„Protegé“ – Versionsunterschied

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{{Begriffsklärungshinweis|Für Protégé, einen Editor zur Erstellung von Ontologien, siehe [[Protégé (Software)]]}}
{{Dieser Artikel|behandelt die Bedeutung als ''Schützling'' bzw. ''Privilegierter Machträger''. Für den Editor zur Erstellung von Ontologien siehe [[Protégé (Software)]]. Zur Posse von Johann Nestroy siehe [[Der Schützling]].}}
Ein '''Protegé''' [{{IPA|proteˈʒeː}}] (von [[Französische Sprache|französisch]]: ''le protégé'' „der Beschützte“; [[Genus|feminin]]: ''la protégée'') ist ein ''Schützling'' oder ''Günstling''; also z. B. eine junge Person, die von einer älteren Person mit gesellschaftlichem [[Einfluss]] und/oder mehr [[Erfahrung]] auf einem Gebiet gefördert wird. Das deutsche Wort „Günstling“ hat einen abwertenden Beiklang, der dem Wort „Protegé“ nicht so stark anhängt. Deshalb wird der Ausdruck zumeist mit „Schützling“ übersetzt.
Ein '''Protegé''' (''[[Internationales Phonetisches Alphabet|IPA]]:'' [{{IPA|pʁoteˈʒeː}}]<ref name="Krech-et-al" />, {{Audio|De-Protegé2.ogg|anhören}}; von {{frS|le protégé}} „der Beschützte“; [[Genus|feminin]]: ''la protégée''), auch '''Schützling''', '''Mentee''' oder '''Günstling''', ist eine unerfahrene – oft junge Person, die von einer erfahreneren, meist älteren, Person mit mehr [[Erfahrung]] auf einem Gebiet gefördert wird. Im Kontext der politischen Geschichte bezieht sich der Begriff häufig auch auf eine Person mit besonders großer Machtfülle, wie [[Manuel de Godoy]] in Spanien oder [[Grigori Alexandrowitsch Potjomkin]] in Russland.


Das deutsche Wort „Günstling“ (jemand, der in der Gunst steht, bevorzugt wird) hat einen [[Pejorativum|abwertenden]] Beiklang, der dem Wort „Protegé“ nicht anhängt. Deshalb wird der Ausdruck meist mit „Schützling“ übersetzt. Synonym werden auch die in ihrer Bedeutung an [[Adoption|Adoptiv]]- oder [[Pflegekind]]er erinnernden Begriffe ''Ziehsohn'' bzw. ''Ziehtochter'' verwendet.<ref name="duden" />
Dem Trend zum [[Anglizismus]] in Wirtschaft und Gesellschaft sowie zu geschlechtsneutralen Begriffen folgend, wird der Protegé bzw. die Protegée immer häufiger ''Mentee'' genannt ([[Pendant|Gegenpart]] zu: [[Mentoring|Mentor]]).


Dem Trend zum [[Anglizismus]] in Wirtschaft und Gesellschaft sowie zu geschlechtsneutralen Begriffen folgend, wird der Protegé immer häufiger „Mentee“ genannt ([[Pendant|Gegenpart]] zu: [[Mentoring|Mentor]]).
In der [[Rechtsprechung]] und sonst veraltend oder gehoben ist ein ''Schutzbefohlener'' eine Person, die jemands [[Schutz]] oder [[Obhut]] anbefohlen, d. h. anvertraut rsp. übergeben ist, also betreut und für die gesorgt wird. Ein ''Schutzbefohlener'' ist demnach eine anvertraute Person bzw. ein ''Schützling''.

In der [[Rechtsprechung]] und sonst veraltend oder gehoben ist ein '''Schutzbefohlener''' eine Person, die jemandes [[Sicherheit|Schutz]] oder [[Obhut]] anbefohlen, das heißt anvertraut respektive übergeben ist, also betreut und für die gesorgt wird. Ein ''Schutzbefohlener'' ist demnach eine anvertraute Person bzw. ein ''Schützling''.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Patronage]]
* [[Patronage]]
* [[Pflegebefohlener]] ''(Begriffsklärung)''
* [[Pflegebefohlener]] ''(Begriffsklärung)''

== Weblinks ==
{{Wiktionary}}

== Einzelnachweise ==
<references>
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{{Literatur |Autor=Eva-Maria Krech, Eberhard Stock, Ursula Hirschfeld, Lutz Christian Anders |Titel=Deutsches Aussprachewörterbuch |Auflage=1 |Verlag=De Gruyter |Ort=Berlin / New York |Datum=2009 |ISBN=978-3-11-018202-6 |Seiten=846}}
</ref>
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Wörterbucheinträge für [https://www.duden.de/rechtschreibung/Ziehsohn Ziehsohn] und [https://www.duden.de/rechtschreibung/Ziehtochter Ziehtochter] bei duden.de.
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</references>


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[[Kategorie:Sozialstruktur]]
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[[Kategorie:Personen (Politik)]]

[[ru:Протеже]]
[[uk:Протеже]]

Aktuelle Version vom 25. November 2023, 21:48 Uhr

Ein Protegé (IPA: [pʁoteˈʒeː][1], anhören/?; von französisch le protégé „der Beschützte“; feminin: la protégée), auch Schützling, Mentee oder Günstling, ist eine unerfahrene – oft junge – Person, die von einer erfahreneren, meist älteren, Person mit mehr Erfahrung auf einem Gebiet gefördert wird. Im Kontext der politischen Geschichte bezieht sich der Begriff häufig auch auf eine Person mit besonders großer Machtfülle, wie Manuel de Godoy in Spanien oder Grigori Alexandrowitsch Potjomkin in Russland.

Das deutsche Wort „Günstling“ (jemand, der in der Gunst steht, bevorzugt wird) hat einen abwertenden Beiklang, der dem Wort „Protegé“ nicht anhängt. Deshalb wird der Ausdruck meist mit „Schützling“ übersetzt. Synonym werden auch die in ihrer Bedeutung an Adoptiv- oder Pflegekinder erinnernden Begriffe Ziehsohn bzw. Ziehtochter verwendet.[2]

Dem Trend zum Anglizismus in Wirtschaft und Gesellschaft sowie zu geschlechtsneutralen Begriffen folgend, wird der Protegé immer häufiger „Mentee“ genannt (Gegenpart zu: Mentor).

In der Rechtsprechung – und sonst veraltend oder gehoben – ist ein Schutzbefohlener eine Person, die jemandes Schutz oder Obhut anbefohlen, das heißt anvertraut respektive übergeben ist, also betreut und für die gesorgt wird. Ein Schutzbefohlener ist demnach eine anvertraute Person bzw. ein Schützling.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Protegé – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Eva-Maria Krech, Eberhard Stock, Ursula Hirschfeld, Lutz Christian Anders: Deutsches Aussprachewörterbuch. 1. Auflage. De Gruyter, Berlin / New York 2009, ISBN 978-3-11-018202-6, S. 846.
  2. Wörterbucheinträge für Ziehsohn und Ziehtochter bei duden.de.