„Diskussion:Samaire Armstrong“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Chianti in Abschnitt archive.is
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:::Ich kannte das Problem bisher nicht. Habe mit deshalb gestern [[:n:Wikipedia:Using archive.is]] angesehen, und die drei dort verlinkten RFCs, wo wohl die Hauptdiskussion zu diesem Thema ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es drei Probleme. Archive.is hat kein Impressum, und jemand hat 2013 in en.wp Links gespamt, anscheinend sogar mit einem illegalen Botnetz. Außerdem ist es vergleichsweise klein, verdient nichts (?) und könnte deshalb jederzeit offline gehen. Ist das so richtig? Das wären alles zwar keine absoluten Kontraindikationen, aber doch gute Gründe, dieses Archiv möglichst nur dann zu verwenden, wenn niemand sonst den Content hat. Ist sicher eine Einzelfallentscheidung. [[Wikipedia:Bearbeitungsfilter/182|BF 182]] loggt im Moment nur; man sieht, dass viele verschiedene User auf das Archiv verlinken. --[[Benutzer:MBq|MBq]] <small> <sup> [[Benutzer Diskussion:MBq|Disk]]</sup> </small> 15:39, 21. Dez. 2015 (CET)
:::Ich kannte das Problem bisher nicht. Habe mit deshalb gestern [[:n:Wikipedia:Using archive.is]] angesehen, und die drei dort verlinkten RFCs, wo wohl die Hauptdiskussion zu diesem Thema ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es drei Probleme. Archive.is hat kein Impressum, und jemand hat 2013 in en.wp Links gespamt, anscheinend sogar mit einem illegalen Botnetz. Außerdem ist es vergleichsweise klein, verdient nichts (?) und könnte deshalb jederzeit offline gehen. Ist das so richtig? Das wären alles zwar keine absoluten Kontraindikationen, aber doch gute Gründe, dieses Archiv möglichst nur dann zu verwenden, wenn niemand sonst den Content hat. Ist sicher eine Einzelfallentscheidung. [[Wikipedia:Bearbeitungsfilter/182|BF 182]] loggt im Moment nur; man sieht, dass viele verschiedene User auf das Archiv verlinken. --[[Benutzer:MBq|MBq]] <small> <sup> [[Benutzer Diskussion:MBq|Disk]]</sup> </small> 15:39, 21. Dez. 2015 (CET)
:::::Ich habe nun auch ein bisschen an den Stellen herumgestöbert, die [[Benutzer:Boshomi|Boshomi]] genannt hat. Insbesondere [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&diff=prev&oldid=132528568] erscheint mir dabei relevant. So lange die Seite erreichbar ist und nach deutscher Rechtsprechung nicht für illegal erklärt wurde, ist es eine Ermessensentscheidung des Bearbeiters. Ich habe oben ausgeführt, warum ich archive.is bevorzugt habe. Das bitte ich zu respektieren bzw. als weitere Diskussionsgrundlage zu nehmen und nicht irgendwelche hätte-könnte-Spekulationen im leeren Raum.--[[Benutzer:Chianti|Chianti]] ([[Benutzer Diskussion:Chianti|Diskussion]]) 16:19, 21. Dez. 2015 (CET)
:::::Ich habe nun auch ein bisschen an den Stellen herumgestöbert, die [[Benutzer:Boshomi|Boshomi]] genannt hat. Insbesondere [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&diff=prev&oldid=132528568] erscheint mir dabei relevant. So lange die Seite erreichbar ist und nach deutscher Rechtsprechung nicht für illegal erklärt wurde, ist es eine Ermessensentscheidung des Bearbeiters. Ich habe oben ausgeführt, warum ich archive.is bevorzugt habe. Das bitte ich zu respektieren bzw. als weitere Diskussionsgrundlage zu nehmen und nicht irgendwelche hätte-könnte-Spekulationen im leeren Raum.--[[Benutzer:Chianti|Chianti]] ([[Benutzer Diskussion:Chianti|Diskussion]]) 16:19, 21. Dez. 2015 (CET)
:::::P.S.: der BGH hat bereits 2010 entschieden, dass Links auf unheberrechtswidrige Inhalte von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind, wenn sie lediglich als Beleg dienen: ''"Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag Links auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst."'' (Heise/Slysoft/AnyDVD-Urteil, Az. I ZR 191/08). Somit gibt es keinerlei "Rechtsgrundlage"-Argumente gegen bestimmte Archive oder Webseiten, wenn sie als EN oder WP:WEB dienen.--[[Benutzer:Chianti|Chianti]] ([[Benutzer Diskussion:Chianti|Diskussion]]) 17:22, 21. Dez. 2015 (CET)

Version vom 21. Dezember 2015, 18:22 Uhr

archive.is

Die Verwendung von archive.is ist wegen der Rechtslage auf Notfälle zu beschränken, wo es absolut keine Alternative Quelle angegeben ist, ansonst droht auch hier die komplette Sperre der Domain, wie dies schon in anderen Wikis, insbesondere enwiki der Fall ist.

Shortlinks auf archive.is sind wegen der Möglichkeit der SBL-Sperrumgehung ein absolutes No-Go dafür existiert der Wikipedia:Bearbeitungsfilter/182 Frohes Schaffen — Boshomi ☕⌨☺ Defekte URLs - Hilfe gesucht16:28, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Auf welche "Rechtslage" beziehst du dich und warum findet sich in den ganzen Wikipedia-internen Seiten zu Archiven keinerlei Hinweis darauf? Deine persönlichen Einschätzungen und andere wikis sind hier nicht relevant.--Chianti (Diskussion) 18:21, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Lies doch einfach mal den Artikel zu archive.is sowie die Diskussionen dazu, weitere Infos findest du auf den entsprechenden Diskussionsseiten zu WP:WEB, Vorlage:Webarchive,... sowie die englische Diskussion die zur Sperre von archive.is führte. Ein sparsamer Umgang mit Archive.is ist in dewiki nur temporär akzeptabel solange es keine bessere Lösung gibt, oder falls es sich eindeutig um abandonierte oder freie Inhalte handelt. Frohes Schaffen — Boshomi ☕⌨☺ Defekte URLs - Hilfe gesucht19:06, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Also nichts Konkretes - weder zur Rechtslage noch zum Gebrauch von archive.is. Und so lange die Diskussion in der Schwebe ist, bitte ich dich, meine Einschätzung als Reparateur des toten Links zu respektieren, dass ich als erste Priorität das Archiv nehme, das das Original möglichst originalgetreu darstellt und weiter Archive als Backup auskommentiert in Reserve lasse.--Chianti (Diskussion) 14:53, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
P.S.: die "Rechtslage" - d.h. die Frage nach der Zulässigkeit von Kopien von Webinhalten ohne Autorisierung der Urheber - betrifft alle in der WP verwendeten Webarchive, nicht nur archive.is. Das ist kein Argument für eine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Archivierungsportale.--Chianti (Diskussion) 15:15, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich kannte das Problem bisher nicht. Habe mit deshalb gestern n:Wikipedia:Using archive.is angesehen, und die drei dort verlinkten RFCs, wo wohl die Hauptdiskussion zu diesem Thema ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es drei Probleme. Archive.is hat kein Impressum, und jemand hat 2013 in en.wp Links gespamt, anscheinend sogar mit einem illegalen Botnetz. Außerdem ist es vergleichsweise klein, verdient nichts (?) und könnte deshalb jederzeit offline gehen. Ist das so richtig? Das wären alles zwar keine absoluten Kontraindikationen, aber doch gute Gründe, dieses Archiv möglichst nur dann zu verwenden, wenn niemand sonst den Content hat. Ist sicher eine Einzelfallentscheidung. BF 182 loggt im Moment nur; man sieht, dass viele verschiedene User auf das Archiv verlinken. --MBq Disk 15:39, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich habe nun auch ein bisschen an den Stellen herumgestöbert, die Boshomi genannt hat. Insbesondere [1] erscheint mir dabei relevant. So lange die Seite erreichbar ist und nach deutscher Rechtsprechung nicht für illegal erklärt wurde, ist es eine Ermessensentscheidung des Bearbeiters. Ich habe oben ausgeführt, warum ich archive.is bevorzugt habe. Das bitte ich zu respektieren bzw. als weitere Diskussionsgrundlage zu nehmen und nicht irgendwelche hätte-könnte-Spekulationen im leeren Raum.--Chianti (Diskussion) 16:19, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten
P.S.: der BGH hat bereits 2010 entschieden, dass Links auf unheberrechtswidrige Inhalte von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind, wenn sie lediglich als Beleg dienen: "Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag Links auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst." (Heise/Slysoft/AnyDVD-Urteil, Az. I ZR 191/08). Somit gibt es keinerlei "Rechtsgrundlage"-Argumente gegen bestimmte Archive oder Webseiten, wenn sie als EN oder WP:WEB dienen.--Chianti (Diskussion) 17:22, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten