„Wirtschaft und Recht“ – Versionsunterschied

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Die '''Wirtschafts- und Rechtslehre''' ist ein Schulfach in [[Bayern]]. Sie vermittelt Kenntnisse aus den Bereichen [[Wirtschaftswissenschaft]] und [[Rechtswissenschaft]]. Die Teilfächer im Schulunterricht werden demgemäß als Wirtschaftslehre beziehungsweise Rechtslehre bezeichnet.
Unter dem Titel '''Wirtschaft und Recht''' gibt es jeweils ein Schulfach in [[Bayern]] und [[Thüringen]] sowie in [[Österreich]]. Die Inhalte sind jedoch nicht gleich.


== Bayern ==
Die Rechtslehre wird auch als [[Rechtskunde]] bezeichnet. In den letzten Jahren (Jan 2004) wurde mehrfach von wirtschaftsnahen Kreisen gefordert, dass der [[Auslegung (Recht)|Canon]] der Wirtschafts- und Rechtslehre in allen Bundesländern in den allgemeinbildenden Schulen gelehrt werden soll.
In Bayern werden in ''Wirtschaft und Recht'' Kenntnisse aus den Bereichen [[Wirtschaftswissenschaft]] und [[Rechtswissenschaft]] vermittelt.
In den letzten Jahren wurde mehrfach von wirtschaftsnahen Kreisen gefordert, dass Inhalte von ''Wirtschaft und Recht'' in allen Bundesländern in den allgemeinbildenden Schulen gelehrt werden sollten. In Bayern ist das Fach mittlerweile dermaßen etabliert, dass mit der Umstellung auf den neuen Lehrplan (G8) die Pflichtunterrichtsstunden in ''Wirtschaft und Recht'' erhöht wurden.
An bayerischen Gymnasien wird das Fach ab Jahrgangsstufe 9 gelehrt. Bei Wahl des gymnasialen wirtschaftswissenschaftlichen [[Gymnasialer Zweig|Zweiges]] ist ''Wirtschaft und Recht'' bereits ab Jahrgangsstufe 8 Kernfach. Dort wird zusätzlich auch Wirtschaftsinformatik unterrichtet. In der Oberstufe des G8 ist verpflichtend entweder Wirtschaft und Recht oder Geographie als Fach zu belegen.
An bayerischen Realschulen wird das Fach ab der 8. Jahrgangsstufe<ref>{{Internetquelle |autor=ISB - Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung |url=https://www.isb.bayern.de/realschule/lehrplan/realschule-r6/fach--jahrgangsstufenlehrplan-ebene-3/wirtschaft-und-recht/8-jahrgangsstufe/1043/ |titel=Realschule R6 - ISB - Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung |zugriff=2017-11-04}}</ref> gelehrt.


== Thüringen ==
Dabei ergibt sich aber ein Problem bei der Gestaltung der Stundenpläne, weil eine Aufwertung dieses Bereiches automatisch auf Kosten anderer Bereiche und wohl am Wahrscheinlichsten des sozialwissenschaftlichen Unterrichts gehen würde. Dieses Problem ist auch in [[Bayern]] bei dem sozialwissenschaftlichem Unterrichtsfach [[Sozialkunde]] offenkundig.
Seit 1990 gibt es das Schulfach ''Wirtschaft und Recht'' in Thüringen. Der Lehrplan sieht Unterricht ab der achten Klasse in einer Stunde pro Woche vor.<ref>[http://www.thillm.de/thillm/pdf/lehrplan/rs/rs_lp_wr.pdf Lehrplan WuR 1999] (PDF)</ref> An Gymnasien kann es auch als Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau ([[Grundkurs]]) mit 2 oder als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau ([[Leistungskurs]]) mit 4 Wochenstunden in den Klassen 11 und 12 belegt werden. Es zählt zu den [[Gesellschaftswissenschaften]] und kann diesen Bereich für das [[Abitur]] allein abdecken.


Themenschwerpunkte von ''Wirtschaft und Recht'' in Thüringen sind Grundlagen aus der [[Wirtschaft]] (z.&nbsp;B. Funktionsprinzip einer [[Marktwirtschaft]], Verhältnis von Angebot und Nachfrage) und aus dem Recht (z.&nbsp;B. [[Vertragsrecht]], [[Familienrecht]], [[Strafrecht]]).
An bayerischen Gymnasien wird das Fach ab der achten Klasse gelehrt. Bei Wahl des gymnasialen wirtschaftswissenschaftlichen Zweiges ist Wirtschaft und Recht ab der neunten Klasse Kernfach; auch eine Wahl als Grund- oder Leistungskurs in der Kollegstufe ist möglich.


Im Rahmen des Kurssystems an [[Regelschule (Thüringen)|Regelschulen]] wurde ein neues Fach ''Wirtschaft, Recht, Technik'' eingeführt, das die beiden Fächer ''Wirtschaft und Recht'' (nur Realschule) und ''Wirtschaft und Technik'' (nur Hauptschule) miteinander kombiniert.<ref>[http://www.thillm.de/thillm/pdf/lehrplan/rs/rs_elp_wrt.pdf Entwurf Lehrplan W-R-T 2007] (PDF)</ref>
==Siehe auch==

*[[Wirtschaft und Recht]]: ähnliches Schulfach in [[Thüringen]]
== Österreich ==
{{Hauptartikel|Wirtschaftskunde#Österreich}}
An höheren technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen<ref>{{Literatur |Hrsg=BMUKK |Titel=Allgemeines Bildungsziel, schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten |Sammelwerk=Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche (einschließlich kunstgewerbliche) Lehranstalten |Datum=2008 |Online=[http://www.bmukk.gv.at/medienpool/1003/htlallg.doc bmukk.gv.at] |Abruf=2008-11-23}}</ref> (BHS/[[Höhere Technische Lehranstalt|HTL]], FS u.&nbsp;a.) gliedert sich der Wirtschaftskundeunterricht in die Fachgebiete<ref>{{Literatur |Hrsg=BMUKK |Titel=Allgemeines Bildungsziel / Lehrpläne Höhere technische Lehranstalten |Datum= |Kapitel=IId. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen |Seiten=}}</ref> ''Wirtschaft und Technik'' und ''Recht und Politische Bildung''. Ein Unterrichtsgegenstand<ref>{{Literatur |Hrsg=BMUKK |Titel=Allgemeines Bildungsziel / Lehrpläne Höhere technische Lehranstalten |Datum= |Kapitel=V. Gemeinsame Unterrichtsgegenstände: Bildungs- und Lehraufgabe sowie Aufteilung des Lehrstoffs auf die Schulstufen |Seiten=}}</ref> dort ist ''Wirtschaft und Recht'' (WIR).

== Siehe auch ==
* [[Gemeinschaftskunde]]
* [[Rechtskunde]]

== Einzelnachweise ==
<references responsive />


[[Kategorie:Unterrichtsfach]]
[[Kategorie:Unterrichtsfach]]
[[Kategorie:Wirtschaftspädagogik]]
[[Kategorie:Wirtschaftspädagogik]]
[[Kategorie:Bildung in Bayern]]
[[Kategorie:Wissenschaft in Bayern]]
[[Kategorie:Recht (Bayern)]]
[[Kategorie:Bildung in Thüringen]]
[[Kategorie:Wissenschaft in Thüringen]]
[[Kategorie:Recht (Thüringen)]]

Aktuelle Version vom 29. April 2024, 21:22 Uhr

Unter dem Titel Wirtschaft und Recht gibt es jeweils ein Schulfach in Bayern und Thüringen sowie in Österreich. Die Inhalte sind jedoch nicht gleich.

In Bayern werden in Wirtschaft und Recht Kenntnisse aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft vermittelt. In den letzten Jahren wurde mehrfach von wirtschaftsnahen Kreisen gefordert, dass Inhalte von Wirtschaft und Recht in allen Bundesländern in den allgemeinbildenden Schulen gelehrt werden sollten. In Bayern ist das Fach mittlerweile dermaßen etabliert, dass mit der Umstellung auf den neuen Lehrplan (G8) die Pflichtunterrichtsstunden in Wirtschaft und Recht erhöht wurden. An bayerischen Gymnasien wird das Fach ab Jahrgangsstufe 9 gelehrt. Bei Wahl des gymnasialen wirtschaftswissenschaftlichen Zweiges ist Wirtschaft und Recht bereits ab Jahrgangsstufe 8 Kernfach. Dort wird zusätzlich auch Wirtschaftsinformatik unterrichtet. In der Oberstufe des G8 ist verpflichtend entweder Wirtschaft und Recht oder Geographie als Fach zu belegen. An bayerischen Realschulen wird das Fach ab der 8. Jahrgangsstufe[1] gelehrt.

Seit 1990 gibt es das Schulfach Wirtschaft und Recht in Thüringen. Der Lehrplan sieht Unterricht ab der achten Klasse in einer Stunde pro Woche vor.[2] An Gymnasien kann es auch als Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) mit 2 oder als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) mit 4 Wochenstunden in den Klassen 11 und 12 belegt werden. Es zählt zu den Gesellschaftswissenschaften und kann diesen Bereich für das Abitur allein abdecken.

Themenschwerpunkte von Wirtschaft und Recht in Thüringen sind Grundlagen aus der Wirtschaft (z. B. Funktionsprinzip einer Marktwirtschaft, Verhältnis von Angebot und Nachfrage) und aus dem Recht (z. B. Vertragsrecht, Familienrecht, Strafrecht).

Im Rahmen des Kurssystems an Regelschulen wurde ein neues Fach Wirtschaft, Recht, Technik eingeführt, das die beiden Fächer Wirtschaft und Recht (nur Realschule) und Wirtschaft und Technik (nur Hauptschule) miteinander kombiniert.[3]

An höheren technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen[4] (BHS/HTL, FS u. a.) gliedert sich der Wirtschaftskundeunterricht in die Fachgebiete[5] Wirtschaft und Technik und Recht und Politische Bildung. Ein Unterrichtsgegenstand[6] dort ist Wirtschaft und Recht (WIR).

Einzelnachweise

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  1. ISB - Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung: Realschule R6 - ISB - Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung. Abgerufen am 4. November 2017.
  2. Lehrplan WuR 1999 (PDF)
  3. Entwurf Lehrplan W-R-T 2007 (PDF)
  4. Allgemeines Bildungsziel, schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten. In: BMUKK (Hrsg.): Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche (einschließlich kunstgewerbliche) Lehranstalten. 2008 (bmukk.gv.at [abgerufen am 23. November 2008]).
  5. BMUKK (Hrsg.): Allgemeines Bildungsziel / Lehrpläne Höhere technische Lehranstalten. IId. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen.
  6. BMUKK (Hrsg.): Allgemeines Bildungsziel / Lehrpläne Höhere technische Lehranstalten. V. Gemeinsame Unterrichtsgegenstände: Bildungs- und Lehraufgabe sowie Aufteilung des Lehrstoffs auf die Schulstufen.