Erfindung“ – Bearbeiten

Zur Navigation springen Zur Suche springen

Deine Änderungen werden angezeigt, sobald sie gesichtet wurden.

Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Lege ein Benutzerkonto an, damit stattdessen dein Benutzername angezeigt wird.

Zum Ausprobieren nutze bitte unsere Spielwiese.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Wenn du eine Änderung rückgängig gemacht hast, die kein Vandalismus ist, gib bitte eine Begründung an. Die Textvorgabe in der Zusammenfassungszeile kann dazu ergänzt oder ersetzt werden.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 48: Zeile 48:
nicht naheliegende Lehre zum technischen Handeln, das heißt eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs.
nicht naheliegende Lehre zum technischen Handeln, das heißt eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs.


Im [[Patentrecht (Deutschland)|deutschen]], österreichischen und Schweizer Patentrecht ist geregelt, dass die Erfindung auf einem technischen Gebiet liegen muss.<ref name="Europäisches Patentübereinkommen Artikel 52">{{Webarchiv|url=http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/epc/2010/d/ar52.html |wayback=20121204033339 |text=Europäisches Patentübereinkommen Artikel 52 |archiv-bot=2023-12-18 19:40:33 InternetArchiveBot }}</ref> Damit wurde klargestellt, dass ein Patent nur für eine technische Erfindung erteilt werden kann, aber auch in jedem technischen Gebiet gleichermaßen erteilt werden muss.
Im [[Patentrecht (Deutschland)|deutschen]], österreichischen und Schweizer Patentrecht ist geregelt, dass die Erfindung auf einem technischen Gebiet liegen muss.<ref name="Europäisches Patentübereinkommen Artikel 52">[http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/epc/2010/d/ar52.html Europäisches Patentübereinkommen Artikel 52]</ref> Damit wurde klargestellt, dass ein Patent nur für eine technische Erfindung erteilt werden kann, aber auch in jedem technischen Gebiet gleichermaßen erteilt werden muss.


== Nicht patentfähige Erfindungen ==
== Nicht patentfähige Erfindungen ==

Wikipedia-Artikel sollen nur überprüfbare Informationen aus zuverlässigen Publikationen enthalten.

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)

In dieser Seite verwendete Wikidata-Objekte

  • Erfindung: Websitelink, Titel, Beschreibung: de

Folgende Vorlagen werden von diesem Artikel verwendet:

Diese Seite gehört zu einer versteckten Kategorie: