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Elisabeth von Dyck – Wikipedia

Elisabeth von Dyck

deutsche Terroristin, Mitglied der Rote Armee Fraktion

Elisabeth von Dyck (* 11. Oktober 1950 in Borstel-Hohenraden; † 4. Mai 1979 in Nürnberg) war mutmaßlich Mitglied der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF). Sie wurde der zweiten Generation zugerechnet und 1979 bei einem Festnahmeversuch erschossen.

Von Dyck wurde als Tochter eines Mechanikers geboren. Nach Abschluss der Mittleren Reife wurde sie Arzthelferin. 1971 lernte sie das RAF-Mitglied Klaus Jünschke kennen und verlobte sich mit ihm.[1] Bei den Mennoniten engagierte sie sich in der kirchlichen Jugendarbeit. In Heidelberg schloss sie sich 1974[2] dem Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) an,[3] welches sich mit den inhaftierten Terroristen der ersten Generation der RAF Andreas Baader, Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin und anderen solidarisierte. Viele SPK-Mitglieder schlossen sich später der RAF an, darunter Hanna Krabbe, Ralf Baptist Friedrich und Siegfried Hausner. Später war von Dyck Mitglied der Heidelberger Gruppe des „Komitees gegen Folter an politischen Gefangenen in der BRD“, dem auch die späteren Terroristen Sieglinde Hofmann, Lutz Taufer und Baaders damaliger Rechtsanwalt Siegfried Haag angehörten.[4]

Als im April 1975 mehrere Mitglieder des Heidelberger Unterstützer-Komitees an der Geiselnahme von Stockholm beteiligt waren, wurde auch gegen von Dyck wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, der RAF, ermittelt. 1975 erging gegen sie ein Haftbefehl wegen Waffenschmuggels aus der Schweiz nach Deutschland. Dieser wurde nach sechs Monaten Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf ausgesetzt. Ende 1975 reiste sie gemeinsam mit Haag und anderen ins südjemenitische Aden und traf dort in einem Trainingslager der palästinensischen Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) auf die fünf zuvor durch die Lorenz-Entführung freigepressten RAF-Mitglieder, um mit ihnen weitere terroristische Anschläge zu planen.[5] Im Sommer 1977 wurde der Haftbefehl erneut in Kraft gesetzt und um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erweitert. Von Dyck entzog sich dem Haftbefehl durch Flucht. Am 22. September 1977, während der Entführung Hanns Martin Schleyers, hielt sie sich mit Knut Folkerts im niederländischen Utrecht auf. Als beide enttarnt wurden und verhaftet werden sollten, erschoss Folkerts einen Polizisten, wurde anschließend festgenommen und später zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, von Dyck konnte fliehen.[6][7]

Die Zeugin Monika von Seckendorff sagte am 26. Oktober 1997 in der Hauptverhandlung gegen die als RAF-Unterstützerin verurteilte Monika Haas aus, dass sie nach der Schleyer-Entführung 1977 zusammen mit Friederike Krabbe und Elisabeth von Dyck in einem Haus in Bagdad gewohnt habe. Anna-Laura Braghetti, ehemaliges Mitglied der italienischen Terrororganisation Rote Brigaden, gab 1998 an, von Dyck gemeinsam mit zwei weiteren RAF-Mitgliedern Ende der 1970er Jahre in Paris getroffen zu haben. Die nach 1977 stark geschwächte RAF sei von den Roten Brigaden mit Geld und Waffen unterstützt worden.[8]

In einer von der Polizei bereits länger überwachten Wohnung im Haus Stephanstraße 40 in Nürnberg wurde von Dyck am 4. Mai 1979 nach Betreten dieser bei einem Festnahmeversuch erschossen.[9] Laut Angaben der Polizei hatte sie nach Aufforderung, die Hände zu erheben, zum Holster gegriffen, in dem sie eine großkalibrige Pistole trug.[10][3] Laut Obduktionsbericht wurde sie durch einen Schuss in den Rücken getötet.[10]

Von Dyck wurde in Enkenbach-Alsenborn im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern beerdigt.[3]

Die französische Terrororganisation Action directe, die zeitweise mit der RAF kooperierte, unterzeichnete im Januar 1985 ein Bekennerschreiben mit „Kommando Elisabeth von Dyck.“ Kurz zuvor hatte die Gruppe bei Paris einen führenden Mitarbeiter des französischen Verteidigungsministeriums ermordet.[11]

In der Auflösungserklärung der RAF vom 20. April 1998 wird ihr Name als Elisabeth van Dyck angegeben.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Tobias Wunschik: Baader-Meinhofs Kinder: Die zweite Generation der RAF. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-663-11970-8, S. 232– (google.com).
  2. Archiv der Gegenwart 1980, S. 23554, Abs. 2, 3
  3. a b c Fränkisch abgeräumt. In: Der Spiegel. Nr. 20, 1979 (online).
  4. Ich bitte um Vergebung: SPIEGEL-Interview mit dem Aussteiger Baptist Ralf Friedrich über sein Leben mit der RAF. In: Der Spiegel vom 20. August 1990, abgerufen am 7. August 2015
  5. Michael Sontheimer: RAF-Geschichte: Die Schießerei von Singen. In: Spiegel Online vom 14. August 2007, abgerufen am 14. Juli 2015
  6. Splitter in den Seelen. (Memento vom 20. August 2014 im Internet Archive) In: Focus vom 13. Oktober 1997, abgerufen am 7. August 2015
  7. 22. September: Eine Million für einen Tipp. In: Focus vom 22. September 2007, abgerufen am 7. August 2015
  8. Christiane Kohl und Warner Poelchau: Die Antwort hieß: Mord. In: Der Spiegel vom 9. März 1998, abgerufen am 14. Juli 2015
  9. Andreas Gohr: Die Opfer; rafinfo.de vom 23. April 2007
  10. a b Heinz Höfl, Hans-Wolfgang Sternsdorff: Da können Sie nicht in den Zeh schießen. In: Der Spiegel. Nr. 22, 1979 (online).
  11. RAF-Anschlag auf Ernst Zimmermann: Tödliche Post. In: Spiegel Online vom 30. Januar 2015, abgerufen am 14. Juli 2015