„Kreditkarte“ – Versionsunterschied

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Zu den Kreditkartenorganisationen mit weltweitem Anspruch kam relativ spät die JCB Card hinzu. 1981 entschied sich diese bis dahin nur in Japan aktive Kreditkartenorganisation mit mehr als 4 Mio. Kreditkarten und über 300.000 Vertragspartnern international zu agieren. 1982 begann JCB das Vertragspartnernetz sukzessive außerhalb Japans auszubauen. Die ersten Vertragspartner wurden – den japanischen Touristen folgend – in Singapur, Hongkong, Taiwan und Hawaii akquiriert. Danach wurden insbesondere in den Ländern Kartenausgabeaktivitäten – zum Teil mit Partnerbanken – gesetzt, wo viele Japaner leben. Heute ist JCB überall in der Welt vertreten, in den meisten Ländern jedoch nur bei solchen Vertragspartnern, wo relativ häufig japanische Kunden Zahlungen tätigen.
Zu den Kreditkartenorganisationen mit weltweitem Anspruch kam relativ spät die JCB Card hinzu. 1981 entschied sich diese bis dahin nur in Japan aktive Kreditkartenorganisation mit mehr als 4 Mio. Kreditkarten und über 300.000 Vertragspartnern international zu agieren. 1982 begann JCB das Vertragspartnernetz sukzessive außerhalb Japans auszubauen. Die ersten Vertragspartner wurden – den japanischen Touristen folgend – in Singapur, Hongkong, Taiwan und Hawaii akquiriert. Danach wurden insbesondere in den Ländern Kartenausgabeaktivitäten – zum Teil mit Partnerbanken – gesetzt, wo viele Japaner leben. Heute ist JCB überall in der Welt vertreten, in den meisten Ländern jedoch nur bei solchen Vertragspartnern, wo relativ häufig japanische Kunden Zahlungen tätigen.

==== Deutsche Kreditkarte (DKK) ====
Ende 1988 plante auch der [[Handelsverband Deutschland|Hauptverband des Deutschen Einzelhandels]] (HDE) und der [[Deutscher Hotel- und Gaststättenverband|Deutsche Hotel- und Gaststättenverband]] (DEHOGA) gemeinsam die Ausgabe einer ''Deutschen Kreditkarte (DKK)'' in der Bundesrepublik Deutschland, um Handel, Hotellerie und Gastronomie von den hohen Verrechnungskosten (Umsatzprovision bis zu 5 Prozent) etablierter Kreditkarten zu entlasten. Die Karte sollte ursprünglich 60 [[Deutsche Mark]] kosten. Die Mitte 1988 der DKK-Organisation angeschlossenen rund 10.000 Vertragsunternehmen vereinbarten eine Umsatzprovision von nur 2,75 Prozent. Das [[Oberlandesgericht München]] untersagte allerdings die Benennung<ref>OLG München, Urteil vom 10. März 1988, Az. 29 U 5747/87.</ref><ref>{{Literatur |Autor=Rudolf Kahlen |Titel=Die Karten werden neu gemischt |Sammelwerk=Die Zeit |Datum=1988-08-05 |Online=http://www.zeit.de/1988/32/die-karten-werden-neu-gemischt/komplettansicht |Abruf=2018-01-02 |Zitat=Die ersten hunderttausend frisch gedruckten Plastikkarten mußten kurz vor der Ausgabe eingestampft werden. [...] Wer Drahtzieher der Gerichtsaktion war, ist bis heute ungeklärt. Derjenige bediente sich nämlich der Juristen des badischen Vereins pro virtute [...] „Natürlich stecken dahinter wirtschaftliche Größen“}}</ref>, da das Gericht der Auffassung war, dass das Unternehmen nicht groß genug war, um die Bezeichnung „Deutsch“ im Namen zu führen.


==== Angleichung ====
==== Angleichung ====
Die ehemals großen Unterschiede zwischen Travel- & Entertainment-Kreditkarten und Bankkreditkarten wurden im Laufe der Zeit weitgehend eingeebnet und die Unterscheidung ist nahezu obsolet geworden. Alle Universalkreditkarten sind&nbsp;– wie dargestellt&nbsp;– mittlerweile weltweit vertreten und bringen bei Kundenbedürfnissen Kreditkarten mit revolvierendem Kredit auf den Markt.
Die ehemals großen Unterschiede zwischen Travel- & Entertainment-Kreditkarten und Bankkreditkarten wurden im Laufe der Zeit weitgehend eingeebnet und die Unterscheidung ist nahezu obsolet geworden. Alle Universalkreditkarten sind mittlerweile weltweit vertreten und bringen bei Kundenbedürfnissen Kreditkarten mit revolvierendem Kredit auf den Markt.


Von Anbeginn herrschte zwischen den am Markt befindlichen Kreditkarten ein intensiver Wettbewerb um Karteninhaber und Vertragspartner. Dies hatte auch zur Folge, dass alle Kreditkarten bald international werden mussten, da sie ansonsten gegenüber den Mitbewerbern einen Konkurrenznachteil aufgewiesen hätten. Da aber international einsetzbare Kreditkarten, bedingt durch den wachsenden Tourismus und die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft, in eine Marktlücke stießen, konnten alle Kreditkartenorganisationen Fuß fassen und mehr oder weniger rasch expandieren.
Von Anbeginn herrschte zwischen den am Markt befindlichen Kreditkarten ein intensiver Wettbewerb um Karteninhaber und Vertragspartner. Dies hatte auch zur Folge, dass alle Kreditkarten bald international werden mussten, da sie ansonsten gegenüber den Mitbewerbern einen Konkurrenznachteil aufgewiesen hätten. Da aber international einsetzbare Kreditkarten, bedingt durch den wachsenden Tourismus und die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft, in eine Marktlücke stießen, konnten alle Kreditkartenorganisationen Fuß fassen und mehr oder weniger rasch expandieren.
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Parallel zur Issuing-Konkurrenz, dem Wettbewerb der kartenausgebenden Geldinstitute, spielt sich im Kreditkartengeschäft die Acquiring-Konkurrenz, der Wettbewerb der vertragspartnerabrechnenden Geldinstitute, ab. Wenngleich nicht so stürmisch wie die Entwicklung der Kartenzahl, hat sich die Zahl der Vertragspartner kontinuierlich ausgeweitet. Gab es 1958 gerade einmal 40.000 Vertragspartner, die American-Express- und/oder Diners-Club-Karten akzeptierten, so waren es 2003 über 22 Mio., die MasterCard- und Visa-Karten, in etwa 9 Mio., die American-Express-, Diners-Club- und JCB-Karten, und etwa 4 Mio., die Discover-Karten annahmen.
Parallel zur Issuing-Konkurrenz, dem Wettbewerb der kartenausgebenden Geldinstitute, spielt sich im Kreditkartengeschäft die Acquiring-Konkurrenz, der Wettbewerb der vertragspartnerabrechnenden Geldinstitute, ab. Wenngleich nicht so stürmisch wie die Entwicklung der Kartenzahl, hat sich die Zahl der Vertragspartner kontinuierlich ausgeweitet. Gab es 1958 gerade einmal 40.000 Vertragspartner, die American-Express- und/oder Diners-Club-Karten akzeptierten, so waren es 2003 über 22 Mio., die MasterCard- und Visa-Karten, in etwa 9 Mio., die American-Express-, Diners-Club- und JCB-Karten, und etwa 4 Mio., die Discover-Karten annahmen.

==== Deutsche Kreditkarte (DKK) ====
Ende 1988 plante auch der [[Handelsverband Deutschland|Hauptverband des Deutschen Einzelhandels]] (HDE) und der [[Deutscher Hotel- und Gaststättenverband|Deutsche Hotel- und Gaststättenverband]] (DEHOGA) gemeinsam die Ausgabe einer ''Deutschen Kreditkarte (DKK)'' in der Bundesrepublik Deutschland, um Handel, Hotellerie und Gastronomie von den hohen Verrechnungskosten (Umsatzprovision bis zu 5 Prozent) etablierter Kreditkarten zu entlasten. Die Karte sollte ursprünglich 60 [[Deutsche Mark]] kosten. Die Mitte 1988 der DKK-Organisation angeschlossenen rund 10.000 Vertragsunternehmen vereinbarten eine Umsatzprovision von nur 2,75 Prozent. Das [[Oberlandesgericht München]] untersagte allerdings die Benennung<ref>OLG München, Urteil vom 10. März 1988, Az. 29 U 5747/87.</ref><ref>{{Literatur |Autor=Rudolf Kahlen |Titel=Die Karten werden neu gemischt |Sammelwerk=Die Zeit |Datum=1988-08-05 |Online=http://www.zeit.de/1988/32/die-karten-werden-neu-gemischt/komplettansicht |Abruf=2018-01-02 |Zitat=Die ersten hunderttausend frisch gedruckten Plastikkarten mußten kurz vor der Ausgabe eingestampft werden. [...] Wer Drahtzieher der Gerichtsaktion war, ist bis heute ungeklärt. Derjenige bediente sich nämlich der Juristen des badischen Vereins pro virtute [...] „Natürlich stecken dahinter wirtschaftliche Größen“}}</ref>, da das Gericht der Auffassung war, dass das Unternehmen nicht groß genug war, um die Bezeichnung „Deutsch“ im Namen zu führen.


==== Produktangebot ====
==== Produktangebot ====
So werden z.&nbsp;B. bei der Kreditkarte zusätzlich zur Zahlungs- und Bargeldabhebungsfunktion in den Ländern, wo es keine bequeme Privatkreditmöglichkeit insbesondere für kurzzeitige finanzielle Engpässe gibt, revolvierende Kredite angeboten (z.&nbsp;B. USA, Großbritannien, Australien). In anderen Ländern, wo diese Möglichkeit der kurzfristigen Geldbeschaffung z.&nbsp;B. durch [[Überziehung]] des [[Girokonto]]s vorhanden ist (v.&nbsp;a. Deutschland), ist dieser Aspekt der Kreditkarten weniger wichtig.
So werden z.&nbsp;B. bei der Kreditkarte zusätzlich zur Zahlungs- und Bargeldabhebungsfunktion in den Ländern, wo es keine bequeme Privatkreditmöglichkeit insbesondere für kurzzeitige finanzielle Engpässe gibt, revolvierende Kredite angeboten (z.&nbsp;B. USA, Großbritannien, Australien). In anderen Ländern, wo diese Möglichkeit der kurzfristigen Geldbeschaffung z.&nbsp;B. durch [[Überziehung]] des [[Girokonto]]s vorhanden ist (v.&nbsp;a. Deutschland), ist dieser Aspekt der Kreditkarten weniger wichtig.

Gab es anfangs nur eine Kreditkarte, so hat sich die Produktpalette im Laufe der Jahre verfeinert. Die Kreditkarte gibt es nunmehr nahezu überall als ''Classic Card'' mit einem Standardangebot an Produktfeatures, die ''Gold Card'' mit besonderen Zusatzleistungen und die ''Business Card'' als Kreditkarte zu Lasten der mitantragstellenden Firma, meist mit speziellen Abrechnungsfunktionen. Neuerdings gibt es darüber hinaus „Above Gold Cards“, die meistens als ''Platinum Cards'' auftreten, und meist ein Einkommen über ca. 100.000 US-Dollar voraussetzen.

American Express lancierte schließlich die ''Centurion Card'' zur Zurschaustellung elitärer Angehörigkeit. Mastercard folgte mit der World Signia, welche Top-Kunden vorbehalten ist und nur auf Einladung der ausstellenden Bank erhältlich ist. Visa hat zurzeit die Visa Infinite als höchsten Kunden-Level im Angebot.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.visa.de/kartenprodukte/infinite |wayback=20140814072611 |text=visa.de |archiv-bot=2022-03-10 21:43:03 InternetArchiveBot }} Visa Infinite</ref> Sehr hohe Jahresgebühren, aber auch&nbsp;– vor allem für Vielreisende&nbsp;– exklusive Privilegien erwarten den Kunden. Zimmer-Upgrades in den besten Hotelketten und andere Annehmlichkeiten sind mit der Amex Platinum inklusive. Die meisten dieser Premium-Karten beinhalten den Priority-Pass mit unbegrenzten Einzeleintritten in über 600 Airport-Lounges.
Und schließlich gibt es noch die ''Corporate Cards'', die für die Mitarbeiter von Großunternehmen mit eigenen Abrechnungsmodalitäten ausgegeben werden.


In Zusammenarbeit mit Nichtbanken werden seit Ende der 1980er-Jahre von den kartenausgebenden Geldinstituten weiterhin Affinity Cards und [[Co-Branding]]-Cards ausgegeben, die meist entsprechend angepasste Kartenfeatures und ein spezielles auf den Affinity- oder CoBranding-Partner ausgerichtetes Kartendesign aufweisen. Als Beispiel heutiger Co-Branding-Cards gibt die Deutsche Kreditbank AG in Kooperation mit Lufthansa die Lufthansa Kreditkarte&nbsp;– Lufthansa Miles & More Credit Card&nbsp;– heraus. Diese bietet neben reisenahen Zusatzleistungen (z.&nbsp;B. Versicherungen, Sonderkonditionen) eine Meilensammelfunktion (1 Euro Umsatz = 0,5 Meilen) im Lufthansa-Kundenbindungsprogramm [[Miles & More]].
In Zusammenarbeit mit Nichtbanken werden seit Ende der 1980er-Jahre von den kartenausgebenden Geldinstituten weiterhin Affinity Cards und [[Co-Branding]]-Cards ausgegeben, die meist entsprechend angepasste Kartenfeatures und ein spezielles auf den Affinity- oder CoBranding-Partner ausgerichtetes Kartendesign aufweisen. Als Beispiel heutiger Co-Branding-Cards gibt die Deutsche Kreditbank AG in Kooperation mit Lufthansa die Lufthansa Kreditkarte&nbsp;– Lufthansa Miles & More Credit Card&nbsp;– heraus. Diese bietet neben reisenahen Zusatzleistungen (z.&nbsp;B. Versicherungen, Sonderkonditionen) eine Meilensammelfunktion (1 Euro Umsatz = 0,5 Meilen) im Lufthansa-Kundenbindungsprogramm [[Miles & More]].
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Das Kreditkartengeschäft wurde im Laufe der Jahre immer internationaler. Bis 1990 waren die USA das Land, in dem die Mehrheit der international einsetzbaren Kreditkarten ausgegeben wurde. Erst seit 1991 gibt es außerhalb der USA mehr derartige Kreditkarten als innerhalb. Das Umsatzvolumen außerhalb der USA hatte jedoch bereits 1988 das in den USA übertroffen.
Das Kreditkartengeschäft wurde im Laufe der Jahre immer internationaler. Bis 1990 waren die USA das Land, in dem die Mehrheit der international einsetzbaren Kreditkarten ausgegeben wurde. Erst seit 1991 gibt es außerhalb der USA mehr derartige Kreditkarten als innerhalb. Das Umsatzvolumen außerhalb der USA hatte jedoch bereits 1988 das in den USA übertroffen.

Gerade durch die erfolgreiche Verbreitung des Kreditkartengeschäfts und dessen gestiegenes volkswirtschaftliches Gewicht sind in zunehmendem Maße negative Wirkungen sichtbar geworden: Die Verbraucher glauben sich wohlhabender, als sie es tatsächlich sind; durch vermehrte Konsumausgaben sinkt die effektive Sparquote.<ref>Timothy McGettigan: [http://theoryandscience.icaap.org/content/vol9.3/McGettigan.html Illusions of Affluence.] Theory & Science (2007). {{ISSN|1527-5558}}.</ref>


==== Technische Entwicklung ====
==== Technische Entwicklung ====
Parallel mit zunehmender Karten- und Vertragspartneranzahl sowie zunehmenden Transaktions- und Umsatzzahlen wurde die Abwicklung des Kreditkartengeschäfts sukzessive automatisiert. Bei den Vertragspartnern geschah dies durch die Installation von kreditkartenakzeptierenden [[POS-Terminal]]s und bei den In-House-Operations durch Einsatz von modernster Hard- und Software.
Mit zunehmender Anzahl von Karten und Akzeptanzstellen sowie zunehmenden Transaktions- und Umsatzzahlen wurde die Abwicklung des Kreditkartengeschäfts sukzessive automatisiert. Bei den Händlern wurden [[POS-Terminal|Kreditkarten-Terminal]]s und bei den Kreditkartenunternehmen (In-House-Operations) die EDV ausgweitet.


Sowohl die POS-Terminals als auch die internen Datenverarbeitungssysteme haben aber nicht nur zu einer effizienteren Abwicklung der Transaktionen beitragen, sondern auch die Sicherheit, die bei einem internationalen Massenzahlungssystem von besonderer Bedeutung ist, auf einen hohen Stand gebracht. Der nächste Schritt wird hier die Ausstattung der Kreditkarten mit einem Chip auf Basis der [[Contact EMV|EMV]]-Spezifikationen sein. Kombiniert mit EMV-fähigen POS-Terminals soll dann eine Fälschung der Kreditkarten nicht mehr möglich sein. Dies kann dann die Grundlage für Kreditkarten sein, von Transaktionen, die auf Unterschrift basieren, auf Transaktionen, die auf PIN basieren, umzusteigen.
Dies trug zu einer effizienteren Abwicklung der Transaktionen bei und erhöhte die Sicherheit, die bei einem internationalen Massenzahlungssystem von besonderer Bedeutung ist. Der nächste Schritt war hier die Ausstattung der Kreditkarten mit einem Chip auf Basis der [[Contact EMV|EMV]]-Spezifikationen. Kombiniert mit EMV-fähigen Terminals wird die Fälschung der Kreditkarten erschwert und Zahlung nur noch mit PIN statt Unterschrift ermöglicht.


[[Datei:Visa codesure card.jpg|mini|Visa-CodeSure-Karte]]
[[Datei:Visa codesure card.jpg|mini|Visa-CodeSure-Karte]]
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Eine Weiterentwicklung sind die sogenannten Funk-Karten, die das [[Kontaktloses Bezahlen|kontaktlose Bezahlen]] über das Nahfunkverfahren [[Near Field Communication|NFC]] ermöglicht.<ref>{{Internetquelle |autor=heise online |url=https://www.heise.de/security/meldung/Kreditkartenklau-per-Smartphone-1611874.html |titel=Kreditkartenklau per Smartphone |sprache=de |abruf=2022-02-18}}</ref> Visa nennt diese Technik ''Pay Wave'', Mastercard ''Pay Pass''. Die Karten gerieten in Kritik, weil sie mit [[Near Field Communication#Verbreitung bei mobilen Geräten|NFC-fähigen Mobilgeräten]] unbemerkt ausgelesen werden können.<ref>{{Webarchiv |url=http://blog.br-online.de/report-muenchen/2012/5171/lauschangriff-auf-neue-kreditkarten.html |text=Auslesen per Handy |wayback=20120607233236}}</ref>
Eine Weiterentwicklung sind die sogenannten Funk-Karten, die das [[Kontaktloses Bezahlen|kontaktlose Bezahlen]] über das Nahfunkverfahren [[Near Field Communication|NFC]] ermöglicht.<ref>{{Internetquelle |autor=heise online |url=https://www.heise.de/security/meldung/Kreditkartenklau-per-Smartphone-1611874.html |titel=Kreditkartenklau per Smartphone |sprache=de |abruf=2022-02-18}}</ref> Visa nennt diese Technik ''Pay Wave'', Mastercard ''Pay Pass''. Die Karten gerieten in Kritik, weil sie mit [[Near Field Communication#Verbreitung bei mobilen Geräten|NFC-fähigen Mobilgeräten]] unbemerkt ausgelesen werden können.<ref>{{Webarchiv |url=http://blog.br-online.de/report-muenchen/2012/5171/lauschangriff-auf-neue-kreditkarten.html |text=Auslesen per Handy |wayback=20120607233236}}</ref>


== Rechtsnatur ==
== Rechtsnatur<!-- Sollte gekürzt werden. -Alex42 -->==
Kreditkarten sind ein [[Zahlungsmittel]], bei [[Kartenzahlung]]en übernimmt das Kreditkartenunternehmen gegenüber dem [[Händler]]/[[Verkäufer]] keine [[Zahlungsgarantie]]. Das Kreditkartenunternehmen soll auch nicht wie bei der [[Garantie]] lediglich subsidiär haften, sondern eine eigene Zahlungspflicht begründen. Der [[Bundesgerichtshof]] (BGH) stuft seit April 2002<ref>[http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=24.09.2002&Aktenzeichen=XI%20ZR%20420/01 BGH, Urteil vom 16. April 2002, Az.: XI ZR 420/01]</ref> mit der Unterzeichnung des Belastungsbelegs durch den Karteninhaber dies als [[Schuldanerkenntnis|abstraktes Schuldversprechen]] im Sinne des {{§|780|bgb|juris}} BGB ein,<ref>BGH ZIP 2002, 974, 975</ref> auch wenn die Vertragsinhalte der Kartenherausgeber teilweise erheblich voneinander abweichen. Die hierin vom BGH außerdem vertretene partielle Bargeldanalogie ist allerdings nicht tragfähig,<ref>Peter W. Heermann, [http://books.google.de/books?id=0JLjRlHUmHsC&pg=PA245&lpg=PA245&dq=lastschrift+valutaverh%C3%A4ltnis&source=bl&ots=AjFqY2JJYl&sig=m-tcTVSH4IJgrKlsZM--0XJBtag&hl=de&ei=ekFRTOE0yps4v8-Y1Ag&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CAYQ6AEwAA#v=onepage&q=kreditkarte&f=false ''Geld und Geldgeschäfte''], 2003, S. 270.</ref> weil bei Kreditkarten kein Eigentum an [[Bargeld]] verschafft, sondern eine [[Forderung]] gegen das Kreditkartenunternehmen begründet wird.
Kreditkarten sind ein [[Zahlungsmittel]], bei [[Kartenzahlung]]en übernimmt das Kreditkartenunternehmen gegenüber dem [[Händler]]/[[Verkäufer]] keine [[Zahlungsgarantie]]. Das Kreditkartenunternehmen soll auch nicht wie bei der [[Garantie]] lediglich subsidiär haften, sondern eine eigene Zahlungspflicht begründen. Der [[Bundesgerichtshof]] (BGH) stuft seit April 2002<ref>[http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=24.09.2002&Aktenzeichen=XI%20ZR%20420/01 BGH, Urteil vom 16. April 2002, Az.: XI ZR 420/01]</ref> mit der Unterzeichnung des Belastungsbelegs durch den Karteninhaber dies als [[Schuldanerkenntnis|abstraktes Schuldversprechen]] im Sinne des {{§|780|bgb|juris}} BGB ein,<ref>BGH ZIP 2002, 974, 975</ref> auch wenn die Vertragsinhalte der Kartenherausgeber teilweise erheblich voneinander abweichen. Die hierin vom BGH außerdem vertretene partielle Bargeldanalogie ist allerdings nicht tragfähig,<ref>Peter W. Heermann, [http://books.google.de/books?id=0JLjRlHUmHsC&pg=PA245&lpg=PA245&dq=lastschrift+valutaverh%C3%A4ltnis&source=bl&ots=AjFqY2JJYl&sig=m-tcTVSH4IJgrKlsZM--0XJBtag&hl=de&ei=ekFRTOE0yps4v8-Y1Ag&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CAYQ6AEwAA#v=onepage&q=kreditkarte&f=false ''Geld und Geldgeschäfte''], 2003, S. 270.</ref> weil bei Kreditkarten kein Eigentum an [[Bargeld]] verschafft, sondern eine [[Forderung]] gegen das Kreditkartenunternehmen begründet wird.


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Ein Weisungswiderruf ist allenfalls bei einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Kartenunternehmens durch das Vertragsunternehmen möglich. Die Rechtsprechung tendiert dazu, die allgemeine Unwiderruflichkeit unter Bezug auf die [[Generalklausel]] des [[Treu und Glauben]]s abzumildern. Dabei muss der Mangel beim Rechtsgeschäft aus dem Valutaverhältnis offensichtlich oder liquide beweisbar sein. Es muss offenkundig eine Fälschung von Leistungsbelegen oder ein anerkanntermaßen [[Unwirksamkeit|nichtiges]] Geschäft zugrunde gelegen haben, weshalb dem Vertragsunternehmen eine Forderung gegen den Karteninhaber nicht zusteht.
Ein Weisungswiderruf ist allenfalls bei einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Kartenunternehmens durch das Vertragsunternehmen möglich. Die Rechtsprechung tendiert dazu, die allgemeine Unwiderruflichkeit unter Bezug auf die [[Generalklausel]] des [[Treu und Glauben]]s abzumildern. Dabei muss der Mangel beim Rechtsgeschäft aus dem Valutaverhältnis offensichtlich oder liquide beweisbar sein. Es muss offenkundig eine Fälschung von Leistungsbelegen oder ein anerkanntermaßen [[Unwirksamkeit|nichtiges]] Geschäft zugrunde gelegen haben, weshalb dem Vertragsunternehmen eine Forderung gegen den Karteninhaber nicht zusteht.


Insbesondere der Zahlungsverkehr mit seinen massenhaft anfallenden Geschäftsvorgängen kann zuverlässig nur funktionieren, wenn von den Beteiligten ein gewisses Maß an Kontrolle ausgeübt wird. Für den Giroverkehr ist dies&nbsp;– und eine Schadensersatzhaftung bei schuldhafter Verletzung von Sorgfalts- und Kontrollpflichten&nbsp;– seit langem anerkannt.<ref>vgl. BGHZ 73, 207, 211; 95, 103, 108; BGH WM 1978, 998, 999</ref> Im Kreditkartenverfahren kann nichts anderes gelten. Das Kreditkartenunternehmen muss die mit den Kreditkartennummern identifizierbaren Karteninhaber mit dem auf den Leistungsbelegen eingetragenen Namen des Karteninhabers vor Zahlung an Vertragsunternehmen vergleichen. Durch die Aufdeckung eines Missbrauchs von Kreditkarten&nbsp;– zumindest in Fällen, in denen das Vertragsunternehmen noch nicht an den Karteninhaber geleistet hat&nbsp;– können Vermögensschäden (siehe [[Kontoplünderung]]) verhindert werden. Der Schadensersatzanspruch des Vertragsunternehmens ist gemäß {{§|254|bgb|text=§&nbsp;254 Abs.&nbsp;1|juris}} BGB gemindert, wenn es durch die leichtfertige Akzeptanz der Kreditkarten im [[Mailorder]]verfahren zur Schadensentstehung erheblich beigetragen hat. Der Zahlungsanspruch des Vertragsunternehmens aufgrund des im Vollzugsverhältnis vereinbarten Schuldversprechens gemäß §&nbsp;780 BGB steht im Präsenzgeschäft unter der aufschiebenden Bedingung ({{§|158|bgb|text=§&nbsp;158 Abs.&nbsp;1|juris}} BGB) der Unterzeichnung und Übergabe eines ordnungsgemäßen Belastungsbeleges durch den Karteninhaber.<ref>BGHZ 150, 286, 294; 152, 75, 80</ref>
Der Zahlungsverkehr mit seinen massenhaft anfallenden Geschäftsvorgängen kann nur zuverlässig funktionieren, wenn von den Beteiligten ein gewisses Maß an Kontrolle ausgeübt wird. Für den Giroverkehr ist dies&nbsp;– und eine Schadensersatzhaftung bei schuldhafter Verletzung von Sorgfalts- und Kontrollpflichten&nbsp;– seit langem anerkannt.<ref>vgl. BGHZ 73, 207, 211; 95, 103, 108; BGH WM 1978, 998, 999</ref> Im Kreditkartenverfahren kann nichts anderes gelten. Das Kreditkartenunternehmen muss die mit den Kreditkartennummern identifizierbaren Karteninhaber mit dem auf den Leistungsbelegen eingetragenen Namen des Karteninhabers vor Zahlung an Vertragsunternehmen vergleichen. Durch die Aufdeckung eines Missbrauchs von Kreditkarten&nbsp;– zumindest in Fällen, in denen das Vertragsunternehmen noch nicht an den Karteninhaber geleistet hat&nbsp;– können Vermögensschäden (siehe [[Kontoplünderung]]) verhindert werden. Der Schadensersatzanspruch des Vertragsunternehmens ist gemäß {{§|254|bgb|text=§&nbsp;254 Abs.&nbsp;1|juris}} BGB gemindert, wenn es durch die leichtfertige Akzeptanz der Kreditkarten im [[Mailorder]]verfahren zur Schadensentstehung erheblich beigetragen hat. Der Zahlungsanspruch des Vertragsunternehmens aufgrund des im Vollzugsverhältnis vereinbarten Schuldversprechens gemäß §&nbsp;780 BGB steht im Präsenzgeschäft unter der aufschiebenden Bedingung ({{§|158|bgb|text=§&nbsp;158 Abs.&nbsp;1|juris}} BGB) der Unterzeichnung und Übergabe eines ordnungsgemäßen Belastungsbeleges durch den Karteninhaber.<ref>BGHZ 150, 286, 294; 152, 75, 80</ref>


== Dachmarkengesellschaften und Akzeptanz ==
== Dachmarkengesellschaften und Akzeptanz ==
[[Datei:Credit card logos (2015-12-1816-27-350044).jpg|mini|hochkant|Akzeptanzzeichen der drei größten Gesellschaften]]
[[Datei:Credit card logos (2015-12-1816-27-350044).jpg|mini|hochkant|Akzeptanzzeichen der drei größten Gesellschaften]]
Folgende amerikanischen Kreditkarten werden international ausgegeben: (Transaktionsanteil in Europa)<ref>{{Internetquelle |url=https://balancingeverything.com/credit-card-market-share/ |titel=Global Credit Card Market Share in 2022 |werk=Balancing Everything |datum=2021-02-02 |sprache=en-US |abruf=2022-04-25 |abruf-verborgen=1}}</ref>
Es existieren aktuell folgende Kreditkarten:
* [[Visa Inc.|Visa]] (59%): seit 1980 in Deutschland und Österreich<ref>[https://www.cardcomplete.com/ueber-card-complete/unternehmen/geschichte/ Geschichte] auf der Webseite der card complete Service Bank AG</ref>

* [[Mastercard]] (39%): seit 1975 in Deutschland; seit 1980 in Österreich<ref>[https://wirtschaft.com/six-gruppe-uebernimmt-oesterreichs-paylife/ Six-Gruppe übernimmt Österreichs PayLife | wirtschaft.com]</ref>; früher in Europa ''[[Eurocard]]''
International ausgegeben: (Transaktionsanteil in Europa)<ref>{{Internetquelle |url=https://balancingeverything.com/credit-card-market-share/ |titel=Global Credit Card Market Share in 2022 |werk=Balancing Everything |datum=2021-02-02 |sprache=en-US |abruf=2022-04-25 |abruf-verborgen=1}}</ref>
* [[Visa Inc.|Visa]] (59 %): seit 1980 in Deutschland und Österreich<ref>[https://www.cardcomplete.com/ueber-card-complete/unternehmen/geschichte/ Geschichte] auf der Webseite der card complete Service Bank AG</ref>
* [[American Express]] (3%): seit 1958 in Deutschland; seit 1985 in Österreich<ref>[https://www.americanexpress.com/at/news/information/Unternehmensinformation.html?inav=at_sitefooter_aboutamex Unternehmensinformationen | American Express Österreich]</ref>
* [[Mastercard]] (39 %): seit 1975 in Deutschland; seit 1980 in Österreich<ref>[https://wirtschaft.com/six-gruppe-uebernimmt-oesterreichs-paylife/ Six-Gruppe übernimmt Österreichs PayLife | wirtschaft.com]</ref>; früher in Europa ''[[Eurocard]]''
* [[Diners Club]] (1%): seit 1954 in Deutschland; seit 1960 in Österreich<ref>{{Webarchiv|url=https://www.dinersclub.at/ueber-uns/unternehmen/facts-figures.html |wayback=20200814081917 |text=Facts & Figures {{!}} Diners Club Österreich }}</ref>
* [[American Express]] (3 %): seit 1958 in Deutschland; seit 1985 in Österreich<ref>[https://www.americanexpress.com/at/news/information/Unternehmensinformation.html?inav=at_sitefooter_aboutamex Unternehmensinformationen | American Express Österreich]</ref>
* [[Diners Club]] (1 %): seit 1954 in Deutschland; seit 1960 in Österreich<ref>{{Webarchiv|url=https://www.dinersclub.at/ueber-uns/unternehmen/facts-figures.html |wayback=20200814081917 |text=Facts & Figures {{!}} Diners Club Österreich }}</ref>


Regional ausgegeben:
Regional ausgegeben:

* [[Japan Credit Bureau|JCB]] (hauptsächlich in [[Japan]]): Wird auch in Deutschland und vielen anderen Ländern akzeptiert.
* [[China UnionPay]] (nur in der [[Volksrepublik China|VR China]])
* [[China UnionPay]] (nur in der [[Volksrepublik China|VR China]])
* [[Mir (Zahlungssystem)|MIR]] ({{ruS|Мир}} ‚Frieden‘ oder ‚Welt‘) (nur in [[Russland]])<ref>https://www.check24.de/kreditkarte/news/kreditkartensystem-russland-mir-58494/</ref>
* DinaCard (nur in [[Serbien]])
* [[Discover Card]] (nur in den [[Vereinigte Staaten|USA]])
* [[Discover Card]] (nur in den [[Vereinigte Staaten|USA]])
* [[Unibanco#Produkte|Hipercard]] (nur in [[Brasilien]])
* [[Unibanco#Produkte|Hipercard]] (nur in [[Brasilien]])
* [[Japan Credit Bureau|JCB]] (hauptsächlich in [[Japan]])
* DinaCard (nur in [[Serbien]])
* [[Mir (Zahlungssystem)|MIR]] ({{ruS|Мир}} ‚Frieden‘ oder ‚Welt‘) (nur in [[Russland]])<ref>https://www.check24.de/kreditkarte/news/kreditkartensystem-russland-mir-58494/</ref>
* Transcard (nur in [[Bulgarien]])
* Transcard (nur in [[Bulgarien]])


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Für den Einsatz der Kreditkarte ist es erforderlich, dass die Karte auch vom Händler bzw. [[Geldautomat]]en akzeptiert wird. Am weitesten verbreitet sind MasterCard mit etwa 35 Mio. Akzeptanzstellen weltweit<ref>{{Internetquelle |url=https://www.mastercard.de/de-de.html |titel=Mastercard {{!}} A World Beyond Cash {{!}} Leader in Global Digital Payment Solutions & Technology |abruf=2022-02-18}}</ref> und rund einer Million Geldautomaten weltweit<ref>{{Webarchiv |url=http://www.mastercard.com/de/privatkunden/service/service_geldautomatensuche.html |text=mastercard.com |wayback=20110720023124 }}</ref> sowie Visa mit etwa 20 Mio. Akzeptanzstellen<ref>{{Webarchiv|url=http://www.visa.de/de/visa_f%C3%BCr_h%C3%A4ndler/akzeptanzpartner_werden.aspx |wayback=20110712152117 |text=visa.de }}</ref> und 1,6 Mio. Geldautomaten weltweit.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.visa.de/de/uber_visa/visa_lexikon.aspx/ |wayback=20110713043001 |text=visa.de }}</ref> Kreditkarten werden von Vertragsunternehmen sowohl in Deutschland als auch an Akzeptanzstellen weltweit akzeptiert. Das Land mit der höchsten Akzeptanzrate sind die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten von Amerika]].
Für den Einsatz der Kreditkarte ist es erforderlich, dass die Karte auch vom Händler bzw. [[Geldautomat]]en akzeptiert wird. Am weitesten verbreitet sind MasterCard mit etwa 35 Mio. Akzeptanzstellen weltweit<ref>{{Internetquelle |url=https://www.mastercard.de/de-de.html |titel=Mastercard {{!}} A World Beyond Cash {{!}} Leader in Global Digital Payment Solutions & Technology |abruf=2022-02-18}}</ref> und rund einer Million Geldautomaten weltweit<ref>{{Webarchiv |url=http://www.mastercard.com/de/privatkunden/service/service_geldautomatensuche.html |text=mastercard.com |wayback=20110720023124 }}</ref> sowie Visa mit etwa 20 Mio. Akzeptanzstellen<ref>{{Webarchiv|url=http://www.visa.de/de/visa_f%C3%BCr_h%C3%A4ndler/akzeptanzpartner_werden.aspx |wayback=20110712152117 |text=visa.de }}</ref> und 1,6 Mio. Geldautomaten weltweit.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.visa.de/de/uber_visa/visa_lexikon.aspx/ |wayback=20110713043001 |text=visa.de }}</ref> Kreditkarten werden von Vertragsunternehmen sowohl in Deutschland als auch an Akzeptanzstellen weltweit akzeptiert. Das Land mit der höchsten Akzeptanzrate sind die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten von Amerika]].


Da die unterschiedlichen Marken MasterCard, VISA, American Express, Diners Club und JCB verschiedene Preismodelle haben, werden diese in den Ländern unterschiedlich akzeptiert.
Die unterschiedlichen Marken MasterCard, VISA, American Express, Diners Club und JCB haben sich in verschiedenen Ländern unterschiedlich durchgesetzt.


== Technik ==
== Technik ==
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=== Prepaid-Karten ===
=== Prepaid-Karten ===
Bei Prepaid-Karten werden die Zahlungen nicht auf Kredit-, sondern aus einem vorher eingezahlten [[Guthabenkarte|Guthaben]] beglichen, es handelt sich also nicht um eine Kreditkarte im engen Sinne.
Bei Prepaid-Karten werden die Zahlungen nicht auf Kredit-, sondern aus einem vorher eingezahlten [[Guthabenkarte|Guthaben]] beglichen.


Die Karten können nur an online angebundenen Akzeptanzstellen verwendet werden. Dadurch soll ein Überziehen des Guthabens verhindert werden. Die meisten Karten sind nicht hochgeprägt und tragen den Vermerk „Electronic use only“.
Die Karten können nur an online angebundenen Akzeptanzstellen verwendet werden. Dadurch wird ein Überziehen des Guthabens verhindert. Die meisten Karten sind nicht hochgeprägt und tragen den Vermerk „Electronic use only“.


Die Akzeptanz von Prepaid-Kreditkarten ist eingeschränkt, insbesondere zwei Drittel der [[Autovermietung]]en lehnt sie wegen fehlendem Kreditrahmen ab. Autovermietungen sperren bei ''klassischen Kreditkarten'' einen gewissen Betrag als Kaution. Sollten nach Rückgabe des Mietwagens Mängel festgestellt werden, kann der Vermieter über den Betrag verfügen. Eine Kreditkarte dient somit als Sicherheit, welche bei der Prepaidkarte fehlt. Autovermietungen generieren 10 % ihre Umsatzes durch Unfallersatz.<!-- Quelle: [[Autovermietung#Deutschland]] -Alex42 -->
Die Akzeptanz von Prepaid-Kreditkarten ist eingeschränkt, insbesondere zwei Drittel der [[Autovermietung]]en lehnt sie wegen fehlendem Kreditrahmen ab. Autovermietungen sperren bei ''klassischen Kreditkarten'' einen gewissen Betrag als Kaution. Sollten nach Rückgabe des Mietwagens Mängel festgestellt werden, kann der Vermieter über den Betrag verfügen. Eine Kreditkarte dient somit als Sicherheit, welche bei der Prepaidkarte fehlt. Autovermietungen generieren 10 % ihre Umsatzes durch Unfallersatz.<!-- Quelle: [[Autovermietung#Deutschland]] -Alex42 -->


Ein weiterer Nachteil dieser Karten sind die Gebühren. Manche Anbietern verlangen für jede Transaktion eine Gebühr, andere eine Jahresgebühr plus bestimmte Dienstleistungen, wie Bargeldbezug am Automaten. Prepaid-Kreditkarten ohne Jahresgebühr sind in der Regel nur in Verbindung mit einem [[Girokonto]] bei der herausgebenden Bank erhältlich, wobei meistens dennoch Gebühren für Abhebungen und Transaktionen in Fremdwährung anfallen.
Ein weiterer Nachteil dieser Karten sind die Gebühren. Manche Anbietern verlangen für jede Transaktion eine Gebühr, andere eine Jahresgebühr und eine für bestimmte Dienstleistungen, wie Bargeldbezug am Automaten. Prepaid-Kreditkarten ohne Jahresgebühr sind in der Regel nur in Verbindung mit einem [[Girokonto]] bei der herausgebenden Bank erhältlich, wobei dennoch Gebühren für Abhebungen und Transaktionen in Fremdwährung anfallen.


Diese Karten werden ohne Bonitätsprüfung auch an nicht kreditwürdige Personen ausgegeben, die beispielsweise noch nicht volljährig sind oder für die ein Negativeintrag in der [[Schufa]] vorliegt. Im Volksmund sind sie daher auch als „Kreditkarte ohne Schufa“ bekannt. Da die Karten auf Guthabenbasis funktionieren, entsteht für die Bank kein Risiko. Durch die Prepaid-Kreditkarte haben nun auch bonitätsschwache Personen die Chance, eine vollwertige Kreditkarte zu besitzen.
Diese Karten werden auch an nicht kreditwürdige Personen ausgegeben, die beispielsweise minderjährig sind oder für die ein Negativeintrag in der [[Schufa]] vorliegt. Im Volksmund sind sie daher auch als „Kreditkarte ohne Schufa“ bekannt. Da die Karten auf Guthabenbasis funktionieren, entsteht für die Bank kein Risiko. Durch die Prepaid-Kreditkarte haben nun auch bonitätsschwache Personen die Chance, eine vollwertige Kreditkarte zu besitzen.


Prepaid-Kreditkarten haben in Hochzinsphasen teilweise eine Guthabenverzinsung.
Prepaid-Kreditkarten haben in Hochzinsphasen teilweise eine Guthabenverzinsung.
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Sie haben die gleichen Sicherheitsmechanismen wie „klassische“ Kreditkarten. Da Prepaid-Kreditkarten auf Guthabenbasis funktionieren, sind sie in vielerlei Hinsicht sogar sicherer als herkömmliche Kreditkarten mit Kreditrahmen. Prepaid-Kreditkarten können nicht überzogen werden, weshalb sie sich vor allem für Online-Zahlungen und Reisen eignen. Sollte es zu Datenmissbrauch oder Diebstahl kommen, kann der Täter lediglich über das Guthaben verfügen, das sich aktuell auf der Karte befindet. Die Prepaid-Kreditkarte kann nicht überzogen werden, der Schaden hält sich so in Grenzen.
Sie haben die gleichen Sicherheitsmechanismen wie „klassische“ Kreditkarten. Da Prepaid-Kreditkarten auf Guthabenbasis funktionieren, sind sie in vielerlei Hinsicht sogar sicherer als herkömmliche Kreditkarten mit Kreditrahmen. Prepaid-Kreditkarten können nicht überzogen werden, weshalb sie sich vor allem für Online-Zahlungen und Reisen eignen. Sollte es zu Datenmissbrauch oder Diebstahl kommen, kann der Täter lediglich über das Guthaben verfügen, das sich aktuell auf der Karte befindet. Die Prepaid-Kreditkarte kann nicht überzogen werden, der Schaden hält sich so in Grenzen.


Eine Gefahr besteht auch bei Prepaid-Kreditkarten ausländischer Herausgeber. Das eingezahlte Guthaben der Kreditkarte unterliegt oft keiner oder einer sehr geringen [[Einlagensicherung]]. Im Falle einer Insolvenz des Kartenherausgebers droht ein Verlust des eingezahlten Guthabens.
Eine Gefahr besteht bei ausländischen Kartenherausgebern für das eingezahlte Guthaben, denn dieses unterliegt oft keiner [[Einlagensicherung]]. Im Falle einer Insolvenz des Kartenherausgebers droht ein Verlust.

Prepaidkarten gibt es auch als [[Pfändungsschutzkonto]] (P-Konto).

== Sonstiges ==

=== Virtuelle Kreditkarten ===
Für Einkäufe im Internet gibt es sogenannte virtuelle Kreditkarten. Zumeist handelt es sich um Prepaid-Kreditkarten. Diese bestehen nur aus den Kartendaten zum Telefon- oder Onlinekauf. Innerhalb des Internets funktioniert sie wie eine normale Kreditkarte, da hier die Kreditkarte nicht physisch vorhanden sein muss. Die Kartendaten einer virtuellen Kreditkarte bestehen aus [[Kreditkartennummer]], Gültigkeit, Karteninhabername und CVC/CVV (Sicherheitsprüfnummer). Bei einigen Anbietern werden diese Kreditkartendaten für jeden Kauf neu erstellt.


=== Premium-Kreditkarten ===
Einen weiteren Nachteil für den Karteninhaber stellt die [[Kontopfändung|Pfändungsmöglichkeit]] des auf dem Kreditkartenkonto vorab einbezahlten Guthabens dar. Hier gibt es jedoch inzwischen erste Angebote, die das Kreditkartenkonto auf das seit dem 1. Juli 2010 offiziell eingeführte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen. Dadurch bleibt dem Kontoinhaber auch bei laufenden Pfändungen ein monatlicher Freibetrag zum Leben, der nicht gepfändet werden kann.
Als Premium-Kreditkarten werden klassische Kreditkarten bezeichnet, die sehr teuer sind und Zusatzleistungen anbieten. Dies können zum Beispiel Reiserücktritts-, Auslandsreisekranken- oder Reisegepäckversicherung sein. Für die Zusatzleistungen verlangen die Anbieter häufig zwischen 80 und 100 Euro pro Jahr. Laut der [[Stiftung Warentest]] lohnen sich diese Kreditkarten meist nicht. Sie sind entweder teuer oder weisen Mängel beim Reiseschutz auf, sinnvoller sind getrennte Verträge.<ref>[https://www.test.de/Kreditkarten-im-Vergleich-5238561-0/ Kreditkarten im Test der Stiftung Warentest] In: Finanztest 9/2018, S.&nbsp;16–22 und test.de vom 21. August 2018.</ref>


* Das Standardangebot wird als ''Classic Card'' bezeichnet.
=== Sonstiges ===
* Darüber die ''Gold Card'' mit besonderen Zusatzleistungen.
* Die ''Business Card'' oder ''Corporate Card'' als Kreditkarte zu Lasten der mitantragstellenden Firma, meist mit speziellen Abrechnungsfunktionen. Seit einigen Jahren <!-- Wann etwa? -->gibt es ''Platinum Cards'', die meist ein Einkommen über ca. 100.000 US-Dollar voraussetzen.


* Darüber gibt es noch eine Stufe zur Zurschaustellung elitärer Angehörigkeit, welche Top-Kunden vorbehalten ist und nur auf Einladung der ausstellenden Bank erhältlich ist. z.B. American Express ''Centurion Card'', Mastercard ''World Signia'', ''Visa Infinite'', ''Amex Platinum.''<ref>{{Webarchiv |url=http://www.visa.de/kartenprodukte/infinite |text=visa.de |wayback=20140814072611 |archiv-bot=2022-03-10 21:43:03 InternetArchiveBot}} Visa Infinite</ref> Diese haben sehr hohe Jahresgebühren, aber auch Vergünstigungen wie Hotelzimmerupgrades und Priority-Pass mit Eintritt in über 600 Airport-Lounges.
==== Virtuelle Kreditkarten ====
Für Einkäufe im Internet gibt es sogenannte virtuelle Kreditkarten. Zumeist handelt es sich um virtuelle Prepaid-Kreditkarten. Diese Karten bestehen nur aus den zum Telefon- oder Onlinekauf notwendigen Kartendaten. Innerhalb des Internets funktioniert sie wie eine normale Kreditkarte, da hier, im Gegensatz zu einem Einkauf in einem Geschäft, die Kreditkarte nicht physisch vorhanden sein muss. Die Kartendaten einer virtuellen Kreditkarte bestehen aus [[Kreditkartennummer]], Gültigkeit, Karteninhabername und CVC/CVV (Sicherheitsprüfnummer). Bei einigen Anbietern werden diese Kreditkartendaten für jeden Kauf neu erstellt.


== Kritik ==
==== Premium-Kreditkarten ====
Durch die Verbreitung des Kreditkartengeschäfts und dessen gestiegenes volkswirtschaftliches Gewicht sind in zunehmendem Maße negative Wirkungen sichtbar geworden: Die Verbraucher glauben sich wohlhabender, als sie es tatsächlich sind; durch vermehrte Konsumausgaben sinkt die effektive Sparquote.<ref>Timothy McGettigan: [http://theoryandscience.icaap.org/content/vol9.3/McGettigan.html Illusions of Affluence.] Theory & Science (2007). {{ISSN|1527-5558}}.</ref>
Als Premium-Kreditkarten werden klassische Kreditkarten bezeichnet, die besondere Zusatzleistungen anbieten. Dies können zum Beispiel Reiserücktritts-, Auslandsreisekranken- oder Reisegepäckversicherung sein. Für die Zusatzleistungen verlangen die Anbieter häufig zwischen 80 und 100 Euro pro Jahr. Laut einer Untersuchung der [[Stiftung Warentest]] lohnen sich diese Kreditkarten allerdings meist nicht. Sie sind entweder teuer oder weisen Mängel beim Reiseschutz auf. Die Tester raten daher, Verträge lieber einzeln abzuschließen.<ref>[https://www.test.de/Kreditkarten-im-Vergleich-5238561-0/ Kreditkarten im Test der Stiftung Warentest] In: Finanztest 9/2018, S.&nbsp;16–22 und test.de vom 21. August 2018.</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 25. April 2022, 18:52 Uhr

Kreditkarten

Eine Kreditkarte dient der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen und ist meist weltweit und online einsetzbar. Der Begriff ist eine Ende des 20. Jahrhunderts entstandene Lehnübersetzung aus dem englischen credit card, denn die klasschische Kreditkarte gewährt dem Karteninhaber einen Kredit.

Die Kreditkarte wird im Fall von Mastercard oder Visa von Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen ausgegeben, oder – im Falle von Diners und American Express – direkt von der Kartengesellschaft. Diese vier Gesellschaften teilen sich nahezu den gesamten europäischen Kreditkartenmarkt.

In den USA besitzen 72 % aller Volljährigen eine Kreditkarte, mit denen 49 % aller Handelsumsätze getätigt werden.[1] Zwar besitzen 36 % der Deutschen eine Kreditkarte, mit langsam steigender Tendenz, aber sie kommt laut Bundesbank nur bei jedem 67ten Bezahlvorgang zum Einsatz.[2] Im Jahr 2020 lag die Anzahl der ausgegebenen Kreditkarten in Österreich bei etwas mehr als 3,7 Millionen.[3]

Geschichte

Die ersten Kreditkarten

Erwähnt wurde der Begriff Kreditkarte das erste Mal im Jahre 1888 im Science-Fiction-Roman Ein Rückblick aus dem Jahre 2000 auf das Jahr 1887 von Edward Bellamy.

Die Kreditkartenidee kommt ursprünglich aus den USA, wo es bereits seit 1894 Kreditkarten gibt. Die ersten wurden von Hotels an gute Gäste ausgegeben. In den 1920er Jahren folgten dann Mineralölkonzerne und Kaufhausgesellschaften, andere Branchen wie Restaurantketten und Fluglinien begannen erst nach 1945 damit. Diese Kundenkreditkarten – heute Spezialkreditkarten (Proprietary Credit Cards) – ermöglichen Kreditkäufe, Leistung jetzt/Zahlung später, ausschließlich bei dem Unternehmen, das sie ausgegeben hat. Sie sollten die Zahlung erleichtern und die Bindung des Kunden festigen.

Zu echten Kreditkarten – Universalkreditkarten (General Purpose Credit Cards) – kam es erst etwas später, und zwar wieder in den Vereinigten Staaten. Diese werden an Konsumenten mit entsprechender Bonität ausgegeben und können nicht nur bei einem Unternehmen zur Zahlung eingesetzt werden, sondern bei allen, die einen Akzeptanzvertrag für die jeweilige Kreditkarte abgeschlossen haben. Die erste derartige Universalkreditkarte war die des Diners Club, der im Februar 1950 in Form eines Clubs gegründet wurde. Sie sollte – wie der Name sagt – vorerst lediglich von den Clubmitgliedern – Freunden und Bekannten der zwei Gründer Frank McNamara und Ralph Schneider – in circa zwei Dutzend[4] ausgewählten New Yorker Restaurants zum Speisen auf Kredit eingesetzt werden.[5] Doch bald wurden die enge Zielgruppendefinition sowie Branchen- und Ländergrenzen überwunden. Die nächste Universalkreditkarte war im August 1951 die der Franklin National Bank von Rockville Center auf Long Island im Staate New York. Hier ging es primär darum, das Konsumentenkreditgeschäft zu forcieren und einfacher zu administrieren.

Die weitere Entwicklung

Seit der Ausgabe dieser Kreditkarten unterscheidet man zwischen Travel- & Entertainment-Kreditkarten, die von Diners Club initiiert wurden, und Bankkreditkarten, welche auf die Franklin National Bank zurückgehen.

Travel- & Entertainment-Karten, Firmenkreditkarten

Travel- & Entertainment-Kreditkarten sowie Firmenkreditkarten waren primär auf Vielreisende ausgerichtet und wurden insbesondere im Umfeld der Reisebranche – in Hotels, Restaurants, bei Mietwagengesellschaften und Fluglinien – akzeptiert. Typisch für diese Kartenform war die internationale Verbreitung der Vertragsunternehmen. Für diese Karten wurde eine relativ hohe Jahresgebühr berechnet. Die Zahlung der Monatsrechnung erfolgte in der Regel sofort nach Erhalt.

Diners Club blieb auf diesem Geschäftsfeld viele Jahre allein auf dem Markt und konnte ohne Konkurrenz rasch expandieren. War diese Expansion anfangs nur auf die USA ausgerichtet, so wurde sie bald auch auf andere Länder ausgedehnt. Dies erfolgte durch Franchisenehmer, die in der Regel sowohl Karten ausgaben als auch Vertragspartner gewannen. Bereits 1952 wurde der Diners Club Great Britain gegründet, womit Diners Club die erste international einsetzbare Kreditkarte wurde. 1954 folgten Diners Clubs in Frankreich und Spanien, 1955 in Mexiko, 1956 in der Schweiz, Deutschland, Australien und Brasilien, 1957 in den Benelux-Ländern und 1958 in Italien. Heute ist Diners Club in nahezu jedem Land der Welt vertreten.

Zur Diners-Club-Karte kam 1958 als zweite Travel- & Entertainment-Kreditkarte für zahlungskräftige Kunden die American Express Card hinzu. American Express war vor Aufnahme des Kreditkartengeschäfts weltweit als Reisescheck-Emittent und als Reisebüro bekannt. Ein Grund für den Einstieg in das Kreditkartengeschäft war die befürchtete Konkurrenz des American Express Reiseschecks: Umsatzverluste beim Reisescheck sollten durch Umsatzgewinne bei der Kreditkarte aufgefangen und möglichst überkompensiert werden. Durch eine professionelle Vorbereitung, die hohe Bekanntheit und die Aufbereitung des Marktes durch Diners Club in den vorhergegangenen Jahren war die American Express in kurzer Zeit im Kreditkartengeschäft sehr erfolgreich. Nach drei Monaten Geschäftstätigkeit gab es Ende 1958 bereits etwa 32.000 Vertragsunternehmen und rund 475.000 Karten. Von Anfang an war American Express sowohl bei der Kartenausgabe als auch bei der Vertragspartnergewinnung international tätig. Bald wurde Diners Club nach Karten-, Vertragspartner- und Umsatzzahlen überholt. Anders als bei Diners Club wurde die internationale Expansion nicht von Franchisenehmern, sondern von eigenen Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen getragen.

Bankkreditkarten

Bankkreditkarten sind von der Grundidee her primär auf das Konsumentenkreditgeschäft ausgerichtet. Derartige Kreditkarten sind üblicherweise mit einem revolvierenden Kredit ausgestattet, wobei die ausgebende Bank Kreditzinsen für den Betrag berechnet, der innerhalb einer festgelegten Frist nicht abgedeckt worden ist. Vertragsunternehmen gab es zunächst nur im lokalen bzw. regionalen Einzugsbereich der ausgebenden Bank.

Die Franklin National Bank von Rockville Center blieb mit ihrer Bankkreditkarte nicht lange allein. Viele Banken der damals noch stärker als heute fragmentierten Bankenlandschaft folgten. 1958 stieß die Bank of America mit ihrer BankAmericard und 1959 die Chase Manhattan Bank mit ihrer Bank Charge Card hinzu. 1968 hatte jede zehnte US-Bank ein Kreditkartenprogramm laufen, doch war der räumlich begrenzte Akzeptanzbereich unbefriedigend. Eine Ausdehnung der Gültigkeit der Bankkreditkarten wurden mit mehreren Interchange-Abkommen – vorerst national, später international – erreicht, aus denen sich schließlich die MasterCard- und die Visa-Organisation entwickelt haben.

Nachdem in den USA der massenhafte Versand von Kreditkarten per Post ohne Überprüfung der Kreditwürdigkeit der Adressaten die Vertrauenswürdigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Verruf gebracht hatte, führte die Regierung zwischen den Jahren 1968 und 1974 mehrere Gesetze ein, die den Wildwuchs, nicht zuletzt auch die vielen Betrugsfälle, eindämmen sollten.[6] Eine zentrale Funktion fielen dabei dem Truth in Lending Act (1968) und dem Fair Credit Reporting Act (1970) zu; beide Regelungen verpflichteten die Banken zu mehr Transparenz bei der Vergabe und Handhabung von Kreditkarten.

Die MasterCard ist eine der beiden großen Bankkreditkarten, an deren Beginn 1966 der Zusammenschluss mehrerer regionaler US-Bankkreditkartenvereinigungen zur Interbank Card Association stand. In der Folge schlossen sich eine große Anzahl von Banken aus allen Teilen des Landes an. Aber auch eine rasche Internationalisierung folgte. So wurde bereits 1968 durch ein Kooperationsabkommen mit Eurocard International, einer Gesellschaft europäischer Banken, die Kartenausgabe und -akzeptanz in Europa sichergestellt. 1981 erfolgte die Umbenennung in MasterCard International. Das Kreditkartensystem ist heute auf allen Kontinenten vertreten – in Europa aufgrund eines Alliance Agreements durch Europay International, der Nachfolgeorganisation von Eurocard International.

Die Visa-Kreditkarte hat ihren Ursprung in der BankAmericard, die erstmals 1958 von der Bank of America ausgegeben wurde. Von 1966 an vergab diese Lizenzverträge an andere Banken in den USA und in anderen Ländern. Im gleichen Jahr gab Barclays als erste europäische Bank mit der Barclaycard eine Kreditkarte heraus. Noch im gleichen Jahr wurde die Zahlung per Barclaycard an rund 30.000 Anlaufstellen eingerichtet.

1970 wurde die Visa-Kreditkarte national und 1974 international unter dem Namen Ibanco verselbständigt, wobei alle Mitgliedsbanken vertreten waren. 1977 übernahm Ibanco den Namen Visa für alle Karten und Aktivitäten.

Sowohl MasterCard International als auch Visa International sind heute keine reinen Bankkreditkartenorganisationen mehr, sondern sind auch bei Debitkarten (Maestro/MasterMoney/MasterCard Electronic bzw. Interlink/VisaCheck/Visa Electron/Plus/V PAY) und Geldausgabeautomaten (Cirrus/Plus) aktiv.

Zu den Kreditkartenorganisationen mit weltweitem Anspruch kam relativ spät die JCB Card hinzu. 1981 entschied sich diese bis dahin nur in Japan aktive Kreditkartenorganisation mit mehr als 4 Mio. Kreditkarten und über 300.000 Vertragspartnern international zu agieren. 1982 begann JCB das Vertragspartnernetz sukzessive außerhalb Japans auszubauen. Die ersten Vertragspartner wurden – den japanischen Touristen folgend – in Singapur, Hongkong, Taiwan und Hawaii akquiriert. Danach wurden insbesondere in den Ländern Kartenausgabeaktivitäten – zum Teil mit Partnerbanken – gesetzt, wo viele Japaner leben. Heute ist JCB überall in der Welt vertreten, in den meisten Ländern jedoch nur bei solchen Vertragspartnern, wo relativ häufig japanische Kunden Zahlungen tätigen.

Angleichung

Die ehemals großen Unterschiede zwischen Travel- & Entertainment-Kreditkarten und Bankkreditkarten wurden im Laufe der Zeit weitgehend eingeebnet und die Unterscheidung ist nahezu obsolet geworden. Alle Universalkreditkarten sind mittlerweile weltweit vertreten und bringen bei Kundenbedürfnissen Kreditkarten mit revolvierendem Kredit auf den Markt.

Von Anbeginn herrschte zwischen den am Markt befindlichen Kreditkarten ein intensiver Wettbewerb um Karteninhaber und Vertragspartner. Dies hatte auch zur Folge, dass alle Kreditkarten bald international werden mussten, da sie ansonsten gegenüber den Mitbewerbern einen Konkurrenznachteil aufgewiesen hätten. Da aber international einsetzbare Kreditkarten, bedingt durch den wachsenden Tourismus und die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft, in eine Marktlücke stießen, konnten alle Kreditkartenorganisationen Fuß fassen und mehr oder weniger rasch expandieren.

Der Wettbewerb spielte sich aber nicht nur zwischen den Kreditkartenorganisationen, sondern in zunehmendem Ausmaß zwischen den einzelnen Geldinstituten ab, die ihre Kunden mit Kreditkarten an sich binden wollten.

All dies hatte zur Folge, dass die Anzahl der international einsetzbaren Kreditkarten rasch anwuchs. Gab es 1958 lediglich 1,2 Mio. im Umlauf befindliche internationale Kreditkarten, so wurde 1975 die 100-Millionen-Schwelle, 1991 die 500-Millionen-, 1997 die 1-Milliarde- und 2004 die 2-Milliarden-Schwelle überschritten.

Wenngleich die T&E-Kreditkarten zuerst auf der Bildfläche des internationalen Marktes erschienen, wurden sie schon zu Beginn der Internationalität der Bankkreditkarten von diesen zahlenmäßig übertroffen. Seit damals hat sich die Kluft zwischen den beiden Kartentypen sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual laufend verbreitert.

Mittels Lizenz- und Franchise-Politik haben sich die beiden Bankkreditkartenorganisationen MasterCard und Visa zuerst rasch in den USA und ab 1968 beginnend mit Kanada, Mexiko und Europa auch auf den anderen Kontinenten durchgesetzt. Heute gibt nahezu jedes im Privatkundengeschäft tätige Geldinstitut seiner Strategie entsprechend Kreditkarten einer der beiden oder Kreditkarten beider Kreditkartenorganisationen aus.

Parallel zur Issuing-Konkurrenz, dem Wettbewerb der kartenausgebenden Geldinstitute, spielt sich im Kreditkartengeschäft die Acquiring-Konkurrenz, der Wettbewerb der vertragspartnerabrechnenden Geldinstitute, ab. Wenngleich nicht so stürmisch wie die Entwicklung der Kartenzahl, hat sich die Zahl der Vertragspartner kontinuierlich ausgeweitet. Gab es 1958 gerade einmal 40.000 Vertragspartner, die American-Express- und/oder Diners-Club-Karten akzeptierten, so waren es 2003 über 22 Mio., die MasterCard- und Visa-Karten, in etwa 9 Mio., die American-Express-, Diners-Club- und JCB-Karten, und etwa 4 Mio., die Discover-Karten annahmen.

Deutsche Kreditkarte (DKK)

Ende 1988 plante auch der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gemeinsam die Ausgabe einer Deutschen Kreditkarte (DKK) in der Bundesrepublik Deutschland, um Handel, Hotellerie und Gastronomie von den hohen Verrechnungskosten (Umsatzprovision bis zu 5 Prozent) etablierter Kreditkarten zu entlasten. Die Karte sollte ursprünglich 60 Deutsche Mark kosten. Die Mitte 1988 der DKK-Organisation angeschlossenen rund 10.000 Vertragsunternehmen vereinbarten eine Umsatzprovision von nur 2,75 Prozent. Das Oberlandesgericht München untersagte allerdings die Benennung[7][8], da das Gericht der Auffassung war, dass das Unternehmen nicht groß genug war, um die Bezeichnung „Deutsch“ im Namen zu führen.

Produktangebot

So werden z. B. bei der Kreditkarte zusätzlich zur Zahlungs- und Bargeldabhebungsfunktion in den Ländern, wo es keine bequeme Privatkreditmöglichkeit insbesondere für kurzzeitige finanzielle Engpässe gibt, revolvierende Kredite angeboten (z. B. USA, Großbritannien, Australien). In anderen Ländern, wo diese Möglichkeit der kurzfristigen Geldbeschaffung z. B. durch Überziehung des Girokontos vorhanden ist (v. a. Deutschland), ist dieser Aspekt der Kreditkarten weniger wichtig.

In Zusammenarbeit mit Nichtbanken werden seit Ende der 1980er-Jahre von den kartenausgebenden Geldinstituten weiterhin Affinity Cards und Co-Branding-Cards ausgegeben, die meist entsprechend angepasste Kartenfeatures und ein spezielles auf den Affinity- oder CoBranding-Partner ausgerichtetes Kartendesign aufweisen. Als Beispiel heutiger Co-Branding-Cards gibt die Deutsche Kreditbank AG in Kooperation mit Lufthansa die Lufthansa Kreditkarte – Lufthansa Miles & More Credit Card – heraus. Diese bietet neben reisenahen Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen, Sonderkonditionen) eine Meilensammelfunktion (1 Euro Umsatz = 0,5 Meilen) im Lufthansa-Kundenbindungsprogramm Miles & More.

Bedingt durch die zeitgemäßen Produkte und einen intensiven Wettbewerb hat das Kreditkartengeschäft gewaltige Ausmaße angenommen. So wurden im Jahr 2003 die damals vorhandenen knapp 2 Mrd. Kreditkarten der fünf international tätigen Kreditkartenorganisationen über 57 Mrd. Mal eingesetzt. Das den Karteninhabern in Rechnung gestellte Volumen belief sich 1999 auf 4.744 Mrd. US-Dollar.

Das Kreditkartengeschäft wurde im Laufe der Jahre immer internationaler. Bis 1990 waren die USA das Land, in dem die Mehrheit der international einsetzbaren Kreditkarten ausgegeben wurde. Erst seit 1991 gibt es außerhalb der USA mehr derartige Kreditkarten als innerhalb. Das Umsatzvolumen außerhalb der USA hatte jedoch bereits 1988 das in den USA übertroffen.

Technische Entwicklung

Mit zunehmender Anzahl von Karten und Akzeptanzstellen sowie zunehmenden Transaktions- und Umsatzzahlen wurde die Abwicklung des Kreditkartengeschäfts sukzessive automatisiert. Bei den Händlern wurden Kreditkarten-Terminals und bei den Kreditkartenunternehmen (In-House-Operations) die EDV ausgweitet.

Dies trug zu einer effizienteren Abwicklung der Transaktionen bei und erhöhte die Sicherheit, die bei einem internationalen Massenzahlungssystem von besonderer Bedeutung ist. Der nächste Schritt war hier die Ausstattung der Kreditkarten mit einem Chip auf Basis der EMV-Spezifikationen. Kombiniert mit EMV-fähigen Terminals wird die Fälschung der Kreditkarten erschwert und Zahlung nur noch mit PIN statt Unterschrift ermöglicht.

Visa-CodeSure-Karte

Im August 2010 startete Visa Europe auch in Deutschland ein Pilotprojekt zusammen mit der Deutschen Kreditbank (DKB) zur Einführung der Visa CodeSure Karte, die über einen zufälligen Sicherheitscode verfügt, der über ein Tastenfeld auf der Karte generiert wird.[9]

Eine Weiterentwicklung sind die sogenannten Funk-Karten, die das kontaktlose Bezahlen über das Nahfunkverfahren NFC ermöglicht.[10] Visa nennt diese Technik Pay Wave, Mastercard Pay Pass. Die Karten gerieten in Kritik, weil sie mit NFC-fähigen Mobilgeräten unbemerkt ausgelesen werden können.[11]

Rechtsnatur

Kreditkarten sind ein Zahlungsmittel, bei Kartenzahlungen übernimmt das Kreditkartenunternehmen gegenüber dem Händler/Verkäufer keine Zahlungsgarantie. Das Kreditkartenunternehmen soll auch nicht wie bei der Garantie lediglich subsidiär haften, sondern eine eigene Zahlungspflicht begründen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stuft seit April 2002[12] mit der Unterzeichnung des Belastungsbelegs durch den Karteninhaber dies als abstraktes Schuldversprechen im Sinne des § 780 BGB ein,[13] auch wenn die Vertragsinhalte der Kartenherausgeber teilweise erheblich voneinander abweichen. Die hierin vom BGH außerdem vertretene partielle Bargeldanalogie ist allerdings nicht tragfähig,[14] weil bei Kreditkarten kein Eigentum an Bargeld verschafft, sondern eine Forderung gegen das Kreditkartenunternehmen begründet wird.

Ähnlich wie bei Lastschriften gibt es ein Deckungs- und ein Valutaverhältnis (siehe Anweisung). Dabei ist dem Kartenherausgeber bewusst, dass Mängel des Valutaverhältnisses auch auf das Deckungsverhältnis durchschlagen können. Das Deckungsverhältnis besteht zwischen Karteninhaber und Kartenherausgeber, das Valutaverhältnis wird zwischen Karteninhaber und Vertragshändler begründet. Zudem gibt es ein Vollzugsverhältnis zwischen Vertragshändler und Kartenherausgeber. Im Vollzugsverhältnis verpflichtet sich das Kartenunternehmen gegenüber dem Vertragshändler, in bestimmten Intervallen die aus dem Karteneinsatz resultierenden Forderungen unter Gebührenabzug (Disagio) zu vergüten. Gleichzeitig gibt das Kartenunternehmen ein abstraktes Zahlungsversprechen nach § 780 BGB für künftige, auf Karteneinsatz beruhende Forderungen des Vertragshändlers ab mit dem Vorbehalt der Rückbelastung in bestimmten Fällen. Das Vertragsunternehmen ist verpflichtet, die Kreditkarte als Zahlungsmittel anzuerkennen. Im Valutaverhältnis ist das Vertragsunternehmen zur Übereignung des Kaufgegenstandes an den Karteninhaber verpflichtet. Im Deckungsverhältnis ist der Karteninhaber zur monatlichen Zahlung der getätigten Kartenumsätze verpflichtet. Rechtlich umstritten ist die zentrale Frage, ob und bis wann der Karteninhaber die rechtlichen Folgen seiner Unterschrift auf dem Leistungsbeleg (Belastungsbeleg, Slip) durch Widerruf beseitigen kann.[15] Die herrschende Meinung geht allgemein von einem Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 665, 675 BGB) aus.

Die vom Karteninhaber unterzeichneten Leistungsbelege bzw. die Angabe der Kreditkartennummer stellen dann nach herrschender Meinung die maßgeblichen Weisungen des Karteninhabers nach § 665 BGB dar.[16] Der BGH[17] schloss sich in dieser Frage der herrschenden Meinung an, wonach eine unwiderrufliche Weisung vorliege, weil das Vertragsunternehmen mit der Unterzeichnung eines ordnungsgemäßen Belastungsbeleges einen irreversiblen Zahlungsanspruch erlange. Danach endet das Widerrufsrecht des Karteninhabers, sobald das Kartenunternehmen eine irreversible Disposition getroffen hat. Der Anspruch des Vertragsunternehmens entsteht unter der aufschiebenden Bedingung der Unterzeichnung und Übergabe eines ordnungsgemäßen Belastungsbeleges durch den Karteninhaber.[18]

Ein Weisungswiderruf ist allenfalls bei einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Kartenunternehmens durch das Vertragsunternehmen möglich. Die Rechtsprechung tendiert dazu, die allgemeine Unwiderruflichkeit unter Bezug auf die Generalklausel des Treu und Glaubens abzumildern. Dabei muss der Mangel beim Rechtsgeschäft aus dem Valutaverhältnis offensichtlich oder liquide beweisbar sein. Es muss offenkundig eine Fälschung von Leistungsbelegen oder ein anerkanntermaßen nichtiges Geschäft zugrunde gelegen haben, weshalb dem Vertragsunternehmen eine Forderung gegen den Karteninhaber nicht zusteht.

Der Zahlungsverkehr mit seinen massenhaft anfallenden Geschäftsvorgängen kann nur zuverlässig funktionieren, wenn von den Beteiligten ein gewisses Maß an Kontrolle ausgeübt wird. Für den Giroverkehr ist dies – und eine Schadensersatzhaftung bei schuldhafter Verletzung von Sorgfalts- und Kontrollpflichten – seit langem anerkannt.[19] Im Kreditkartenverfahren kann nichts anderes gelten. Das Kreditkartenunternehmen muss die mit den Kreditkartennummern identifizierbaren Karteninhaber mit dem auf den Leistungsbelegen eingetragenen Namen des Karteninhabers vor Zahlung an Vertragsunternehmen vergleichen. Durch die Aufdeckung eines Missbrauchs von Kreditkarten – zumindest in Fällen, in denen das Vertragsunternehmen noch nicht an den Karteninhaber geleistet hat – können Vermögensschäden (siehe Kontoplünderung) verhindert werden. Der Schadensersatzanspruch des Vertragsunternehmens ist gemäß § 254 Abs. 1 BGB gemindert, wenn es durch die leichtfertige Akzeptanz der Kreditkarten im Mailorderverfahren zur Schadensentstehung erheblich beigetragen hat. Der Zahlungsanspruch des Vertragsunternehmens aufgrund des im Vollzugsverhältnis vereinbarten Schuldversprechens gemäß § 780 BGB steht im Präsenzgeschäft unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der Unterzeichnung und Übergabe eines ordnungsgemäßen Belastungsbeleges durch den Karteninhaber.[20]

Dachmarkengesellschaften und Akzeptanz

Akzeptanzzeichen der drei größten Gesellschaften

Folgende amerikanischen Kreditkarten werden international ausgegeben: (Transaktionsanteil in Europa)[21]

Regional ausgegeben:

Die Dachmarkengesellschaften MasterCard und Visa sind nach einem Vereinsprinzip aufgebaut. Banken, die diese Kreditkarten ausgeben, sind Mitglieder. In verschiedenen nationalen, regionalen (Europa, Amerika usw.) und globalen Gremien finden dann Abstimmungen über gemeinsame Standards, bezüglich Technik, Branding usw. statt. American Express und Diners Club geben jeweils die Kreditkarten selbst heraus.

Kreditkartenakzeptanz

Für den Einsatz der Kreditkarte ist es erforderlich, dass die Karte auch vom Händler bzw. Geldautomaten akzeptiert wird. Am weitesten verbreitet sind MasterCard mit etwa 35 Mio. Akzeptanzstellen weltweit[27] und rund einer Million Geldautomaten weltweit[28] sowie Visa mit etwa 20 Mio. Akzeptanzstellen[29] und 1,6 Mio. Geldautomaten weltweit.[30] Kreditkarten werden von Vertragsunternehmen sowohl in Deutschland als auch an Akzeptanzstellen weltweit akzeptiert. Das Land mit der höchsten Akzeptanzrate sind die Vereinigten Staaten von Amerika.

Die unterschiedlichen Marken MasterCard, VISA, American Express, Diners Club und JCB haben sich in verschiedenen Ländern unterschiedlich durchgesetzt.

Technik

Karte

Die Kreditkarte ist eine zumeist aus Kunststoff (meist PVC) hergestellte Karte im Format einer Scheckkarte (ISO 7810).

Auf der Vorderseite der Kreditkarte sind die Kartendaten erhaben geprägt (sogenannte Hochprägung), nur bei manchen Prepaid- und Debit-Karten ist dies nicht der Fall. Nur die hochgeprägten Karten können in sogenannten „Imprintern“, umgangssprachlich „Ritschratsch-Geräten“, genutzt werden. Die Imprinter belasten die Karte nicht sofort, sondern erst, wenn die Transaktionsbelege vom Verkäufer bei der Kartengesellschaft eingereicht werden. Auf der Rückseite trägt jede Karte die Unterschrift des Karteninhabers und häufig eine Kartenprüfnummer (KPN) (bei American Express auf der Vorderseite). Sie hat auf der Rückseite einen Magnetstreifen, auf dem die Kartendaten gespeichert sind. Am 1. Juli 2002 brachte die DaimlerChrysler Bank als erste deutsche Bank eine (Visa-)Kreditkarte heraus, die auf der Vorderseite zusätzlich mit einem EMV-Chip ausgestattet war. Auf diesem sind mehr Daten gespeichert, als auf dem Magnetstreifen. Letzterer soll mittelfristig durch den Chip ersetzt werden. Seit 2011 haben alle deutschen Kreditkarten (MasterCard, Visa, American Express) einen EMV-Chip bekommen, auch um die SEPA-Kompatibilität zu erreichen. Die dazugehörige Spezifikation nennt sich EMV (Europay, MasterCard, Visa). MasterCard, sowie seit 2012 auch Visa (emittiert durch sechs deutsche Banken) geben auch Kredit-Debitkarten heraus, die eine kontaktlose Bezahlung nach dem ISO/IEC-14443-Verfahren ermöglichen.[31][32]

Kreditkartennummer

Die Kartennummer ist eine zwölf- bis sechzehnstellige, eindeutige Identifikationsnummer, die auf Kreditkarten und anderen Magnetstreifenkarten verwendet werden kann. Die Nummer enthält eine Prüfziffer, die nach dem Luhn-Algorithmus berechnet ist.

Die Kreditkartennummer identifiziert die Karte eindeutig. Diese Kreditkartennummer kann beispielsweise am Geldautomaten einer Person zugeordnet werden, und diese kann ihre eigene Identität dann mit der PIN bestätigen. Beim üblichen Kaufvertrag mit einer Kreditkarte dient ebenfalls diese eindeutige Kreditkartennummer zur Identifikation der Karte und damit der Person, die wiederum mittels Unterschrift ihre eigene Identität nachweist.

Kartendaten

  • Name des Karteninhabers: sichtbar geprägt auf der Vorderseite (zusätzlich auf dem Magnetstreifen gespeichert)
    • Bei einigen Prepaid-Karten, die als Geschenkkarten (sogenannte Gift-Cards) vertrieben werden, fehlt der Name des Karteninhabers.
Der BIN-Code ist in der Regel sowohl gedruckt als auch geprägt.
  • Kartennummer: eindeutige Identifikationsnummer mit üblicherweise 16 (American Express: 15) Stellen, sichtbar auf der Vorderseite und elektronisch gespeichert auf dem Magnetstreifen bzw. Chip.
    • Die ersten sechs Ziffern bilden den BIN-Code.
      • Die ersten 4 Ziffern stehen für die Kreditkartengesellschaft.
      • Die 5. Ziffer steht für die Kreditkartenart (z. B. bei American Express: blau, grün, gold, platin).
      • Die 6. Ziffer dafür, ob es sich um eine Zweitkarte, Partnerkarte, Firmenkarte etc. handelt.
    • Die restlichen 10 Ziffern sind die Kontonummer mit der letzten Ziffer als Prüfziffer (nach dem Luhn-Algorithmus).
  • Verfallsdatum: Monat und Jahr, sichtbar auf der Vorderseite (zusätzlich auf dem Magnetstreifen bzw. Chip gespeichert). Die Karte ist bis zum letzten Tag dieses Monats gültig.
  • Prüfziffer: CVC1 bzw. CVV1, nur auf dem Magnetstreifen bzw. Chip gespeichert, nicht sichtbar.
  • Unterschrift: sichtbar auf der Rückseite (nicht geprägt, nicht auf dem Magnetstreifen gespeichert, sondern vom Karteninhaber in ein vorgesehenes Feld zu setzen)
  • Kartenprüfnummer (CVC2 oder CVV2): auf der Rückseite sichtbar, aber weder geprägt noch elektronisch auf dem Magnetstreifen gespeichert
  • PIN: Die PIN ist nicht vom Magnetstreifen ablesbar, sondern wird immer online beim jeweiligen Kreditkartenherausgeber abgeglichen. Die PIN wird in der Regel von der herausgebenden Bank mit der Kreditkarte an den Kunden übergeben. Bei einigen Banken muss die PIN gesondert von der Bank angefordert werden. Um Bargeld an einem Geldautomaten abzuheben, wird die PIN benötigt. Auch an Zahlungsterminals in Geschäften, vor allem im Ausland, kann die PIN-Eingabe verlangt werden.

Bezahlen

  • Einsatz Kreditkarte, Übertragung der Daten von der Karte durch den Verkäufer per Hand
  • MOTO (Mail-Order, Telephone-Order): Übermittlung der vom Karteninhaber eingegebenen Daten über das Internet, per Brief, per Fax oder per Telefon (Hierfür ist meist die Kartenprüfnummer zur Identifikation notwendig.)
  • Elektronisches Auslesen bei Einsatz der Kreditkarte unter Vorlage der Karte durch den Karteninhaber vom Magnetstreifen, Speicherchip oder kontaktlos mit einer Chipkarte nach ISO/IEC 14443
  • Umsatzanfrage am POS-Terminal des Händlers
  • Autorisierungsanfrage – Routing über Netzbetreiber, Acquiring-Prozessor und Visa-/MasterCard-Prüf-Routinen auf den technischen Systemen des Issuing-Prozessors
  • ggf. PIN-Eingabe
  • Autorisierungs-Antwort (positiv)
  • Nutzung einer mechanischen Vorrichtung (Imprinter) zum Übertragen der Hochprägung auf Papier
  • Unterschrift des Käufers (entfällt bei vorheriger PIN-Eingabe)
  • Kaufvertrag und Herausgabe, Auslieferung der Ware

Wechseln/Überweisen

  • Geld kann innerhalb eines geschlossenen Kartensystems von einer Kreditkarte auf eine andere "gewechselt" werden. Also ohne den Umweg über einen herkömmlichen Geldtransfer.

Annehmen

  • Geld direkt auf der Karte anzunehmen, ist möglich. Das entscheidende Merkmal ist die Geschwindigkeit des Transfers, woraus eine schnelle Verfügbarkeit in Echtzeit auf der Karte und somit Auszahlmöglichkeit per Bankautomat möglich wird. Interessant wird es, wenn es sich gerade um ausländische Transaktionen und Zahlungsanweisungen für Produkte und Dienstleistungen in umgekehrter Richtung, zum Beispiel Gewinnauszahlung oder Gelderstattung aus Reklamationen etc., handelt. Auch kann ein Karteninhaber nunmehr schon deshalb schneller über sein Geld weltweit verfügen, da der Weg des Geldes zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Karteninhaber nicht mehr über den Transferumweg der Bank geht. Auch Fehlbuchungen und Verzögerungen jeglicher Art werden dadurch unterbunden, da die Transaktion innerhalb des geschlossenen Kartensystems abläuft und erneute Angaben nicht notwendig sind. Kreditkarten können herkömmlich nur per Banküberweisung aufgeladen werden.

Auszahlen

  • Auszahlungen von Bargeld mittels Kreditkarten finden in der Regel an Bankautomaten oder an der Kasse von Geldinstituten statt. In Deutschland ist es außerdem in den meisten Supermärkten möglich, ab einem bestimmten Einkaufswert (üblicherweise 10 Euro) bis zu 200 Euro abzuheben.[33]

Aufladen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Prepaid-Kreditkarten aufzuladen. Welche Art bei einer Karte möglich ist, wird vom Herausgeber festgelegt.

  • Aufladung über sogenannte Aufladeterminals am OCP (Online Charging Point) oder am POS (Point of Sale) findet in Echtzeit statt. Die POS-Aufladeterminals mit der Ad-hoc-Aufladung begegnen einem bereits z. B. bei der Aufladung von Prepaid-Handykarten per Kreditkarte an Tankstellen oder direkt im Internet. Interessant ist jedoch die Echtzeit-Aufladung an sogenannten OCP mit Barzahlungsmöglichkeit. An OCPs können die Prepaidkarteninhaber weltweit an vielen Orten wie z. B. Internetcafés, Wettbüros oder an ausgezeichneten Dienstleistungspunkten, die vor allem eine längere Öffnungszeit bieten, ihre Prepaidkarte gegen eine Gebühr mit Bargeld aufladen.
  • Aufladung per SMS.
  • Aufladung über Internet-Zahlungsdienstleister wie z. B. PayPal, Giropay oder Sofortüberweisung.
  • Aufladung per Bareinzahlung am Bankschalter (Zahlschein) oder per Überweisung auf das Kreditkartenkonto.

Kartensperrung

Die ausgebende Stelle teilt mit, welche Rufnummern zur Sperrung (bei Verlust der Karte) genutzt werden sollen. Je nach Art der Karte bzw. ausgebender Stelle stehen in Deutschland zusätzliche Telefonnummern zur Verfügung. Alternativ kann in den meisten Fällen über den bundesweiten Sperr-Notruf 116 116 eine Kartensperrung durchgeführt werden.[34] Heute kann eine Kartensperrung auch selbst, etwa über eine Mobile App oder im E-Banking, vorgenommen werden.

Haftung bei Kartenmissbrauch

Sobald der Verlust einer Kreditkarte gegenüber dem ausgebenden Institut angezeigt wird, hat der Karteninhaber für missbräuchliche Verfügungen, die nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Für Schäden, die vor der Sperre entstanden sind, haftet der Karteninhaber mit bis zu 50 EUR, in Österreich mit bis zu 150 EUR[35]; es sei denn, die grob fahrlässige Verletzung der Verpflichtungen des Karteninhabers, wie z. B. der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte, der Geheimhaltung der Geheimzahl oder der unverzüglichen Benachrichtigung nach Bekanntwerden des Verlustes haben zum Missbrauch beigetragen, z. B. Aufbewahrung der Kreditkarte im Auto. Wenn die Karte gestohlen und Bargeld mit Geheimzahl abgehoben wurde, gehen die Gerichte in der Regel vom sogenannten Anscheinsbeweis aus, d. h., es wird angenommen, dass das Kreditkartensystem sicher ist und daher dem Dieb die Geheimzahl in irgendeiner Form, z. B. als Notiz, zugänglich war. Dabei handelt es sich dann um grobe Fahrlässigkeit und die Kunden müssen für den Schaden selbst haften, auch wenn sie glaubhaft versichern, dass sie die Geheimzahl nirgendwo notiert hatten.

In der Regel sind die Haftungsbestimmungen des Verbrauchers bei den ausgebenden Instituten in Deutschland die gleichen. Grundsätzlich sind aber im Einzelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten, da dort die Haftungsbedingungen aufgeführt werden müssen.

Laut Stiftung Warentest haben Visa, Mastercard sowie die deutschen Sparkassen- und Bankenverbände zugesichert, dass Kartennutzer, die bei Onlinezahlungen den Mastercard Identity Check (SecureCode) oder Verified by Visa verwenden (siehe 3-D Secure), nicht schlechter stehen als vor Einführung dieser Verfahren.[36]

PSD2

Seit März 2021 gilt in Deutschland die von der EU mit PSD2 eingeführte „starke Kundenauthentifizierung“ (engl. Strong Customer Authentication = SCA). Das erschwert Unbefugten den Zugriff, ist aber gleichzeitig eine Hürde für den Nutzer. Für Zahlungsvorgänge ist offline wie online eine Zwei-Faktor-Anmeldung vorgeschrieben, mit zwei Elementen aus den drei Bereichen Wissen, Besitz und Biometrie:[37][38]

  • Wissen: Passwort, PIN, Bildschirmmuster, Frage nach dem Geburtsnamen der Mutter o. ä.
  • Besitz: Karte, Smartphone, Token, SMS-Empfang, Browser-Session[39]
  • Biometrie: Fingerabdruck, Stimme, Iris-Scan, ...

Online ist der zweite Faktor ungleich schwieriger umzusetzen, denn offline war schon immer eine Karte zum Bezahlen nötig.

Vier-Parteien-System

Das Kreditkartengeschäft ist ein Vier-Parteien-System, es gibt – neben dem Zahlungssystem – den Kartenausgeber (Issuer), die Händlerbank (Acquirer), den Kartenakzeptanten (Händler) und den Kartenbesitzer. Beim Drei-Parteien-System sind die Ausgeber- und Händlerbank identisch.

Zahlungssystem (VISA, etc.): Bekommt vom Kartenausgeber und der Händlerbank pro Transaktion verschiedenste Gebühren.

Kartenausgeber (Issuer): Bekommt eine Jahresgebühr vom Karteninhaber und erhält bei jeder Transaktion das Interbankenentgelt (Interchange).

Händlerbank (Acquirer): Bekommt das Disagio abzüglich des Interbankenentgelts.

Händler (Kartenakzeptant): Er schlägt alle Gebühren auf seine Preise auf.

Karteninhaber: Bezahlt die Gebühren über den Händler und den Kartenausgeber. Dafür erhält er die Möglichkeit, einfach zu bezahlen und je nach Vertrag die Möglichkeit, erst am Ende des Monats seine Kreditkartenrechnung zu begleichen.

Gebühren

Händler

Die Transaktionskosten trägt der Verkäufer von Waren bzw. Dienstleistungen und legt sie auf die Käufer um.

  • Fixkosten für ein Kartenlesegerät, Software etc.: 10 … 30 € je Monat
  • Variable Kosten: 0,5 … 2,6 % (Disagio)[40]

Bei Geschäftskarten und internationalen Karten kommt noch ein Aufschlag von etwa 1 % dazu, denn nur Karten von Privatkunden aus dem EWG sind reguliert.

Außerdem unterscheiden sich die Konditionen je nach Vertrag, Branche, Transaktionsvolumen und Anbieter; das sind Hausbanken und spezialisierte Zahlungsdienstleister. Dabei steht der Händler außer bei der Akzeptanz von American Express in keinem direkten Geschäftsverhältnis mit den Kreditkartenfirmen. Die Gebühren können je nach Vertrag und konkreter Karte höher sein als bei der Zahlungsabwicklung mit einer Debitkarte.

In der EU gaben alle Händler 2005 mehr als 25 Milliarden Euro für die Verwendung von EC-, Debit- und Kreditkarten aus, bei einem Gesamtumsatz an den Verkaufsstellen von 1.350 Milliarden Euro. Diese Gebühren trugen 1/4 des Gewinns der Retail-Banken.[41] Die Anzahl der Kartenzahlungen in der EU verdreifachte sich von 2005 auf 2018 von 14 Mrd. auf 42 Mrd.[42]

Mit der EU-Verordnung[43] wurde ein Teil der Kreditkartengebühren, das sogenannte Interbankenentgelt, für private Karten der Vierparteinsysteme (u. a. Mastercard und VISA), die im EWG ausgegeben werden, bei Zahlungen im EWG auf max. 0,3 Prozent für Kreditkarten und 0,2 Prozent für Debit- und Prepaidkarten begrenzt.[44] In der Schweiz beträgt die Standard-Interchange für Kreditkartenzahlungen 0,4 Prozent.[45] Seit Januar 2018 dürfen Händler keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlung mit regulierten Zahlungsmitteln wie z. B. Mastercard und VISA mehr erheben.[46] Da ihnen durch die Zahlung mit Kreditkarte zusätzliche Kosten entstehen, gewähren stattdessen einige Händler Rabatte auf andere Zahlungsmittel.[47][48] Insgesamt führten diese Regelungen verstärkt dazu, dass die Kosten für Kreditkartenzahlungen auf alle Zahlungsarten umgelegt wurden.

Käufer/Karteninhaber

Viele Kreditinstitute geben Kreditkarten kostenlos an ihre Kunden aus. Manche verlangen einen gewissen Umsatz auf der Kreditkarte, damit diese für den Kunden kostenlos ist. Andere verlangen eine Jahresgebühr. Es gibt auch die Möglichkeit, sogenannte Motivkarten zu erwerben, welche dann einmalig etwa 10 bis 15 Euro mehr kosten.

Während der Gebrauch im Inland (bzw. in der Eurozone) in der Regel kostenlos ist (oder sogar durch Prämien belohnt wird), kann der Einsatz in Fremdwährungsgebieten mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein. Für die Bargeldauszahlung werden – insbesondere wenn diese bei fremden Instituten oder im Ausland erfolgen – oft Gebühren berechnet. Auf der Kreditkartenabrechnung wird hierzu beispielsweise die Abkürzung AEE für Auslandseinsatzentgelt, z. B. bei VISA, verwendet.

Kreditkarten werden entweder von einer Bank (MasterCard, Visa, JCB) oder einem Kreditkarteninstitut (American Express, Discover, Diners Club) an den Karteninhaber ausgegeben. Voraussetzung zum Erhalt einer Kreditkarte ist eine ausreichende Bonität, die häufig in Form regelmäßiger Zahlungseingänge nachgewiesen werden muss. Hierbei bilden Prepaidkarten eine Ausnahme – für sie ist keine positive Bonität erforderlich.

Kartenarten

Der Begriff Kreditkarte wird international nicht einheitlich verwendet. In den deutschsprachigen Ländern werden damit sowohl echte Kreditkarten als auch Chargekarten, Daily-Chargekarten, Scheck- bzw. Debitkarten und Prepaidkarten bezeichnet (zu den jeweiligen Begriffen s. u.). Im Allgemeinen werden nur solche Debit- und Prepaidkarten als Kreditkarten angesehen, die das Akzeptanzzeichen einer der Kreditkartenorganisationen besitzen und daher überall dort akzeptiert werden, wo auch mit echten Kreditkarten und Chargekarten gezahlt werden kann. Dagegen wird der Begriff in anderen Teilen der Welt in abweichender Weise verwendet. So ist es z. B. in englischsprachigen Ländern üblich, nur echte Kreditkarten und (teilweise) Prepaid-Kreditkarten als credit card zu bezeichnen, wobei Letztere nur ihres Namens wegen zu den Kreditkarten gerechnet werden und diese Sichtweise keineswegs unumstritten ist. Andere Karten, wie beispielsweise Debit- oder Chargekarten, werden, unabhängig davon, ob sie das Akzeptanzzeichen einer der Kreditkartenorganisationen besitzen, grundsätzlich als eigenständige Formen kartenbasierter Zahlungsmittel angesehen.

Die gängigste Kreditkartenart in Deutschland ist eine Visa-, MasterCard- oder American-Express-Chargekarte.

Klassische Kreditkarte (Revolving)

Bei einer „echten“ oder klassischen Kreditkarte erhält der Karteninhaber monatlich eine Abrechnung. (Die Rechnung erhält er direkt vom jeweiligen Händler/Dienstleister.) Diese kann sofort beglichen oder in Raten abgezahlt werden. Letztere Möglichkeit, der sogenannte revolvierende Kredit, wird traditionell durch Kreditinstitute vornehmlich im anglo-amerikanisch geprägten Raum angeboten, ist aber auch in Deutschland verfügbar. Kunden können, je nach ihrer Bank und ihrem Kreditkartenvertrag, monatlich 2, 5, 10 oder 50 Prozent der offenen Summe zurückzahlen. Sie sind jedoch nicht an eine feste Rückzahlungsrate gebunden, sondern können die Kreditsumme jederzeit durch Sondertilgungen begleichen. Unabhängig von einer vollständigen Tilgung kann die Kreditkarte innerhalb des persönlichen Verfügungsrahmens neu belastet werden.[49]

Chargekarte

Bei einer Chargekarte erhält der Karteninhaber monatlich eine Rechnung, die sofort bzw. innerhalb einer Frist von bis zu 30 Tagen fällig ist. Der Kunde erhält also für den Zeitraum zwischen der Bezahlung einer Ware und der Fälligkeit der Rechnung einen zinslosen Kredit mit sehr kurzer Laufzeit. In Deutschland ist dies die gängigste Art von Kreditkarten. Ein weiteres Prinzip, das allerdings erst in neuerer Zeit Verbreitung findet, ist das sogenannte charge and credit-Verfahren. Es stellt streng genommen eine Mischung aus einer echten Kreditkarte und einer Chargekarte dar. Der Karteninhaber kann bei einer charge-and-credit-Karte selbst entscheiden, wie hoch sein Kartenlimit ausfällt. Je nach kartenausgebender Bank kann dieser meist formlos gewährte Kreditrahmen zwischen 25 % und 100 % der Einzahlungssumme liegen. Beispiel: Die Bank gewährt bei einer Einzahlung von 500 € 25 % zusätzlichen Kredit – der Karteninhaber kann über 625 € verfügen, wobei 125 € genau wie bei einer regulären Kreditkarte mit Zinsen berechnet werden. Die Gebühren und Limits sind abhängig von der jeweiligen Bank, die diese Karten ausstellt. Dieses Prinzip wird vornehmlich von Kreditinstituten außerhalb des europäischen Raums angewandt und ist deshalb formlos, weil keine Kredit- oder Bonitätsprüfung stattfindet.

Debitkarte

Bei einer Debitkarte wird der Karteninhaber nach Bezahlung sofort belastet (in der Regel über das Girokonto des Karteninhabers). In Deutschland ist die gängigste Debitkarte die Girocard, die international als Maestro-Card (von MasterCard ausgegeben) oder V PAY (von Visa ausgegeben) fungiert. Ein anderes Beispiel ist die im deutschsprachigen Raum weniger verbreitete VISA-Electron-Karte (von Visa ausgegeben). Diese Karten können mangels Hochprägung (siehe Technik/Karte) nicht überzogen werden, besitzen eigene Akzeptanzzeichen und daher auch ein eigenes Netz von Akzeptanzstellen. Aus diesem Grund werden sie allgemein nicht als Kreditkarten angesehen. Daneben gibt es aber auch MasterCard- und Visa-Debitkarten (vor allem in den USA verbreitet), die als Kreditkarten angesehen werden, da sie das Kreditkarten-Akzeptanzzeichen dieser Organisationen besitzen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, sind diese Karten nicht von Chargekarten oder echten Kreditkarten zu unterscheiden, in anderen Ländern, beispielsweise in den USA oder Großbritannien sind solche Karten dagegen generell durch den zusätzlichen Aufdruck Debit gekennzeichnet. In beiden Fällen sind sie aber nahezu immer mit Hochprägung versehen und daher überziehbar.

Daily-Chargekarte

Eine Daily-Chargekarte ist eine Kombination aus einer Charge- und einer Debitkarte. Die Abrechnung erfolgt über ein technisches Kartenkonto, das im Guthaben geführt werden kann. Zusätzlich wird ein zulässiger monatlicher Kreditrahmen eingeräumt. Während man Guthaben hat, werden die Umsätze dem Kartenkonto sofort belastet. Beim aufgebrauchten Guthaben kann zusätzlich der Kreditrahmen genutzt werden. Nach der Monatsabrechnung werden alle Soll-Beträge sofort vom Referenzkonto des Karteninhabers (meistens einem Girokonto) per Lastschrift eingezogen. Damit kommen keine Verzugszinsen, wie bei dem Revolvierenden Kredit der Chargekarten, zustande.

Prepaid-Karten

Bei Prepaid-Karten werden die Zahlungen nicht auf Kredit-, sondern aus einem vorher eingezahlten Guthaben beglichen.

Die Karten können nur an online angebundenen Akzeptanzstellen verwendet werden. Dadurch wird ein Überziehen des Guthabens verhindert. Die meisten Karten sind nicht hochgeprägt und tragen den Vermerk „Electronic use only“.

Die Akzeptanz von Prepaid-Kreditkarten ist eingeschränkt, insbesondere zwei Drittel der Autovermietungen lehnt sie wegen fehlendem Kreditrahmen ab. Autovermietungen sperren bei klassischen Kreditkarten einen gewissen Betrag als Kaution. Sollten nach Rückgabe des Mietwagens Mängel festgestellt werden, kann der Vermieter über den Betrag verfügen. Eine Kreditkarte dient somit als Sicherheit, welche bei der Prepaidkarte fehlt. Autovermietungen generieren 10 % ihre Umsatzes durch Unfallersatz.

Ein weiterer Nachteil dieser Karten sind die Gebühren. Manche Anbietern verlangen für jede Transaktion eine Gebühr, andere eine Jahresgebühr und eine für bestimmte Dienstleistungen, wie Bargeldbezug am Automaten. Prepaid-Kreditkarten ohne Jahresgebühr sind in der Regel nur in Verbindung mit einem Girokonto bei der herausgebenden Bank erhältlich, wobei dennoch Gebühren für Abhebungen und Transaktionen in Fremdwährung anfallen.

Diese Karten werden auch an nicht kreditwürdige Personen ausgegeben, die beispielsweise minderjährig sind oder für die ein Negativeintrag in der Schufa vorliegt. Im Volksmund sind sie daher auch als „Kreditkarte ohne Schufa“ bekannt. Da die Karten auf Guthabenbasis funktionieren, entsteht für die Bank kein Risiko. Durch die Prepaid-Kreditkarte haben nun auch bonitätsschwache Personen die Chance, eine vollwertige Kreditkarte zu besitzen.

Prepaid-Kreditkarten haben in Hochzinsphasen teilweise eine Guthabenverzinsung.

Sie haben die gleichen Sicherheitsmechanismen wie „klassische“ Kreditkarten. Da Prepaid-Kreditkarten auf Guthabenbasis funktionieren, sind sie in vielerlei Hinsicht sogar sicherer als herkömmliche Kreditkarten mit Kreditrahmen. Prepaid-Kreditkarten können nicht überzogen werden, weshalb sie sich vor allem für Online-Zahlungen und Reisen eignen. Sollte es zu Datenmissbrauch oder Diebstahl kommen, kann der Täter lediglich über das Guthaben verfügen, das sich aktuell auf der Karte befindet. Die Prepaid-Kreditkarte kann nicht überzogen werden, der Schaden hält sich so in Grenzen.

Eine Gefahr besteht bei ausländischen Kartenherausgebern für das eingezahlte Guthaben, denn dieses unterliegt oft keiner Einlagensicherung. Im Falle einer Insolvenz des Kartenherausgebers droht ein Verlust.

Prepaidkarten gibt es auch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Sonstiges

Virtuelle Kreditkarten

Für Einkäufe im Internet gibt es sogenannte virtuelle Kreditkarten. Zumeist handelt es sich um Prepaid-Kreditkarten. Diese bestehen nur aus den Kartendaten zum Telefon- oder Onlinekauf. Innerhalb des Internets funktioniert sie wie eine normale Kreditkarte, da hier die Kreditkarte nicht physisch vorhanden sein muss. Die Kartendaten einer virtuellen Kreditkarte bestehen aus Kreditkartennummer, Gültigkeit, Karteninhabername und CVC/CVV (Sicherheitsprüfnummer). Bei einigen Anbietern werden diese Kreditkartendaten für jeden Kauf neu erstellt.

Premium-Kreditkarten

Als Premium-Kreditkarten werden klassische Kreditkarten bezeichnet, die sehr teuer sind und Zusatzleistungen anbieten. Dies können zum Beispiel Reiserücktritts-, Auslandsreisekranken- oder Reisegepäckversicherung sein. Für die Zusatzleistungen verlangen die Anbieter häufig zwischen 80 und 100 Euro pro Jahr. Laut der Stiftung Warentest lohnen sich diese Kreditkarten meist nicht. Sie sind entweder teuer oder weisen Mängel beim Reiseschutz auf, sinnvoller sind getrennte Verträge.[50]

  • Das Standardangebot wird als Classic Card bezeichnet.
  • Darüber die Gold Card mit besonderen Zusatzleistungen.
  • Die Business Card oder Corporate Card als Kreditkarte zu Lasten der mitantragstellenden Firma, meist mit speziellen Abrechnungsfunktionen. Seit einigen Jahren gibt es Platinum Cards, die meist ein Einkommen über ca. 100.000 US-Dollar voraussetzen.
  • Darüber gibt es noch eine Stufe zur Zurschaustellung elitärer Angehörigkeit, welche Top-Kunden vorbehalten ist und nur auf Einladung der ausstellenden Bank erhältlich ist. z.B. American Express Centurion Card, Mastercard World Signia, Visa Infinite, Amex Platinum.[51] Diese haben sehr hohe Jahresgebühren, aber auch Vergünstigungen wie Hotelzimmerupgrades und Priority-Pass mit Eintritt in über 600 Airport-Lounges.

Kritik

Durch die Verbreitung des Kreditkartengeschäfts und dessen gestiegenes volkswirtschaftliches Gewicht sind in zunehmendem Maße negative Wirkungen sichtbar geworden: Die Verbraucher glauben sich wohlhabender, als sie es tatsächlich sind; durch vermehrte Konsumausgaben sinkt die effektive Sparquote.[52]

Literatur

  • Uwe Blaurock: Kreditkartengeschäft. In: Deutsches und europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht, Springer, Heidelberg, 3. Auflage 2017, § 51, ISBN 978-3-662-52806-8.
  • Haun/Neuberger: Kreditkartengeschäft. In: Bankrecht und Bankpraxis, 6. Teil, 7. Abschnitt, ISBN 978-3-86556-009-4.
  • Robert D. Manning: Credit card nation: the consequences of America’s addiction to credit, New York, NY : Basic Books, 2000
Wiktionary: Kreditkarte – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikivoyage: Kreditkarten – Reiseführer
Commons: Kreditkarten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Natasha Gabrielle: Credit and Debit Card Market Share by Network and Issuer. In: The Ascent. 12. Oktober 2020; (englisch).
  2. Karsten Seibel: Die seltsame Abneigung der Deutschen zur Kreditkarte. In: welt.de. 24. Dezember 2018;.
  3. Österreich - Anzahl der Kreditkarten 2019. In: de.statista.com. Abgerufen am 28. August 2020.
  4. Die rasante Entwicklung der Kreditkarten zum internationalen Zahlungsmittel
  5. NZZ:Als Frank McNamara seine Brieftasche vergass
  6. LIFE-Magazin vom 27. April 1970, S. 30ff, Autor: Paul O’Neil: „Amerikanische Banken haben in den letzten vier Jahren über 100 Millionen Kreditkarten an ahnungslose Bürger verschickt. Brigaden von Dieben, Betrügern und Taugenichtsen galoppierten damit durch die Geschäfte und türmten verheerende Schulden auf.“ (Übersetzt aus dem Amerikanischen)
  7. OLG München, Urteil vom 10. März 1988, Az. 29 U 5747/87.
  8. Rudolf Kahlen: Die Karten werden neu gemischt. In: Die Zeit. 5. August 1988 (zeit.de [abgerufen am 2. Januar 2018]): „Die ersten hunderttausend frisch gedruckten Plastikkarten mußten kurz vor der Ausgabe eingestampft werden. [...] Wer Drahtzieher der Gerichtsaktion war, ist bis heute ungeklärt. Derjenige bediente sich nämlich der Juristen des badischen Vereins pro virtute [...] „Natürlich stecken dahinter wirtschaftliche Größen““
  9. visa.de (Memento vom 2. Januar 2012 im Internet Archive)
  10. heise online: Kreditkartenklau per Smartphone. Abgerufen am 18. Februar 2022.
  11. Auslesen per Handy (Memento vom 7. Juni 2012 im Internet Archive)
  12. BGH, Urteil vom 16. April 2002, Az.: XI ZR 420/01
  13. BGH ZIP 2002, 974, 975
  14. Peter W. Heermann, Geld und Geldgeschäfte, 2003, S. 270.
  15. Peter W. Heermann, Geld und Geldgeschäfte, 2003, S. 277 f.
  16. Dorothee Einsele, Bank- und Kapitalmarktrecht – Nationale und internationale Bankgeschäfte, 2006, S. 278.
  17. BGH NJW 2002, 3698
  18. BGH WM 2005, 857
  19. vgl. BGHZ 73, 207, 211; 95, 103, 108; BGH WM 1978, 998, 999
  20. BGHZ 150, 286, 294; 152, 75, 80
  21. Global Credit Card Market Share in 2022. In: Balancing Everything. 2. Februar 2021; (amerikanisches Englisch).
  22. Geschichte auf der Webseite der card complete Service Bank AG
  23. Six-Gruppe übernimmt Österreichs PayLife | wirtschaft.com
  24. Unternehmensinformationen | American Express Österreich
  25. Facts & Figures | Diners Club Österreich (Memento vom 14. August 2020 im Internet Archive)
  26. https://www.check24.de/kreditkarte/news/kreditkartensystem-russland-mir-58494/
  27. Mastercard | A World Beyond Cash | Leader in Global Digital Payment Solutions & Technology. Abgerufen am 18. Februar 2022.
  28. mastercard.com (Memento vom 20. Juli 2011 im Internet Archive)
  29. visa.de (Memento vom 12. Juli 2011 im Internet Archive)
  30. visa.de (Memento vom 13. Juli 2011 im Internet Archive)
  31. Mastercard | A World Beyond Cash | Leader in Global Digital Payment Solutions & Technology. Abgerufen am 18. Februar 2022.
  32. Visa payWave (Memento vom 22. November 2013 im Internet Archive)
  33. Geld abheben im Supermarkt - in diesen Märkten geht´s. Abgerufen am 8. April 2020.
  34. vergleiche www.sperr-notruf.de
  35. Österreich: Haftungshöchstbetrag gem. § 44 ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz); Erläuterungen dazu siehe Absatz Haftung und Erstattungspflichten bzgl. Zahlungsdienste verbraucherrecht.at (Stand 4. Dez. 2015);
    tagesaktuelle Gesetzesfassung siehe: § 44 ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz)
  36. Stiftung Warentest: Mehr Sicherheit mit „Mastercard SecureCode“ und „Verified by Visa“. test.de, 6. Mai 2011. Abgerufen am 21. Dezember 2012.
  37. Markus Montz: PSD2 und Banking. In: c't. Band 2019, Nr. 25, 22. November 2019, ISSN 0724-8679, S. 176–177 (heise.de [abgerufen am 17. Februar 2022]).
  38. Markus Montz: Nimm zwei: Was sich ab September beim elektronischen Bezahlen ändert. In: c't. Band 2019, Nr. 15, 5. Juli 2019, ISSN 0724-8679, S. 122–127 (heise.de [abgerufen am 17. Februar 2022]).
  39. José Manuel Campa: Opinion of the European Banking Authority on the elements of strong customer authentication under PSD2. European Banking Authority, 21. Juni 2019;.
  40. Visa Zahlungen akzeptieren. In: visa.de..
  41. Interim Report I on Payment Cards - Sector Inquiry under Article 17 Regulation 1/2003 on retail banking. (PDF) Europäische Kommission, 12. April 2006; (englisch): „Total sales volumes with point-of-sale card transactions in the EU in 2005 were more than €1350 billion. It is estimated that businesses in the EU paid more than €25 billion in fees in 2005. It is estimated that cards alone account for up to 25 % of retail banking profits.“
  42. Zahlungsverkehrsstatistik für das Berichtsjahr 2018. (PDF) Europäische Zentralbank, 26. Juli 2019; (Seite 2, Abbildung 1: Nutzung der wichtigsten Zahlungsdienstleistungen im Euroraum).
  43. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge /* COM/2013/0550 final/2 – 2013/0265 (COD) */, abgerufen am 7. Mai 2016
  44. derhandel/.de/... – EU-Parlament stimmt Deckelung der Kartengebühren zu (abgerufen am 7. Mai 2016)
  45. Michael Heim: Banken: Dank neuen Karten zu mehr Gewinn. In: handelszeitung.ch. 9. Mai 2019, abgerufen am 19. Januar 2021.
  46. Änderungen 2018 Übersicht. Abgerufen am 2. Januar 2018.
  47. Jorgos Brouzos: Migros und Coop zeigen Visa und Mastercard bei der Weko an. In: bernerzeitung.ch. 6. April 2019, abgerufen am 6. April 2019.
  48. Entgelt verboten Bezahlen muss kostenlos sein. In: test.de. 28. Februar 2019, abgerufen am 6. April 2019.
  49. Die Kartentypen im Überblick
  50. Kreditkarten im Test der Stiftung Warentest In: Finanztest 9/2018, S. 16–22 und test.de vom 21. August 2018.
  51. visa.de (Memento des Originals vom 14. August 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.visa.de Visa Infinite
  52. Timothy McGettigan: Illusions of Affluence. Theory & Science (2007). ISSN 1527-5558.