„Cellarius“ – Versionsunterschied

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Der '''Cellarius''' (frühes MA), in der deutschen Zeit bis zur frühen Neuzeit meist '''Kellerer''', (''auch '''[[Keller (Amt)|Keller]]''' oder '''Kellner''' genannt'') war ein Beruf auf dem [[Fronhof]] eines Gutsherrn oder in [[Kloster|Klöstern]].
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Der '''Cellarius''', häufiger '''Cellerarius''', in der deutschen Volkssprache bis zur [[Frühe Neuzeit|frühen Neuzeit]] meist '''Kellerer''' (auch [[Keller (Amt)|Keller]] oder ''Kellner'' genannt), war ein Beruf auf dem [[Fronhof]] eines Gutsherrn oder in [[Kloster|Klöstern]].
Auf dem Fronhof unterstand der ''Kellerer'' dem [[Meier]]<!--, auf Klöstern konnte er bis zum Hauptverwalter der domkapitularischen Güter (Domkellnerei) aufsteigen-->.


Der Cellarius oder Kellerer hatte das Aufsichtsrecht über den [[Weinberg]], sowie auch andere Teile des Gutes und vor allem auch über den oder die Vorratskeller (''lat. cellarium''). Das Amt war somit ähnlich dem [[Hofamt]] des [[Mundschenk|Mundschenken]].
Der Cellarius oder Kellerer hatte das Aufsichtsrecht über den [[Weinberg]] sowie andere Teile des Gutes und vor allem auch über den oder die Vorratskeller ({{laS|cellarium}}). Das Amt war somit ähnlich dem [[Hofamt]] des [[Mundschenk]]en.
Das Amt des Mundschenken wurde jedoch ausschließlich mit Personen aus dem Hochadel besetzt, wohingegen der Kellerer insbesondere auf den kleinen Gutshöfen und Klöstern nicht von Adel sein musste.
Das Amt des Mundschenken wurde jedoch ausschließlich mit Personen aus dem Hochadel besetzt, wohingegen der Kellerer insbesondere auf den kleinen Gutshöfen und Klöstern nicht von Adel sein musste.
In der frühen [[Neuzeit]] wurde er, z.B. in [[Württemberg]], dem [[Amtmann]] beigeordnet und war verantwortlich für das Einziehen der Einkünfte aus den [[Domäne|Domänen]], zeitweise zog er auch Steuern ein. Das Amt hieß dann [[Kellnerei]] oder [[Kellerei (Amtsbereich)|Kellerei]].


In der frühen [[Neuzeit]] wurde er, z.&nbsp;B. in [[Württemberg]], dem [[Amtmann]] beigeordnet und war verantwortlich für das Einziehen der Einkünfte aus den [[Staatsdomäne|Domänen]], zeitweise zog er auch Steuern ein. Das Amt hieß dann Kellnerei oder [[Kellerei (Amtsbereich)|Kellerei]].
''Einige Personen, die heute Kellerer oder Keller heißen, haben ihren Namen aufgrund eines Vorfahren, der dieses Amt innehatte.''


Einige Personen, die heute Kellerer oder Keller heißen, haben ihren Namen aufgrund eines Vorfahren, der dieses Amt innehatte ([[Berufsname]]).
== Personen die den Namen Cellarius als Gelehrtenname führten ==


== Siehe auch ==
* [[Andreas Cellarius (Theologe)]] (1503-1562)
* [[Andreas Cellarius (Astronom)]]
* [[Keller (Amt)]]
* [[Cellerar]]
* [[Balthasar Cellarius]] (1614-1689), evangelischer Theologe
* [[Christoph Cellarius]] (1638-1707), Hallenser Gymnasialdirektor und Geschichtsprofessor
* [[Ludwig Friedrich Cellarius]] (1745-1818), evangelischer Theologe
* [[Martin Cellarius]] Theologe (1499-1564)
* [[Michael Cellarius]] Theologe (1490-1548)
* [[Isaak Cellarius]] auch '''Michael Keller''' war von 1552-1580 Medizinprofessor in Bern


== Literatur ==
''Siehe auch'': [[Mundschenk]], [[Schenk]]
* Eugen Haberkern, Joseph Friedrich Wallach: ''Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit''. Teil 1: ''A–K.'' 9., unveränderte Auflage. [[Uni-Taschenbücher|UTB]], Stuttgart, ISBN 3-8252-0119-8 / Franke, Tübingen 2001, ISBN 3-7720-1291-4
* {{DtRechtswörterbuch|Kellnerei|SpalteAb=|SpalteBis=}}


[[Kategorie:Historische Amtsbezeichnung]]
[[Kategorie:Beruf (Essen und Trinken)]]
[[Kategorie:Beruf (Essen und Trinken)]]
[[Kategorie: Historisches Amt]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland)]]
[[Kategorie:Ernährungsgeschichte (Deutschland)]]

[[en:Andreas Cellarius]]
[[es:Cellarius]]
[[fr:Andreas Cellarius (astronome)]]
[[nl:Andreas Cellarius]]
[[pt:Andreas Cellarius]]

Aktuelle Version vom 25. Juni 2023, 13:52 Uhr

Der Cellarius, häufiger Cellerarius, in der deutschen Volkssprache bis zur frühen Neuzeit meist Kellerer (auch Keller oder Kellner genannt), war ein Beruf auf dem Fronhof eines Gutsherrn oder in Klöstern. Auf dem Fronhof unterstand der Kellerer dem Meier.

Der Cellarius oder Kellerer hatte das Aufsichtsrecht über den Weinberg sowie andere Teile des Gutes und vor allem auch über den oder die Vorratskeller (lateinisch cellarium). Das Amt war somit ähnlich dem Hofamt des Mundschenken. Das Amt des Mundschenken wurde jedoch ausschließlich mit Personen aus dem Hochadel besetzt, wohingegen der Kellerer insbesondere auf den kleinen Gutshöfen und Klöstern nicht von Adel sein musste.

In der frühen Neuzeit wurde er, z. B. in Württemberg, dem Amtmann beigeordnet und war verantwortlich für das Einziehen der Einkünfte aus den Domänen, zeitweise zog er auch Steuern ein. Das Amt hieß dann Kellnerei oder Kellerei.

Einige Personen, die heute Kellerer oder Keller heißen, haben ihren Namen aufgrund eines Vorfahren, der dieses Amt innehatte (Berufsname).

  • Eugen Haberkern, Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit. Teil 1: A–K. 9., unveränderte Auflage. UTB, Stuttgart, ISBN 3-8252-0119-8 / Franke, Tübingen 2001, ISBN 3-7720-1291-4
  • Kellnerei. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 7, Heft 5 (bearbeitet von Günther Dickel, Heino Speer, unter Mitarbeit von Renate Ahlheim, Richard Schröder, Christina Kimmel, Hans Blesken). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1978, OCLC 832567094 (adw.uni-heidelberg.de).