„Diskussion:Verordnung (EU)“ – Versionsunterschied

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{{Info|1=Für Verordnungen (EU) gibt es die [[Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU)]] und die ältere [[Vorlage:Infobox Verordnung (EG)]].}}
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== Archiv bis 2/2007 ==

Heißt das tatsächlich (noch) "EG"-Verordnung und nicht "EU"-Verordnung? Falls ja, wäre eine Erläuterung dazu interessant, warum sich Verordnungen auf die Europäische Gemeinschaft beziehen und nicht die Europäische Union. Weiß das jemand? --[[Benutzer:Stupid girl|Stupid girl]] 14:53, 10. Dez 2004 (CET)
Heißt das tatsächlich (noch) "EG"-Verordnung und nicht "EU"-Verordnung? Falls ja, wäre eine Erläuterung dazu interessant, warum sich Verordnungen auf die Europäische Gemeinschaft beziehen und nicht die Europäische Union. Weiß das jemand? --[[Benutzer:Stupid girl|Stupid girl]] 14:53, 10. Dez 2004 (CET)


:Lies dir mal den Artikel [[Richtlinie (EG)]] durch, da wird deine Frage beantwortet. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 15:42, 16. Feb 2005 (CET)
:Lies dir mal den Artikel [[Richtlinie (EG)]] durch, da wird deine Frage beantwortet. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 15:42, 16. Feb 2005 (CET)


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Die Weiterleitung von "EU-Direktive" auf "Verordnung" ist falsch. Der englische Begriff "directive" bezeichnet die "Richtlinien". Die "Verordnung (der Kommission)" ist "(Commission) Regulation". [[Benutzer:AlexanderHartmann|AlexanderHartmann]] 15:04, 28. Feb. 2007 (CET)
Die Weiterleitung von "EU-Direktive" auf "Verordnung" ist falsch. Der englische Begriff "directive" bezeichnet die "Richtlinien". Die "Verordnung (der Kommission)" ist "(Commission) Regulation". [[Benutzer:AlexanderHartmann|AlexanderHartmann]] 15:04, 28. Feb. 2007 (CET)
:Richtig. Ich habe das mal geändert (s.a. [[Diskussion:EU-Direktive]])--[[Benutzer:Kybing|Kybing]] 18:14, 6. Feb. 2011 (CET)


== Rechtskraft ==
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Verordnungen müssen also nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Wer setzt nun die Einhaltung durch? Was passiert bei Zuwiderhandlungen?--[[Benutzer:Kölscher Pitter|Kölscher Pitter]] 10:30, 10. Nov. 2007 (CET)
Verordnungen müssen also nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Wer setzt nun die Einhaltung durch? Was passiert bei Zuwiderhandlungen?--[[Benutzer:Kölscher Pitter|Kölscher Pitter]] 10:30, 10. Nov. 2007 (CET)


--> Die Verordnung gilt unmittalbar, d.h. sie muss nicht erst ins nationale Recht z.B. durch neue Gesetze eingefügt werden.
--> Die Verordnung gilt unmittelbar, d.h. sie muss nicht erst ins nationale Recht z.B. durch neue Gesetze eingefügt werden. {{Unsigniert|Perchlorat|11:11, 19. Feb. 2008‎ (CET)}}

Der EuGH kann angerufen werden, wenn sich jemand durch eine nicht beachtete Verordnung benachteiligt fühlt. Urteile des EuGH werden in der Regel befolgt. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:85.179.74.138|85.179.74.138]] ([[Benutzer Diskussion:85.179.74.138|Diskussion]]&nbsp;|&nbsp;[[Spezial:Beiträge/85.179.74.138|Beiträge]]) 00:17, 3. Mai 2009 (CEST)) </small>


== "Gemäß Art.249 Abs.2 EGV" ==
== "Gemäß Art.249 Abs.2 EGV" ==
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Der Artikel enthält einen Satz 1 und einen Satz 2 aber keinen Absatz 2! Fand es etwas irreführend beim Nachlesen...
Der Artikel enthält einen Satz 1 und einen Satz 2 aber keinen Absatz 2! Fand es etwas irreführend beim Nachlesen...
("Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat." Art.249 Satz 1 & 2 EGV)
("Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat." Art.249 Satz 1 & 2 EGV)
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== Gesetzgebungsverfahren ==

Der Teil zum Gesetzgebungsverfahren bei EU-Verordnungen ist deutlich zu kurz und bedarf dringend der Erweiterung.


Bezüge zu Art. 114 fehlen völlig, obwohl die Angabe dieses Artikels bei Verordnungsverfahren Standard sind. --[[Spezial:Beiträge/46.114.157.145|46.114.157.145]] 15:04, 18. Jul. 2023 (CEST)

==Titel==
Sollte aktualisiert werden. Mittlerweile heißen Verordnungen (verwirrenderweise) "Act" ([[Gesetz über digitale Dienste|Beispiel]]) oder "[[Gesetz_über_digitale_Märkte|Gesetz]]" (Beispiel).--[[Benutzer:Wikiseidank|Wikiseidank]] ([[Benutzer Diskussion:Wikiseidank|Diskussion]]) 13:25, 15. Apr. 2024 (CEST)

Aktuelle Version vom 18. April 2024, 20:18 Uhr

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 Info: Für Verordnungen (EU) gibt es die Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU) und die ältere Vorlage:Infobox Verordnung (EG).


Archiv bis 2/2007

[Quelltext bearbeiten]

Heißt das tatsächlich (noch) "EG"-Verordnung und nicht "EU"-Verordnung? Falls ja, wäre eine Erläuterung dazu interessant, warum sich Verordnungen auf die Europäische Gemeinschaft beziehen und nicht die Europäische Union. Weiß das jemand? --Stupid girl 14:53, 10. Dez 2004 (CET)

Lies dir mal den Artikel Richtlinie (EG) durch, da wird deine Frage beantwortet. --Forevermore 15:42, 16. Feb 2005 (CET)

Die Weiterleitung von "EU-Direktive" auf "Verordnung" ist falsch. Der englische Begriff "directive" bezeichnet die "Richtlinien". Die "Verordnung (der Kommission)" ist "(Commission) Regulation". AlexanderHartmann 15:04, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Richtig. Ich habe das mal geändert (s.a. Diskussion:EU-Direktive)--Kybing 18:14, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Rechtskraft

[Quelltext bearbeiten]

Verordnungen müssen also nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Wer setzt nun die Einhaltung durch? Was passiert bei Zuwiderhandlungen?--Kölscher Pitter 10:30, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

--> Die Verordnung gilt unmittelbar, d.h. sie muss nicht erst ins nationale Recht z.B. durch neue Gesetze eingefügt werden. (nicht signierter Beitrag von Perchlorat (Diskussion | Beiträge) 11:11, 19. Feb. 2008‎ (CET))Beantworten

Der EuGH kann angerufen werden, wenn sich jemand durch eine nicht beachtete Verordnung benachteiligt fühlt. Urteile des EuGH werden in der Regel befolgt. (nicht signierter Beitrag von 85.179.74.138 (Diskussion | Beiträge) 00:17, 3. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

"Gemäß Art.249 Abs.2 EGV"

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Der Artikel enthält einen Satz 1 und einen Satz 2 aber keinen Absatz 2! Fand es etwas irreführend beim Nachlesen... ("Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat." Art.249 Satz 1 & 2 EGV) (nicht signierter Beitrag von Perchlorat (Diskussion | Beiträge) 10:55, 19. Feb. 2008 (CET)‎)Beantworten

Gesetzgebungsverfahren

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Der Teil zum Gesetzgebungsverfahren bei EU-Verordnungen ist deutlich zu kurz und bedarf dringend der Erweiterung.


Bezüge zu Art. 114 fehlen völlig, obwohl die Angabe dieses Artikels bei Verordnungsverfahren Standard sind. --46.114.157.145 15:04, 18. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Titel

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Sollte aktualisiert werden. Mittlerweile heißen Verordnungen (verwirrenderweise) "Act" (Beispiel) oder "Gesetz" (Beispiel).--Wikiseidank (Diskussion) 13:25, 15. Apr. 2024 (CEST)Beantworten