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Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen – Wikipedia

Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Änderung der UN-Charta in Bezug auf den UNO-Sicherheitsrat
(Weitergeleitet von G4-Staaten)

Über eine Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (englisch Reform of the United Nations Security Council) wird seit Beginn der 1990er Jahre in Politik und Politikwissenschaft diskutiert. Seit der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan 2003 einen Prozess zur Reform der Vereinten Nationen auf den Weg brachte, ist die Reform des UN-Sicherheitsrats Teil dieser Debatte.

Sitzungssaal des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Eine Reform des UN-Sicherheitsrats nach Art. 108 der UN-Charta benötigt eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen in der UN-Vollversammlung. Damit eine solche Reform in Kraft treten kann, muss sie anschließend außerdem von zwei Dritteln der UN-Mitgliedsstaaten und den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates (P5) ratifiziert werden. Die Blockademöglichkeit der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats erschwert die Reform des Sicherheitsrats in besonderer Weise.

Die diskutierten Veränderungen umfassen im Wesentlichen fünf Themenbereiche: Kategorien der Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat, die Frage des Vetorechts der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, die Ausgewogenheit der regionalen Repräsentation, die Größe und Arbeitsweise des reformierten Sicherheitsrats und das Verhältnis des Sicherheitsrats zur UN-Generalversammlung.

Reformen des Sicherheitsrats in der Vergangenheit

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Zwischen 1946 und der ersten Reform des UNO-Sicherheitsrats hatte das Gremium 11 Sitze, davon fünf ständige. Da sich im Rahmen des Dekolonisationsprozesses in den ersten zwanzig Jahren ihrer Existenz die Zahl der UN-Mitglieder mehr als verdoppelte, wurden die Stimmen nach einer Vergrößerung des UNO-Sicherheitsrats und einer gleichmäßigeren geografischen Verteilung der Sitze schon in den sechziger Jahren laut. Die Bewegung der Blockfreien Staaten bekam im Jahr 1963 eine Mehrheit in der Generalversammlung für eine Erweiterung des Sicherheitsrats. Bei Enthaltung Großbritanniens und der USA und gegen die Stimmen Frankreichs und der UdSSR wurde die Resolution 1991 mit übergroßer Mehrheit angenommen.[1] Schließlich ratifizierten aber nicht nur mehr als zwei Drittel der UNO-Mitglieder, sondern auch die fünf ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat die Resolution, sodass die Erweiterung des Sicherheitsrats erfolgreich war.

Reformvorschläge nach dem Ost-West-Konflikt

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Eine neue Debatte über die Reform des UNO-Sicherheitsrats entbrannte nach dem Ende des Ost-West-Konflikts vor dem Hintergrund der irakischen Invasion in Kuwait im August 1990. Resolution 678 des UN-Sicherheitsrates gab der US-amerikanisch geführten Koalition zur Befreiung Kuwaits das Recht alle nötigen Mittel einzusetzen, um die irakische Armee zurückzudrängen. Mit diesem ersten durch den Sicherheitsrat initiierten Peacebuilding-Einsatz mehrten sich auch die Stimmen, die eine Reform des Gremiums forderten. Im Dezember 1992 forderten Indien und Japan in der Generalversammlung den Generalsekretär der Vereinten Nationen dazu auf, Vorschläge für eine Reform des Sicherheitsrats zu machen.[2]

Nachdem ein Großteil der Mitglieder der Vereinten Nationen Vorschläge zur Reform des Sicherheitsrats eingereicht hatten, setzte die Generalversammlung die Open ended working group on the question of equitable representation on and increase in the membership of the Security Council and other matters related to the Security Council ein. Damit hatte sich die Reform des Sicherheitsrats in den Vereinten Nationen institutionalisiert.

Commission on Global Governance

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Die Commission on Global Governance machte in ihrem 1995 vorgelegten und kontrovers diskutierten Bericht Our Global Neighbourhood auch Vorschläge zur Reform des UNO-Sicherheitsrats. Die Kommission benannte den schlechten Repräsentationsgrad des Sicherheitsrats als Problem, welches zu einer Legitimationskrise des wichtigsten UNO-Organs führe. Der Vorschlag der Kommission sieht acht neue Sitze, darunter bis zu fünf ständige Sitze ohne Vetorecht, vor. Der Bericht mahnt eine ausgewogene regionale Repräsentation und die Berücksichtigung der weltweit größten Volkswirtschaften an. Die Verteilung der nichtständigen Sitze bleibt bei dem Vorschlag der Commission on Global Governance unklar.

Razali-Plan

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Im März 1997, die Open ended working group hatte bereits drei Jahre lang existiert, legte der malaysische Diplomat Razali Ismail einen Vorschlag für eine Reform des Sicherheitsrats vor, von dem er hoffte, er sei mehrheitsfähig. Er sah für Deutschland, Japan, ein afrikanisches, asiatisches und lateinamerikanisches Land je einen neuen ständigen Sitz ohne Vetorecht vor. Die Zahl der nicht ständigen Sitze sollte von bislang 10 auf 14 erhöht werden, mit je einem neuen Sitz für Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa. Eine Mehrheit für Razalis Vorschlag zeichnete sich jedoch nicht ab. Bis 1997 erarbeitete die OEWG eine Vielzahl an Reformvorschlägen, vor allem zum Cluster I, wobei sich im Rahmen der Sitzungen nur schwerlich eindeutige Bekenntnisse und Mehrheiten der Teilnehmer festmachen ließen. Dies bedeutete, dass innerhalb der Arbeitsgruppe eine Reihe von Vorschlägen diskutiert wurde, ohne dass es ein abschließendes Verhandlungsergebnis gegeben hätte, was als Grundlage für die Generalversammlung hätte dienen können. Die Modelle zur Erweiterung des SR fallen dabei unterschiedlich aus. Einige sehen eine Anhebung ständiger und nicht ständiger Sitze vor, die sowohl von Industriestaaten als auch Angehörigen der Entwicklungsländer zu besetzen seien: zwei zusätzliche ständige Mitglieder und bis zu acht nicht ständige. Auch in Bezug auf den Gebrauch des Vetos gab es unterschiedliche Meinungen. Einige befürworteten die Ausweitung des Vetos auf neue, ständige Mitglieder, andere hingegen sahen im Vetorecht an sich ein undemokratisches Privileg, das nach Ende des Kalten Kriegs abgeschafft gehörte.[3]

Modelle des High-level-Panel on Threats, Challenges and Change

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Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 stellte sich auf neue Weise die Frage, wie mithilfe des Sicherheitsrats kollektive Sicherheit gewährleistet werden kann. UN-Generalsekretär Kofi Annan setzte deshalb im Jahr 2003 das High-level Panel of eminent personalities ein, welches unter anderem Vorschläge zur Reform der Vereinten Nationen machen sollte. Da man sich innerhalb des Gremiums nicht einigen konnte, wurden zwei verschiedene Vorschläge zur Reform des Sicherheitsrats vorgelegt. Beide Modelle sehen eine Erweiterung des Sicherheitsrats auf 24 Mitglieder vor. Modell A sieht sechs neue ständige Sitze ohne Vetorecht vor, während Modell B vorsieht, keine weiteren ständigen Sitze einzurichten und stattdessen acht der neun neuen Sitze als quasi-permanente Sitze auszugestalten, die für vier Jahre besetzt werden und bei denen eine unmittelbare Kandidatur möglich ist.

Vorschlag der G4

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Im Juli 2005 machten die G4-Staaten Brasilien, Deutschland, Indien und Japan, die alle spätestens seit Mitte der neunziger Jahre als potentielle Kandidaten für einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat gehandelt werden, einen Vorschlag zur Reform des Sicherheitsrats. Ebenso wie der Razali-Plan sieht er sechs neue ständige Sitze ohne Vetorecht vor, vier davon für die G4-Staaten und zwei für afrikanische Länder. Die Anzahl nichtständiger Sitze soll um vier (um jeweils einem Sitz für die lateinamerikanische, die asiatische, die afrikanische und die osteuropäische Gruppe) erhöht werden, sodass der Sicherheitsrat nach diesem Modell insgesamt 25 Mitglieder umfassen würde.[4]

Uniting for Consensus

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Unter der Führung Italiens trat kurz nach der Vorstellung des G4-Modells eine Gruppe von Staaten unter dem Namen Uniting for Consensus in Erscheinung. In der Gruppe sind Staaten vereint, die mit der Kandidatur neuer ständiger Mitglieder im Sicherheitsrat ihre Rolle im internationalen System bedroht sehen. Deren Vorschlag lehnt die Einrichtung neuer ständiger Sitze im Sicherheitsrat ab und plädiert stattdessen für die Schaffung zehn neuer nichtständiger Sitze und für die Wiederwahlmöglichkeit bei den dann zwanzig nichtständigen Sitzen.

Vorschlag der Afrikanischen Union

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Die afrikanischen Staaten als zweitgrößte Regionalgruppe der Vereinten Nationen brachten 2005 ebenfalls einen eigenen Vorschlag in die Debatte ein. Dieser fordert bei einer neuen Größe des Sicherheitsrats von 26 Sitzen sechs neue ständige Sitze mit Vetorecht, je zwei für Afrika und Asien und einen für Westeuropa und Lateinamerika. Da die Schaffung neuer ständiger Sitze mit Vetorecht aber insbesondere von den P5 abgelehnt wird, hat dieser Vorschlag von vornherein keine Chance auf Umsetzung.[5]

Die L69-Gruppe

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Diese Gruppe formierte sich 2007 unter der Führung Indiens und reichte als Vertreter von damals zunächst 27 Staaten einen noch eher allgemein gehaltenen Vorschlag zur Erweiterung des SR in beiden Kategorien (ständige und nichtständige Mitglieder) ein, verbunden mit einer gerechteren geografischen Verteilung und unter Berücksichtigung der Entwicklungs- und Schwellenländer. Dem Vorschlag zufolge sollen Sitze für eine ständige Mitgliedschaft auf Afrika, Asien, Lateinamerika, Westeuropa und andere Staaten entfallen; unter den nichtständigen Mitgliedern soll es einen zusätzlichen Sitz nach dem Rotationsprinzip für kleine Inselstaaten geben. Eine Gesamtzahl von etwa 25 Mitgliedern wird als optimal angesehen, wobei die Arbeitsmethoden des SR entsprechend anzupassen sind.[3]

Der Französisch-Mexikanische Vorschlag von 2013

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Ausgehend von einem Aufruf des französischen Staatspräsidenten Francois Hollande bei einer UN-Vollversammlungs-Debatte im Jahr 2013 und gefolgt von einem Gastkommentar des französischen Außenministers Laurent Fabius in der NYT[6] entstand die gemeinsame französisch-mexikanische Deklaration, nach der die P5 in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen auf das Vetorecht verzichten sollten.[7][8]

Der Vorschlag der ACT-Gruppe (u. a. Liechtenstein) von 2015

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Die ACT-Gruppe (Accountability, Coherence and Transparency Group), eine Gruppe von 27 kleinen und mittelgroßen Staaten, schlug einen Verhaltenskodex vor. Der Verhaltenskodex ist ein Aufruf, Maßnahmen des Sicherheitsrats in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu unterstützen und nicht gegen glaubwürdige Resolutionen des Sicherheitsrats in solchen Fällen zu stimmen.[7][9] Die ständige Vertretung von Liechtenstein verteilte eine schriftliche Ausfertigung dieses Verhaltenskodexes. Damit wurden alle Mitgliedsstaaten im September 2015 förmlich dazu eingeladen, dem Verhaltenskodex zuzustimmen.

Im Rahmen der 78. Vollversammlung der Vereinten Nationen wurden am 13./14. Dezember 2023 die Verhandlungen zwischen den Ländern zur Reform des Sicherheitsrates auf Regierungsebene (Englisch: Intergovernmental Negotiations) wiederaufgenommen. Es handelt sich hierbei um einen Vorgang, der von den Mitgliedsländern der Vereinten Nationen angetrieben wird. Dazu mehr unter ''Zwischenstaatliche Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats''. Die Verhandlungen im Rahmen der 78. Vollversammlung mündeten im:

Abschlusspapier der Vorsitzenden der zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats vom 21. August 2024

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Sein Wortlaut lässt sich wie folgt wiedergeben:

"5. Umgestaltung der globalen Kontrolle (Transformation of Global Governance)

Maßnahme 1: Wir werden den UN-Sicherheitsrat reformieren und die dringende Notwendigkeit anerkennen, ihn repräsentativer, integrativer, transparenter, effizienter, effektiver, demokratischer und rechenschaftspflichtiger zu machen.

1. Als Reaktion auf die wachsende Dringlichkeit, die Wirksamkeit der Fähigkeiten der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt ist, zu erhöhen, vereinbaren wir die folgenden Leitprinzipien, die in den Regierungsverhandlungen über die Frage der ausgewogenen Vertretung im Sicherheitsrat, die Vermehrung der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat und andere mit dem Rat zusammenhängende Angelegenheiten (IGN) im Einklang mit dem Beschluss 62/557 der Generalversammlung als Parameter für die Reform <gelten sollen>:

a) Vorrangige Beseitigung der historischen Ungerechtigkeit gegenüber Afrika und – unter besonderer Berücksichtigung Afrikas – Verbesserung der Vertretung der unterrepräsentierten und nicht repräsentierten Regionen und Gruppen, wie dem asiatisch-pazifischen Raum, Lateinamerika und der Karibik.

b) Erweiterung des Sicherheitsrats, um repräsentativer für die derzeitige Mitgliedschaft zu sein und die Realitäten der heutigen Welt <besser> widerzuspiegeln, und – unter Berücksichtigung unserer Verpflichtungen aus dem Ziel 16.8 für nachhaltige Entwicklung – quantitative Erhöhung der Vertretung von Entwicklungsländern und kleinen und mittleren Staaten.

c) Fortsetzung der Beratungen über die Frage der Vertretung überregionaler Gruppen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die kleinen Inselentwicklungsländer, die arabischen Staaten und andere, wie die Organisation für islamische Zusammenarbeit OIC), in den Erörterungen der IGN erwähnt wurden.

d) Intensivierung der Bemühungen um eine Einigung über die Frage der Mitgliedschaftskategorien unter Berücksichtigung der im Rahmen des IGN-Prozesses geführten Diskussionen.

e) Die Gesamtzahl der Mitglieder eines erweiterten Rates sollte ein Gleichgewicht zwischen seiner Repräsentativität und seiner Wirksamkeit gewährleisten.

f) Die Arbeitsmethoden sollten ein inklusives, transparentes, effizientes, wirksames, demokratisches und rechenschaftspflichtiges Funktionieren eines erweiterten Rates gewährleisten.

g) Die Frage des Vetos ist ein Schlüsselelement der Reform des Sicherheitsrats. Wir werden unsere Bemühungen verstärken, um eine Einigung über die Zukunft des Vetos zu erzielen, einschließlich von Diskussionen über die Begrenzung seines Geltungsbereichs und seiner Anwendung.

h) Als Teil einer umfassenden Reform sollte die Aufnahme einer Überprüfungsklausel in Erwägung gezogen werden, um sicherzustellen, dass der Sicherheitsrat auch weiterhin sein Mandat und seinen Zweck erfüllt.

Maßnahme 2: Wir werden unsere Anstrengungen im Rahmen der Regierungsverhandlungen über die Reform des Sicherheitsrats vorrangig und unverzüglich verstärken. 2. Wir unterstützen den von den Mitgliedstaaten vorangetriebenen Charakter der Reform des Sicherheitsrats und werden unsere Anstrengungen für die Reform durch die zwischenstaatlichen Verhandlungen (IGN) im Einklang mit dem Beschluss 62/557 der Vollversammlung und anderen einschlägigen Resolutionen und Beschlüssen der Vollversammlung, wie der Resolution 53/30, verstärken. Aufbauend auf den jüngsten Fortschritten, die in den IGN erzielt wurden, unter anderem durch mehr Transparenz und Inklusivität und durch die Stärkung seines institutionellen Gedächtnisses, beschließen wir,

a) eine Förderung der Vorlage weiterer Modelle und die Überarbeitung bereits vorgelegter Modelle durch Staaten und Staatengruppen für strukturierte Dialoge, damit ein konsolidiertes Modell auf der Grundlage der Konvergenzen der fünf Cluster und der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Modelle entwickelt werden kann.

Maßnahme 3: Verstärkung der Einwirkung des Sicherheitsrats auf die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und seiner Beziehungen zur Vollversammlung. 3. Weitere Verbesserung und Demokratisierung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats und Stärkung seiner Beziehungen zur Vollversammlung in Übereinstimmung mit und unter voller Achtung ihrer jeweiligen Funktionen, Autoritäten, Befugnisse und Zuständigkeiten, wie sie in der Charta verankert sind, mit dem Verständnis, dass dies nicht an die Stelle der in Aktion 1 dargelegten Reform des UN-Sicherheitsrats treten darf. Wir beschließen:

a) Die uneingeschränkte Umsetzung und Einhaltung aller Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, soweit sie sich auf den Entscheidungsprozess im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, einschließlich des Artikels 27 Absatz 3 der UN-Charta, beziehen.

b) Die Unterstützung eines glaubwürdigen, rechtzeitigen und entschlossenen Handelns des Sicherheitsrats in Ausübung seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zur Verhütung oder Beendigung der Begehung von Völkermord, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder von Kriegsverbrechen.

c) Die aktive Bestärkung der laufenden Anstrengungen des Sicherheitsrats zur Überprüfung und Verbesserung seiner Arbeitsmethoden, namentlich in Bezug auf die Federführung und die Mitfederführung, sowie der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem Sicherheitsrat und der Vollversammlung und ihren nachgeordneten Organen, namentlich der Kommission für Friedenskonsolidierung sowie dem Wirtschafts- und Sozialrat und den regionalen und subregionalen Vereinbarungen, unter anderem durch die weitere vollständige Umsetzung und Nutzung der Resolutionen 377A (V) („Uniting for Peace“) und 76/262 („Veto-Initiative“) der Vollversammlung.

d) Die Verbesserung der Beteiligung an der Arbeit des Sicherheitsrats und seiner Nebenorgane und des Zugangs zu dieser Arbeit für alle Mitglieder der Vollversammlung, um die Rechenschaftspflicht des Rates gegenüber den Mitgliedern zu stärken und die Transparenz seiner Arbeit zu erhöhen."[10]

Sonderausschuss zur UN-Charta und zur Stärkung der Vereinten Nationen

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Der „Sonderausschuss zur UN-Charta und zur Stärkung der Vereinten Nationen“ besteht seit 1982 und tritt alljährlich, zumeist im Februar, zusammen. Ihm kommt eine wesentliche Rolle bei der Reform der UN und ihrer Organe, vor allem auch des Sicherheitsrats, zu.[11]

Der Sonderausschuss tagte zuletzt vom 20. bis 28. Februar 2024. Dabei befasste er sich vor dem Hintergrund der Konflikte um den Gazastreifen und auch des Einmarsches der Russischen Föderation in der Ukraine mit dem Stellenwert von Sanktionen. Für die einen sind sie ein klar zu definierendes letztes Mittel, das allerdings die Zivilbevölkerung oder Drittländer nicht verletzen soll; für andere sind sie zeitlich zu begrenzen, regelmäßig oder auch auf Antrag (beim Generalsekretär oder einem Ombudsman) zu überprüfen oder aufzuheben; für dritte sind selbst einzelne Staaten oder Staatenbünde berechtigt, ohne UN-Mandat Sanktionen gegen ein Land zu verhängen. Übereinstimmend wurden Diplomatie, Schlichtung und Mediation als friedliche Mittel zur Lösung von Konflikten hervorgehoben. Die Rolle des Internationalen Gerichtshofs als Ratgeber bei Angelegenheiten, die die UN-Charta betreffen, wird von den meisten Mitgliedsstaaten anerkannt. Viele Mitgliedsländer befürworten eine stärkere Stellung des Gerichtshofs zur Klärung von Streitigkeiten zwischen den Staaten. Eine große Übereinstimmung gab es auch über den Multilateralismus als Grundsatz der UN. Die Rolle des „Sonderausschusses“ als Klammer zwischen Sicherheitsrat und Vollversammlung wurde ausgehend von der „Erklärung von Manila“[12] übereinstimmend bejaht. Vor allem seine Rolle als regelmäßig tagendes Organ der Auslegung von Rechtsfragen (Costa Rica, Argentinien, Paraguay u. a.) in Hinsicht auf die Kapitel VI und VII der UN-Charta ermöglicht die Aufnahme neuer Themen, die der Vollversammlung künftig zur alljährlichen thematischen Debatte vorgelegt werden sollen. Solche Themen sind beispielsweise die Implementierung von Sanktionen (Europäische Union), das Selbstverteidigungsrecht der Völker (Ukraine, Moldau, Georgien; Mexiko), der Schutz von Handelsschiffen vor Piraterie (Mexiko), die Bekämpfung von Verarmung (Guinea), die Neudefinition „großer und kleiner Nationen“ in der Präambel der UN-Charta (Haiti), die Immunität der UN-Gesandten (Russische Föderation, Weißrussland), die Rolle von Nichtregierungsorganisation für die UN (Nicaragua, Weißrussland, Vereintes Königreich und Nordirland u. a.), die Ächtung von „kleinen Waffen“ und die umfassende Kontrolle der Waffenherstellung von der Produktion bis zum Einsatz (Haiti) oder der Wiederaufbau eines Landes nach Beendigung eines Konflikts (Uganda). Alle Mitglieder waren für die Erstellung des „Repositorium der Gewohnheiten des Sicherheitsrats“ (durch das Mitgliedsland Japan) dankbar.[13]

Verbesserung der Verfahrensweisen des Sicherheitsrats

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Am 11. März 2024 wurden die Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats in Hinsicht auf den Austausch mit dem Generalsekretär der UN vorgestellt und besprochen. Die Einschränkung des Vetos, die Verbesserung des Systems der Schriftführererschaft sowie klarere Verfahrensregeln für die Verhängung und Beendigung von Sanktionen wurde ebenso gewünscht wie eine größere Orientierung an den Fakten, eine bessere Berechenbarkeit der Entscheidungsprozesse und eine Zusammenarbeit mit den durch einen Konflikt betroffenen Ländern. Auch das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta wurde hervorgehoben.[14] Am 12. März 2024 ging es auf Antrag der Europäischen Union um eine Kooperation zwischen den UN und der EU.[15] Am 13. März 2024 stand die Rolle von Frauen und jungen Menschen bei der Prävention von Konflikten im Mittelpunkt der Debatte.[16]

Am 19. März 2024 kam es vormittags auf Initiative Japans (als Ratspräsidentschaft) zu einer Aussprache über die Verbesserung der Verfahrensweisen des Sicherheitsrats. Es beteiligten sich sechs Ländergruppen[17], zwei Vetomöchte[18] und 16 Einzelstaaten.[19]

Sondersitzung der Vollversammlung wegen Zunahme des Vetogebrauchs in der Gazafrage vom 23. April 2024

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Am 23. April 2024 trat die Vollversammlung der UN zusammen, um den immer häufigeren Vetogebrauch angesichts des Konflikts um den Gazastreifen zu debattieren. Der Präsident der Vollversammlung rief diese aufgrund der UN-Resolution 76/262 vom 26. April 2022[20] zusammen, die eine Aussprache über ein Veto ermöglicht, sofern sich der Sicherheitsrat in keiner Sitzung wegen einer Notlage befindet. Liechtenstein schlug vor, bei jedem Veto zusammenzutreten, damit alle Mitgliedsstaaten der UN die Chance haben, Empfehlungen zu dem jeweiligen Vetogebrauch auszusprechen. UN-Resolutionen seien im Gegensatz zu bestimmten Maßnahmen des Sicherheitsrats völkerrechtlich nicht bindend, aber eine starke Willensäußerung der Mitgliedsstaaten. Einige Vetomächte verteidigten den Vetogebrauch. So betrachtet die Russische Föderation das Veto als Grundstein der UN-Architektur. Die USA begrüßten hingegen die UN-Resolution 76/262. Sie hätten jedes Veto jeweils im Rahmen der „10. Sondersitzung aufgrund einer Notlage“ erläutert. Die USA erkennen an, dass der Vetogebrauch im Rahmen der Reform des Sicherheitsrats kontrovers debattiert wird, weil die Transparenz und die Berechenbarkeit des Sicherheitsrats verbessert werden müssen.[21]

Modelle und Statistiken

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Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union

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Der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union (AUえーゆー PSC = African Union Peace and Security Council) besteht seit 20 Jahren. Er hat zehn Mitglieder mit Sitzen für zwei Jahre und fünf Mitglieder mit Sitzen für drei Jahre. Er verfolgt mehrere Ziele: 1. Prävention von Konflikten, die zur Auslöschung von Völkern führen können. 2. Einberufung der Vollversammlung der Afrikanischen Union als letztes Mittel. Er nutzt als Mittel: 1. Mediation. 2. Diplomatie. 3. Sanktionen bei Machtwechseln, die nicht verfassungsgemäß ablaufen. 4. Kontrolle aller Maßnahmen, die zur Förderung demokratischer Praktiken, gutem Verhalten von Regierungen, der Herrschaft des Rechts, der Verteidigung der Menschenrechte und grundlegender Freiheiten, der Achtung vor der Heiligung des Lebens und dem humanitären Völkerrecht dienen.[22] Der AUえーゆー PSC und hat gerade zehn Mitglieder mit je zweijährigen Sitzen neu gewählt. In der letzten Legislaturperiode wurden nationale Bedürfnisse oft über gesamtafrikanische Fragen gestellt. Gespräche über Themen und Arbeitsweisen des Gremiums sollen die Effizienz des Gremiums steigern.[23] Neuere Presseberichte heben die regionale Konfliktregulierung durch ad hoc-Truppen und Initiativen für Neuwahlen in verschiedenen Staaten Afrikas hervor.[24] Die Beteiligung am "Gipfel" bzw. Pakt der Zukunft" ist aktuell ein besonders wichtiges Thema.[25]

EU-Strategie für Sicherheitsunion

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Die Strategie der [Europäischen Union|Europäische Union] zur Sicherheit umfasst vier Säulen: 1. Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. 2. Verbesserungen des Schutzes von kritischer Infrastruktur, Cyberraum und Öffentlichem Raum. 3. Stärkung nach innen und außen. 4. Moderne Polizeimaßnahmen.[26]

Sicherheitsrat als Gremium in Demokratien und Autokratien

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Sowohl in Präsidialdemokratien als auch in Autokratien wird der Sicherheitsrat als Gremium der Exekutive zur Beratung und Meinungsfindung genutzt, wie zum Beispiel in China, der Russischen Föderation, Indien oder den Vereinigten Staaten, aber beispielsweise auch dem Vereinigten Königreich, in Frankreich oder der Ukraine.

Vergleich von G4 und P5

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Vergleich der Länder der G4 und der P5[27]
Ländername BRA CHN FRA GER IND JPN RUS U.K. U.S.
Zugehörigkeit zu G4/P5 G4 P5 P5 G4 G4 G4 P5 P5 P5
Regionalgruppe der UN Latein-Amerika und Karibik Asiatisch-Pazifischer Raum Westeuropa Westeuropa Asiatisch-Pazifischer Raum Asiatisch-Pazifischer Raum Osteuropa Westeuropa Nord-Amerika
Bevölkerungsgröße 2,7 %
7
17,9 %
2
0,9 %
20
1,1 %
19
17,9 %
1
1,6 %
11
1,9 %
9
0,9 %
21
4,2 %
3
Territorium 8 515 767 km²
5
9 596 961 km²
4
640 679 km²
42
357 114 km²
62
3 287 263 km²
7
377 973 km²
61
17 098 246 km²
1
242 495 km²
78
9 833 517 km²
3
BIP (nominal) (US$trillion) $2.12
9
$17.70
2
$3.04
7
$4.42
4
$3.73
5
$4.23
3
$1.86
11
$3.33
6
$26.94
1
BIP (Kaufkraftparität) (US$trillion) $4.02
8
$33.01
1
$3.87
9
$5.54
5
$13.03
3
$6.45
4
$4.98
6
$3.84
10
$26.85
2
Beiträge zur UN1 2,95 %
8
12,01 %
2
4,43 %
6
6,09 %
4
0,83 %
21
8,56 %
3
2,41 %
10
4,57 %
5
22,00 %
1
Beiträge zu Friedensmissionen der UN2 0,59 %
19
15,22 %
2
5,61 %
6
6,09 %
4
0,17 %
38
8,56 %
3
3,04 %
8
5,79 %
5
27,89 %
1
Friedenserhalter der UN 282
47
2,531
9
706
30
504
37
5,353
5
6
105
70
70
279
48
33
78
Militärausgaben (US$billion) $20.0
17
$292.0
2
$53.0
8
$55.8
7
$81.4
4
$46.0
10
$86.4
3
$68.5
6
$887.0
1
Größe von Armee und Paramilitär (aktiv) 366,500
13
2,185,000
1
203,250
22
183,500
27
1,455,550
2
247,150
18
1,014,000
5
148,500
34
1,388,100
3
Größe von Armee und Paramilitär (Reservisten) 1,340,000
4
510,000
9
36,300
50
28,250
53
1,155,000
5
56,000
41
2,000,000
2
80,000
35
844,950
7
Raumfahrtprogramme ja ja ja ja ja ja ja ja ja
Hubschrauberträger ja ja ja nein ja ja ja nein ja
Flugzeugträger nein ja ja nein ja nein ja ja ja
Nukleare Unterseeboote ja ja ja nein ja nein ja ja ja
Atomwaffenarsenale nein 350

3

290

4

nein3 160

7

nein 5,977

1

225

5

5,428

2

1Anteil am jährlichen UN-Budget 2Anteil an den Kosten für UN Friedenserhalt 3Deutschland hat Anteil an der Übereinkunft der NATO über die Atomwaffennutzung

Pressemeldungen

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Indien forderte am 17. Februar 2024 im Namen von 188 Ländern die Aufgabe des Vetorechts.[28] Am 26. Februar 2024 Ortszeit beschloss die UN-Vollversammlung eine Resolution zur Regulierung des Vetogebrauchs: „Der von Liechtenstein eingebrachte und von Deutschland sowie einer Reihe weiterer Länder unterstützte Beschluss verlangt bei jedem Einsatz eines Vetos im 15-köpfigen Sicherheitsrat eine Sitzung der Vollversammlung innerhalb von zehn Tagen. In dem Gremium mit allen Vertretern der 193 Länder müssten sich der Staat oder die Staaten, die von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht haben, dann erklären. Bei der Debatte soll es um die Gründe für das Veto gehen.“ (Tagesschau)[29] Die Aussprache über die sogenannte „Veto-Initiative“ von 2023 mündete 2024 in die Folgerung des Präsidenten der Vollversammlung, dass das Veto nur noch als allerletztes Mittel eingesetzt werden solle.[30] Indien stellte am 7. März 2024 den Vorschlag der G4 vor.[31] Eine erste kritische Reaktion stammte aus Pakistan.[32] Die Konsensgruppe[33] schlug am 18. März 2024 einen Sicherheitsrat mit 26 Mitgliedern vor. Neun neue Mitglieder sollen für langfristige Sitze gewählt werden. Indien übte starke Kritik an diesem Vorschlag, nicht zuletzt deshalb, weil er Afrika weiterhin erheblich benachteilige.[34] Ein neuerer Artikel aus der Schweiz gibt eine Einschätzung drüber, warum und worin der aktuelle Sicherheitsrat versagt und was er leistet.[35]

Literatur

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  • Johannes Bullmann: VN Sicherheitsrat und seine Reform zum Scheitern verurteilt?, Diplomica Verlag, Hamburg, ISBN 978-3-8428-7351-3.
  • Gilbert-Hanno Gornig: Völkerrecht. Verlag C.H. Beck, München 2023, S. 346–354 (Maßnahmen des Sicherheitsrats angesichts des völkerrechtlichen Gewaltverbots), 419 f. (Sicherheitsrat), 871–877 (Piraterie), 1180–1183 (Sicherheitsrat), 1716–1722 (Terrorismus, auch aus der Sicht des Sicherheitsrats), ISBN 978-3-406-79873-3.
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Einzelnachweise

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  1. Resolution 1991 der UN-Generalversammlung vom 17. Dezember 1963
  2. Resolution A/Res/47/62 der UN-Generalversammlung vom 11. Dezember 1992
  3. a b Johannes Bullmann: Der VN Sicherheitsrat und seine Reform – Zum scheitern verurteilt? Diplomica Verlag, Hamburg 2014, ISBN 978-3-8428-7351-3.
  4. Eva Mareike Schmitt: Weltordnung in der Revision. Die deutsche Politik zu der Reform des Sicherheitsrates 1990–2005. Wiesbaden 2013, S. 406.
  5. Tilman-Ulrich Pietz: Zwischen Interessen und Illusionen. Die deutsche Außenpolitik und die Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Marburg 2007, S. 36.
  6. Laurent Fabius: A Call for Self-Restraint at the U.N. New York Times, 4. Oktober 2013, abgerufen am 18. April 2022.
  7. a b The Veto and the UN Security Council. CURE, 28. Oktober 2019, abgerufen am 18. April 2022.
  8. CURE: Political statement on the suspension of the veto in case of mass atrocities. CURE, 2013, abgerufen am 18. April 2022.
  9. ACT Better working methods for today´s UN Security Council. CURE, Juni 2015, abgerufen am 18. April 2022.
  10. Endgültiges Papier der der Vorsitzenden der zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats vom 21. August 2024.
  11. Erklärung von Manila, deutsch.
  12. Erklärung von Manila, deutsch.
  13. Sitzungen, Vorschläge und Redebeiträge vom 20. bis 28.02.2024.
  14. Pressebericht vom 12.03.2024.
  15. Pressebericht folgt.
  16. Kalender März 2024.
  17. Indien für G4, Italien für Konsensgruppe, St. Vinzent und Grenadinen für L69, Norwegen für Nordische Länder, Sierra Leone für die Afrikanische Gruppe bei der UN, Bahrain für die Arabische Gruppe.
  18. Vereinigtes Königreich und Norditalien, Russische Föderation.
  19. Japan, Kambodscha, Indonesien, Chile, Brasilien, Singapur, Kuba, Südafrika, Costa Rica, Mexiko, Ecuador, Äthiopien, St. Lucia, Nigeria, Argentinien.
  20. UN-Resolution 76/262.
  21. Sondersitzung der Vollversammlung, 23.04.2024.
  22. Grundsätze und Aufbau des AUえーゆー PSC.
  23. Pressebericht, 17.04.2024.
  24. Pressespiegel, 17.04.2024.
  25. AUえーゆー PSC, Monatsbericht 168, 3.07.2024.
  26. Informationsseiten der EU, 17.04.2024.
  27. Vorlage aus dem englischsprachigem Wikipedia-Artikel (bearbeitet)
  28. Pressemeldung 17.02.2024.
  29. Meldung der Tagesschau.
  30. Vollversammlung am 26.02.2024.
  31. Presseartikel aus Indien, 8.03.2024
  32. Presseartikel aus Pakistan, 8.03.2024.
  33. Argentinien, Kanada, Kolumbien, Costa Rica, Italien, Malta, Mexiko, Pakistan, Südkorea, San Marino, Spanien und Türkei sowie China und Indonesien als Beobachter.
  34. Presseartikel 20.03.2024.
  35. Der Sicherheitsrat versagt, swissinfo.ch, 22.05.2024.