsatz. Er schrieb darin unter anderem:
{{Zitat|Das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ist zu allen Zeiten und in allen Ländern immer auch ein Rechtsproblem. Der Staat ist Herr der weltlichen Rechtsordnung und versteht sich als Hüter des Friedens. Er nimmt seine Einwohner als Bürger in Anspruch. An dieselben Menschen richten sich religiöse Botschaften, die auch das Handeln der Menschen in der Welt betreffen. Staat und Religionsgemeinschaften stehen deshalb immer in einem Verhältnis der Auseinandersetzung, Abgrenzung und Spannung. Das Verhältnis von Staat und Kirche (oder Religionsgemeinschaften) im Sinne eines geordneten Gegenübers von weltlichem Gemeinwesen und rechtlich selbständigen Religionsverbänden ist eine Besonderheit der christlich-abendländischen Welt, denn gerade das Christentum hat diese Unterscheidung hervorgebracht.|ref=<ref>Aufsatz in [[Humboldt Forum Recht]] (2008): [http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=188 Staat und Religion nach dem Grundgesetz (PDF, 5&nbsp;Seiten)]</ref>}}